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Zahl der Flüchtlinge

Die Zahl der Asylbewerber*innen in Deutschland ist in den vergangenen Jahren stark gestiegen. Seit dem Frühjahr 2016 ging die Zahl der Neuzugänge von Asylsuchenden wieder zurück.

Wie viele Asylanträge werden in Deutschland gestellt?

2021

  • Im Januar 2021 wurden 14.448 Asylanträge gestellt, davon waren 8.524 Erstanträge.
  • Das sind knapp 2 Prozent mehr Anträge als Vorjahr.
  • Über 10.828 Anträge hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge entschieden. Die Schutzquote lag bei 43,9 ProzentDazu zählen Asylberechtigte nach Art. 16a des Grundgesetzes, Flüchtlinge nach der Genfer Flüchtlingskonvention, subsidiär Schutzberechtigte und Fälle von Abschiebungsverbot nach § 60 Absatz 5 oder Absatz 7 Satz 1 des Aufenthaltsgesetzes..QuelleBAMF: Aktuelle Zahlen zu Asyl 1/2021, Seite 3

2020

Im Jahr 2020 gab es insgesamt 122.170 Asylanträge, davon 102.581 Erstanträge. In etwa einem Fünftel der Fälle handelt es sich um Anträge von in Deutschland geborenen Kindern von Asylbewerbern oder anerkannten Flüchtlingen. Die Hauptherkunftsländer der Antragsteller*innen waren Syrien, Afghanistan und der Irak. Über 145.071 Anträge hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) in dieser Zeit entschieden. Die Schutzquote lag bei 43,1 Prozent.QuelleBAMF: Aktuelle Zahlen zu Asyl 12/2020, Seite 3 und Bundesinnenministerium , Pressemitteilung am 10.1.2021

Monatlich aktualisierte Zahlen zu den Asylanträgen bietet die Publikation "Aktuellen Zahlen zu Asyl" vom BAMF.

Woher kommen die Antragsteller*innen?

Im Januar 2021 kamen die meisten Asylantragsteller*innen aus folgenden Ländern:

Herkunftsstaaten 2020

Wie viele Flüchtlinge erhalten Schutz in Deutschland?

Über 10.828 Asylanträge hat das BAMF im Januar 2021 entschieden. 4.753 Personen wurde Schutz zugesprochen. Das ergibt eine Schutzquote von 43,9 Prozent (Gesamtschutzquote).QuelleBAMF, Aktuelle Zahlen zu Asyl 1/2021, Seite 3

Von ihnen erhielten:

  • 2.373 Menschen "Flüchtlingsschutz" nach § 3 Asylverfahrensgesetz,
  • 117 Menschen "Asyl" nach Artikel 16a des Grundgesetzes,
  • 1.787 Menschen subsidiären Schutz,
  • 476 Menschen ein Abschiebeverbot aufgrund des EU-Rechts oder internationaler Abkommen.

Jahreszahlen 2020

  • Entscheidungen: 145.071
  • Positive Entscheidungen: 62.470
  • Schutzquote:43,1 Prozent
  • Flüchtlingsschutz: 36.125 / Asylberechtigte nach Artikel 16a GG: 1.693 / subsidiärer Schutz: 18.950 / Abschiebeverbot: 5.702.QuelleBAMF, Aktuelle Zahlen zu Asyl 12/2020, Seite 3

Obwohl Asylbescheide auf Bundesebene vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge erlassen werden, gibt es beachtliche Unterschiede zwischen den Schutzquoten in den einzelnen Bundesländern und in einzelnen BAMF-Außenstellen. So lag im ersten Halbjahr 2020 die Schutzquote für afghanische Asylsuchende bei vergleichbaren Fallzahlen in Dortmund (NRW) bei bei rund 75 Prozent – in Manching (Bayern) bei lediglich 27 Prozent.QuelleBundestagsdrucksache 19/22023, Seite 12

Das BAMF erklärt die Diskrepanzen zum Teil dadurch, dass Asylanträge ungleichmäßig unter den Bundesländern verteilt sind. Eine Untersuchung der Universität Konstanz führt die Unterschiede hingegen auf den sozioökonomischen Hintergrund der Entscheider sowie auf die bürokratische Überlastung der Behörden zurück.QuelleBundestagsdrucksache 19/6786, Seite 11 und G. Schneider, M. Leue (2019), Föderale Ungleichheiten im gesamten Asylverfahren

Bereinigte Schutzquote: Die Gesamtschutzquote gibt keine Auskunft darüber, wie viele Asylbewerber tatsächlich schutzbedürftig sind. Denn viele Anträge werden "formell" entschieden, also ohne inhaltliche Prüfung. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn ein Asylantrag zurückgezogen wurde oder ein anderes EU-Land zuständig ist. Zieht man von den bearbeiteten Fällen die „formellen EntscheidungenAls formelle Entscheidungen versteht man alle Fälle, die sich anderweitig erledigen, zum Beispiel wenn ein Antrag zurückgezogen wird oder der Bewerber einen deutschen Staatsbürger heiratet oder – was in den meisten Fällen zutrifft – weil nach der Dublin-Verordnung ein anderer Staat für den Asylantrag zuständig ist. “ ab, kommt man für Januar 2021 auf eine "bereinigte" Schutzquote von etwa 61 Prozent.QuelleAktuelle Zahlen zu Asyl 1/2021, Seite 3, eigene Berechnungen

Wie viele Frauen und Kinder sind unter den Geflüchteten?

Unter den Asylbewerber*innen, die im Januar 2021 in Deutschland einen Antrag gestellt haben, waren rund 37 Prozent Mädchen und Frauen. In der Altersgruppe der 18- bis 25-Jährigen gab es mit rund 23 Prozent den geringsten Frauenanteil. Unter den Kindern (unter 16 Jahre) ist das Geschlechterverhältnis ausgeglichener, hier überwiegt der Anteil der Jungen nur leicht.

Seit 2016 ist der Frauenanteil unter den Flüchtlingen um rund acht Prozentpunkte gestiegenEigene Berechnung aufgrund von BAMF (2020): Aktuelle Zahlen zu Asyl 12/2020 und BAMF (2017): Bundesamt in Zahlen 2016, Seite 22..

Die Flüchtlinge sind im Durchschnitt sehr jung: Rund 76 Prozent der Asylbewerber*innen, die im Januar 2021 einen Antrag gestellt haben, waren unter 30 Jahre alt. Minderjährige machten etwa 45 Prozent der Asylbewerber*innen aus.QuelleBAMF, Aktuelle Zahlen zu Asyl, 1/2021, Seite 8

Wie viele Angehörige ziehen zu Flüchtlingen in Deutschland?

2020: Die deutschen Botschaften haben im ersten Halbjahr 2020 rund 24.500 Visa zum Zwecke der Familienzusammenführung ausgestellt – davon gingen etwa 3.500 an Angehörige von syrischen (2.479), afghanischen (518) und irakischen Staatsbürger*innen (477).QuelleAngaben des Auswärtigen Amtes auf Anfrage des MEDIENDIENSTES (angefragt am 11.1.2021)

2019 wurden weltweit 107.520 Visa zum Zweck der Familienzusammenführung ausgestellt – davon 22.744 an Menschen, die aus den drei wichtigsten Flüchtlings-Herkunftsländern kommen: Syrien (18.205 Visa), Irak (2.858 Visa) und Afghanistan (1.681 Visa).

Wie ist die Rechtslage?

Asylberechtigte und anerkannte Flüchtlinge haben das Recht, Ehegatten und minderjährige Kinder nach Deutschland nachzuholen. Unbegleitete Minderjährige können ihre Eltern nachziehen lassen. Im Unterschied zu anderen Nicht-EU-Bürgern haben anerkannte Flüchtlinge beim Familiennachzug besondere Rechte: Sie müssen nicht nachweisen, dass sie dafür über ausreichend Einkommen und Wohnraum verfügen – vorausgesetzt, der Nachzug wird innerhalb von drei Monaten beantragt, nachdem sie als Flüchtlinge anerkannt wurden.QuelleBAMF (2019): "Familienasyl und Familiennachzug"; AufenthG § 29 Abs. 2

Für Geflüchtete, die "subsidiären Schutz" erhalten, gelten andere Regelungen: Zwischen März 2016 und Juli 2018 durften sie keine Familienangehörigen zu sich nach Deutschland holen. Seit dem 1. August 2018 ist das wieder erlaubt. Vorgesehen sind jedoch nur 1.000 Menschen pro Monat – Härtefälle sind davon ausgenommen.Quelle§ 36a AufenthG; Bundesregierung (2018): "Neue Regeln für den Familiennachzug"

Wie viele Angehörige ziehen zu "subsidiär Schutzberechtigten"?

Zwischen August und Dezember 2018 erhielten 2.612 Familienangehörige von subsidiär Schutzberechtigten ein Visum. Das monatliche Kontingent von 1.000 Personen wurde also zunächst nicht ausgeschöpft. Das änderte sich 2019: Zwischen Januar und November 2019 wurden 10.461 solcher Visa erteilt. Die Monats-ZahlenJanuar: 1.096 Visa, Februar: 1.052, März: 1.083, April: 981, Mai: 1.130, Juni: 804, Juli: 1.035, August: 793, September: 764, Oktober: 834, November: 889 lagen im Durchschnitt knapp unter 1.000.Quellefür 2018: Bundestag: Plenarprotokoll 19/82, S. 9611; für 2019: Bundestagsdrucksache 19/14640, Seite 24 ff, eigene Berechnung

Zahlen des Auswärtigen Amtes zeigen, dass viele Angehörige von subsidiär Schutzberechtigten noch auf einen Familiennachzug warten: Ende 2019 lagen den diplomatischen Außenstellen in Libanon, Jordanien, Nord-Irak, Türkei und Ägypten etwa 22.000 Terminanfragen zur Beantragung eines entsprechenden Visums vor.QuelleBundestags-Plenarprotokoll 19/139, S. 17412, eigene Berechnung

Wie viele Flüchtlinge leben in Deutschland?

Zum Stichtag 30. Juni 2020 lebten in Deutschland nach Angaben des Bundesinnenministeriums rund 1,3 Millionen Menschen, die in Deutschland Schutz bekommen haben. Etwa ein Drittel von ihnen sind Minderjährige. Jede*r Fünfte lebt seit mehr als sechs Jahren in Deutschland.QuelleBundestagsdrucksache 19/22547, Seite 3 ff, eigene Berechnungen

Darunter sind:

  • 42.536 Asylberechtigte nach Artikel 16a des Grundgesetzes
  • 662.937 Flüchtlinge nach der Genfer Flüchtlingskonvention
  • 232.152  subsidiär Schutzberechtigte
  • 111.386 Menschen, für die ein Abschiebeverbot gilt.
  • Weitere 218.000 Menschen haben Schutz aufgrund unterschiedlicher UmständeDazu zählen Aufenthaltserlaubnisse nach §§ 18a, 19d, 22, 23, 23a, 25, 25a, 60, 104a und 104b AufenthG bekommen – etwa, weil sie einem Beruf nachgehen oder weil sie aus humanitären Gründen nicht abgeschoben werden können.

Zudem lebten rund 230.900 Asylbewerber*innen mit offenem Schutzstatus und etwa 173.200 abgelehnte Asylbewerber*innen, die sich aus unterschiedlichen Gründen noch in Deutschland aufhalten. In der Summe ergibt das rund 1,7 Millionen Schutzsuchende.QuelleBundestagsdrucksache 19/22547, Seiten 31 ff und 56, eigene Berechnung

Sonderauswertung des Statistischen Bundesamts

Die Zahlen des Innenministeriums basieren auf Einträge im Ausländerzentralregister (AZR). Die können jedoch veraltet oder unvollständig sein. Das Statistische Bundesamt hat deshalb eine Sonderauswertung der AZR-Daten veröffentlicht. Demnach lebten zum Stichtag 31.12.2019 etwa 1,8 Millionen Schutzsuchende in Deutschland. Als Schutzsuchende gelten laut Statistischem Bundesamt alle Ausländer*innen, die sich unter Berufung auf humanitäre Gründe in Deutschland aufhalten. Dazu zählen auch Asylbewerber*innen im Verfahren sowie abgelehnte Asylbewerber*innen. Ihre Zahl stieg im Vergleich zum Vorjahr um drei Prozent.

Rund 1,4 Millionen von ihnen verfügten über einen humanitären Aufenthaltstitel, also einen anerkannten Schutzstatus. In 80 Prozent der Fälle ist der Status zeitlich befristet.QuellePressemitteilung des Statistischen Bundesamtes 2020  

Die gewöhnlichsten Schutzformen sind Schutz nach Artikel 16 des Grundgesetzes, Schutz nach der Genfer Flüchtlingskonvention, subsidiärer Schutz und das Abschiebeverbot.

In Deutschland leben (Zahlen gerundet):

  • 12.200 Asylberechtigte nach Artikel 16a des Grundgesetzes.
  • 615.700 Flüchtlinge nach der Genfer Flüchtlingskonvention. Die meisten von ihnen kommen aus Syrien und dem Irak und sind überwiegend in den letzten fünf Jahren nach Deutschland gekommen.
  • 235.800 subsidiär Schutzberechtigte. Auch von ihnen kommen die meisten aus Syrien und dem Irak und sind erst vor kurzem nach Deutschland eingereist.
  • 112.500 Menschen, für die ein Abschiebeverbot gilt. Die meisten von ihnen kommen aus Afghanistan.QuelleStatistisches Bundesamt (2020): Bevölkerung und Erwerbstätigkeit: Schutzsuchende, Seite 174 ff sowie Bundestagsdrucksache 19/13303, Seiten 31 und 34

Schutzbedürftige Ausländer*innen können auch ohne einen positiven Asylbescheid Schutz in Deutschland erhalten. Zu den rund 1,4 Millionen Menschen, die Schutz bekommen haben, gehören auch:

  • 22.700 Personen, denen eine Aufenthalts- oder Niederlassungserlaubnis "zur Wahrung besonders gelagerter politischer Interessen der Bundesrepublik Deutschland" erteilt wurde (AufenthG §23 Absatz 2). Die meisten von ihnen leben schon seit langem in Deutschland und kommen aus der ehemaligen Sowjetunion.
  • 6.300 Menschen, denen aus "dringenden humanitären oder persönlichen Gründen" ein befristeter AufenthaltAufenthG §25 Absatz 4 gewährt wird. 
  • 21.700 Menschen, denen die Bundesländer aus besonderen humanitären GründenAufenthG §23 Absatz 1 Schutz gewährt haben. Das ist zum Beispiel der Fall bei Syrern, die im Rahmen der Aufnahmeprogramme der Länder eingereist sind.
  • 38.800 ausreisepflichtigen Ausländer, deren Ausreise „aus rechtlichen oder tatsächlichen GründenAufenthG §25 Absatz 5“ seit mehr als 18 Monaten nicht möglich ist. Die meisten von ihnen sind abgelehnte Asylbewerber.QuelleStatistisches Bundesamt (2020): Bevölkerung und Erwerbstätigkeit: Schutzsuchende, Seite 174 ff

Dazu zählen auch 266.000 Personen mit offenem Schutzstatus, über deren Asylantrag noch nicht rechtskräftig entschieden wurde. Sowie 213.000Aufgrund unterschiedlicher Erfassungsmethoden weichen die Daten der Sonderauswertung des Statitischen Bundesamts von den Daten des Bundesinnenministeriums zu ausreisepflichtigen Personen ab. Personen, deren Asylgesuch abgelehnt wurde oder die ihren Schutzstatus verloren haben. 84 Prozent von ihnen leben als sogenannte Geduldete in Deutschland.QuellePressemitteilung des Statistischen Bundesamtes 2020 

Wie groß ist der Bearbeitungsstau bei Asylanträgen?

Ende Januar 2021 lagen beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) nach eigenen AngabenAktuelle Zahlen zu Asyl 1/2021, Seite 13 60.437 Asylanträge, bei denen die Entscheidung noch anstand. Nachdem die Zahl über Jahre angestiegen ist, geht sie seit Oktober 2016 tendenziell zurück. Gleichzeitig haben viele Asylbewerber*innen gegen die Bescheide des BAMF geklagt: Zum Stichtag 30.6.2020 waren an den Verwaltungs- und Oberverwaltungsgerichten rund 230.000Bundestagsdrucksache 19/22023, Seite 45 Verfahren im Bereich Asyl anhängig. Rund 15 Prozent aller Klagen waren im ersten Halbjahr 2020 erfolgreich. Wenn man allerdings die Fälle abzieht, in denen es zu keinem Urteil kam – etwa weil die Klage zurückgenommen wurde oder weil mehrere verbundenen Klagen zusammengezogen wurden – kommt man auf eine Erfolgsquote von rund 30 Prozent.QuelleBundestagsdrucksache 19/22023 Seiten 35 und 45, eigene Berechnungen

Wie viele Asylanträge werden in der EU gestellt?

2020

Im Jahr 2020 haben nach Angaben des Europäischen Unterstützungsbüros für Asylfragen (EASO) rund 461.300 Menschen einen Asylantrag in der Europäischen Union gestellt – 31 Prozent weniger als im Vorjahr. Die meisten von ihnen kamen aus Syrien, Afghanistan, Venezuela, Kolumbien und dem Irak.QuelleEASO, Latest asylum trends – 2020 overview

Die Asylbehörden EU-Mitgliedstaaten haben in dieser Zeit rund 521.000 Entscheidungen in Asylverfahren getroffen. Etwa ein Drittel von ihnen ging positiv aus. Ende November 2020 stand bei rund 760.600 AnträgenDas Europäische Statistikamt Eurostat zählt anhängige Asylverfahren in den Asylbehörden und in den Gerichten (etwa im Fall von Asylklagen) zusammen. eine rechtskräftige Entscheidung noch aus – davon rund 257.000 in Deutschland.QuelleEurostat, Persons subject of asylum applications pending at the end of the month by citizenship, age and sex - monthly data

Die meisten Asylanträge gab es in folgenden LändernEurostat erfasst die Zahl der Asylanträge anders als das Bundesamt für Migration- und Flüchtlinge (Zahlen aufgerundet – Stand: November 2020):

  1. Deutschland: 110.400
  2. Frankreich: 85.200
  3. Spanien: 84.500
  4. Griechenland: 37.900
  5. Italien: 23.300

Im Verhältnis zur Einwohnerzahl war die Zahl der Antragsteller 2020 am höchsten in:

  1. Zypern: etwa 5,8 Antragsteller pro Tausend Einwohner
  2. Malta: 4,6
  3. Griechenland: 3,5
  4. Luxemburg: 1,9
  5. Spanien: 1,8

QuelleEUROSTAT, Asylbewerber und erstmalige Asylbewerber - monatlich aggregierte Daten, Weltbank, Population Total, eigene Berechnungen

2019

Nach Angaben des Europäischen Statistikamts haben 2019 rund 721.000 Menschen einen Asylantrag in den 28 Mitgliedstaaten der Europäischen Union gestellt (Erst- und Folgeanträge) – das sind rund 11 Prozent mehr Asylanträge als 2018. Die meisten Antragsteller*innen kamen aus Syrien (74.375), Afghanistan (52.545), Venezuela (44.760), und Kolumbien (31.815).QuelleEUROSTAT, Asylbewerber und erstmalige Asylbewerber - jährliche aggregierte Daten

Wie viele Flüchtlinge gibt es weltweit?

Das UN-Flüchtlingshilfswerk (UNHCR) schätzt, dass Ende 2019 die Zahl der Geflüchteten und Vertriebenen (forcibly displaced) weltweit auf 79,5 Millionen gestiegen ist – das sind 8,7 Millionen Menschen mehr als Ende 2018. Etwa 40 Prozent aller Geflüchteten sind Kinder.

  • Der Großteil der Betroffenen, rund 45,7 Millionen, ist innerhalb des eigenen Landes auf der Flucht (Binnenflüchtlinge).
  • Weitere 26 Millionen sind anerkannte Flüchtlinge – also Menschen, denen gemäß internationaler AbkommenDazu gehören die "Genfer Flüchtlingskonvention", die "Konvention zur Regelung der besonderen Aspekte der Flüchtlingsprobleme in Afrika", die Satzung des UNHCR sowie eine Reihe regionaler Abkommen zum Flüchtlingsschutz. Eine Übersicht bietet der UNHCR in einem Handbuch, Seite 5-9 Schutz gewährt wurde.
  • 5,6 sind staatenlose Palästinenserinnen und Palästinenser unter Mandat des Hilfswerks der Vereinten Nationen für Palästina-Flüchtlinge im Nahen Osten (UNRWA).
  • 4,2 Millionen sind Asylsuchende – also Flüchtlinge, die noch auf den Ausgang ihres Asylverfahrens warten.QuelleUNHCR (2020): "Global Trends. Forced Displacement 2019", S. 2

Die meisten Flüchtlinge kommen aus Syrien (6,6 Millionen Menschen), VenezuelaDas UN-Flüchtlingswerk UNHCR erfasst Geflüchtete aus Venezuela als "Venezuelans displaced abroad", denn nur wenige von ihnen konnten einen offiziellen Flüchtlingsstatus in den Nachbarländern erhalten. (3,7 Millionen) und Afghanistan (2,7 Millionen).QuelleUNHCR (2020): "Global Trends. Forced Displacement 2019", S. 3

Binnenflüchtlinge und Asylsuchende werden vom UNHCR erst seit 2007 erfasst. Will man die Entwicklung der Flüchtlingszahlen zurückverfolgen, muss man auf die StatistikDiese bezieht sich ausschließlich auf die Flüchtlinge, die unter dem Mandat des UNHCR liegen. Nicht erfasst sind palästinensische Flüchtlinge, die unter dem Mandat des UN-Hilfswerks für Palästina-Flüchtlinge im Nahen Osten (UNRWA) liegen. von "anerkannten Flüchtlingen" zurückgreifen. Danach erreichte die Zahl der Geflüchteten im Jahr 1992 mit rund 18 Millionen ihren Höhepunkt. Seit 2012 steigt sie erneut an.QuelleUNHCR: Weltweite Flüchtlingszahlen 1960 bis 2013, auf Anfrage des Mediendienstes

Welches Land nimmt weltweit die meisten Flüchtlinge auf?

Die Frage lässt sich nicht so einfach beantworten: Anders als in Deutschland gibt es in vielen Aufnahmeländern kein funktionierendes Asylsystem. Das heißt, Geflüchtete werden dort nicht automatisch registriert. Knapp 60 Prozent der rund 79,5 Millionen Menschen, die weltweit auf der Flucht sind, konnten außerdem das eigene Land nach Angaben des UN-Flüchtlingshilfswerks UNHCR nicht verlassen. Sie werden als sogenannte Internally Displaced People (Binnenflüchtlinge) gezählt. Die meisten Geflüchteten, die Schutz im Ausland finden, bleiben zudem in der Nähe ihrer Heimat.QuelleUNHCR (2020): "Global Trends. Forced Displacement 2019"

Der UNHCR veröffentlicht jedes halbe Jahr Daten darüber, wie viele Menschen schätzungsweise als Flüchtlinge oder unter "flüchtlingsähnlichen Bedingungen" leben. Wenn man die Zahlen der im Land lebenden Flüchtlinge und Asylbewerber addiert, stand DeutschlandIn Deutschland zählt der UNHCR als Flüchtlinge Asylberechtigte nach Art. 16 GG, Flüchtlinge nach der Genfer Flüchtlingskonvention und subsidiär Schutzberechtigte. Ende 2019 auf Platz zwei der Länder, die die meisten Asylsuchenden weltweit aufgenommen haben.QuelleUNHCR (2020): "Global Trends. Forced Displacement 2019", S. 65ff.

News Zum Thema: Zahl der Flüchtlinge

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