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Zahl der Flüchtlinge

Die Zahl der Asylbewerber*innen in Deutschland ist in den vergangenen Jahren stark gestiegen. Seit dem Frühjahr 2016 ging die Zahl der Neuzugänge von Asylsuchenden wieder zurück.

Wie viele Asylanträge werden in Deutschland gestellt?

2022

  • Im ersten Quartal 2022 wurden 51.589 Asylanträge gestellt, davon waren 44.908 Erstanträge.
  • Das sind etwa 13 Prozent mehr Anträge als im gleichen Zeitraum 2021. In dieser Rechnung werden nicht die ukrainischen Geflüchtete berücksichtigt, die seit Ende Februar 2022 eingereist sind.
  • Über 51.054 Anträge hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zwischen Januar und März 2022 entschieden. Die Schutzquote lag bei 46,4 ProzentDazu zählen Asylberechtigte nach Art. 16a des Grundgesetzes, Flüchtlinge nach der Genfer Flüchtlingskonvention, subsidiär Schutzberechtigte und Fälle von Abschiebungsverbot nach § 60 Absatz 5 oder Absatz 7 Satz 1 des Aufenthaltsgesetzes..QuelleBAMF: Aktuelle Zahlen zu Asyl 3/2022, Seite 3

2021

2021 gab es insgesamt 190.816 Asylanträge, davon 148.233 Erstanträge. In 17,5 Prozent der Fälle handelte es sich um Anträge von in Deutschland geborenen Kindern von Asylbewerbern oder anerkannten Flüchtlingen. Mehr als 60 Prozent der Geflüchtete kamen aus nur drei Ländern: Syrien (70.162), Afghanistan (31.721) und Irak (16.872). Über 149.954 Anträge hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge 2021 entschieden. Die Schutzquote lag bei 39,9 ProzentDazu zählen Asylberechtigte nach Art. 16a des Grundgesetzes, Flüchtlinge nach der Genfer Flüchtlingskonvention, subsidiär Schutzberechtigte und Fälle von Abschiebungsverbot nach § 60 Absatz 5 oder Absatz 7 Satz 1 des Aufenthaltsgesetzes..QuelleBAMF: Aktuelle Zahlen zu Asyl 12/2022, Seite 3

Angaben zur Gesamtzahl der in Deutschland lebenden Geflüchteten finden Sie hier.

Woher kommen die Asylbewerber*innen?

Im ersten Quartal 2022 kamen die meisten Asylantragsteller*innen aus folgenden Ländern:

Herkunftsstaaten 2021

Wie viele Frauen und Kinder sind unter den Geflüchteten?

Unter den Asylbewerber*innen, die im ersten Quartal 2022 in Deutschland einen Antrag gestellt haben, waren rund 38 Prozent Mädchen und Frauen. In der Altersgruppe der 18- bis 25-Jährigen gab es mit rund 24 Prozent den geringsten Frauenanteil. Unter den Kindern (unter 16 Jahre) und in der Altersgruppe ab 55 ist das Geschlechterverhältnis ausgeglichener, hier überwiegt der Anteil der Jungen nur leicht.

Die Flüchtlinge sind im Durchschnitt sehr jung: Rund 74 Prozent der Asylbewerber*innen, die 2021 einen Antrag gestellt haben, waren unter 30 Jahre alt. Minderjährige machten etwa 44 Prozent der Asylbewerber*innen aus.QuelleBAMF, Aktuelle Zahlen zu Asyl, 3/2022, Seite 8

Offene Asylanträge

Ende März 2022 lagen beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) nach eigenen AngabenAktuelle Zahlen zu Asyl 12/2021, Seite 13 116.299 Asylanträge, bei denen die Entscheidung noch anstand.QuelleAktuelle Zahlen zu Asyl 3/2022, Seite 13

Viele Asylbewerber*innen haben gegen die Bescheide des BAMF geklagt: Zum Stichtag 30.6.2021 waren an den Verwaltungs- und Oberverwaltungsgerichten rund 167.400Bundestagsdrucksache 19/32678, Seite 39 Verfahren im Bereich Asyl anhängig. Rund 18 Prozent aller Klagen waren im ersten Halbjahr 2021 erfolgreich. Wenn man allerdings die Fälle abzieht, in denen es zu keinem Urteil kam – etwa weil die Klage zurückgenommen wurde oder weil mehrere verbundenen Klagen zusammengezogen wurden – kommt man auf eine Erfolgsquote von rund 35 Prozent.QuelleBundestagsdrucksache 19/32678 Seite 30, eigene Berechnungen

Wie viele Flüchtlinge erhalten Schutz?

Über 51.054 Asylanträge hat das BAMF im ersten Quartal 2022 entschieden. 23.678 Personen wurde Schutz zugesprochen. Das ergibt eine Schutzquote von 46,4 Prozent (Gesamtschutzquote).QuelleBAMF, Aktuelle Zahlen zu Asyl 3/2022, Seite 3

Von ihnen erhielten:

  • 10.103 Menschen "Flüchtlingsschutz" nach § 3 Asylverfahrensgesetz,
  • 716 Menschen "Asyl" nach Artikel 16a des Grundgesetzes,
  • 9.306 Menschen subsidiären Schutz,
  • 3.553 Menschen ein Abschiebeverbot aufgrund des EU-Rechts oder internationaler Abkommen.

 

Jahreszahlen 2021

  • Entscheidungen: 149.954
  • Positive ENtscheidungen: 59.848
  • Schutzquote: 39,9 Prozent
  • Flüchtlingsschutz: 30.839 / Asylberechtigte nach Artikel 16a GG: 1.226 / subsidiärer Schutz: 22.996 / Abschiebeverbot: 4.787.QuelleBAMF, Aktuelle Zahlen zu Asyl 12/2021, Seite 3

Obwohl Asylbescheide auf Bundesebene vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge erlassen werden, gibt es beachtliche Unterschiede zwischen den Schutzquoten in den einzelnen Bundesländern und in einzelnen BAMF-Außenstellen. So lag im ersten Halbjahr 2021 die Schutzquote für afghanische Asylsuchende bei vergleichbaren Fallzahlen in Bochum (Nordrhein-Westfalen) bei rund 90 Prozent – in Manching (Bayern) bei lediglich 29 Prozent.QuelleBundestagsdrucksache 19/32678, Seite 10

Das BAMF erklärt die Diskrepanzen zum Teil dadurch, dass Asylanträge ungleichmäßig unter den Bundesländern verteilt sind. Eine Untersuchung der Universität Konstanz führt die Unterschiede hingegen auf den sozioökonomischen Hintergrund der Entscheider sowie auf die bürokratische Überlastung der Behörden zurück.QuelleBundestagsdrucksache 19/6786, Seite 11 und G. Schneider, M. Leue (2019), Föderale Ungleichheiten im gesamten Asylverfahren

Bereinigte Schutzquote: Die Gesamtschutzquote gibt keine Auskunft darüber, wie viele Asylbewerber tatsächlich schutzbedürftig sind. Denn viele Anträge werden "formell" entschieden, also ohne inhaltliche Prüfung. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn ein Asylantrag zurückgezogen wurde oder ein anderes EU-Land zuständig ist. Zieht man von den bearbeiteten Fällen die „formellen EntscheidungenAls formelle Entscheidungen versteht man alle Fälle, die sich anderweitig erledigen, zum Beispiel wenn ein Antrag zurückgezogen wird oder der Bewerber einen deutschen Staatsbürger heiratet oder – was in den meisten Fällen zutrifft – weil nach der Dublin-Verordnung ein anderer Staat für den Asylantrag zuständig ist. “ ab, kommt man für das erste Quartal 2022 auf eine "bereinigte" Schutzquote von etwa 64 Prozent.QuelleAktuelle Zahlen zu Asyl1 3/2022, Seite 3, eigene Berechnungen

Wie viele Asylanträge werden in der EU gestellt?

2021

Im Jahr 2021 haben nach Angaben de Asylagentur der Europäischen Union (EUAA) rund 617.800 Menschen einen Asylantrag in der Europäischen Union gestellt – rund ein Drittel mehr als im Vorjahr. Die meisten von ihnen kamen aus Syrien (rund 106.000 Personen), Afghanistan (etwa 97.800), Iraq (28.677), Pakistan (24.594) und der Türkei (23.737).QuelleEASO, Latest asylum trends – 2021 overview

Die Asylbehörden der Schengen-StaatenAlle EU-Mitgliedstaaten, Norwegen, Island, Lichtenstein und die Schweiz haben in dieser Zeit rund 534.200 Entscheidungen in Asylverfahren getroffen. Etwa 40 Prozent von ihnen ging positiv aus. Ende Dezember 2021 stand bei rund 772.200 AnträgenDas Europäische Statistikamt Eurostat zählt anhängige Asylverfahren in den Asylbehörden und in den Gerichten (etwa im Fall von Asylklagen) zusammen. eine rechtskräftige Entscheidung noch aus – davon rund 267.000 in Deutschland.QuelleEurostat, Persons subject of asylum applications pending at the end of the month by citizenship, age and sex - monthly data

Die meisten Asylanträge gab es in folgenden LändernEurostat erfasst die Zahl der Asylanträge anders als das Bundesamt für Migration- und Flüchtlinge (Zahlen aufgerundet):

  1. Deutschland: 190.545
  2. Frankreich: 120.685
  3. Spanien: 65.295
  4. Italien: 53.135
  5. Österreich: 38.615

Im Verhältnis zur Einwohnerzahl war die Zahl der Antragsteller 2021 am höchsten in:

  1. Zypern: etwa 11,3 Antragsteller*innen pro Tausend Einwohner
  2. Österreich: 4,3
  3. Malta: 3
  4. Griechenland: 2,7
  5. Luxemburg: 2,2

QuelleEUROSTAT, Asylbewerber und erstmalige Asylbewerber - monatlich aggregierte Daten, Weltbank, Population Total, eigene Berechnungen

 

2020

Nach Angaben des  des Europäischen Unterstützungsbüros für Asylfragen (EASO) haben 2020 rund 461.300 Menschen einen Asylantrag in der Europäischen Union gestellt – 31 Prozent weniger als im Vorjahr. Die meisten von ihnen kamen aus Syrien, Afghanistan, Venezuela, Kolumbien und dem Irak.QuelleEASO, Latest asylum trends – 2020 overview

Wie viele Flüchtlinge leben in Deutschland?

Zum Stichtag 31. Dezember 2021 lebten in Deutschland nach Angaben des Bundesinnenministeriums rund 1,4 Millionen MenschenIn dieser Rechnung werden jüdische Einwanderer*innen aus der ehemaligen Sowjetunion nicht berücksichtigt, weil für sie besondere aufenthaltsrechtliche Bedingungen gelten. in der Regel einen festen Aufenthaltsstatus haben, die in Deutschland Schutz bekommen haben. Etwa ein Drittel von ihnen (31 Prozent) sind Minderjährige. Ungefähr jede*r vierte lebt seit mehr als sechs Jahren in Deutschland.QuelleBundestagsdrucksache 20/1048 Seite 3 ff, eigene Berechnungen

Darunter sind:

  • 43.684 Asylberechtigte nach Artikel 16a des Grundgesetzes
  • 760.918 Flüchtlinge nach der Genfer Flüchtlingskonvention
  • 255.671  subsidiär Schutzberechtigte
  • 136.156 Menschen, für die ein Abschiebeverbot gilt.
  • Weitere 239.000 Menschen haben Schutz aufgrund unterschiedlicher UmständeDazu zählen Aufenthaltserlaubnisse nach §§ 18a, 19d, 22, 23, 23a, 25, 25a, 60, 104a und 104b AufenthG bekommen – etwa, weil sie einem Beruf nachgehen oder weil sie aus humanitären Gründen nicht abgeschoben werden können.

Zudem lebten rund 215.841 Asylbewerber*innen mit offenem Schutzstatus und etwa 186.640 "ausreisepflichtige" Personen mit einem abgelehnten Asylantrag, die sich aus unterschiedlichen Gründen noch in Deutschland aufhalten. In der Summe ergibt das rund 1,8 Millionen Schutzsuchende.QuelleBundestagsdrucksache 20/1048, Seiten 33 ff und 57, eigene Berechnung

Sonderauswertung des Statistischen Bundesamts

Die Zahlen des Innenministeriums basieren auf Einträge im Ausländerzentralregister (AZR). Die können jedoch veraltet oder unvollständig sein. Das Statistische Bundesamt hat deshalb eine Sonderauswertung der AZR-Daten veröffentlicht. Demnach lebten zum Stichtag 31.12.2020 etwa 1,86 Millionen Schutzsuchende in Deutschland. Als Schutzsuchende gelten laut Statistischem Bundesamt alle Ausländer*innen, die sich unter Berufung auf humanitäre Gründe in Deutschland aufhalten. Dazu zählen auch Asylbewerber*innen im Verfahren sowie abgelehnte Asylbewerber*innen. Ihre Zahl stieg im Vergleich zum Vorjahr um rund 1 Prozent.

Rund 1,4 Millionen von ihnen verfügten über einen humanitären Aufenthaltstitel, also einen anerkannten Schutzstatus. In 80 Prozent der Fälle ist der Status zeitlich befristet.QuellePressemitteilung des Statistischen Bundesamtes 14.7.2021

Die gewöhnlichsten Schutzformen sind Schutz nach Artikel 16 des Grundgesetzes, Schutz nach der Genfer Flüchtlingskonvention, subsidiärer Schutz und das Abschiebeverbot.

In Deutschland leben (Zahlen gerundet):

  • 12.800 Asylberechtigte nach Artikel 16a des Grundgesetzes.
  • 623.700 Flüchtlinge nach der Genfer Flüchtlingskonvention. Die meisten von ihnen kommen aus Syrien und dem Irak und sind überwiegend in den letzten fünf Jahren nach Deutschland gekommen.
  • 244.200 subsidiär Schutzberechtigte. Auch von ihnen kommen die meisten aus Syrien und dem Irak und sind erst vor kurzem nach Deutschland eingereist.
  • 120.900 Menschen, für die ein Abschiebeverbot gilt. Die meisten von ihnen kommen aus Afghanistan.QuelleStatistisches Bundesamt (2021): Schutzsuchende, Ergebnisse des Ausländerzentralregisters, Seite 173

Schutzbedürftige Ausländer*innen können auch ohne einen positiven Asylbescheid Schutz in Deutschland erhalten. Zu den rund 1,4 Millionen Menschen, die Schutz bekommen haben, gehören auch:

  • 22.000 Personen, denen eine Aufenthalts- oder Niederlassungserlaubnis "zur Wahrung besonders gelagerter politischer Interessen der Bundesrepublik Deutschland" erteilt wurde (AufenthG §23 Absatz 2). Die meisten von ihnen leben schon seit langem in Deutschland und kommen aus der ehemaligen Sowjetunion.
  • 5.400 Menschen, denen aus "dringenden humanitären oder persönlichen Gründen" ein befristeter AufenthaltAufenthG §25 Absatz 4 gewährt wird. 
  • 19.300 Menschen, denen die Bundesländer aus besonderen humanitären GründenAufenthG §23 Absatz 1 Schutz gewährt haben. Das ist zum Beispiel der Fall bei Syrer*innen, die im Rahmen der Aufnahmeprogramme der Länder eingereist sind.
  • 37.600 ausreisepflichtigen Ausländer, deren Ausreise „aus rechtlichen oder tatsächlichen GründenAufenthG §25 Absatz 5“ seit mehr als 18 Monaten nicht möglich ist. Die meisten von ihnen sind abgelehnte Asylbewerber.QuelleStatistisches Bundesamt (2021): Schutzsuchende, Ergebnisse des Ausländerzentralregisters, Seite 173

Dazu zählen auch 216.000 Personen mit offenem Schutzstatus, über deren Asylantrag noch nicht rechtskräftig entschieden wurde sowie 243.000Aufgrund unterschiedlicher Erfassungsmethoden weichen die Daten der Sonderauswertung des Statitischen Bundesamts von den Daten des Bundesinnenministeriums zu ausreisepflichtigen Personen ab. Personen, deren Asylgesuch abgelehnt wurde oder die ihren Schutzstatus verloren haben. 86 Prozent von ihnen leben als sogenannte Geduldete in Deutschland.QuellePressemitteilung des Statistischen Bundesamtes 14.7.2021

Zahlen zu Familiennachzug

2020: Die deutschen Botschaften haben 2020 rund 76.000 Visa zum Zweck der Familienzusammenführung ausgestellt – davon gingen etwa 10.000 an Angehörige von syrischen (7.186), afghanischen (1.400) und irakischen Staatsbürger*innen (1.358). Insgesamt wurden knapp 13.000 Familiennachzug-Visa an Menschen erteilt, die aus Asyl-HerkunftsländernAfghanistan, Eritrea, Irak, Iran, Somalia, Jemen, Syrien kommen.QuelleDeutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – Protokoll 205. Sitzung Januar 2021, Seite 122

2019 wurden weltweit 107.520 Visa zum Zweck der Familienzusammenführung ausgestellt – davon 22.744 an Menschen, die aus den drei wichtigsten Flüchtlings-Herkunftsländern kommen: Syrien (18.205 Visa), Irak (2.858 Visa) und Afghanistan (1.681 Visa).

Wie ist die Rechtslage?

Asylberechtigte und anerkannte Flüchtlinge haben das Recht, Ehegatten und minderjährige Kinder nach Deutschland nachzuholen. Unbegleitete Minderjährige können ihre Eltern nachziehen lassen. Im Unterschied zu anderen Nicht-EU-Bürger*innen haben anerkannte Flüchtlinge beim Familiennachzug besondere Rechte: Sie müssen nicht nachweisen, dass sie dafür über ausreichend Einkommen und Wohnraum verfügen – vorausgesetzt, der Nachzug wird innerhalb von drei Monaten beantragt, nachdem sie als Flüchtlinge anerkannt wurden.QuelleBAMF (2019): "Familienasyl und Familiennachzug"; AufenthG § 29 Abs. 2

Für Geflüchtete, die "subsidiären Schutz" erhalten, gelten andere Regelungen: Zwischen März 2016 und Juli 2018 durften sie keine Familienangehörigen zu sich nach Deutschland holen. Seit dem 1. August 2018 ist das wieder erlaubt. Vorgesehen sind jedoch nur 1.000 Menschen pro Monat – Härtefälle sind davon ausgenommen.Quelle§ 36a AufenthG; Bundesregierung (2018): "Neue Regeln für den Familiennachzug"

Wie viele Angehörige ziehen zu "subsidiär Schutzberechtigten"?

Zwischen August und Dezember 2018 erhielten 2.612 Familienangehörige von subsidiär Schutzberechtigten ein Visum. Das monatliche Kontingent von 1.000 Personen wurde also zunächst nicht ausgeschöpft. Das änderte sich 2019: Zwischen Januar und November 2019 wurden 10.461 solcher Visa erteilt. Die Monatszahlen lagen im Durchschnitt knapp unter 1.000.Quellefür 2018: Bundestag: Plenarprotokoll 19/82, S. 9611; für 2019: Bundestagsdrucksache 19/14640, Seite 24 ff, eigene Berechnung

Zahlen des Auswärtigen Amtes zeigen, dass viele Angehörige von subsidiär Schutzberechtigten noch auf einen Familiennachzug warten: Ende 2019 lagen den diplomatischen Außenstellen in Libanon, Jordanien, Nord-Irak, Türkei und Ägypten etwa 22.000 Terminanfragen zur Beantragung eines entsprechenden Visums vor.QuelleBundestags-Plenarprotokoll 19/139, S. 17412, eigene Berechnung

Wie viele Flüchtlinge gibt es weltweit?

Das UN-Flüchtlingshilfswerk (UNHCR) schätzt, dass Ende Mai 2022 die Zahl der Geflüchteten und Vertriebenen (forcibly displaced) weltweit auf mehr als 100 Millionen Menschen angestiegen ist. Dieser Anstieg hängt mit Konflikten in verschiedenen Regionen der Welt zusammen, insbesondere in Äthiopien, Burkina Faso, Myanmar, Nigeria, Afghanistan, der Demokratischen Republik Kongo – und zuletzt in der Ukraine.

Zur Zeit der jüngsten umfassenden Erhebung Ende 2020 waren 82,4 Millionen Menschen auf der Flucht:

  • Von ihnen waren rund 48 Millionen innerhalb des eigenen Landes auf der Flucht (Binnenflüchtlinge).
  • Weitere 26,4 Millionen waren anerkannte Flüchtlinge – also Menschen, denen gemäß internationaler AbkommenDazu gehören die "Genfer Flüchtlingskonvention", die "Konvention zur Regelung der besonderen Aspekte der Flüchtlingsprobleme in Afrika", die Satzung des UNHCR sowie eine Reihe regionaler Abkommen zum Flüchtlingsschutz. Eine Übersicht bietet der UNHCR in einem Handbuch, Seite 5-9 Schutz gewährt wurde.
  • 5,7 waren staatenlose Palästinenser*innen unter Mandat des Hilfswerks der Vereinten Nationen für Palästina-Flüchtlinge im Nahen Osten (UNRWA).
  • 4,1 Millionen waren Asylsuchende – also Flüchtlinge, die noch auf den Ausgang ihres Asylverfahrens warten.QuelleUNHCR (2021): "Global Trends. Forced Displacement 2020", S. 2
  • Hinzu kamen 3,9 Millionen Geflüchtete aus Venezuela die vom UNHCR separat erfasst werden.

Die meisten Flüchtlinge kommen aus Syrien (6,7 Millionen Menschen), VenezuelaDas UN-Flüchtlingswerk UNHCR erfasst Geflüchtete aus Venezuela als "Venezuelans displaced abroad", denn nur wenige von ihnen konnten einen offiziellen Flüchtlingsstatus in den Nachbarländern erhalten. (4 Millionen) und Afghanistan (2,6 Millionen).QuelleUNHCR (2021): "Global Trends. Forced Displacement 2020", S. 3

Binnenflüchtlinge und Asylsuchende werden vom UNHCR erst seit 2007 erfasst. Will man die Entwicklung der Flüchtlingszahlen zurückverfolgen, muss man auf die StatistikDiese bezieht sich ausschließlich auf die Flüchtlinge, die unter dem Mandat des UNHCR liegen. Nicht erfasst sind palästinensische Flüchtlinge, die unter dem Mandat des UN-Hilfswerks für Palästina-Flüchtlinge im Nahen Osten (UNRWA) liegen. von "anerkannten Flüchtlingen" zurückgreifen. Danach erreichte die Zahl der Geflüchteten im Jahr 1992 mit rund 18 Millionen ihren Höhepunkt. Seit 2012 steigt sie erneut an.QuelleUNHCR: Weltweite Flüchtlingszahlen 1960 bis 2013, auf Anfrage des Mediendienstes

Welches Land nimmt weltweit die meisten Flüchtlinge auf?

Die Frage lässt sich nicht so einfach beantworten: Anders als in Deutschland gibt es in vielen Aufnahmeländern kein funktionierendes Asylsystem. Das heißt, Geflüchtete werden dort nicht automatisch registriert. Knapp 60 Prozent der rund 82,4 Millionen Menschen, die weltweit auf der Flucht sind, konnten außerdem das eigene Land nach Angaben des UN-Flüchtlingshilfswerks UNHCR nicht verlassen. Sie werden als sogenannte Internally Displaced People (Binnenflüchtlinge) gezählt. Die meisten Geflüchteten, die Schutz im Ausland finden, bleiben zudem in der Nähe ihrer Heimat.QuelleUNHCR (2021): "Global Trends. Forced Displacement 2020"

Der UNHCR veröffentlicht jedes halbe Jahr Daten darüber, wie viele Menschen schätzungsweise als Flüchtlinge oder unter "flüchtlingsähnlichen Bedingungen" leben. Wenn man die Zahl der Geflüchtete, die außerhalb ihrer Heimat leben (people displaced across borders) nimmt, stand DeutschlandIn Deutschland zählt der UNHCR als Flüchtlinge Asylberechtigte nach Art. 16 GG, Flüchtlinge nach der Genfer Flüchtlingskonvention und subsidiär Schutzberechtigte. Ende 2020 auf Platz fünf der Länder, die die meisten Asylsuchenden weltweit aufgenommen haben.QuelleUNHCR (2021): "Global Trends. Forced Displacement 2020", S. 1

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