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Zahl der Flüchtlinge

Die Zahl der Asylbewerber in Deutschland ist in den vergangenen Jahren stark gestiegen. Seit dem Frühjahr 2016 ging die Zahl der Neuzugänge von Asylsuchenden wieder zurück.

Wie viele Asylanträge werden in Deutschland gestellt?

2019

  • Zwischen Januar und November 2019 wurden 155.056 Asylanträge gestellt, davon waren 133.324 Erstanträge.
  • Das sind rund 12 Prozent weniger Anträge als im Vorjahreszeitraum.
  • Über 172.629 Anträge hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge entschieden. Die Schutzquote lag bei 38 ProzentDazu zählen Asylberechtigte nach Art. 16a des Grundgesetzes, Flüchtlinge nach der Genfer Flüchtlingskonvention, subsidiär Schutzberechtigte und Fälle von Abschiebungsverbot nach § 60 Absatz 5 oder Absatz 7 Satz 1 des Aufenthaltsgesetzes..QuelleBAMF: Aktuelle Zahlen zu Asyl 11/2019, Seite 3

2018

Im Jahr 2018 gab es insgesamt 185.853 Asylanträge, davon 161.931 Erstanträge. Die Hauptherkunftsländer waren Syrien, Afghanistan und Irak. Über 216.873 Anträge hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) in dieser Zeit entschieden. Die Schutzquote lag bei 35 Prozent.QuelleAsylgeschäftsbericht 12/2018

Monatlich aktualisierte Zahlen zu den Asylanträgen bietet die Publikation "Aktuellen Zahlen zu Asyl" vom BAMF.

Woher kommen die Antragsteller?

Zwischen Januar und November 2019 kamen die meisten Asylantragsteller aus folgenden Ländern:

TOP-Herkunftsländer 2018

QuelleBAMF, Aktuelle Zahlen zu Asyl 11/2019, Seite 3 und Asylgeschäftsbericht 12/2018

Wie hoch ist die Schutzquote in Deutschland?

Über 172.629 Asylanträge hat das BAMF zwischen Januar und November 2019 entschieden. 65.531 Personen wurde Schutz zugesprochen. Das ergibt eine Schutzquote von 38 Prozent (Gesamtschutzquote).QuelleAktuelle Zahlen zu Asyl 11/2019, Seite 3

Von ihnen erhielten:

  • 39.794 Menschen "Flüchtlingsschutz" nach § 3 Asylverfahrensgesetz,
  • 2.001 Menschen "Asyl" nach Artikel 16a des Grundgesetzes,
  • 18.202 Menschen subsidiären Schutz,
  • 5.534 Menschen ein Abschiebeverbot aufgrund des EU-Rechts oder internationaler Abkommen.

Obwohl Asylbescheide auf Bundesebene vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge erlassen werden, gibt es beachtliche Unterschiede zwischen den Schutzquoten in den einzelnen Bundesländern. So lag 2018 die Schutzquote für irakische Asylsuchende in Niedersachsen bei rund 48 Prozent – in Bayern bei lediglich 21 Prozent.QuelleBundestagsdrucksache 19/8701, Seite 13

Das BAMF erklärt die Diskrepanzen zum Teil dadurch, dass Asylanträge ungleichmäßig unter den Bundesländern verteilt sind. Eine Untersuchung der Universität Konstanz führt die Unterschiede hingegen auf den sozioökonomischen Hintergrund der Entscheider sowie auf die bürokratische Überlastung der Behörden zurück.QuelleBundestagsdrucksache 19/6786, Seite 11

Jahreszahlen 2018

  • Entscheidungen: 216.873
  • Positive Entscheidungen: 75.971
  • Schutzquote: 35 Prozent
  • Flüchtlingsschutz: 38.527 / Asylberechtigte nach Artikel 16a GG: 2.841 / subsidiärer Schutz: 25.055 / Abschiebeverbot: 9.548.QuelleAsylgeschäftsbericht 12/2018

Bereinigte Schutzquote: Die Gesamtschutzquote gibt keine Auskunft darüber, wie viele Asylbewerber tatsächlich schutzbedürftig sind. Denn viele Anträge werden "formell" entschieden, also ohne inhaltliche Prüfung. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn ein Asylantrag zurückgezogen wurde oder ein anderes EU-Land zuständig ist. Zieht man von den bearbeiteten Fällen die „formellen EntscheidungenAls formelle Entscheidungen versteht man alle Fälle, die sich anderweitig erledigen, zum Beispiel wenn ein Antrag zurückgezogen wird oder der Bewerber einen deutschen Staatsbürger heiratet oder – was in den meisten Fällen zutrifft – weil nach der Dublin-Verordnung ein anderer Staat für den Asylantrag zuständig ist. “ ab, kommt man für die ersten elf Monate von 2019 auf eine "bereinigte" Schutzquote von etwa 56 Prozent.QuelleAktuelle Zahlen zu Asyl 11/2019, Seite 3 und Bundestagsdrucksache 18/11262, Seite 4

Wie hoch ist der Anteil von Frauen und Kindern?

Unter den Asylbewerbern, die zwischen Januar und November 2019 in Deutschland einen Antrag gestellt haben, waren rund 43,4 Prozent Mädchen und Frauen. In der Altersgruppe der 18- bis 25-Jährigen gab es mit rund 33,7 Prozent den geringsten Frauenanteil.

Unter den Kindern (unter 16 Jahre) ist das Geschlechterverhältnis ausgeglichener, hier überwiegt der Anteil der Jungen nur leicht. Seit 2016 ist der Frauenanteil unter den Flüchtlingen um fast acht Prozentpunkte gestiegenEigene Berechnung aufgrund von "Aktuelle Zahlen zu Asyl" 2016-2019.

Die Flüchtlinge sind im Durchschnitt sehr jung: Knapp 74 Prozent der Asylbewerber, die zwischen Januar und November 2019 einen Antrag gestellt haben, waren unter 30 Jahre alt. Minderjährige machten etwa die Hälfte der Asylbewerber aus.QuelleAktuelle Zahlen zu Asyl, 11/2019, Seite 8

Wie viele Angehörige ziehen zu Flüchtlingen in Deutschland?

Erst seit 2019 erfasst das Auswärtige Amt, wie viele Visa für den Familiennachzug zu Geflüchteten erteilt werden. Im ersten Halbjahr 2019 waren es rund 13.200 VisaBundestagsdrucksache 19/14640, Seite 24 ff, eigene Berechnung. Die Zahlen für die Vorjahre sind weniger genau, weil sie lediglich erfassen, welche Staatsangehörigkeit das nachziehende Familienmitglied hat:

  • 2018 wurden weltweit 107.354 Visa zum Zweck der Familienzusammenführung ausgestellt – davon 29.412 an Menschen, die aus den drei wichtigsten Flüchtlings-Herkunftsländern kommen: Syrien (21.071 Visa), Irak (6.404 Visa) und Afghanistan (1.937 Visa).
  • 2017 wurden weltweit 117.992 Familiennachzugs-Visa vergeben – davon rund 40.725 an Syrer, 10.857 an Iraker und 1.219 an AfghanenQuelleAuswärtiges Amt auf Anfrage des MEDIENDIENSTES

Wie ist die Rechtslage?

Asylberechtigte und anerkannte Flüchtlinge haben das Recht, Ehegatten und minderjährige Kinder nach Deutschland nachzuholen. Unbegleitete Minderjährige können ihre Eltern nachziehen lassen. Im Unterschied zu anderen Nicht-EU-Bürgern haben anerkannte Flüchtlinge beim Familiennachzug besondere Rechte: Sie müssen nicht nachweisen, dass sie dafür über ausreichend Einkommen und Wohnraum verfügen – vorausgesetzt, der Nachzug wird innerhalb von drei Monaten beantragt, nachdem sie als Flüchtlinge anerkannt wurden.QuelleBAMF (2019): "Familienasyl und Familiennachzug"; AufenthG § 29 Abs. 2

Für Geflüchtete, die "subsidiären Schutz" erhalten, gelten andere Regelungen: Zwischen März 2016 und Juli 2018 durften sie keine Familienangehörigen zu sich nach Deutschland holen. Seit dem 1. August 2018 ist das wieder erlaubt. Vorgesehen sind jedoch nur 1.000 Menschen pro Monat – Härtefälle sind davon ausgenommen.Quelle§ 36a AufenthG; Bundesregierung (2018): "Neue Regeln für den Familiennachzug"

Wie viele Angehörige ziehen zu "subsidiär Schutzberechtigten"?

Zwischen August und Dezember 2018 erhielten 2.612 Familienangehörige von subsidiär Schutzberechtigten ein Visum. Das monatliche Kontingent von 1.000 Personen wurde also zunächst nicht ausgeschöpft. Das änderte sich 2019: Im ersten Halbjahr wurden 6.149 solcher Visa erteilt. Die Monats-ZahlenJanuar: 1.096 Visa, Februar: 1.052, März: 1.083, April: 981, Mai: 1.130, Juni: 804 lagen jeweils bei etwa 1.000.Quellefür 2018: Bundestag: Plenarprotokoll 19/82, S. 9611; für 2019: Bundestagsdrucksache 19/14640, Seite 24 ff, eigene Berechnung

Zahlen des Auswärtigen Amtes zeigen, dass viele Angehörige von subsidiär Schutzberechtigten noch auf einen Familiennachzug warten: Ende Januar 2019 lagen den diplomatischen Außenstellen in Libanon, Jordanien, Nord-Irak, Türkei und Ägypten etwa 30.000 Terminanfragen zur Beantragung eines entsprechenden Visums vor (Stand: Juli 2019).QuelleBundestags-Plenarprotokoll 19/82, S. 9611, eigene Berechnung


Wie viele Flüchtlinge leben in Deutschland?

In Deutschland lebten laut dem Ausländerzentralregister (AZR) zum Stichtag 30.06.2019 ungefähr 1,3 Millionen Menschen, die unter verschiedenen Voraussetzungen Schutz bekommen haben. Etwa jeder Fünfte lebt seit mindestens sechs Jahren in Deutschland. Rund ein drittel von ihnen sind Minderjährige.QuelleBundestagsdrucksache 19/13303, eigene Berechnungen

Die gewöhnlichsten Schutzformen sind Schutz nach Artikel 16 des Grundgesetzes, Schutz nach der Genfer Flüchtlingskonvention, subsidiären Schutz und das Abschiebeverbot.

In Deutschland leben:

  • 43.000 Asylberechtigte nach Artikel 16a des Grundgesetzes. Die meisten von ihnen kommen aus der Türkei und leben schon länger in Deutschland.
  • 682.400 Flüchtlinge nach der Genfer Flüchtlingskonvention. Die meisten von ihnen kommen aus Syrien und dem Irak und sind überwiegend in den letzten fünf Jahren nach Deutschland gekommen.
  • 235.000 subsidiär Schutzberechtigte. Auch von ihnen kommen die meisten aus Syrien und dem Irak und sind erst vor kurzem nach Deutschland eingereist.
  • 106.000 Menschen, für die ein AbschiebeverbotAbschiebeverbot aufgrund der UN-Anti-FolterKonvention (CAT) gilt. Die meisten von ihnen kommen aus Afghanistan.

Zu den insgesamt 1,3 Millionen Menschen, die Schutz erhalten haben, gehören auch:

  • 91.500 Personen, denen eine Aufenthalts- oder Niederlassungserlaubnis "zur Wahrung besonders gelagerter politischer Interessen der Bundesrepublik Deutschland" erteilt wurde (AufenthG §23 Absatz 2). Die meisten von ihnen leben schon seit langem in Deutschland und kommen aus der ehemaligen Sowjetunion.
  • 21.800 Menschen, denen aus „dringenden humanitären oder persönlichen Gründen“ ein befristeter AufenthaltAufenthG §25 Absatz 4 gewährt wird.
  • 23.300 Menschen, denen die Bundesländer aus besonderen humanitären GründenAufenthG §23 Absatz 1 Schutz gewährt haben. Das ist zum Beispiel der Fall bei Syrern, die im Rahmen der Aufnahmeprogramme der Länder eingereist sind.
  • 55.000 ausreisepflichtigen Ausländer, deren Ausreise „aus rechtlichen oder tatsächlichen GründenAufenthG §25 Absatz 5“ seit mehr als 18 Monaten nicht möglich ist. Die meisten von ihnen sind abgelehnte Asylbewerber.

Hinzu kommen rund 274.600 Menschen, die auf eine Entscheidung im Asylverfahren warten oder gegen einen Beschluss des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge geklagt haben (Stand 30. Juni 2019). Rund 191.100 abgelehnte Asylbewerber leben zudem als sogenannte Geduldete in Deutschland.QuelleBundestagsdrucksache 19/13303, Seiten 31 und 34

Wie groß ist der Bearbeitungsstau bei Asylanträgen?

Im November 2019 lagen beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) nach eigenen AngabenAktuelle Zahlen zu Asyl 11/2019, Seite 13 56.958 Asylanträge, bei denen die Entscheidung noch anstand. Nachdem die Zahl über Jahre angestiegen ist, geht sie seit Oktober 2016 tendenziell zurück. Gleichzeitig ist aber die Zahl der Asylbewerber gestiegen, die gegen die Bescheide des BAMF klagen: Zum Stichtag 30.6.2019 waren an den Verwaltungs- und Oberverwaltungsgerichten rund 302.000Bundestagsdrucksache 19/13945, Seite 29 Verfahren im Bereich Asyl anhängig. Rund 15 Prozent aller Klagen waren im ersten Halbjahr 2019 erfolgreich. Wenn man allerdings die Fälle abzieht, in denen es zu keinem Urteil kam – etwa weil die Klage zurückgenommen wurde oder weil mehrere verbundenen Klagen zusammengezogen wurden – kommt man auf eine Erfolgsquote von rund 26 Prozent.QuelleBundestagsdrucksache 19/12797 Seite 31, eigene Berechnungen

Wie viele Asylanträge gibt es in der EU?

2019

Nach Angaben des Europäischen Statistikamts haben im ersten Halbjahr 2019 rund 339.000 Menschen einen Asylantrag in den 28 Mitgliedstaaten der Europäischen Union gestellt (Erst- und Folgeanträge) – das sind rund 18 Prozent mehr Asylanträge als im gleichen Zeitraum 2018. Die meisten Antragsteller kamen aus Syrien (33.275), Venezuela (21.480), Afghanistan (20.895), und dem Irak (15.790).

Die meisten Asylanträge gab es in folgenden LändernEurostat erfasst die Zahl der Asylanträge anders als das Bundesamt für Migration- und Flüchtlinge (Zahlen aufgerundet):

  1. Deutschland: 85.400
  2. Frankreich: 61.200
  3. Spanien: 55.300
  4. Griechenland: 30.400
  5. Italien: 21.000

Im Verhältnis zur Einwohnerzahl war die Zahl der Antragsteller im ersten Halbjahr 2019 am höchsten in:

  1. Zypern: etwa 5,8 Antragsteller pro Tausend Einwohner
  2. Griechenland: etwa 2,8
  3. Malta: 2,8
  4. Luxemburg: 1,9
  5. Deutschland: 1

QuelleEUROSTAT, Asylum and first time asylum applicants – monthly data, EUROSTAT, Asylum Quarterly Report, Q 2 2019, Weltbank, Population Total, eigene Berechnungen

2018

Rund 638.000 Menschen haben im Gesamtjahr 2018 einen Asylantrag in der Europäischen Union gestellt. Die meistenvon ihnen kamen aus Syrien (83.430), Afghanistan (45.825), dem Irak (44.360), und Nigeria (25.150).QuelleAsylbewerber und erstmalige Asylbewerber – jährliche aggregierte Daten

Bearbeitungsstau: Rund 881.000 Antragsteller warteten zum Stichtag 30.06.2019 in der gesamten EU auf eine Entscheidung über ihren Asylantrag, davon etwa 357.000 in Deutschland (wobei Eurostat auch anhängige Gerichtsverfahren einrechnet).

Wie viele Menschen sind weltweit auf der Flucht?

Das UN-Flüchtlingshilfswerk (UNHCR) schätzt, dass Ende 2018 die Zahl der Geflüchteten und Vertriebenen (forcibly displaced) weltweit auf 70,8 Millionen gestiegen ist – das sind 2,3 Millionen Menschen mehr als Ende 2017. Etwa die Hälfte aller Geflüchteten sind Kinder.

  • Der Großteil der Betroffenen, rund 41 Millionen, ist innerhalb des eigenen Landes auf der Flucht (Binnenflüchtlinge).
  • Weitere 25,9 Millionen sind anerkannte Flüchtlinge – also Menschen, denen gemäß internationaler AbkommenDazu gehören die "Genfer Flüchtlingskonvention", die "Konvention zur Regelung der besonderen Aspekte der Flüchtlingsprobleme in Afrika", die Satzung des UNHCR sowie eine Reihe regionaler Abkommen zum Flüchtlingsschutz. Eine Übersicht bietet der UNHCR in einem Handbuch, Seite 5-9 Schutz gewährt wurde.
  • 5,5 sind staatenlose Palästinenserinnen und Palästinenser unter Mandat des Hilfswerks der Vereinten Nationen für Palästina-Flüchtlinge im Nahen Osten (UNRWA).
  • 3,5 Millionen sind Asylsuchende – also Flüchtlinge, die noch auf den Ausgang ihres Asylverfahrens warten.QuelleUNHCR (2019): "Global Trends. Forced Displacement 2018", S. 2

Jeder dritte Flüchtling auf der Erde kommt aus Syrien (6,7 Millionen Menschen). 2,7 Millionen Flüchtlinge kommen aus Afghanistan, 2,3 Millionen aus dem Südsudan.QuelleUNHCR (2019): "Global Trends. Forced Displacement 2018", S. 3

Binnenflüchtlinge und Asylsuchende werden vom UNHCR erst seit 2007 erfasst. Will man die Entwicklung der Flüchtlingszahlen zurückverfolgen, muss man auf die StatistikDiese bezieht sich ausschließlich auf die Flüchtlinge, die unter dem Mandat des UNHCR liegen. Nicht erfasst sind palästinensische Flüchtlinge, die unter dem Mandat des UN-Hilfswerks für Palästina-Flüchtlinge im Nahen Osten (UNRWA) liegen. von "anerkannten Flüchtlingen" zurückgreifen. Danach erreichte die Zahl der Geflüchteten im Jahr 1992 mit rund 18 Millionen ihren Höhepunkt. Seit 2012 steigt sie erneut an.QuelleUNHCR: Weltweite Flüchtlingszahlen 1960 bis 2013, auf Anfrage des Mediendienstes; für 2014 siehe UNHCR: Global Trends 2014, Seite 10

Wer nimmt weltweit die meisten Flüchtlinge auf?

Die Frage lässt sich nicht so einfach beantworten: Anders als in Deutschland gibt es in vielen Aufnahmeländern kein funktionierendes Asylsystem. Das heißt, Geflüchtete werden dort nicht automatisch registriert. Knapp 60 Prozent der rund 70,8 Millionen Menschen, die weltweit auf der Flucht sind, konnten außerdem das eigene Land nach Angaben des UN-Flüchtlingshilfswerks UNHCR nicht verlassen. Sie werden als sogenannte Internally Displaced People (Binnenflüchtlinge) gezählt. Die meisten Geflüchteten, die Schutz im Ausland finden, bleiben zudem in der Nähe ihrer Heimat.QuelleUNHCR (2019): "Global Trends. Forced Displacement 2018"

Der UNHCR veröffentlicht jedes halbe Jahr Daten darüber, wie viele Menschen schätzungsweise als Flüchtlinge oder unter "flüchtlingsähnlichen Bedingungen" leben. Wenn man die Zahlen der im Land lebenden Flüchtlinge und Asylbewerber addiert, stand DeutschlandIn Deutschland zählt der UNHCR als Flüchtlinge Asylberechtigte nach Art. 16 GG, Flüchtlinge nach der Genfer Flüchtlingskonvention und subsidiär Schutzberechtigte. Ende 2018 auf Platz zwei der Länder, die die meisten Asylsuchenden weltweit aufgenommen haben.QuelleUNHCR (2019): "Global Trends. Forced Displacement 2018", S. 65ff.

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