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Zahl der Flüchtlinge

Die Zahl der Asylbewerber*innen in Deutschland ist zwischen 2015 und 2016 stark gestiegen. Seit dem Frühjahr 2016 ging die Zahl der Neuzugänge von Asylsuchenden wieder zurück. Aufgrund des russischen Angriffs auf die Ukraine hat sie 2022 einen neuen Höchstwert erreicht.

Wie viele Asylanträge werden in Deutschland gestellt?

2022

  • 2022 wurden 244.132 Asylanträge gestellt, davon waren 217.774 Erstanträge.
  • Das sind etwa 28 Prozent mehr Anträge als 2021 (Erstanträge sind um 47 Prozent gestiegen). In dieser Rechnung werden nicht die ukrainischen Geflüchtete berücksichtigt, die seit Ende Februar 2022 eingereist sind.
  • Über 228.673 Anträge hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge 2022 entschieden. Die Schutzquote lag bei 56,2 ProzentDazu zählen Asylberechtigte nach Art. 16a des Grundgesetzes, Flüchtlinge nach der Genfer Flüchtlingskonvention, subsidiär Schutzberechtigte und Fälle von Abschiebungsverbot nach § 60 Absatz 5 oder Absatz 7 Satz 1 des Aufenthaltsgesetzes..QuelleBAMF: Aktuelle Zahlen zu Asyl 12/2022, Seite 3

2021

2021 gab es insgesamt 190.816 Asylanträge, davon 148.233 Erstanträge. In 17,5 Prozent der Fälle handelte es sich um Anträge von in Deutschland geborenen Kindern von Asylbewerbern oder anerkannten Flüchtlingen. Mehr als 60 Prozent der Geflüchtete kamen aus nur drei Ländern: Syrien (70.162), Afghanistan (31.721) und Irak (16.872). Über 149.954 Anträge hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge 2021 entschieden. Die Schutzquote lag bei 39,9 ProzentDazu zählen Asylberechtigte nach Art. 16a des Grundgesetzes, Flüchtlinge nach der Genfer Flüchtlingskonvention, subsidiär Schutzberechtigte und Fälle von Abschiebungsverbot nach § 60 Absatz 5 oder Absatz 7 Satz 1 des Aufenthaltsgesetzes..QuelleBAMF: Aktuelle Zahlen zu Asyl 12/2022, Seite 3

Angaben zur Gesamtzahl der in Deutschland lebenden Geflüchteten finden Sie hier.

Woher kommen die Asylbewerber*innen?

Im Gesamtjahr 2022 kamen die meisten Asylantragsteller*innen aus folgenden Ländern:

Herkunftsstaaten 2021

Wie viele Frauen und Kinder sind unter den Geflüchteten?

Unter den Asylbewerber*innen, die 2022 in Deutschland einen Antrag gestellt haben, waren rund ein Drittel Mädchen und Frauen. In der Altersgruppe der 18- bis 25-Jährigen gab es mit rund 17 Prozent den geringsten Frauenanteil. Unter den Kindern (unter 16 Jahre) und in der Altersgruppe ab 55 ist das Geschlechterverhältnis ausgeglichener, hier überwiegt der Anteil der Jungen nur leicht.

Die Flüchtlinge sind im Durchschnitt sehr jung: Rund 73 Prozent der Asylbewerber*innen, die 2022 einen Antrag gestellt haben, waren unter 30 Jahre alt. Minderjährige machten etwa 37 Prozent der Asylbewerber*innen aus.QuelleBAMF, Aktuelle Zahlen zu Asyl, 12/2022, Seite 8

Offene Asylanträge

Ende Dezember 2022 lagen beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) nach eigenen AngabenAktuelle Zahlen zu Asyl 11/2022, Seite 13 136.448 Asylanträge, bei denen die Entscheidung noch anstand.QuelleAktuelle Zahlen zu Asyl 12/2022, Seite 13

Viele Asylbewerber*innen haben gegen die Bescheide des BAMF geklagt: Zum Stichtag 30.6.2022 waren an den Verwaltungs- und Oberverwaltungsgerichten rund 132.209Bundestagsdrucksache 20/4019, Seite 44 Verfahren im Bereich Asyl anhängig. Rund 20 Prozent aller Klagen waren im ersten Halbjahr 2022 erfolgreich. Wenn man allerdings die Fälle abzieht, in denen es zu keinem Urteil kam – etwa weil die Klage zurückgenommen wurde oder weil mehrere verbundenen Klagen zusammengezogen wurden – kommt man auf eine Erfolgsquote von rund 40 Prozent. Besonders hoch war die Erfolgsquote von afghanischen Kläger*innen: Bei inhaltlichen Entscheidungen haben sie in rund 97 Prozent der Fälle Schutz zugesprochen bekommen.QuelleBundestagsdrucksache 20/4019 Seite 35, eigene Berechnungen

Wie viele Flüchtlinge erhalten Schutz?

Über 228.673 Asylanträge hat das BAMF zwischen im Jahr 2022 entschieden. 128.463 Personen wurde Schutz zugesprochen. Das ergibt eine Schutzquote von 56,2 Prozent (Gesamtschutzquote).QuelleBAMF, Aktuelle Zahlen zu Asyl 12/2022, Seite 3

Von ihnen erhielten:

  • 38.974 Menschen "Flüchtlingsschutz" nach § 3 Asylverfahrensgesetz,
  • 1.937 Menschen "Asyl" nach Artikel 16a des Grundgesetzes,
  • 57.532 Menschen subsidiären Schutz,
  • 30.020 Menschen ein Abschiebeverbot aufgrund des EU-Rechts oder internationaler Abkommen.

Bereinigte Schutzquote: Die Gesamtschutzquote gibt keine Auskunft darüber, wie viele Asylbewerber tatsächlich schutzbedürftig sind. Denn viele Anträge werden "formell" entschieden, also ohne inhaltliche Prüfung. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn ein Asylantrag zurückgezogen wurde oder ein anderes EU-Land zuständig ist. Zieht man von den bearbeiteten Fällen die „formellen EntscheidungenAls formelle Entscheidungen versteht man alle Fälle, die sich anderweitig erledigen, zum Beispiel wenn ein Antrag zurückgezogen wird oder der Bewerber einen deutschen Staatsbürger heiratet oder – was in den meisten Fällen zutrifft – weil nach der Dublin-Verordnung ein anderer Staat für den Asylantrag zuständig ist. “ ab, kommt man für den Zeitraum Januar-November 2022 auf eine "bereinigte" Schutzquote von etwa 72 Prozent.QuelleAktuelle Zahlen zu Asyl1 12/2022, Seite 3, eigene Berechnungen

Jahreszahlen 2021

  • Entscheidungen: 149.954
  • Positive ENtscheidungen: 59.848
  • Schutzquote: 39,9 Prozent
  • Flüchtlingsschutz: 30.839 / Asylberechtigte nach Artikel 16a GG: 1.226 / subsidiärer Schutz: 22.996 / Abschiebeverbot: 4.787.QuelleBAMF, Aktuelle Zahlen zu Asyl 12/2021, Seite 3

Obwohl Asylbescheide auf Bundesebene vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge erlassen werden, gibt es beachtliche Unterschiede zwischen den Schutzquoten in den einzelnen Bundesländern und in einzelnen BAMF-Außenstellen. So lag 2021 die Schutzquote für afghanische Asylsuchende bei vergleichbaren Fallzahlen in Bochum (Nordrhein-Westfalen) bei etwa 93 Prozent – in Manching (Bayern) bei lediglich 33 Prozent.QuelleBundestagsdrucksache 20/2309, Seite 10

Das BAMF erklärt die Diskrepanzen zum Teil dadurch, dass Asylanträge ungleichmäßig unter den Bundesländern verteilt sind. Eine Untersuchung der Universität Konstanz führt die Unterschiede hingegen auf den sozioökonomischen Hintergrund der Entscheider sowie auf die bürokratische Überlastung der Behörden zurück.QuelleBundestagsdrucksache 19/6786, Seite 11 und G. Schneider, M. Leue (2019), Föderale Ungleichheiten im gesamten Asylverfahren

Wie viele Asylanträge werden in der EU gestellt?

2022

Im ersten Halbjahr 2022 wurden nach Angaben des Statistischen Amts der Europäischen Union Eurostat rund 406.000 Asylanträge (einschließlich Folgeanträge) in der EUinkl. Norwegen und der Schweiz gestellt. Das sind rund 63 Prozent mehr Menschen als im Zeitraum Januar bis Juni in 2021. Die Anzahl der erstmaligen Asylanträge von Januar bis Juni lag bei 365.995. Allein im Oktober 2022 wurden über 100.000 Erstanträge auf Asyl in den EU+ Ländern gestellt, ein monatlicher Höchststand seit 2016. 

In dieser Rechnung sind Geflüchtete aus der Ukraine nicht enthalten, die in der Europäischen Union einen "vorübergehenden Schutz" erhalten haben. Die meisten Antragsteller*innen kamen aus Syrien (rund 46.000 Asylbewerber*innen), Afghanistan (45.200) und Venezuela (25.500).QuelleEurostat, Asylbewerber und erstmalige Asylbewerber - monatliche Daten (Abgerufen: September 2022) und EUAA, Latest asylum trends - June 2022 (abgerufen am 29. September 2022); Eurostat eigene Berechnung; Latest Asylum Trends October 2022.

Die meisten Anträge auf Asyl (einschließlich Folgeanträge) wurden von Januar bis Juni in folgenden Ländern gestellt:

  1. Deutschland: rund 98.000 Anträge
  2. Frankreich: 69.100
  3. Spanien: 57.600
  4. Italien: 37.000
  5. Österreich: 31.000

QuelleEurostat, Asylbewerber und erstmalige Asylbewerber - monatliche Daten (Abgerufen: September 2022)

Im gleichen Zeitraum wurden mehr als 300.000 Entscheidungen über Asylanträge getroffen. Davon gingen 41 Prozent positiv aus. Die besten Aussichten auf einen positiven Asylbescheid hatten Syrer*innen und Ukrainier*innen (je 96 Prozent positive Bescheide), gefolgt von Menschen aus Belarus, Eritrea, dem Jemen und Mali. Rund 509.400 Asylanträge waren zum Stichtag 30. Juni 2022 noch in Bearbeitung.QuelleEUAA, Latest asylum trends - June 2022 (abgerufen am 29. Septembewr 2022)

2021

Im Jahr 2021 haben nach Angaben der EUAA rund 648.000 Menschen einen Asylantrag in der Europäischen Union gestellt – rund ein Drittel mehr als im Vorjahr. Die meisten von ihnen kamen aus Syrien (rund 117.000 Personen), Afghanistan (etwa 102.000) und Irak (30.000).QuelleEUAA, Latest asylum trends – 2021 overview

Die Asylbehörden der Schengen-StaatenAlle EU-Mitgliedstaaten, Norwegen, Island, Lichtenstein und die Schweiz haben in dieser Zeit rund 535.000 Entscheidungen in Asylverfahren getroffen. Etwa 34 Prozent von ihnen ging positiv aus. Ende Dezember 2021 stand bei rund 767.000 AnträgenDas Europäische Statistikamt Eurostat zählt anhängige Asylverfahren in den Asylbehörden und in den Gerichten (etwa im Fall von Asylklagen) zusammen. eine rechtskräftige Entscheidung noch aus – davon rund 267.000 in Deutschland.QuelleEUAA, Latest asylum trends – 2021 overview

Die meisten Asylanträge gab es in folgenden LändernEurostat erfasst die Zahl der Asylanträge anders als das Bundesamt für Migration- und Flüchtlinge (Zahlen aufgerundet):

  1. Deutschland: 190.500
  2. Frankreich: 120.700
  3. Spanien: 65.300
  4. Italien: 53.100
  5. Österreich: 38.600

Im Verhältnis zur Einwohnerzahl war die Zahl der Antragsteller 2021 am höchsten in:

  1. Zypern: etwa 11,3 Antragsteller*innen pro Tausend Einwohner
  2. Österreich: 4,3
  3. Malta: 3
  4. Griechenland: 2,7
  5. Luxemburg: 2,2

QuelleEUROSTAT, Asylbewerber und erstmalige Asylbewerber - monatlich aggregierte Daten, Weltbank, Population Total, eigene Berechnungen

Wie viele Flüchtlinge leben in Deutschland?

Zum Stichtag 30. Juni 2022 lebten in Deutschland nach Angaben des Bundesinnenministeriums rund 1,5 Millionen MenschenIn dieser Rechnung werden folgende Schutzformen berücksichtigt: Rechtstellung als Flüchtling nach §3 AsylG, Anerkennung als Asylberechtigte*r nach GG Art. 16, subsidiärer Schutz, Abschiebeverbot nach §60 AufenthG, Duldung nach § 60a Absatz 1 AufenthG, § 18a und § 19d (neue Fassung) AufenthG, § 22 AufenthG, § 23a AufenthG, § 23 Absatz 1 AufenthG, § 23 Absatz 2 AufenthG, § 23 Absatz 4 AufenthG, §§ 104a oder 104b AufenthG, § 25 Absatz 4 AufenthG, § 25 Absatz 4a und 4b AufenthG, § 25 Absatz 5 AufenthG, § 25a AufenthG, §60a Abs. 2b, §25b AufenthG, die in Deutschland Schutz bekommen haben. Etwa ein Drittel von ihnen (31 Prozent) sind Minderjährige. Ungefähr 67 Prozent von ihnen leben seit mehr als sechs Jahren in Deutschland.QuelleBundestagsdrucksache 20/3201 Seite 3 ff, eigene Berechnungen

Darunter sind:

  • 44.313 Asylberechtigte nach Artikel 16a des Grundgesetzes
  • 767.217 Flüchtlinge nach der Genfer Flüchtlingskonvention
  • 265.886  subsidiär Schutzberechtigte
  • 142.438 Menschen, für die ein Abschiebeverbot gilt.
  • Weitere 257.000 Menschen haben Schutz aufgrund unterschiedlicher UmständeDazu zählen Aufenthaltserlaubnisse nach §§ 18a, 19d, 22, 23, 23a, 25, 25a, 60, 104a und 104b AufenthG, eigene Berechnungen bekommen – etwa, weil sie einem Beruf nachgehen oder weil sie aus humanitären Gründen nicht abgeschoben werden können.

Zudem lebten rund 216.479 Asylbewerber*innen mit offenem Schutzstatus und etwa 191.364 "ausreisepflichtige" Personen mit einem abgelehnten Asylantrag, die sich aus unterschiedlichen Gründen noch in Deutschland aufhalten. In der Summe ergibt das rund 1,9 Millionen Schutzsuchende.QuelleBundestagsdrucksache 20/3201 Seiten 42 und 68, eigene Berechnungen

Hinzu kommen rund 896.300 Geflüchtete aus der Ukraine, die Stand: 30. Juni 2022 im AZR erfasst sind – von ihnen haben 26 Prozent eine Aufenthaltserlaubnis nach §24 AufenthG (vorübergehenden Schutz). 27 Prozent haben diese beantragt und noch nicht erhalten – ebenso viele haben einen Asylantrag gestellt. 19 Prozent haben noch keinen Aufenthaltstitel bekommen.QuelleBundestagsdrucksache 20/3201 Seite 20

Die aktuellen Zahlen zu ukrainischen Geflüchteten finden Sie hier.

Sonderauswertung des Statistischen Bundesamts

Die Zahlen des Innenministeriums basieren auf Einträge im Ausländerzentralregister (AZR). Die können jedoch veraltet oder unvollständig sein. Das Statistische Bundesamt hat deshalb eine Sonderauswertung der AZR-Daten veröffentlicht. Demnach lebten zum Stichtag 31.12.2021 etwa 1,94 Millionen Schutzsuchende in Deutschland. Als Schutzsuchende gelten laut Statistischem Bundesamt alle Ausländer*innen, die sich unter Berufung auf humanitäre Gründe in Deutschland aufhalten. Dazu zählen auch Asylbewerber*innen im Verfahren sowie abgelehnte Asylbewerber*innen. Ihre Zahl stieg im Vergleich zum Vorjahr um rund 4 Prozent.

Rund 1,45 Millionen von ihnen verfügten über einen humanitären Aufenthaltstitel, also einen anerkannten Schutzstatus. In etwa 78 Prozent der Fälle ist der Status zeitlich befristet.QuelleStatistisches Bundesamt (2022), Schutzsuchende - Fachserie 1 Reihe 2.4 - 2021 Tabelle 1_1

Die gewöhnlichsten Schutzformen sind Schutz nach Artikel 16 des Grundgesetzes, Schutz nach der Genfer Flüchtlingskonvention, subsidiärer Schutz und das Abschiebeverbot.

In Deutschland leben (Zahlen gerundet):

  • 13.500 Asylberechtigte nach Artikel 16a des Grundgesetzes.
  • 601.800 Flüchtlinge nach der Genfer Flüchtlingskonvention. Die meisten von ihnen kommen aus Syrien und dem Irak und sind überwiegend in den letzten fünf Jahren nach Deutschland gekommen.
  • 255.700 subsidiär Schutzberechtigte. Auch von ihnen kommen die meisten aus Syrien und dem Irak und sind erst vor kurzem nach Deutschland eingereist.
  • 136.100 Menschen, für die ein Abschiebeverbot gilt. Die meisten von ihnen kommen aus Afghanistan.QuelleAngaben des Statistisches Bundesamts (2022) auf Anfrage des MEDIENDIENSTES

Schutzbedürftige Ausländer*innen können auch ohne einen positiven Asylbescheid Schutz in Deutschland erhalten. Zu den rund 1,4 Millionen Menschen, die Schutz bekommen haben, gehören auch:

  • 23.000 Personen, denen eine Aufenthalts- oder Niederlassungserlaubnis "zur Wahrung besonders gelagerter politischer Interessen der Bundesrepublik Deutschland" erteilt wurde (AufenthG §23 Absatz 2). Die meisten von ihnen leben schon seit langem in Deutschland und kommen aus der ehemaligen Sowjetunion.
  • 5.500 Menschen, denen aus "dringenden humanitären oder persönlichen Gründen" ein befristeter AufenthaltAufenthG §25 Absatz 4 gewährt wird. 
  • 18.400 Menschen, denen die Bundesländer aus besonderen humanitären GründenAufenthG §23 Absatz 1 Schutz gewährt haben. Das ist zum Beispiel der Fall bei Syrer*innen, die im Rahmen der Aufnahmeprogramme der Länder eingereist sind.
  • 38.600 ausreisepflichtigen Ausländer, deren Ausreise „aus rechtlichen oder tatsächlichen GründenAufenthG §25 Absatz 5“ seit mehr als 18 Monaten nicht möglich ist. Die meisten von ihnen sind abgelehnte Asylbewerber.QuelleAngaben des Statistisches Bundesamts (2022) auf Anfrage des MEDIENDIENSTES

Dazu zählen auch 215.700 Personen mit offenem Schutzstatus, über deren Asylantrag noch nicht rechtskräftig entschieden wurde sowie 246.000Aufgrund unterschiedlicher Erfassungsmethoden weichen die Daten der Sonderauswertung des Statitischen Bundesamts von den Daten des Bundesinnenministeriums zu ausreisepflichtigen Personen ab. Personen, deren Asylgesuch abgelehnt wurde oder die ihren Schutzstatus verloren haben. 86 Prozent von ihnen leben als sogenannte Geduldete in Deutschland.QuelleAngaben des Statistisches Bundesamts (2022) auf Anfrage des MEDIENDIENSTES

Zahlen zu Familiennachzug

2022: Die deutschen Botschaften haben 2022 rund 117.000 Visa zum Zweck der Familienzusammenführung ausgestellt – davon gingen etwa 18.400 an Angehörige von syrischen (13.750), afghanischen (3.200) und irakischen Staatsbürger*innen (1.450).QuelleAuswärtiges Amt auf Anfrage des MEDIENDIENSTES

2021 wurden rund 104.100 Visa zum Zweck der Familienzusammenführung ausgestellt – davon etwa 10.000 an Menschen, die aus den drei wichtigsten Flüchtlings-Herkunftsländern kommen: Syrien (9.657), afghanischen (1.635) und irakischen Staatsbürger*innen (1.549).QuelleAuswärtiges Amt auf Anfrage des MEDIENDIENSTES

Wie ist die Rechtslage?

Asylberechtigte und anerkannte Flüchtlinge haben das Recht, Ehegatten und minderjährige Kinder nach Deutschland nachzuholen. Unbegleitete Minderjährige können ihre Eltern nachziehen lassen. Im Unterschied zu anderen Nicht-EU-Bürger*innen haben anerkannte Flüchtlinge beim Familiennachzug besondere Rechte: Sie müssen nicht nachweisen, dass sie dafür über ausreichend Einkommen und Wohnraum verfügen – vorausgesetzt, der Nachzug wird innerhalb von drei Monaten beantragt, nachdem sie als Flüchtlinge anerkannt wurden.QuelleBAMF (2019): "Familienasyl und Familiennachzug"; AufenthG § 29 Abs. 2

Für Geflüchtete, die "subsidiären Schutz" erhalten, gelten andere Regelungen: Zwischen März 2016 und Juli 2018 durften sie keine Familienangehörigen zu sich nach Deutschland holen. Seit dem 1. August 2018 ist das wieder erlaubt. Vorgesehen sind jedoch nur 1.000 Menschen pro Monat – Härtefälle sind davon ausgenommen.Quelle§ 36a AufenthG; Bundesregierung (2018): "Neue Regeln für den Familiennachzug"

Wie viele Flüchtlinge gibt es weltweit?

Das UN-Flüchtlingshilfswerk (UNHCR) schätzt, dass Ende Mai 2022 die Zahl der Geflüchteten und Vertriebenen (forcibly displaced) weltweit auf mehr als 100 Millionen Menschen angestiegen ist. Dieser Anstieg hängt mit Konflikten in verschiedenen Regionen der Welt zusammen, insbesondere in Äthiopien, Burkina Faso, Myanmar, Nigeria, Afghanistan, der Demokratischen Republik Kongo – und zuletzt in der Ukraine.

Zur Zeit der jüngsten umfassenden Erhebung Ende 2021 waren 89,3 Millionen Menschen auf der Flucht:

  • Von ihnen waren rund 53,2 Millionen innerhalb des eigenen Landes auf der Flucht (Binnenflüchtlinge).
  • Weitere 21,3 Millionen waren anerkannte Flüchtlinge – also Menschen, denen gemäß internationaler AbkommenDazu gehören die "Genfer Flüchtlingskonvention", die "Konvention zur Regelung der besonderen Aspekte der Flüchtlingsprobleme in Afrika", die Satzung des UNHCR sowie eine Reihe regionaler Abkommen zum Flüchtlingsschutz. Eine Übersicht bietet der UNHCR in einem Handbuch, Seite 5-9 Schutz gewährt wurde.
  • 5,8 Millionen waren staatenlose Palästinenser*innen unter Mandat des Hilfswerks der Vereinten Nationen für Palästina-Flüchtlinge im Nahen Osten (UNRWA).
  • 4,6 Millionen waren Asylsuchende – also Flüchtlinge, die noch auf den Ausgang ihres Asylverfahrens warten.QuelleUNHCR (2022): "Global Trends. Forced Displacement 2021", S. 2
  • Hinzu kamen 4,6 Millionen Geflüchtete aus Venezuela die vom UNHCR separat erfasst werden.

Die meisten Flüchtlinge kommen aus Syrien (6,8 Millionen Menschen), VenezuelaDas UN-Flüchtlingswerk UNHCR erfasst Geflüchtete aus Venezuela als "Venezuelans displaced abroad", denn nur wenige von ihnen konnten einen offiziellen Flüchtlingsstatus in den Nachbarländern erhalten. (4,6 Millionen) und Afghanistan (2,7 Millionen).QuelleUNHCR (2021): "Global Trends. Forced Displacement 2021", S. 3

Welches Land nimmt weltweit die meisten Flüchtlinge auf?

Die Frage lässt sich nicht so einfach beantworten: Anders als in Deutschland gibt es in vielen Aufnahmeländern kein funktionierendes Asylsystem. Das heißt, Geflüchtete werden dort nicht automatisch registriert. Knapp 60 Prozent der rund 89,3 Millionen Menschen, die weltweit auf der Flucht sind, konnten außerdem das eigene Land nach Angaben des UN-Flüchtlingshilfswerks UNHCR nicht verlassen (Stand: 31.12.2021). Sie werden als sogenannte Internally Displaced People (Binnenflüchtlinge) gezählt. Die meisten Geflüchteten, die Schutz im Ausland finden, bleiben zudem in der Nähe ihrer Heimat.QuelleUNHCR (2022): "Global Trends. Forced Displacement 2021"

Der UNHCR veröffentlicht jedes halbe Jahr Daten darüber, wie viele Menschen schätzungsweise als Flüchtlinge oder unter "flüchtlingsähnlichen Bedingungen" leben. Wenn man die Zahl der Geflüchtete, die außerhalb ihrer Heimat leben (people displaced across borders) nimmt, stand DeutschlandIn Deutschland zählt der UNHCR als Flüchtlinge Asylberechtigte nach Art. 16 GG, Flüchtlinge nach der Genfer Flüchtlingskonvention und subsidiär Schutzberechtigte. Ende 2021 auf Platz fünf der Länder, die die meisten Asylsuchenden weltweit aufgenommen haben.QuelleUNHCR (2021): "Global Trends. Forced Displacement 2021", S. 1

In dieser Übersicht werden die Kriegsflüchtlinge, die aufgrund des Angriffskrieges auf die Ukraine ihre Wohnorte verlassen mussten, nicht berücksichtigt. Dabei handelt es sich um rund 7,1 Millionen Binnenflüchtlinge und 7,3 Millionen Flüchtlinge außerhalb des Landes. Weitere Angaben zu ukrainischen Flüchtlingen finden Sie hier.

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