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Zahl der Flüchtlinge

Die Zahl der Asylbewerber*innen in Deutschland ist zwischen 2015 und 2016 stark gestiegen. Seit dem Frühjahr 2016 ging die Zahl der Neuzugänge von Asylsuchenden wieder zurück. Aufgrund des russischen Angriffs auf die Ukraine hat sie 2022 einen neuen Höchstwert erreicht.

Wie viele Asylanträge werden in Deutschland gestellt?

2023

  • Zwischen Januar und August 2023 wurden in Deutschland 220.116 Asylanträge gestellt, davon 204.461 Erstanträge. In dieser Rechnung werden nicht die ukrainischen Geflüchtete berücksichtigt, die seit Ende Februar 2022 eingereist sind.
  • Das sind rund 66 Prozent mehr Asylanträge als im gleichen Zeitraum 2022 (die Erstanträge sind um rund 77 Prozent gestiegen).
  • 7,8 Prozent der Erstanträge waren von in Deutschland geborenen Kindern von Geflüchteten.
  • Über 175.474 Asylanträge hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge entschieden. Die Schutzquote lag bei 52 ProzentDazu zählen Asylberechtigte nach Art. 16a des Grundgesetzes, Flüchtlinge nach der Genfer Flüchtlingskonvention, subsidiär Schutzberechtigte und Fälle von Abschiebungsverbot nach § 60 Absatz 5 oder Absatz 7 Satz 1 des Aufenthaltsgesetzes..QuelleBAMF: Aktuelle Zahlen zu Asyl 8/2023, Seite 3

2022

2022 gab es insgesamt 244.132 Asylanträge, davon 217.774 Erstanträge. In etwa elf Prozent der Fälle handelte es sich dabei um Kinder von Geflüchteten, die in Deutschland geboren sind. Die meisten Schutzsuchende kamen aus Syrien (70.976 Erstanträge), Afghanistan (36.358), der Türkei (23.938) und dem Irak (15.175). Über 228.673 Anträge hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge 2022 entschieden. Die Schutzquote lag bei 56,2 ProzentDazu zählen Asylberechtigte nach Art. 16a des Grundgesetzes, Flüchtlinge nach der Genfer Flüchtlingskonvention, subsidiär Schutzberechtigte und Fälle von Abschiebungsverbot nach § 60 Absatz 5 oder Absatz 7 Satz 1 des Aufenthaltsgesetzes..QuelleBAMF: Aktuelle Zahlen zu Asyl 12/2022, Seite 3

Angaben zur Gesamtzahl der in Deutschland lebenden Geflüchteten finden Sie hier.

Woher kommen die Asylbewerber*innen?

Zwischen Januar und August 2023 kamen die meisten Asylantragsteller*innen aus folgenden Ländern:

Herkunftsstaaten 2022

Wie viele Frauen und Kinder sind unter den Geflüchteten?

Anders als oft angenommen, machen Frauen und Kinder einen großen Teil der Asylsuchenden aus, die nach Deutschland kommen. Rund die Hälfte aller Asylbewerber*innen, die zwischen Januar und August 2023 in Deutschland einen Antrag auf Asyl gestellt haben, waren Frauen sowie Kinder und Jugendliche unter 18 Jahre (47 Prozent, 97.000).QuelleBAMF, Aktuelle Zahlen zu Asyl, 8/2023, Seite 8 und eigene Berechnung

Frauen: Insgesamt waren unter den Asylbewerber*innen zwischen Januar und August 2023 mehr als ein Viertel Mädchen und Frauen (28 Prozent). Der Frauenanteil ist je nach Altersgruppe unterschiedlich hoch:

  • Am geringsten ist der Frauenanteil unter den jungen Erwachsenen (14 Prozent der 18- bis 25-Jährigen).
  • Unter älteren Menschen (über 55 Jahre) sind es etwa gleich viele Männer wie Frauen.

Minderjährige und junge Erwachsene: Die Flüchtlinge sind im Durchschnitt sehr jung: Rund 72 Prozent aller Asylbewerber*innen, die zwischen Januar und August 2023 einen Antrag gestellt haben, waren unter 30 Jahre alt. Minderjährige machten etwa 32 Prozent der Asylbewerber*innen aus.QuelleBAMF, Aktuelle Zahlen zu Asyl, 8/2023, Seite 8 und eigene Berechnung

Offene Asylanträge

Ende August 2023 lagen beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) 192.707 Asylanträge, bei denen die Entscheidung noch anstand.QuelleAktuelle Zahlen zu Asyl 8/2023, Seite 13

Viele Asylbewerber*innen haben gegen die Bescheide des BAMF geklagt: Zum Stichtag 15.1.2023 waren an den Verwaltungs- und Oberverwaltungsgerichten rund 125.716Bundestagsdrucksache 20/5709, Seite 47 Verfahren im Bereich Asyl anhängig. Rund 18 Prozent aller Klagen waren 2022 (Januar-November) erfolgreich. Wenn man allerdings die Fälle abzieht, in denen es zu keinem Urteil kam – etwa weil die Klage zurückgenommen wurde oder weil mehrere verbundenen Klagen zusammengezogen wurden – kommt man auf eine Erfolgsquote von rund 37 Prozent. Besonders hoch war die Erfolgsquote von afghanischen Kläger*innen: Bei inhaltlichen Entscheidungen haben sie in rund 95 Prozent der Fälle Schutz zugesprochen bekommen.QuelleBundestagsdrucksache 20/5709 Seite 35, eigene Berechnungen

Wie viele Flüchtlinge erhalten Schutz?

2023

Über 175.474 Asylanträge hat das BAMF zwischen Januar und August 2023 entschieden. 91.186 Personen wurde Schutz zugesprochen. Das ergibt eine Schutzquote von 52 Prozent.QuelleBAMF, Aktuelle Zahlen zu Asyl 8/2023, Seite 3

Von ihnen erhielten:

  • 28.073 Menschen "Flüchtlingsschutz" nach § 3 Asylverfahrensgesetz,
  • 1.274 Menschen "Asyl" nach Artikel 16a des Grundgesetzes,
  • 46.744 Menschen subsidiären Schutz,
  • 15.095 Menschen ein Abschiebeverbot aufgrund des EU-Rechts oder internationaler Abkommen.

Bereinigte Schutzquote: Die Gesamtschutzquote gibt keine Auskunft darüber, wie viele Asylbewerber tatsächlich schutzbedürftig sind. Denn viele Anträge werden "formell" entschieden, also ohne inhaltliche Prüfung. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn ein Asylantrag zurückgezogen wurde oder ein anderes EU-Land zuständig ist. Zieht man von den bearbeiteten Fällen die „formellen EntscheidungenAls formelle Entscheidungen versteht man alle Fälle, die sich anderweitig erledigen, zum Beispiel wenn ein Antrag zurückgezogen wird oder der Bewerber einen deutschen Staatsbürger heiratet oder – was in den meisten Fällen zutrifft – weil nach der Dublin-Verordnung ein anderer Staat für den Asylantrag zuständig ist. “ ab, kommt man für die Zeit zwischen Januar und August 2023 auf eine "bereinigte" Schutzquote von etwa 71 Prozent.QuelleAktuelle Zahlen zu Asyl1 8/2023, Seite 3, eigene Berechnungen

2022

Im Gesamtjahr hat das BAMF über 228.673 Asylanträge entschieden und 128.463 Personen Schutz zugesprochen – mit einer Gesamtschutzquote von 56,2 Prozent. 38.974 Menschen haben "Flüchtlingsschutz" nach § 3 Asylverfahrensgesetz erhalten, 1.937 Menschen "Asyl" nach Artikel 16a des Grundgesetzes, 57.532 Menschen subsidiären Schutz und 30.020 Menschen ein Abschiebeverbot aufgrund des EU-Rechts oder internationaler Abkommen.QuelleBAMF, Aktuelle Zahlen zu Asyl 12/2022, Seite 3

Unterschiedliche Schutzquoten

Obwohl Asylbescheide auf Bundesebene vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge erlassen werden, gibt es beachtliche Unterschiede zwischen den Schutzquoten in den einzelnen Bundesländern und in einzelnen BAMF-Außenstellen. So lag 2022 die Schutzquote für irakische Asylsuchende bei vergleichbaren Fallzahlen in Bochum (Nordrhein-Westfalen) bei etwa 47 Prozent – in Neumünster (Schleswig-Holstein) bei lediglich 13 Prozent.QuelleBundestagsdrucksache 20/5709, Seite 18

Das BAMF erklärt die Diskrepanzen zum Teil dadurch, dass Asylanträge ungleichmäßig unter den Bundesländern verteilt sind. Eine Untersuchung der Universität Konstanz führt die Unterschiede hingegen auf den sozioökonomischen Hintergrund der Entscheider sowie auf die bürokratische Überlastung der Behörden zurück.QuelleBundestagsdrucksache 19/6786, Seite 11 und G. Schneider, M. Leue (2019), Föderale Ungleichheiten im gesamten Asylverfahren

Wie viele Asylanträge werden in der EU gestellt?

2023

Im ersten Halbjahr 2023 wurden nach Angaben der Asylagentur der Europäischen Union (EUAA) rund 519.000 Asylanträge in der Europäischen Union gestellt. Das sind etwa 28 Prozent mehr Asylanträge als im Vorjahreszeitraum. In dieser Rechnung sind Geflüchtete aus der Ukraine nicht enthalten, die in der Europäischen Union einen "vorübergehenden Schutz" erhalten haben.

Die meisten Antragsteller*innen kamen aus:

  • Syrien (rund 66.600 Asylbewerber*innen),
  • Afghanistan (55.000),
  • Venezuela (36.500),
  • Türkei (34.000)
  • und Kolumbien (33.700).QuelleAsylagentur der Europäischen Union (EUAA) (2023): "Latest Asylum Trends, January – June 2023, Midterm Review", LINK

Die meisten AnträgeDie Zahl der Asylanträge nach Eurostat kann von den offiziellen Zahlen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge abweichen. auf Asyl (einschließlich Folgeanträge) wurden von Januar bis Juni 2023 in folgenden Ländern gestellt:

  1. Deutschland: rund 162.000 Anträge
  2. Spanien: 86.800
  3. Frankreich: 81.100
  4. Italien: 62.300
  5. Österreich: 23.000

Im Verhältnis zur Bevölkerung wurden die meisten Asyalnträge pro Tausend Einwohner*innen in folgenden Ländern gestellt:

  1. Zypern: 4,5 Asylanträge pro 1.000 Einwohner*innen
  2. Österreich: 2,5
  3. Estland: 2
  4. Deutschland: 1,9
  5. Luxemburg: 1,8

QuelleEurostat (2023), Asylum and first time asylum applicants - monthly data [TPS00189] abgerufen am 5.9.2023

Im ersten Halbjahr 2023 lag die durchschnittliche Schutzquote in der Europäischen Union bei rund 41 Prozent (Gesamtschutzquote ohne Gerichtsentscheidungen). Rund 95 Prozent der syrischen Asylbewerber*innen haben einen positiven Bescheid erhalten, so wie rund 58 Prozent der afghanischen Antragsteller*innen. Die Schutzquote für russische Schutzsuchende ist im ersten Halbjahr 2023 auf 35 Prozent gestiegen – für türkische Asylbewerber*innen ist sie hingegen auf rund 28 Prozent zurückgegangen. Rund 682.000 Asylanträge waren zum Stichtag 30. Juni 2023 noch in Bearbeitung.QuelleEUAA (2023): "Latest Asylum Trends, January – June 2023, Midterm Review", LINK

2022

2022 wurden nach Angaben der Asylagentur der Europäischen Union (EUAA) rund 966.000 Asylanträge (einschließlich Folgeanträge) in der Europäischen Union gestellt – 50 Prozent mehr als im Vorjahr. Die meisten von ihnen kamen aus: Syrien (rund 132.000 Asylbewerber*innen), Afghanistan (129.000), Türkei (55.000), Venezuela (55.000) und Kolumbien (43.000).QuelleAsylagentur der Europäischen Union (EUAA), Latest Asylum Trends - Annual Overview 2022

Die meisten AnträgeDie Zahl der Asylanträge nach Eurostat kann von den offiziellen Zahlen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge abweichen. wurden in folgenden Ländern gestellt: Deutschland: rund (215.000 Anträge), Frankreich (141.000), Spanien (109.000), Österreich (102.000), Italien (76.000).QuelleEurostat, Asylbewerber und erstmalige Asylbewerber - monatliche Daten (Abgerufen: Februar 2023)

2022 wurden rund 632.000 Entscheidungen über Asylanträge getroffen. Davon gingen rund 40 Prozent positiv aus. Die besten Aussichten auf einen positiven Asylbescheid hatten Syrer*innen (94 Prozent), Belarusen und Ukrainier*innen (jeweils 88 und 86 Prozent positive Bescheide), gefolgt von Menschen aus Eritrea, dem Jemen (jeweils 84 Prozent) und Mali (70 prozent). Rund 950.000 Asylanträge waren zum Stichtag 30. November 2022 noch in Bearbeitung.QuelleEUAA, Latest asylum trends - Annual Overview 2022 (abgerufen am 23. Februar 2023)

Wie viele Flüchtlinge leben in Deutschland?

Zum Stichtag 30. Juni 2023 lebten in Deutschland nach Angaben des Bundesinnenministeriums rund 1,57 Millionen MenschenIn dieser Rechnung werden folgende Schutzformen berücksichtigt: Rechtstellung als Flüchtling nach §3 AsylG, Anerkennung als Asylberechtigte*r nach GG Art. 16, subsidiärer Schutz, Abschiebeverbot nach §60 AufenthG, Duldung nach § 60a Absatz 1 AufenthG, § 18a und § 19d (neue Fassung) AufenthG, § 22 AufenthG, § 23a AufenthG, § 23 Absatz 1 AufenthG, § 23 Absatz 2 AufenthG, § 23 Absatz 4 AufenthG, §§ 104a oder 104b AufenthG, § 25 Absatz 4 AufenthG, § 25 Absatz 4a und 4b AufenthG, § 25 Absatz 5 AufenthG, § 25a AufenthG, §60a Abs. 2b, §25b AufenthG, die in Deutschland Schutz bekommen haben. Etwa ein Drittel von ihnen (31 Prozent) sind Minderjährige. Ungefähr 67 Prozent von ihnen leben seit mehr als sechs Jahren in Deutschland.QuelleBundestagsdrucksache 20/8182 Seite 3 ff, eigene Berechnungen

Darunter sind:

  • 44.455 Asylberechtigte nach Artikel 16a des Grundgesetzes
  • 755.626 Flüchtlinge nach der Genfer Flüchtlingskonvention
  • 307.471  subsidiär Schutzberechtigte
  • 178.845 Menschen, für die ein Abschiebeverbot gilt.
  • Weitere 292.000 Menschen haben Schutz aufgrund unterschiedlicher UmständeDazu zählen Aufenthaltserlaubnisse nach §§ 18a, 19d, 22, 23, 23a, 25, 25a, 60, 104a und 104b AufenthG, eigene Berechnungen bekommen – etwa, weil sie einem Beruf nachgehen oder weil sie aus humanitären Gründen nicht abgeschoben werden können.

Zudem lebten rund 276.512 Asylbewerber*innen mit offenem Schutzstatus und etwa 169.907 "ausreisepflichtige" Personen mit einem abgelehnten Asylantrag, die sich aus unterschiedlichen Gründen noch in Deutschland aufhalten. In der Summe ergibt das rund 2 Millionen Schutzsuchende.QuelleBundestagsdrucksache 20/8182 Seiten 40 und 69, eigene Berechnungen

Hinzu kommen rund eine Million Geflüchtete aus der Ukraine, die Stand: 30. Juni 2023 im AZR erfasst sind. Etwa ein Drittel von ihnen sind Minderjährige. Von den geflüchteten aus der Ukraine haben 80 Prozent eine Aufenthaltserlaubnis nach §24 AufenthG (vorübergehenden Schutz). Neun Prozent haben diese beantragt und noch nicht erhalten – acht Prozent haben einen Asylantrag gestellt. Rund drei Prozent haben noch keinen Aufenthaltstitel bekommen.QuelleBundestagsdrucksache 20/8182 Seite 21

Die aktuellen Zahlen zu ukrainischen Geflüchteten finden Sie hier.

Sonderauswertung des Statistischen Bundesamts

Die Zahlen des Innenministeriums basieren auf Einträge im Ausländerzentralregister (AZR). Die können jedoch veraltet oder unvollständig sein. Das Statistische Bundesamt veröffentlicht deshalb eine Sonderauswertung der AZR-Daten. Demnach lebten zum Stichtag 31.12.2022 etwa 3,1 Millionen Schutzsuchende in Deutschland. Als Schutzsuchende gelten laut Statistischem Bundesamt alle Ausländer*innen, die sich unter Berufung auf humanitäre Gründe in Deutschland aufhalten. Dazu zählen auch Asylbewerber*innen im Verfahren sowie abgelehnte Asylbewerber*innen. Ihre Zahl stieg im Vergleich zum Vorjahr um 1,14 Millionen Menschen. Die meisten Schutzsuchende, die 2022 nach Deutschland kamen, kommen aus der Ukraine.QuelleStatistisches Bundesamt, Pressemitteilung Nr. 125 vom 30. März 2023

Rund 2,25 Millionen von ihnen verfügten über einen humanitären Aufenthaltstitel, also einen anerkannten Schutzstatus.QuelleStatistisches Bundesamt, Pressemitteilung Nr. 125 vom 30. März 2023

Seit 2022 ist die gewöhnlichste Schutzform der "vorübergehende Schutz" gemäß der sogenannten "Massenzustrom-Richtlinie" der Europäischen Union (EU-Richtlinie 2001/55/EG). Diesen Schutzstatus hatten insgesamt 724.000 Personen, darunter etwa 703.000 ukrainische Kriegsflüchtlinge.QuelleStatistisches Bundesamt, Pressemitteilung Nr. 125 vom 30. März 2023

Weitere Schutzformen sind Schutz nach Artikel 16 des Grundgesetzes, Schutz nach der Genfer Flüchtlingskonvention, subsidiärer Schutz und das Abschiebeverbot.

In Deutschland leben (Zahlen gerundet):

  • 14.610 Asylberechtigte nach Artikel 16a des Grundgesetzes.
  • 573.645 Flüchtlinge nach der Genfer Flüchtlingskonvention. Die meisten von ihnen kommen aus Syrien und dem Irak und sind überwiegend in den letzten fünf Jahren nach Deutschland gekommen.
  • 286.355 subsidiär Schutzberechtigte. Auch von ihnen kommen die meisten aus Syrien und dem Irak und sind erst vor kurzem nach Deutschland eingereist.
  • 157.335 Menschen, für die ein Abschiebeverbot gilt. Die meisten von ihnen kommen aus Afghanistan.QuelleStatistisches Bundesamt, Tabelle 12531-0007 Schutzsuchende: Deutschland, Stichtag, Geschlecht, Schutzstatus

Schutzbedürftige Ausländer*innen können auch ohne einen positiven Asylbescheid Schutz in Deutschland erhalten. Zu den rund 3,1 Millionen Menschen, die Schutz bekommen haben, gehören auch:

  • 23.200 Personen, denen eine Aufenthalts- oder Niederlassungserlaubnis "zur Wahrung besonders gelagerter politischer Interessen der Bundesrepublik Deutschland" erteilt wurde (AufenthG §23 Absatz 2). Die meisten von ihnen leben schon seit langem in Deutschland und kommen aus der ehemaligen Sowjetunion.
  • 19.600 Menschen, denen die Bundesländer aus besonderen humanitären GründenAufenthG §23 Absatz 1 Schutz gewährt haben. Das ist zum Beispiel der Fall bei Syrer*innen, die im Rahmen der Aufnahmeprogramme der Länder eingereist sind.
  • 39.600 ausreisepflichtigen Ausländer, deren Ausreise „aus rechtlichen oder tatsächlichen GründenAufenthG §25 Absatz 5“ seit mehr als 18 Monaten nicht möglich ist. Die meisten von ihnen sind abgelehnte Asylbewerber.QuelleStatistisches Bundesamt, Tabelle 12531-0007 Schutzsuchende: Deutschland, Stichtag, Geschlecht, Schutzstatus

Darüber hinaus leben in Deutschland rund 570.000 Personen mit einem offenen Schutzstatus – darunter 271.000 Ukrainer*innen. Auch leben in der Bundesrepublik rund 255.000Aufgrund unterschiedlicher Erfassungsmethoden weichen die Daten der Sonderauswertung des Statitischen Bundesamts von den Daten des Bundesinnenministeriums zu ausreisepflichtigen Personen ab. Personen, deren Asylgesuch abgelehnt wurde oder die ihren Schutzstatus verloren haben. 86 Prozent von ihnen leben als sogenannte Geduldete in Deutschland.QuelleStatistisches Bundesamt, Pressemitteilung Nr. 125 vom 30. März 2023

Zahlen zu Familiennachzug

2022: Die deutschen Botschaften haben 2022 rund 117.000 Visa zum Zweck der Familienzusammenführung ausgestellt – davon gingen etwa 18.400 an Angehörige von syrischen (13.750), afghanischen (3.200) und irakischen Staatsbürger*innen (1.450).QuelleAuswärtiges Amt auf Anfrage des MEDIENDIENSTES

2021 wurden rund 104.100 Visa zum Zweck der Familienzusammenführung ausgestellt – davon etwa 10.000 an Menschen, die aus den drei wichtigsten Flüchtlings-Herkunftsländern kommen: Syrien (9.657), afghanischen (1.635) und irakischen Staatsbürger*innen (1.549).QuelleAuswärtiges Amt auf Anfrage des MEDIENDIENSTES

Wie ist die Rechtslage?

Asylberechtigte und anerkannte Flüchtlinge haben das Recht, Ehegatten und minderjährige Kinder nach Deutschland nachzuholen. Unbegleitete Minderjährige können ihre Eltern nachziehen lassen. Im Unterschied zu anderen Nicht-EU-Bürger*innen haben anerkannte Flüchtlinge beim Familiennachzug besondere Rechte: Sie müssen nicht nachweisen, dass sie dafür über ausreichend Einkommen und Wohnraum verfügen – vorausgesetzt, der Nachzug wird innerhalb von drei Monaten beantragt, nachdem sie als Flüchtlinge anerkannt wurden.QuelleBAMF (2019): "Familienasyl und Familiennachzug"; AufenthG § 29 Abs. 2

Für Geflüchtete, die "subsidiären Schutz" erhalten, gelten andere Regelungen: Zwischen März 2016 und Juli 2018 durften sie keine Familienangehörigen zu sich nach Deutschland holen. Seit dem 1. August 2018 ist das wieder erlaubt. Vorgesehen sind jedoch nur 1.000 Menschen pro Monat – Härtefälle sind davon ausgenommen.Quelle§ 36a AufenthG; Bundesregierung (2018): "Neue Regeln für den Familiennachzug"

Wie viele Flüchtlinge gibt es weltweit?

Das UN-Flüchtlingshilfswerk (UNHCR) schätzt, dass Ende 2022 die Zahl der Geflüchteten und Vertriebenen (forcibly displaced) weltweit auf mehr als 108,4 Millionen Menschen angestiegen ist (Ende 2021 waren es 89,3 Millionen). Der Anstieg hängt mit Kriegen und Konflikten in verschiedenen Regionen der Welt zusammen, insbesondere in Äthiopien, Burkina Faso, Myanmar, Nigeria, Afghanistan, der Demokratischen Republik Kongo – und zuletzt in der Ukraine.

  • Von ihnen waren rund 62,5 Millionen innerhalb des eigenen Landes auf der Flucht (Binnenflüchtlinge).
  • Weitere 29,4 Millionen waren anerkannte Flüchtlinge – also Menschen, denen gemäß internationaler AbkommenDazu gehören die "Genfer Flüchtlingskonvention", die "Konvention zur Regelung der besonderen Aspekte der Flüchtlingsprobleme in Afrika", die Satzung des UNHCR sowie eine Reihe regionaler Abkommen zum Flüchtlingsschutz. Eine Übersicht bietet der UNHCR in einem Handbuch, Seite 5-9 Schutz gewährt wurde.
  • 5,9 Millionen waren staatenlose Palästinenser*innen unter Mandat des Hilfswerks der Vereinten Nationen für Palästina-Flüchtlinge im Nahen Osten (UNRWA).
  • 5,4 Millionen waren Asylsuchende – also Flüchtlinge, die noch auf den Ausgang ihres Asylverfahrens warten.QuelleUNHCR (2022): "Global Trends. Forced Displacement 2021", S. 2
  • Hinzu kamen 5,2 Millionen Personen, die nach der Definition des UNHCR Schutz benötigen (in need of protection) meistens aus Venezuela.

Die meisten Flüchtlinge kommen aus Syrien (6,5 Millionen Menschen), der Ukraine (5,7 Millionen), Afghanistan (5,7 Millionen), VenezuelaDas UN-Flüchtlingswerk UNHCR erfasst Geflüchtete aus Venezuela als "Venezuelans displaced abroad", denn nur wenige von ihnen konnten einen offiziellen Flüchtlingsstatus in den Nachbarländern erhalten. (5,5 Millionen) und dem Südsudan (2,3 Millionen).QuelleUNHCR (2023): "Global Trends. Forced Displacement 2022", S. 19

Welches Land nimmt weltweit die meisten Flüchtlinge auf?

Die Frage lässt sich nicht so einfach beantworten: Anders als in Deutschland gibt es in vielen Aufnahmeländern kein funktionierendes Asylsystem. Das heißt, Geflüchtete werden dort nicht automatisch registriert. Rund 58 Prozent der rund 108,4 Millionen Menschen, die weltweit auf der Flucht sind, konnten außerdem das eigene Land nach Angaben des UN-Flüchtlingshilfswerks UNHCR nicht verlassen (Stand: 31.12.2022). Sie werden als sogenannte Internally Displaced People (Binnenflüchtlinge) gezählt. Die meisten Geflüchteten, die Schutz im Ausland finden, bleiben zudem in der Nähe ihrer Heimat.QuelleUNHCR (2023): "Global Trends. Forced Displacement 2022", S.9

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