Zahl der Flüchtlinge
Die Zahl der Asylbewerber*innen in Deutschland ist zwischen 2015 und 2016 stark gestiegen. Seit dem Frühjahr 2016 ging die Zahl der Neuzugänge von Asylsuchenden wieder zurück. Aufgrund des russischen Angriffs auf die Ukraine hat sie 2022 einen neuen Höchstwert erreicht.
Wie viele Asylanträge werden in Deutschland gestellt?
2024
- Zwischen Januar und August 2024 wurden in Deutschland 174.369 Asylanträge gestellt, davon 160.140 Erstanträge. Diese Zahlen berücksichtigen nicht ukrainischen Geflüchtete, die seit Ende Februar 2022 eingereist sind.
- Das sind rund 21 Prozent weniger Asylanträge als im gleichen Zeitraum 2023 (die Erstanträge sind um rund 22 Prozent zurückgegangen).
- Rund 9 Prozent der Erstanträge waren von in Deutschland geborenen Kindern von Geflüchteten.
- Über 206.240 Asylanträge hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge entschieden. Die Schutzquote lag bei 46,7 Prozent.Quelle
2023
2023 gab es insgesamt 351.915 Asylanträge, davon 329.120 Erstanträge. Diese Zahlen berücksichtigen nicht ukrainischen Geflüchtete, die seit Ende Februar 2022 eingereist sind. In etwa 7 Prozent der Fälle handelte es sich dabei um Kinder von Geflüchteten, die in Deutschland geboren sind. Die meisten Schutzsuchende kamen aus Syrien (102.930 Erstanträge), Türkei (61.181), Afghanistan (51.275) und dem Irak (11.152). Über 261.601 Anträge hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge 2023 entschieden. Die Schutzquote lag bei 51,7 Prozent.Quelle
Angaben zur Gesamtzahl der in Deutschland lebenden Geflüchteten finden Sie hier.
Wie viele irreguläre Einreisen gibt es nach Deutschland?
Die meisten Menschen, die aus Ländern kommen, in denen Krieg oder Armut herrscht, bekommen kein Visum für eine reguläre Einreise in die Europäische Union. Sie kommen daher in der Regel als sogenannte irreguläre Einwanderer*innen.
Die Zahlen
Die Bundespolizei zählte in den ersten sieben Monaten des Jahres 2024 rund 49.400 "unerlaubte Einreisen" an den Grenzen. Das sind circa 12 Prozent weniger "unerlaubte Einreisen" als im Vorjahreszeitraum. Etwa 11.000 Personen kamen über die polnische Grenze – ein Drittel davon über die sogenannte Belarus-Route. Rund 7.800 Personen kamen über die österreichische und 7.300 über die Schweizer Grenze. Rund 8.100 Einreisen fanden über die "Luftgrenze" statt (mit dem Flugzeug).
7,9 Prozent der Personen, die im ersten Halbjahr 2024 beim unerlaubten Grenzübertritt aufgegriffen wurden, waren im sogenannten EURODAC-System registriert. Das heißt: Ein anderes europäisches Land ist nach der Dublin-III-Verordnung für den Asylantrag zuständig.Quelle
2023
- "Unerlaubte Einreisen": rund 127.500
- Polnische Grenze: 32.800 unerlaubte Einreisen – davon ein Drittel über die Belarus-Route,
- Österreichische Grenze: 28.000 Personen
- Schweizer Grenze: 18.300
- Tschechische Grenze: 16.700.Quelle
Zwischen August 2023 und Juni 2024 waren die fünf größten Gruppen unter den Personen, die "irregulär" / "unerlaubt" einreisen wollten, Syrer*innen (ca. 33.500 Personen), Türk*innen (17.700 Personen), Afghan*innen (11.700 Personen), Ukrainer*innen (rund 8.700 Personen) und Inder*innen (ca. 2.600 Personen). Quelle
Personen aus verschiedenen Ländern kommen über unterschiedliche Routen nach Deutschland:
- Syrer*innen reisten insbesondere über Polen (41 Prozent aller festgestellten Einreisen von Syrer*innen) und Tschechien (27 Prozent) ein,
- Türkische Staatsbürger*innen kamen besonders über Österreich (53 Prozent) und die Schweiz (13 Prozent),
- Afghan*innen über die Schweiz (44 Prozent) und Polen (26 Prozent).Quelle
Zurückweisungen
Etwa 21.700 Personen, die irregulär nach Deutschland einreisen wollten, hat die Bundespolizei in den ersten sechs Monaten des Jahres 2024 an den Grenzen zurückgewiesen – das sind 72 Prozent mehr Zurückweisungen als im Vorjahreszeitraum. Im Gesamtjahr 2023 gab 34.860 Zurückweisungen an den Grenzen. Quelle
Die meisten Zurückweisungen gab es im ersten Halbjahr 2024 an der polnischen Grenze (ca. 5.700 Zurückweisungen) und an Flughäfen (Luftgrenze: rund 3.800 Zurückweisungen). Im Gesamtjahr 2023 wurden vor allem Personen an der Schweizer (ca. 15.300) und an der Österreichischen Grenze (11.500) zurückgewiesen. Seit der Einführung von stationären Grenzkontrollen an den östlichen Grenzen hat die Zahl der Zurückweisungen dort deutlich zugenommen.Quelle
Die meisten Personen, die zwischen August 2023 und Juni 2024 an den Grenzen zurückgewiesen wurden, kommen aus der Ukraine (ca. 6.000 Personen), Afghanistan (5.500 Personen) und Syrien (5.500). Der Hauptgrund für die Zurückweisung war, dass die einreisende Personen keine Reisedokumente beziehungsweise kein Visum hatten.Quelle
Asylbegehren an der Grenze: Personen, die bei der Einreise ein "Asylbegehren" äußern, dürfen nicht zurückgewiesen werden. Im ersten Halbjahr 2024 haben rund 9.700 Personen ein "Asylbegehren" an der Grenze geäußert – das ist etwa die Hälfte der "Asylbegehren" vom Vorjahreszeitraum. Im Gesamtjahr 2023 gab es knapp 57.000 "Asylbegehren". Besonders an der Grenze zu Polen und Tschechien ist die Zahl der von der Bundespolizei erfassten "Asylbegehren" stark zurückgegangen.Quelle
ACHTUNG: Unerlaubte Einreisen lassen sich schlecht beziffern. Zum einen ist die Zahl der "unerlaubten Einreisen" nur bedingt aussagekräftig, denn nicht alle einreisenden Personen werden von Polizist*innen im Grenzgebiet aufgegriffen. Zum anderen versuchen viele Geflüchtete und Migrant*innen, die an den Grenzen zurückgewiesen wurden, erneut die EU-Grenzen an anderer Stelle zu überqueren. Das führt zu Mehrfachzählungen. Wenn etwa die EU-Grenzagentur FRONTEX von 380.000 "irregulären Grenzübertritt-Versuchen" (irregular border crossings) spricht, müssen diese Zahlen kritisch betrachtet werden.
Woher kommen die Asylbewerber*innen?
Zwischen Januar und August 2024 kamen die meisten Asylantragsteller*innen aus folgenden Ländern:
Herkunftsstaaten 2023
Wie viele Frauen und Kinder sind unter den Geflüchteten?
Anders als oft angenommen, machen Frauen und Kinder einen großen Teil der Asylsuchenden aus, die nach Deutschland kommen. Rund 54 Prozent aller Asylbewerber*innen, die zwischen Januar und August 2024 in Deutschland zum ersten Mal einen Antrag auf Asyl gestellt haben, waren Frauen sowie Kinder und Jugendliche unter 18 Jahre (86.267 Personen).Quelle
Frauen: Insgesamt waren unter den Asylbewerber*innen zwischen Januar und August 2024 etwa ein Drittel Mädchen und Frauen (32,2 Prozent). Der Frauenanteil ist je nach Altersgruppe unterschiedlich hoch:
- Am geringsten ist der Frauenanteil unter den jungen Erwachsenen (15 Prozent der 16- bis 18-Jährigen).
- Unter älteren Menschen (über 55 Jahre) sind es etwa gleich viele Männer wie Frauen.
Minderjährige und junge Erwachsene: Die Flüchtlinge sind im Durchschnitt sehr jung: Rund 72 Prozent aller Asylbewerber*innen, die zwischen Januar und August 2024 einen Antrag gestellt haben, waren unter 30 Jahre alt. Minderjährige machten etwa 36 Prozent der Asylbewerber*innen aus.Quelle
Es gibt verschiedene Gründe, weshalb unter den Geflüchteten mehr Männer als Frauen und Kinder sind. Der Hauptgrund ist, dass die Reise sehr gefährlich ist, wie zahlreiche Studien festgestellt haben. Viele Familien entscheiden sich außerdem bewusst dafür, sich zu trennen, um die Erfolgschancen eines männlichen Mitglieds zu erhöhen – und später eine Familienzusammenführung zu ermöglichen.Quelle
Offene Asylanträge
Ende August 2024 lagen beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) 227.690 Asylanträge, bei denen die Entscheidung noch anstand.Quelle
Viele Asylbewerber*innen haben gegen die Bescheide des BAMF geklagt: Zum Stichtag 31.12.2023 waren an den Verwaltungs- und Oberverwaltungsgerichten rund 121.897 Verfahren im Bereich Asyl anhängig. Rund 9 Prozent aller Klagen waren 2023 erfolgreich. Wenn man allerdings die Fälle abzieht, in denen es zu keinem Urteil kam beziehungsweise das Verfahren nicht fortgesetzt wurde – etwa weil die Klage zurückgenommen wurde oder weil mehrere verbundenen Klagen zusammengezogen wurden – kommt man auf eine Erfolgsquote von rund 24 Prozent.Quelle
Wie lange dauern die Verfahren?
6,8 Monate dauerte im Durchschnitt ein Asylverfahren zwischen Antrag und Entscheidung im Jahr 2023. 2024 ist die Bearbeitungszeit auf 8,2 Monate gestiegen (Jan-Aug). Je nach Herkunftsland kann die Verfahrensdauer allerdings stark variieren: Während die Verfahren für Personen aus Moldau und einigen "sicheren Herkunftsstaaten" wie etwa Serbien oder Nordmazedoien 8 Monate dauern, können sie bei Personen aus Russland oder Pakistan bis zu 35 Monaten dauern.Quelle
Gerichtsverfahren bei Asylklagen dauerten in diesem Zeitraum im Schnitt mehr als 22 Monate (Stand: 1. Halbjahr 2023).Quelle
Seit 2015 gab es wiederholte Versuche, die Asylverfahren zu beschleunigen. Das hat bislang eine geringe Wirkung gezeigt: Die Asylverfahrensdauer schwank in den vergangenen Jahren zwischen 8,3 (im Covid-Jahr 2020) und 6,6 Monaten (2023). Selbst in zentralen Einrichtungen wie etwa AnkER-Zentren ist die Bearbeitungszeit etwas länger als im Durchschnitt (6,7 Monate). Weniger als 0,1 Prozent der Anträge wurden im ersten Halbjahr 2023 mit einem "beschleunigten Verfahren" erledigt. Im Rahmen der Beschlüsse der Ministerpräsident*innenkonferenz vom November 2023 hat die Bundesregierung angekündigt, beschleunigte Asylverfahren für Asylbewerber*innen aus Ländern mit geringer Schutzquote einzuführen.Quelle
Wie viele Flüchtlinge erhalten Schutz?
2024
Über 206.240 Asylanträge hat das BAMF zwischen Januar und August 2024 entschieden. 96.238 Personen wurde Schutz zugesprochen. Das ergibt eine Schutzquote von 46,7 Prozent.Quelle
Von ihnen erhielten:
- 25.306 Menschen "Flüchtlingsschutz" nach § 3 Asylverfahrensgesetz,
- 1.308 Menschen "Asyl" nach Artikel 16a des Grundgesetzes,
- 55.382 Menschen subsidiären Schutz,
- 14.242 Menschen ein Abschiebeverbot aufgrund des EU-Rechts oder internationaler Abkommen.
2023
Im Gesamtjahr hat das BAMF über 261.601 Asylanträge entschieden und 135.277 Personen Schutz zugesprochen – mit einer Gesamtschutzquote von 51,7 Prozent. 40.701 Menschen haben "Flüchtlingsschutz" nach § 3 Asylverfahrensgesetz erhalten, 1.824 Menschen "Asyl" nach Artikel 16a des Grundgesetzes, 71.290 Menschen subsidiären Schutz und 21.462 Menschen ein Abschiebeverbot aufgrund des EU-Rechts oder internationaler Abkommen.Quelle
Bereinigte Schutzquote
Die Gesamtschutzquote gibt keine Auskunft darüber, wie viele Asylbewerber tatsächlich schutzbedürftig sind. Denn viele Anträge werden "formell" entschieden, also ohne inhaltliche Prüfung. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn ein Asylantrag zurückgezogen wurde oder ein anderes EU-Land zuständig ist. Zieht man von den bearbeiteten Fällen die "formellen Entscheidungen" ab, kommt man für die Zeit zwischen Januar und August 2024 auf eine "bereinigte" Schutzquote von etwa 62 Prozent.Quelle
Unterschiedliche Schutzquoten
Obwohl Asylbescheide auf Bundesebene vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge erlassen werden, gibt es beachtliche Unterschiede zwischen den Schutzquoten in den einzelnen Bundesländern und in einzelnen BAMF-Außenstellen. So lag 2023 die Schutzquote für irakische Asylsuchende bei vergleichbaren Fallzahlen in Oldenburg (Niedersachsen) bei etwa 61 Prozent – in Chemnitz (Sachsen) bei lediglich 15,3 Prozent.Quelle
Das BAMF erklärt die Diskrepanzen zum Teil dadurch, dass Asylanträge ungleichmäßig unter den Bundesländern verteilt sind. Eine Untersuchung der Universität Konstanz führt die Unterschiede hingegen auf den sozioökonomischen Hintergrund der Entscheider sowie auf die bürokratische Überlastung der Behörden zurück.Quelle
Irreguläre Einreisen in Europa
Die Zahl der dokumenterten Ankünfte auf den verschiedenen Migration- und Fluchtrouten nach Europa können sehr stark schwanken.
Im ersten Halbjahr 2024 sind etwa 25.000 Menschen in Italien angekommen – das sind weniger als die Hälfte der Ankünfte im Vorjahreszeitraum (ca. 65.600 Personen). Die meisten von ihnen kamen aus Bangladesch (21,4 Prozent), Syrien (14,8 Prozent) und Tunesien (14,1 Prozent).
Im ersten Halbjahr 2024 erreichten 25.000 Personen Spanien – das sind etwa doppelt so viele Menschen wie im Vorjahreszeitraum. Mehr als drei viertel von ihnen kamen auf den Kanarischen Inseln im Atlantischen Ozean an. Im Gesamtjahr 2023 waren es rund 57.000 Menschen – von ihnen erreichten 38.300 Personen die Kanarischen Inseln.
Rund 17.500 Personen haben Griechenland im ersten Halbjahr 2024 erreicht. Das sind ungefähr doppelt so viele Menschen wie im Vorjahreszeitraum. Im Gesamtjahr 2023 waren es rund 41.600 Personen.
Auch die Zahl der versuchten Grenzübertritte nach Polen ist 2024 gestiegen – besonders über die sogenannte Belarus-Route. Im ersten Halbjahr 2024 zählte die polnische Grenzpolizei rund 20.600 versuchte Grenzübertritte aus Belarus – im Jahr 2023 waren es insgesamt rund 26.000.
Auf der sogenannten Westbalkan-Route ist die Zahl der Ankünfte stark zuürckgegangen: In den ersten vier Monaten von 2024 lag die Zahl der Ankünfte im Drehkreuz-Land der Region, Serbien, mit rund 6.600 dokumentierten Ankünften etwa 71 Prozent unter dem Vorjhareszeitraum. Im Gesamtjahr 2023 sollen nach Angaben des UN-Flüchtlingshilfswerk UNHCR rund 106.000 Personen in Serbien angekommen sein.
Wie viele Asylanträge werden in der EU gestellt?
2023
2023 wurden nach Angaben der Asylagentur der Europäischen Union (EUAA) rund 1,1 Millionen Asylanträge in der Europäischen Union gestellt. Das sind etwa 18 Prozent mehr Asylanträge als im Vorjahr. In dieser Rechnung sind Geflüchtete aus der Ukraine nicht enthalten, die in der Europäischen Union einen "vorübergehenden Schutz" erhalten haben.
Die meisten Antragsteller*innen kamen aus:
- Syrien (rund 181.400 Asylbewerber*innen),
- Afghanistan (114.300),
- Türkei (100.800),
- Venezuela (68.000)
- und Kolumbien (63.100).Quelle
Die meisten Anträge auf Asyl (einschließlich Folgeanträge) wurden 2023 in folgenden Ländern gestellt:
- Deutschland: rund 334.100 Anträge
- Frankreich: 167.000
- Spanien: 162.400
- Italien: 136.100
- Österreich: 58.700
Im Verhältnis zur Bevölkerung wurden die meisten Asylanträge pro Tausend Einwohner*innen in folgenden Ländern gestellt:
- Zypern: 8,5 Asylanträge pro 1.000 Einwohner*innen
- Österreich: 6,2
- Griechenland: 5,5
- Deutschland: 3,9
- Luxemburg: 3,7.Quelle
2023 lag die durchschnittliche Schutzquote in der Europäischen Union bei rund 43 Prozent (Gesamtschutzquote ohne Gerichtsentscheidungen). Die Schutzquoten für die Top-5 Herkunftsstaaten:
- Syrien: 94 Prozent
- Afghanistan: 61 Prozent
- Türkei: 24 Prozent
- Venezuela: 3 Prozent
- Kolumbien: 7 Prozent
Rund 883.000 Asylanträge waren zum Stichtag 31. Dezember 2023 noch in Bearbeitung.Quelle
2022
2022 wurden nach Angaben der Asylagentur der Europäischen Union (EUAA) rund 966.000 Asylanträge (einschließlich Folgeanträge) in der Europäischen Union gestellt – 50 Prozent mehr als im Vorjahr. Die meisten von ihnen kamen aus: Syrien (rund 132.000 Asylbewerber*innen), Afghanistan (129.000), Türkei (55.000), Venezuela (55.000) und Kolumbien (43.000).Quelle
Die meisten Anträge wurden in folgenden Ländern gestellt: Deutschland: rund (215.000 Anträge), Frankreich (141.000), Spanien (109.000), Österreich (102.000), Italien (76.000).Quelle
2022 wurden rund 632.000 Entscheidungen über Asylanträge getroffen. Davon gingen rund 40 Prozent positiv aus. Die besten Aussichten auf einen positiven Asylbescheid hatten Syrer*innen (94 Prozent), Belarusen und Ukrainier*innen (jeweils 88 und 86 Prozent positive Bescheide), gefolgt von Menschen aus Eritrea, dem Jemen (jeweils 84 Prozent) und Mali (70 prozent). Rund 950.000 Asylanträge waren zum Stichtag 30. November 2022 noch in Bearbeitung.Quelle
Wie viele Flüchtlinge leben in Deutschland?
Zum Stichtag 31. Dezember 2023 lebten in Deutschland nach Angaben des Bundesinnenministeriums rund 1,6 Millionen Menschen, die in Deutschland Schutz bekommen haben. Etwa ein Drittel von ihnen (31 Prozent) sind Minderjährige. Ungefähr 66 Prozent von ihnen leben seit mehr als sechs Jahren in Deutschland.Quelle
Darunter sind:
- 44.323 Asylberechtigte nach Artikel 16a des Grundgesetzes
- 744.932 Flüchtlinge nach der Genfer Flüchtlingskonvention
- 325.874 subsidiär Schutzberechtigte
- 182.352 Menschen, für die ein Abschiebeverbot gilt.
- Weitere 301.325 Menschen haben Schutz aufgrund unterschiedlicher Umstände bekommen – etwa, weil sie einem Beruf nachgehen oder weil sie aus humanitären Gründen nicht abgeschoben werden können.Quelle
Zudem lebten rund 276.512 Asylbewerber*innen mit offenem Schutzstatus und etwa 137.262 "ausreisepflichtige" Personen mit einem abgelehnten Asylantrag, die sich aus unterschiedlichen Gründen noch in Deutschland aufhalten (Stand: 31.12.2023). In der Summe ergibt das rund 2,1 Millionen Schutzsuchende.Quelle
Hinzu kommen rund 1,1 Millionen Geflüchtete aus der Ukraine, die Stand: 31. Dezember 2023 im AZR erfasst sind. Etwa ein Drittel von ihnen sind Minderjährige. Von den Geflüchteten aus der Ukraine haben 84 Prozent eine Aufenthaltserlaubnis nach §24 AufenthG (vorübergehenden Schutz). Sieben Prozent haben diese beantragt und noch nicht erhalten – fünf Prozent haben einen Asylantrag gestellt. Rund drei Prozent haben noch keinen Aufenthaltstitel bekommen.Quelle
Die aktuellen Zahlen zu ukrainischen Geflüchteten finden Sie hier.
Sonderauswertung des Statistischen Bundesamts
Die Zahlen des Innenministeriums basieren auf Einträge im Ausländerzentralregister (AZR). Die können jedoch veraltet oder unvollständig sein. Das Statistische Bundesamt veröffentlicht deshalb eine Sonderauswertung der AZR-Daten. Demnach lebten zum Stichtag 31.12.2023 etwa 3,1 Millionen Schutzsuchende in Deutschland (Rohdatenauszählung, die endgültigen Ergebnisse können abweichen). Als Schutzsuchende gelten laut Statistischem Bundesamt alle Ausländer*innen, die sich unter Berufung auf humanitäre Gründe in Deutschland aufhalten. Dazu zählen auch Asylbewerber*innen im Verfahren sowie abgelehnte Asylbewerber*innen. Ihre Zahl stieg im Vergleich zum Vorjahr um etwa 39.300 Personen.Quelle
Rund 2,25 Millionen von ihnen verfügten über einen humanitären Aufenthaltstitel, also einen anerkannten Schutzstatus.Quelle
Daten 2022
Seit 2022 ist die gewöhnlichste Schutzform der "vorübergehende Schutz" gemäß der sogenannten "Massenzustrom-Richtlinie" der Europäischen Union (EU-Richtlinie 2001/55/EG). Diesen Schutzstatus hatten insgesamt 724.000 Personen, darunter etwa 703.000 ukrainische Kriegsflüchtlinge.Quelle
Weitere Schutzformen sind Schutz nach Artikel 16 des Grundgesetzes, Schutz nach der Genfer Flüchtlingskonvention, subsidiärer Schutz und das Abschiebeverbot.
In Deutschland leben (Zahlen gerundet):
- 14.610 Asylberechtigte nach Artikel 16a des Grundgesetzes.
- 573.645 Flüchtlinge nach der Genfer Flüchtlingskonvention. Die meisten von ihnen kommen aus Syrien und dem Irak und sind überwiegend in den letzten fünf Jahren nach Deutschland gekommen.
- 286.355 subsidiär Schutzberechtigte. Auch von ihnen kommen die meisten aus Syrien und dem Irak und sind erst vor kurzem nach Deutschland eingereist.
- 157.335 Menschen, für die ein Abschiebeverbot gilt. Die meisten von ihnen kommen aus Afghanistan.Quelle
Schutzbedürftige Ausländer*innen können auch ohne einen positiven Asylbescheid Schutz in Deutschland erhalten. Zu den rund 3,1 Millionen Menschen, die Schutz bekommen haben, gehören auch:
- 23.200 Personen, denen eine Aufenthalts- oder Niederlassungserlaubnis "zur Wahrung besonders gelagerter politischer Interessen der Bundesrepublik Deutschland" erteilt wurde (AufenthG §23 Absatz 2). Die meisten von ihnen leben schon seit langem in Deutschland und kommen aus der ehemaligen Sowjetunion.
- 19.600 Menschen, denen die Bundesländer aus besonderen humanitären Gründen Schutz gewährt haben. Das ist zum Beispiel der Fall bei Syrer*innen, die im Rahmen der Aufnahmeprogramme der Länder eingereist sind.
- 39.600 ausreisepflichtigen Ausländer, deren Ausreise „aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen“ seit mehr als 18 Monaten nicht möglich ist. Die meisten von ihnen sind abgelehnte Asylbewerber.Quelle
Darüber hinaus leben in Deutschland rund 570.000 Personen mit einem offenen Schutzstatus – darunter 271.000 Ukrainer*innen. Auch leben in der Bundesrepublik rund 255.000 Personen, deren Asylgesuch abgelehnt wurde oder die ihren Schutzstatus verloren haben. 86 Prozent von ihnen leben als sogenannte Geduldete in Deutschland.Quelle
Zahlen zu Familiennachzug
2023: Die deutschen Botschaften haben 2023 rund 130.800 Visa zum Zweck der Familienzusammenführung ausgestellt – davon gingen etwa 28.600 an Angehörige von syrischen (20.300), iranischen (4.300), afghanischen (2.600) und irakischen (1.400) Staatsbürger*innen.Quelle
2022 wurden rund 117.000 Visa zum Zweck der Familienzusammenführung ausgestellt – davon etwa 18.400 an Menschen, die aus Syrien (13.750), dem Iran (4.200), Afghanistan (3.200) und dem Irak (1.450) kommen.Quelle
Wie ist die Rechtslage?
Asylberechtigte und anerkannte Flüchtlinge haben das Recht, Ehegatten und minderjährige Kinder nach Deutschland nachzuholen. Unbegleitete Minderjährige können ihre Eltern nachziehen lassen. Im Unterschied zu anderen Nicht-EU-Bürger*innen haben anerkannte Flüchtlinge beim Familiennachzug besondere Rechte: Sie müssen nicht nachweisen, dass sie dafür über ausreichend Einkommen und Wohnraum verfügen – vorausgesetzt, der Nachzug wird innerhalb von drei Monaten beantragt, nachdem sie als Flüchtlinge anerkannt wurden.Quelle
Für Geflüchtete, die "subsidiären Schutz" erhalten, gelten andere Regelungen: Zwischen März 2016 und Juli 2018 durften sie keine Familienangehörigen zu sich nach Deutschland holen. Seit dem 1. August 2018 ist das wieder erlaubt. Vorgesehen sind jedoch nur 1.000 Menschen pro Monat – Härtefälle sind davon ausgenommen.Quelle
Wie viele Flüchtlinge gibt es weltweit?
Das UN-Flüchtlingshilfswerk (UNHCR) schätzt, dass Ende 2023 die Zahl der Geflüchteten und Vertriebenen (forcibly displaced) weltweit auf mehr als 117,3 Millionen Menschen angestiegen ist (Ende 2022 waren es 108,4 Millionen). Der Anstieg hängt mit Kriegen und Konflikten in verschiedenen Regionen der Welt zusammen, insbesondere in dem Sudan, Syrien, Afghanistan, der Demokratischen Republik Kongo und der Ukraine.
- Von ihnen waren rund 68,3 Millionen innerhalb des eigenen Landes auf der Flucht (Binnenflüchtlinge).
- Weitere 31,6 Millionen waren anerkannte Flüchtlinge – also Menschen, denen gemäß internationaler Abkommen Schutz gewährt wurde.
- 6 Millionen waren staatenlose Palästinenser*innen unter Mandat des Hilfswerks der Vereinten Nationen für Palästina-Flüchtlinge im Nahen Osten (UNRWA).
- 6,9 Millionen waren Asylsuchende – also Flüchtlinge, die noch auf den Ausgang ihres Asylverfahrens warten.
- Hinzu kamen 5,8 Millionen Personen, die nach der Definition des UNHCR Schutz benötigen (in need of protection) meistens aus Venezuela.Quelle
Die meisten Flüchtlinge kommen aus Syrien (6,4 Millionen Menschen), Afghanistan (6,4 Millionen), der Ukraine (6 Millionen), Venezuela (5,7 Millionen) und dem Südsudan (2,3 Millionen).Quelle
Welches Land nimmt weltweit die meisten Flüchtlinge auf?
Die Frage lässt sich nicht so einfach beantworten: Anders als in Deutschland gibt es in vielen Aufnahmeländern kein funktionierendes Asylsystem. Das heißt, Geflüchtete werden dort nicht automatisch registriert. Rund 58 Prozent der rund 117,3 Millionen Menschen, die weltweit auf der Flucht sind, konnten außerdem das eigene Land nach Angaben des UN-Flüchtlingshilfswerks UNHCR nicht verlassen (Stand: 31.12.2023). Sie werden als sogenannte Internally Displaced People (Binnenflüchtlinge) gezählt. Die meisten Geflüchteten, die Schutz im Ausland finden, bleiben zudem in der Nähe ihrer Heimat.Quelle
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