Zahl der Flüchtlinge
Die Zahl der Asylbewerber*innen in Deutschland variiert stark von Jahr zu Jahr: 2024 ging diese wieder zurück nach einem Anstieg im Jahr 2023. Aufgrund des russischen Angriffs auf die Ukraine hatte die Zahl der Schutzsuchenden 2022 einen Höchstwert erreicht.
Wie viele Asylanträge werden in Deutschland gestellt?
2025
- Zwischen Januar und März 2025 wurden in Deutschland 41.123 Asylanträge gestellt, davon 36.136 Erstanträge. Diese Zahlen berücksichtigen nicht ukrainische Geflüchtete, die seit Ende Februar 2022 eingereist sind.
- Das sind rund 42 Prozent weniger Asylanträge als im Vorjahreszeitraum (die Erstanträge sind um rund 45 Prozent zurückgegangen).
- Rund 13 Prozent der Erstanträge waren von in Deutschland geborenen Kindern von Geflüchteten.
- Über 84.269 Asylanträge hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zwischen Januar und März 2025 entschieden. Die Schutzquote lag bei 18,5 Prozent.Quelle
2024
2024 gab es insgesamt 250.945 Asylanträge, davon 229.751 Erstanträge. Diese Zahlen berücksichtigen nicht ukrainische Geflüchtete, die seit Ende Februar 2022 eingereist sind. In etwa 9 Prozent der Fälle handelte es sich dabei um Kinder von Geflüchteten, die in Deutschland geboren sind. Die meisten Schutzsuchende kamen aus Syrien (76.765 Erstanträge), Afghanistan (34.149) der Türkei (29.177) und dem Irak (7.839). Über 301.350 Anträge hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge 2024 entschieden. Die Schutzquote lag bei 44,4 Prozent.Quelle
Angaben zur Gesamtzahl der in Deutschland lebenden Geflüchteten finden Sie hier.
Woher kommen die Asylbewerber?
Zwischen Januar und März 2025 kamen die meisten Asylantragsteller*innen aus folgenden Ländern:
Herkunftsstaaten 2024
Wie viele Flüchtlinge erhalten Schutz?
2025
Über 84.269 Asylanträge hat das BAMF zwischen Januar und März 2025 entschieden. 15.591 Personen wurde Schutz zugesprochen. Das ergibt eine Schutzquote von 18,5 Prozent. Der starke Rückgang der Schutzquote lässt sich dadurch erklären, dass die Bearbeitung der Asylanträge von syrischen Asylbewerber*innen nach dem Sturz des Assad Regimes im Dezember 2024 vorübergehend eingestellt wurde.Quelle
Von ihnen erhielten:
- 8.101 Menschen "Flüchtlingsschutz" nach § 3 Asylverfahrensgesetz,
- 712 Menschen "Asyl" nach Artikel 16a des Grundgesetzes,
- 1.437 Menschen subsidiären Schutz,
- 5.341 Menschen ein Abschiebeverbot aufgrund des EU-Rechts oder internationaler Abkommen.
2024
2024 hat das BAMF über 301.350 Asylanträge entschieden und 133.710 Personen Schutz zugesprochen – mit einer Gesamtschutzquote von 44,4 Prozent. 35.831 Menschen haben "Flüchtlingsschutz" nach § 3 Asylverfahrensgesetz erhalten, 1.964 Menschen "Asyl" nach Artikel 16a des Grundgesetzes, 75.092 Menschen subsidiären Schutz und 20.823 Menschen ein Abschiebeverbot aufgrund des EU-Rechts oder internationaler Abkommen.Quelle
Bereinigte Schutzquote
Die Gesamtschutzquote gibt keine Auskunft darüber, wie viele Asylbewerber tatsächlich schutzbedürftig sind. Denn viele Anträge werden "formell" entschieden, also ohne inhaltliche Prüfung. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn ein Asylantrag zurückgezogen wurde oder ein anderes EU-Land zuständig ist. Zieht man von den bearbeiteten Fällen die "formellen Entscheidungen" ab, kommt man für die Zeit zwischen Januar und März 2025 auf eine "bereinigte" Schutzquote von etwa 27 Prozent.Quelle
Unterschiedliche Schutzquoten
Obwohl Asylbescheide auf Bundesebene vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge erlassen werden, gibt es beachtliche Unterschiede zwischen den Schutzquoten in den einzelnen Bundesländern und in einzelnen BAMF-Außenstellen. So lag 2024 die Schutzquote für afghanische Asylsuchende bei vergleichbaren Fallzahlen in Heidelberg bei etwa 99 Prozent – in Leipzig bei 71 Prozent und in Eisenhüttenstadt (Brandenburg) bei 61 Prozent.Quelle
Das BAMF erklärt die Diskrepanzen zum Teil dadurch, dass Asylanträge ungleichmäßig unter den Bundesländern verteilt sind. Eine Untersuchung der Universität Konstanz führt die Unterschiede hingegen auf Diskriminierung sowie auf die bürokratische Überlastung der Behörden zurück.Quelle
Wie viele irreguläre Einreisen gibt es nach Deutschland?
Die meisten Menschen, die aus Ländern kommen, in denen Krieg oder Armut herrscht, bekommen kein Visum für eine reguläre Einreise in die Europäische Union. Sie kommen daher in der Regel als sogenannte irreguläre Einwanderer.
2025
Im ersten Quartal 2025 stellte die Bundespolizei 15.131 "unerlaubte Einreisen" an den deutschen Grenzen fest. Das sind 24 Prozent weniger als im Vorjahreszeitraum. Die meisten Grenzübertritte wurden an Flughäfen festgestellt (ca. 19 Prozent im Zeitraum Januar-Februar) gefolgt von den Grenzen zu Frankreich und Österreich (jeweils 15 Prozent Jan-Feb). Die meisten aufgegriffenen Personen kommen aus Syrien, der Ukraine (jeweils ca. 1.100 Personen Jan-Feb) Afghanistan und der Türkei (jeweils ca. 730 Personen Jan-Feb). An der Grenze zurückgewiesen wurden zwischen Januar und Februar rund 6.300 Personen. Etwa 2.400 Personen haben ein Asylgesuch an der Grenze geäußert.Quelle
2024
Die Bundespolizei zählte im Jahr 2024 rund 83.000 "unerlaubte Einreisen" an den Grenzen. Das sind circa 36 Prozent weniger als im Vorjahreszeitraum. Etwa 16.000 Personen kamen über die Grenze zu Polen – ein Drittel davon über die sogenannte Belarus-Route. Etwa 13.500 Einreisen fanden über die "Luftgrenze" statt (mit dem Flugzeug). Ebenso viele Menschen kamen über die Grenze zu Österreich. Rund 11.400 Personen kamen über die Grenze zur Schweiz. Die Top-5 Nationalitäten unter den aufgegriffenen Personen waren syrisch, ukrainisch, afghanisch, türkisch und algerisch.Quelle
7,8 Prozent der Personen, die 2024 beim irregulären Grenzübertritt aufgegriffen wurden, waren im sogenannten EURODAC-System registriert. Das heißt: Ein anderes europäisches Land ist nach der Dublin-III-Verordnung für den Asylantrag zuständig.Quelle
Zwischen August 2023 und Dezember 2024 waren die fünf größten Gruppen unter den Personen, die "irregulär" / "unerlaubt" einreisen wollten, Syrer*innen (ca. 41.900 Personen), Türk*innen (20.700 Personen), Afghan*innen (15.600 Personen), Ukrainer*innen (rund 12.700 Personen) und Inder*innen (ca. 3.700 Personen).Quelle
Personen aus verschiedenen Ländern kommen über unterschiedliche Routen nach Deutschland:
- Syrer*innen reisten insbesondere über Polen ein (41 Prozent aller festgestellten Einreisen von Syrer*innen) und Tschechien (27 Prozent),
- Türkische Staatsbürger*innen kamen besonders über Österreich (53 Prozent) und die Schweiz (13 Prozent),
- Afghan*innen über die Schweiz (44 Prozent) und Polen (26 Prozent).Quelle
Grenzkontrollen
Im September 2024 hat die Bundesregierung vorübergehende Grenzkontrollen an den Grenzen zu Frankreich, Luxemburg, den Niederlanden, Belgien und Dänemark eingeführt. Kontrollen an den Grenzen zu Polen, Tschechien und der Schweiz finden schon seit Oktober 2023 statt. An der deutsch-österreichischen Grenze gibt es sie (mit Unterbrechungen) seit 2015. Damit finden an allen Landesgrenzen Kontrollen statt. Laut Schengener Grenzkodex sind derartige Kontrollen nur für begrenzte Zeit möglich.
Zurückweisungen an Grenzen
Etwa 44.500 Personen, die irregulär nach Deutschland einreisen wollten, hat die Bundespolizei im Jahr 2024 an den Grenzen zurückgewiesen – das sind 28 Prozent mehr Zurückweisungen als 2023 (34.860 Zurückweisungen). Quelle
Die meisten Zurückweisungen gab es 2024 an der Grenze zur Schweiz (ca. 11.600 Zurückweisungen), zu Polen (rund 9.400 Zurückweisungen) und an der Luftgrenze (6.900). 2023 wurden vor allem Personen an der Grenze zur Schweiz (ca. 15.300) und Österreich (11.500) zurückgewiesen. Seit der Einführung von stationären Grenzkontrollen an den östlichen Grenzen hat die Zahl der Zurückweisungen dort deutlich zugenommen.Quelle
Die meisten Personen, die zwischen August 2023 und November 2024 an den Grenzen zurückgewiesen wurden, kamen aus Syrien (ca. 9.000 Personen), der Ukraine (ca. 8.700 Personen), Afghanistan (7.200 Personen) und der Türkei (6.900 Personen). Der Hauptgrund für die Zurückweisung war, dass die einreisenden Personen keine Reisedokumente beziehungsweise kein Visum hatten.Quelle
Asylbegehren an der Grenze: Personen, die bei der Einreise ein "Asylgesuch" äußern, dürfen nicht zurückgewiesen werden. 2024 haben rund 25.500 Personen ein "Asylgesuch" an der Grenze geäußert. Im Gesamtjahr 2023 gab es knapp 57.000 "Asylgesuche". Besonders an der Grenze zu Polen und Tschechien ist die Zahl der von der Bundespolizei erfassten "Asylbegehren" stark zurückgegangen.Quelle
Hinweis zu den Zahlen: Irreguläre Einreisen lassen sich schlecht beziffern. Zum einen ist die Zahl der "unerlaubten Einreisen" nur bedingt aussagekräftig, denn nicht alle einreisenden Personen werden von Polizist*innen im Grenzgebiet aufgegriffen. Zum anderen versuchen viele Geflüchtete und Migrant*innen, die an den Grenzen zurückgewiesen wurden, erneut die Grenzen an anderer Stelle zu überqueren. Das führt zu Mehrfachzählungen. Wenn etwa die EU-Grenzagentur FRONTEX von 380.000 "irregulären Grenzübertritt-Versuchen" (irregular border crossings) spricht,, können diese Zahlen zu hoch sein. Mehr Erkärungen zu "irregulären Einreisen" hier.
Resettlement nach Deutschland
2024 kamen 1.859 Personen über das Resettlement-Programm nach Deutschland – vorwiegend aus Syrien (799 Personen), dem Sudan, (232) und dem Südsudan (224). Seit 2015 waren es insgesamt etwa 12.000 Personen – die meisten aus Syrien (ca. 6.900 Personen), dem Sudan (1.200), Somalia (1.000), Eritrea (770) und dem Südsudan (690). Das Resettlement-Programm wurde in Deutschland im April 2025 bis auf Weiteres eingestellt.Quelle
Das Resettlement-Programm: Geflüchtete haben wenige Möglichkeiten legal nach Deutschland einzureisen. Es gibt die Möglichkeit eine Aufenthaltserlaubnis "aus völkerrechtlichen oder dringenden humanitären Gründen" zu erhalten. Diese wird allerdings nur in Ausnahmefällen erteilt – 2024 an 4.358 Personen. Eine weitere Möglichkeit ist das sogenannte Neuansiedlungs-Programm (Resettlement). Es ermöglicht besonders schutzbedürftigen Menschen, legal in einen aufnahmebereiten Staat einzureisen. Voraussetzung dafür ist, dass die Personen durch das UN-Flüchtlingshilfswerks (UNHCR) als Flüchtlinge anerkannt sind. In Deutschland wird das Resettlement-Verfahren durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) in Kooperation mit dem UNHCR und der Internationalen Organisation für Migration (IOM) verwaltet. Geflüchtete, die über das Resettlement-Programm nach Deutschland einreisen, bekommen eine Aufenthaltserlaubnis – und zwar ohne, dass sie einen Asylantrag stellen müssen (§23 Abs. 4 AufenthG). Quelle
Resettlement International
Auch weltweit ist die Zahl der erfolgten Resettlements sehr gering im Verhältnis zum Bedarf nach Resettlement-Plätzen nach Schätzungen des UNHCR: 2024 wurden weltweit rund 85.000 Personen im Rahmen von Resettlement-Programmen erfolgreich umgesiedelt (arrivals). Hätte man alle schutzbedürftigen Personen umsiedeln wollen, wären 2,9 Millionen Plätze nötig gewesen. Die Länder, die weltweit die meisten Resettlement-Flüchtlinge 2024 aufgenommen haben waren die USA (ca. 46.500 Personen), Kanada (23.000 Personen) und Australien (9.400).Quelle
Wie viele Frauen und Kinder sind unter den Geflüchteten?
Anders als oft angenommen, machen Frauen und Kinder einen großen Teil der Asylsuchenden aus, die nach Deutschland kommen. Rund 60 Prozent aller Asylbewerber*innen, die zwischen Januar und März 2025 in Deutschland zum ersten Mal einen Antrag auf Asyl gestellt haben, waren Frauen sowie Kinder und Jugendliche unter 18 Jahre (21.810 Personen).Quelle
Frauen: Insgesamt waren unter den Asylbewerber*innen zwischen Januar und März 2025 mehr als ein Drittel Mädchen und Frauen (37,2 Prozent). Der Frauenanteil ist je nach Altersgruppe unterschiedlich hoch:
- Am geringsten ist der Frauenanteil unter den Jugendlichen (18,2 Prozent der 16- bis 18-Jährigen).
- Unter älteren Menschen (über 55 Jahre) sind es etwa gleich viele Männer wie Frauen. In der Altersgruppe über 60 Jahre ist der Frauenanteil höher.
Minderjährige und junge Erwachsene: Die Flüchtlinge sind im Durchschnitt sehr jung: Rund 71 Prozent aller Asylbewerber*innen, die zwischen Januar und März 2025 einen Antrag gestellt haben, waren unter 30 Jahre alt. Minderjährige machten etwa 40 Prozent der Asylbewerber*innen aus.Quelle
Es gibt verschiedene Gründe, weshalb unter den Geflüchteten mehr Männer als Frauen und Kinder sind. Der Hauptgrund ist, dass die Reise sehr gefährlich ist, wie zahlreiche Studien festgestellt haben. Viele Familien entscheiden sich außerdem bewusst dafür, sich zu trennen, um die Erfolgschancen eines männlichen Mitglieds zu erhöhen – und später eine Familienzusammenführung zu ermöglichen.Quelle
Offene Asylanträge
Ende März 2025 lagen beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) 180.597 Asylanträge, bei denen die Entscheidung noch anstand.Quelle
Viele Asylbewerber*innen haben gegen die Bescheide des BAMF geklagt: Zum Stichtag 15.02.2025 waren an den Verwaltungs- und Oberverwaltungsgerichten 136.271 Verfahren im Bereich Asyl anhängig. Rund 7 Prozent aller Klagen waren 2024 erfolgreich. Wenn man allerdings die Fälle abzieht, in denen es zu keinem Urteil kam beziehungsweise das Verfahren nicht fortgesetzt wurde – etwa weil die Klage zurückgenommen wurde oder weil mehrere Klagen zusammengezogen wurden – kommt man auf eine Erfolgsquote von rund 18 Prozent.Quelle
Wie lange dauern die Verfahren?
Zwischen Januar und März 2025 dauerte ein Asylverfahren zwischen Antrag und Entscheidung im Schnitt 12,5 Monate. 2024 lag die Bearbeitungszeit bei 8,7 Monaten, 2023 bei 6,8. Je nach Herkunftsland kann die Verfahrensdauer allerdings stark variieren: Während die Verfahren für Personen aus Tunesien und den "sicheren Herkunftsstaaten" wie wie etwa Serbien oder Nordmazedonien im Jahr 2024 ca. 8 Monate dauerten, dauerten sie bei Personen aus Russland oder Nigeria bis zu 36 Monate.Quelle
Gerichtsverfahren bei Asylklagen dauerten 2024 (Jan-Sep) im Schnitt knapp 17 Monate.Quelle
Seit 2015 gab es wiederholte Versuche, die Asylverfahren zu beschleunigen. Das hat bislang eine geringe Wirkung gezeigt. Auch in zentralen Einrichtungen wie etwa AnkER-Zentren betrug die durchschnittliche Bearbeitungszeit 2024 ca. 9 Monate.Quelle
Irreguläre Einreisen in Europa
2025
Im ersten Quartal 2025 ist die Zahl der Geflüchteten auf fast allen Haupt-Fluchtrouten nach Europa zurückgegangen. In Italien ist die Zahl der Ankünfte über die zentrale Mittelmeer-Route um rund vier Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum auf ca. 11.000 Menschen zurückgegangen, so Zahlen des UNHCR. In Griechenland kamen 12 Prozent weniger Geflüchtete an – insgesamt ca. 9.300 Personen. In Spanien (inklusive der westafrikanischen Route zu den Kanarischen Inseln) ging die Zahl der Ankünfte um rund 29 Prozent auf 11.900 Personen zurück.Quelle
Die Zahl der versuchten Grenzübertritte auf der Polen-Belarus Route blieb im ersten Quartal konstant bei rund 3.900 Fällen. Und es wird geschätzt, dass ungefähr 1.660 Personen zwischen Januar und Februar auf der Westbalkan Route unterwegs waren – 22 Prozent weniger als im Vorjahreszeitraum.Quelle
2024
2024 lag die Zahl der irregulären Grenzübertritte, die die EU-Grenzagentur Frontex feststellen konnte, bei 239.000 Fällen – 38 Prozent weniger als im Vorjahr. Frontex zählt dabei alle versuchten Grenzübertritte – Mehrfachzählungen bei wiederholten Versuchen sind deshalb möglich.Quelle
Die Zahlen der dokumentierten Ankünfte auf den verschiedenen Migrations- und Fluchtrouten nach Europa können sehr stark schwanken.
2024 sind laut UNHCR etwa 66.500 Menschen in Italien angekommen – das entspricht rund 42 Prozent der Ankünfte aus dem Vorjahreszeitraum (ca. 157.700 Personen). Die meisten von ihnen kamen aus Bangladesch (21 Prozent), Syrien (19 Prozent) und Tunesien (12 Prozent).Quelle
2024 erreichten rund 63.400 Personen Spanien – das sind etwa 10 Prozent mehr Ankünfte als im Vorjahreszeitraum (ca. 57.500 Personen). Rund drei Viertel von ihnen kamen 2024 auf den Kanarischen Inseln an. Die Haupt-Herkunftsländer waren Mali (27 Prozent), Senegal (19 Prozent), Algerien und Marokko (jeweils 15 Prozent).Quelle
Rund 62.000 Geflüchtete haben Griechenland 2024 erreicht. Das sind etwa 27 Prozent mehr Ankünfte als im Vorjahr (rund 48.700 Personen). Sie kamen vor allem aus Syrien (39 Prozent), Afghanistan (22 Prozent) und Ägypten (12 Prozent). Weitere 6.100 Personen erreichten die Insel Zypern.Quelle
Auch die Zahl der versuchten Grenzübertritte nach Polen ist 2024 um rund 25 Prozent gestiegen – besonders über die sogenannte Belarus-Route. Im Gesamtjahr 2024 zählte die polnische Grenzpolizei rund 30.400 versuchte Grenzübertritte aus Belarus – im Vorjahr waren es rund 24.300.Quelle
Auf der sogenannten Westbalkan-Route ist die Zahl der Ankünfte stark zurückgegangen: Von Januar bis November 2024 lag die Zahl der Ankünfte im Drehkreuz-Land der Region, Serbien, mit rund 18.300 dokumentierten Ankünften etwa 81 Prozent unter den Ankünften im Vorjahreszeitraum (rund 95.300 Personen). Dabei handelt es sich oftmals um Personen, die wiederholt in der Region aufgegriffen wurden. Das UN-Flüchtlingshilfewerks UNHCR schätzt, dass von Januar bis November 2024 im Westbalkan rund 16.100 Personen auf der Durchreise waren – 47 Prozent weniger als im Vorjahreszeitraum.Quelle
Wie viele Asylanträge werden in der EU gestellt?
2024
2024 wurden nach Angaben der Asylagentur der Europäischen Union (EUAA) rund eine Million Asylanträge in der Europäischen Union, Norwegen und der Schweiz gestellt (1.014.420). Das sind ca. 11 Prozent weniger Asylanträge als im Vorjahr. In dieser Rechnung sind Geflüchtete aus der Ukraine nicht enthalten, die in der Europäischen Union einen "vorübergehenden Schutz" erhalten haben.
Die meisten Antragsteller*innen (Erstanträge) kamen aus:
- Syrien (rund 150.800 Erstanträge),
- Afghanistan (87.400),
- Venezuela (73.800),
- der Türkei (55.700),
- und Kolumbien (51.500).Quelle
Die meisten Anträge auf Asyl (Erstanträge) wurden 2024 in folgenden Ländern gestellt:
- Deutschland: rund 237.300 Anträge
- Spanien: 165.800
- Italien: 158.900
- Frankreich: 158.700
- Griechenland: 73.700.Quelle
Im Verhältnis zur Bevölkerung wurden die meisten Asylanträge pro Tausend Einwohner*innen in folgenden Ländern gestellt:
- Zypern: 7,2 Asylbewerber*innen pro 1.000 Einwohner*innen
- Griechenland: 7
- Irland: 3,5
- Spanien: 3,4
- Belgien: 3,3
- Luxemburg: 3,2
- Schweiz: 3,1
- Deutschland: 2,8Quelle
Die durchschnittliche Schutzquote in der Europäischen Union bei rund 42 Prozent (Gesamtschutzquote ohne Gerichtsentscheidungen). Die Schutzquoten für die Top-5 Herkunftsstaaten:
- Syrien: 90 Prozent
- Afghanistan: 63 Prozent
- Venezuela: 3 Prozent
- Kolumbien: 5 Prozent
- Türkei: 17 Prozent
Rund 980.700 Asylanträge waren Ende 2024 noch in Bearbeitung.Quelle
2023
Im Gesamtjahr 2023 gab es rund 1,1 Millionen Asylanträge in der Europäischen Union. Die meisten Antragsteller*innen kamen aus: Syrien (rund 181.400 Asylbewerber*innen), Afghanistan (114.300), der Türkei (100.800), Venezuela (68.000) und Kolumbien (63.100).Quelle
Die meisten Anträge auf Asyl (einschließlich Folgeanträge) wurden 2023 in folgenden Ländern gestellt: Deutschland (rund 334.100 Anträge), Frankreich: (167.000), Spanien (162.400), Italien (136.100), Österreich: 58.700
2023 lag die durchschnittliche Schutzquote in der Europäischen Union bei rund 43 Prozent (Gesamtschutzquote ohne Gerichtsentscheidungen).
Wie viele Flüchtlinge leben in Deutschland?
Wie viele Flüchtlinge in Deutschland leben, hängt davon ab, wie man "Flüchtling" definiert. Nach dem Statistischen Bundesamt sind "Schutzsuchende" alle Ausländer*innen, die sich unter Berufung auf humanitäre Gründe in Deutschland aufhalten. Dazu zählen auch Asylbewerber*innen im Verfahren sowie abgelehnte Asylbewerber*innen. Demnach leben in Deutschland (Stand Juni 2024) rund 3,3 Millionen "Schutzsuchende".
Zum Stichtag 30. Juni 2024 lebten in Deutschland nach Angaben des Bundesinnenministeriums rund 1,6 Millionen Menschen, die in Deutschland Schutz bekommen haben. Etwa ein Drittel von ihnen (30 Prozent) sind Minderjährige. Ungefähr 64 Prozent von ihnen leben seit mehr als sechs Jahren in Deutschland.Quelle
Darunter sind:
- 43.616 Asylberechtigte nach Artikel 16a des Grundgesetzes
- 727.881 Flüchtlinge nach der Genfer Flüchtlingskonvention
- 351.388 subsidiär Schutzberechtigte
- 188.139 Menschen, für die ein Abschiebeverbot gilt.
- Weitere 308.886 Menschen haben Schutz aufgrund unterschiedlicher Umstände bekommen – etwa, weil sie einem Beruf nachgehen oder weil sie aus humanitären Gründen nicht abgeschoben werden können.Quelle
Zudem lebten rund 351.762 Asylbewerber*innen mit offenem Schutzstatus und etwa 182.727 "ausreisepflichtige" Personen mit einem abgelehnten Asylantrag, die sich aus unterschiedlichen Gründen noch in Deutschland aufhalten (Stand: 30.06.2024). In der Summe ergibt das rund 2,2 Millionen Schutzsuchende.Quelle
Hinzu kommen rund 1,1 Millionen Geflüchtete aus der Ukraine, die Stand: 30. Juni 2024 im AZR erfasst sind. Etwa ein Drittel von ihnen sind minderjährig. Von den Geflüchteten aus der Ukraine haben 88 Prozent eine Aufenthaltserlaubnis nach §24 AufenthG (vorübergehenden Schutz). Sechs Prozent haben diese beantragt und noch nicht erhalten – vier Prozent haben einen Asylantrag gestellt. Rund drei Prozent haben noch keinen Aufenthaltstitel bekommen.Quelle
Die aktuellen Zahlen zu ukrainischen Geflüchteten finden Sie hier.
Sonderauswertung des Statistischen Bundesamts
Die Zahlen des Innenministeriums basieren auf Einträge im Ausländerzentralregister (AZR). Die können jedoch veraltet oder unvollständig sein. Das Statistische Bundesamt veröffentlicht deshalb eine Sonderauswertung der AZR-Daten. Demnach lebten zum Stichtag 31.12.2024 etwa 3,3 Millionen Schutzsuchende in Deutschland (Rohdatenauszählung, die endgültigen Ergebnisse können abweichen). Als Schutzsuchende gelten laut Statistischem Bundesamt alle Ausländer*innen, die sich unter Berufung auf humanitäre Gründe in Deutschland aufhalten. Dazu zählen auch Asylbewerber*innen im Verfahren sowie abgelehnte Asylbewerber*innen. Ihre Zahl stieg im Vergleich zum Vorjahr um etwa vier Prozent.Quelle
Rund 2,7 Millionen von ihnen verfügten über einen humanitären Aufenthaltstitel, also einen anerkannten Schutzstatus.Quelle
Seit 2022 ist die gewöhnlichste Schutzform der "vorübergehende Schutz" gemäß der sogenannten "Massenzustrom-Richtlinie" der Europäischen Union (EU-Richtlinie 2001/55/EG). Diesen Schutzstatus hatten Ende 2024 insgesamt 1.065.776 Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine.Quelle
Weitere Schutzformen sind Schutz nach Artikel 16 des Grundgesetzes, Schutz nach der Genfer Flüchtlingskonvention, subsidiärer Schutz und das Abschiebeverbot.
In Deutschland lebten zum 31.12.2023 (Zahlen gerundet):
- 14.680 Asylberechtigte nach Artikel 16a des Grundgesetzes.
- 562.015 Flüchtlinge nach der Genfer Flüchtlingskonvention. Die meisten von ihnen kommen aus Syrien und dem Irak und sind überwiegend in den letzten neun Jahren nach Deutschland gekommen.
- Außerdem: 140.140 Schutzsuchende haben eine Niederlassungserlaubnis (§26 AufenthG Abs. 3) bekommen nachdem sie 3 bzw. 5 Jahre lang einen Aufenthaltstitel als Asylberechtigte oder Flüchtlinge nach der Genfer Flüchtlingskonvention hatten.
- 325.830 subsidiär Schutzberechtigte. Auch von ihnen kommen die meisten aus Syrien und dem Irak.
- 182.285 Menschen, für die ein Abschiebeverbot gilt. Die meisten von ihnen kommen aus Afghanistan.Quelle
Schutzbedürftige Ausländer*innen können auch ohne einen positiven Asylbescheid Schutz in Deutschland erhalten. Zu den rund 3,1 Millionen Menschen, die Schutz bekommen haben, gehören auch:
- 23.570 Personen, denen eine Aufenthalts- oder Niederlassungserlaubnis "zur Wahrung besonders gelagerter politischer Interessen der Bundesrepublik Deutschland" erteilt wurde (AufenthG §23 Absatz 2). Die meisten von ihnen leben schon seit langem in Deutschland und kommen aus der ehemaligen Sowjetunion.
- 19.620 Menschen, denen die Bundesländer aus besonderen humanitären Gründen Schutz gewährt haben. Das ist zum Beispiel der Fall bei Syrer*innen, die im Rahmen der Aufnahmeprogramme der Länder eingereist sind.
- 38.875 ausreisepflichtigen Ausländer, deren Ausreise „aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen“ seit mehr als 18 Monaten nicht möglich ist. Die meisten von ihnen sind abgelehnte Asylbewerber.Quelle
Darüber hinaus leben in Deutschland rund 399.305 Personen mit einem offenen Schutzstatus – 87 Prozent von ihnen haben eine "Aufenthaltsgestattung", das heißt: sie haben einen Asylantrag gestellt. Die anderen haben entweder einen "Ankunftsnachweis" oder ihr Asylgesuch geäußert aber noch keinen Antrag gestellt. Auch leben in der Bundesrepublik rund 189.400 Personen, deren Asylgesuch abgelehnt wurde oder die ihren Schutzstatus verloren haben. 83 Prozent von ihnen leben als sogenannte Geduldete in Deutschland.Quelle
Zahlen zu Familiennachzug
2024: Die deutschen Botschaften haben 2024 rund 120.000 Visa zum Zweck der Familienzusammenführung ausgestellt – davon gingen etwa 28.300 an Personen aus folgenden Asylherkunftsstaaten: Syrien (ca. 20.000), Iran (4.400), Afghanistan (2.600) und Irak (1.300).Quelle
2023 wurden rund 130.800 Visa zum Zweck der Familienzusammenführung ausgestellt – davon etwa 20.300 an Syrer*innen, 4.300 an Iraner*innen, 2.600 an Afghan*innen und 1.400 an Iraker*innen.Quelle
Die Gesetzeslage: Asylberechtigte und anerkannte Flüchtlinge haben das Recht, Ehegatten und minderjährige Kinder nach Deutschland nachzuholen. Unbegleitete Minderjährige können ihre Eltern nachziehen lassen. Im Unterschied zu anderen Nicht-EU-Bürger*innen haben anerkannte Flüchtlinge beim Familiennachzug besondere Rechte: Sie müssen nicht nachweisen, dass sie dafür über ausreichend Einkommen und Wohnraum verfügen – vorausgesetzt, der Nachzug wird innerhalb von drei Monaten beantragt, nachdem sie als Flüchtlinge anerkannt wurden.Quelle
Nachzug zu subsidiär Schutzberechtigten
Für Geflüchtete, die "subsidiären Schutz" erhalten, gelten besondere Regeln: Seit August 2018 dürfen 1.000 Visa pro Monat für Angehörige von subsidiär Schutzberechtigten erteilt werden. Härtefälle sind ausgenommen. Die Zahl der erteilten Visa lag jedoch in der Regel unter dem Kontingent. Zwischen März 2016 und Juli 2018 durften sie keine Familienangehörigen zu sich nach Deutschland holen. Im Jahr 2024 wurden rund 12.000 Visa an Angehörige von subsidiär Schutzberechtigten in Deutschland erteilt.Quelle
Insgesamt wurden zwischen 2018 und 2024 rund 58.400 Visa an Angehörige von subsidiär Schutzberechtigten erteilt – das sind etwa acht Prozent aller Visa zum Zweck der Familienzusammenführung in dieser Zeit. Mehr als 80 Prozent dieser Visa gingen an Angehörige von syrischen Bürger*innen.Quelle
Wie viele Flüchtlinge gibt es weltweit?
Das UN-Flüchtlingshilfswerk (UNHCR) schätzt, dass Ende 2023 die Zahl der Geflüchteten und Vertriebenen (forcibly displaced) weltweit auf mehr als 117,3 Millionen Menschen angestiegen ist (Ende 2022 waren es 108,4 Millionen). Der Anstieg hängt mit Kriegen und Konflikten in verschiedenen Regionen der Welt zusammen, insbesondere in dem Sudan, Syrien, Afghanistan, der Demokratischen Republik Kongo und der Ukraine.
- Von ihnen waren rund 68,3 Millionen innerhalb des eigenen Landes auf der Flucht (Binnenflüchtlinge).
- Weitere 31,6 Millionen waren anerkannte Flüchtlinge – also Menschen, denen gemäß internationaler Abkommen Schutz gewährt wurde.
- 6 Millionen waren staatenlose Palästinenser*innen unter Mandat des Hilfswerks der Vereinten Nationen für Palästina-Flüchtlinge im Nahen Osten (UNRWA).
- 6,9 Millionen waren Asylsuchende – also Flüchtlinge, die noch auf den Ausgang ihres Asylverfahrens warten.
- Hinzu kamen 5,8 Millionen Personen, die nach der Definition des UNHCR Schutz benötigen (in need of protection) meistens aus Venezuela.Quelle
Die meisten Flüchtlinge kommen aus Syrien (6,4 Millionen Menschen), Afghanistan (6,4 Millionen), der Ukraine (6 Millionen), Venezuela (5,7 Millionen) und dem Südsudan (2,3 Millionen).Quelle
Welches Land nimmt weltweit die meisten Flüchtlinge auf?
Die Frage lässt sich nicht so einfach beantworten: Anders als in Deutschland gibt es in vielen Aufnahmeländern kein funktionierendes Asylsystem. Das heißt, Geflüchtete werden dort nicht automatisch registriert. Rund 58 Prozent der rund 117,3 Millionen Menschen, die weltweit auf der Flucht sind, konnten außerdem das eigene Land nach Angaben des UN-Flüchtlingshilfswerks UNHCR nicht verlassen (Stand: 31.12.2023). Sie werden als sogenannte Internally Displaced People (Binnenflüchtlinge) gezählt. Die meisten Geflüchteten, die Schutz im Ausland finden, bleiben zudem in der Nähe ihrer Heimat.Quelle
News Zum Thema: Zahl der Flüchtlinge
Koalitionsvertrag Mehr sichere Herkunftsstaaten?
Algerien, Marokko, Indien und Tunesien sollen bald als sichere Herkunftsstaaten eingestuft werden. Darauf haben sich die zukünftigen Regierungsparteien geeinigt. Welche Staaten aktuell als sicher gelten und wie viele Asylbewerber aus den Ländern kommen, haben wir hier zusammengefasst.
Subsidiär Schutzberechtigte Was bedeutet ein Stopp des Familiennachzugs?
Der Koalitionsvertrag der künftigen Bundesregierung sieht die Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten für zwei Jahre vor. Der Mediendienst hat aktuelle Zahlen und Studien zum Thema zusammengestellt.
Schutzbedürftige Flüchtlinge Resettlement-Programm gestoppt
Die Bundesregierung hat die Aufnahme von besonders schutzbedürftigen Flüchtlingen über das Resettlement-Programm vorerst gestoppt. 2024 kamen darüber rund 1.900 Personen nach Deutschland. Die wichtigsten Zahlen zum Thema.