Diskriminierung
In Deutschland gibt es keine einheitliche Erfassung von Diskriminierungsfällen – eine umfassende Statistik fehlt. Wir wissen daher wenig über das Ausmaß von Benachteiligungen wegen der ethnischen Herkunft oder rassistischer Zuschreibungen. Dennoch lassen einige Untersuchungen Aussagen darüber zu.
Was besagt das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG)?
Nicht alles, was Menschen als diskriminierend empfinden, ist auch eine Diskriminierung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Das Gesetz gilt seit 2006 und nennt in §1 sechs „Gründe“, aus denen niemand „benachteiligt“ werden darf:
- Alter
- Behinderung
- ethnische Herkunft, Hautfarbe und "Rasse"
- Geschlecht
- Religion oder Weltanschauung
- sexuelle Identität
Das AGG gilt im Arbeitsleben und bei sogenannten Alltagsgeschäften. Es regelt das Verhältnis der Bürger*innen untereinander und nicht – wie oft fälschlich angenommen wird – zwischen Staat und Bürger*innen (hier gilt das Grundgesetz).
Anders ist es beim Berliner Antidiskriminierungsgesetz, das im Juni 2020 beschlossen wurde: Es geht über das AGG hinaus und ermöglicht es, auch gegen staatliche Diskriminierung vorzugehen – also beispielsweise gegen rassistische Polizeikontrollen. Berlin ist das erste Bundesland, das ein eigenes Antidiskriminierungsgesetz verabschiedet hat.Quelle
Forderungen nach einer Reform des AGG
Das Gesetz steht seit Jahren in der Kritik: Es sei nicht wirksam und der Geltungsbereich zu klein. Unter anderem müssten die Möglichkeiten verbessert werden, gegen Diskriminierung vorzugehen, fordern Verbände.
- Im Koalitionsvertrag einigten sich die Regierungsparteien 2021 darauf, das AGG zu evaluieren und unter anderem den Anwendungsbereich auszuweiten. Eine Reform ist voraussichtlich für 2023 geplant.
- Antidiskriminierungsverbände legten Anfang 2023 ein Papier (hier zur Zusammenfassung) mit Reformvorschlägen vor. Sie fordern unter anderem, den Anwendungsbereich des Gesetzes auf Diskriminierung durch Behörden auszuweiten, ein Verbandsklagerecht einzuführen und weitere Kategorien von Diskriminierung zu berücksichtigen, u.a. auf Grund des sozialen Satus, der Staatsangehörigkeit oder der Sprache.
- 2019 veröffentlichte die ADS eine Expertise zum Gesetz. Darin empfehlen die Autor*innen unter anderem, das Merkmal "ethnische Herkunft" im AGG zu konkretisieren – also beispielsweise Benachteiligungen wegen der Sprache oder der Staatsangehörigkeit in den Schutzbereich mit einzubeziehen.
- 2016 hat die Antidiskriminierungsstelle des Bundes eine Evaluation vorgelegt. Darin plädieren Wissenschaftler*innen für eine Reform des Gesetzes. Unter anderem fordern sie, die Frist zu verlängern, in der Betroffene von Diskriminierung Ansprüche auf Schadensersatz oder Entschädigung geltend machen können.
Was machen Antidiskriminierungsstellen?
In Deutschland gibt es sechs staatliche Antidiskriminierungsstellen: die "Antidiskriminierungsstelle des Bundes" sowie die Antidiskriminierungsstellen der Bundesländer Baden-Württemberg, Berlin, Hessen, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein. Sie sind unter anderem dafür zuständig, über die Inhalte des AGG zu informieren und Beratungsangebote zu vermitteln. Eine bundesweite Liste von Beratungsstellen für Betroffene von Diskriminierung finden Sie hier.
Landesantidiskriminierungsgesetze
2020 verabschiedete Berlin als erstes Bundesland ein Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG). Ziel des Gesetzes ist es, Personen vor Diskriminierung durch Behörden zu schützen: Etwa vor Racial Profiling durch Polizist*innen, vor Diskriminierung durch Schulbehörden oder das Jugendamt. Zwar gibt es auf Bundesebene das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Das gilt aber nur für das Arbeitsleben und sogenannte Alltagsgeschäfte wie einen Restaurantbesuch oder den Abschluss einer Versicherung.Quelle
Mit dem Berliner LADG:
- steht Betroffenen Schadenersatz zu.
- müssen Betroffene nicht selbst klagen, sondern Verbände können das für sie übernehmen (Verbandsklagerecht).
- gilt eine Beweislasterleichterung: Die betroffene Person muss vor Gericht glaubhaft machen – und nicht vollständig beweisen –, dass sie Diskriminierung erlebt hat. Wenn das gelingt, muss die andere Seite beweisen, dass sie nicht diskriminiert hat. Auch im AGG ist das so geregelt. Es handelt sich nicht um eine Beweislastumkehr.
- wurde eine Ombudsstelle eingerichtet: Sie berät Betroffene, vermittelt in Streitfällen und kann Gutachten einholen. Die Behörden müssen der Stelle Auskunft geben.
- verpflichtet sich Berlin zur "Wertschätzung von Vielfalt" in der Verwaltung.
Zivilgesellschaftliche Organisationen lobten das LADG. Vehementer Protest kam von Polizeigewerkschaften, sie warnten vor Klagewellen. Die ersten Erfahrungen aus Berlin zeigen: die Klageflut bleibt aus: Der Ombudsstelle sind vier Gerichtsverfahren bekannt, in denen zuvor eine Beschwerde bei ihr eingereicht wurden, so die Stelle auf Anfrage des MEDIENDIENSTES. Zwei betreffen rassistische Diskriminierung, eine durch die Polizei und eine durch die Berliner Verkehrsbetriebe (Stand August 2023). Die Polizeiarbeit wurde durch das LADG nicht beeinträchtigt, so der Pressesprecher der Berliner Polizei 2021 auf einem Pressegespräch des MEDIENDIENSTES.
Insgesamt gingen bei der Berliner Ombudsstelle zwischen Januar 2023 und Ende Juli 2023 insgesamt 590 Beschwerden ein – 64 Prozent mehr als im Vorjahreszeitraum. 241 Beschwerden bezogen sich auf das LADG, für 349 war die Stelle nicht zuständig. Über ein Drittel der LADG-Beschwerden waren zum Thema Rassismus, rund ein Viertel zum Thema Behinderung, und 12 Prozent zum Thema Geschlecht. Viele Beschwerden bezogen sich auf den Bereich Bildung. Im Gesamtjahr 2022 gingen bei der Ombudsstelle 645 Beschwerden ein (2021: 613).
Die Beschwerden bezogen sich vor allem auf Bezirksämter und das Bildungswesen sowie Anstalten des öffentlichen Rechts wie die Verkehrsbetriebe. 16 Beschwerden betrafen die Polizei, ein Drittel bezog sich auf rassistische Diskriminierung, gefolgt durch die Diskriminierung wegen Behinderung/chronischer Erkrankung sowie Geschlecht.Quelle
Wie sieht es in anderen Bundesländern aus?
Mehrere Bundesländer könnten nachziehen, das zeigt eine Umfrage des MEDIENDIENSTES im August 2023 unter den zuständigen Ministerien. Mittlerweile haben fünf Landesregierungen im Koalitionsvertrag vereinbart, ein LADG einzuführen.
Vor 2 Jahren hatten das bereits Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz geplant, nun haben sich auch die Koalitionen in Niedersachsen, NRW und Bremen darauf geeinigt. In Baden-Württemberg soll das Gesetz 2023 verabschiedet werden. Sachsen, Brandenburg und Hessen haben ein Gutachten durchgeführt: Sachsen hat im Anschluss Abstand von der Einführung eines LADG genommen, in Hessen bleibt offen, was die nächste Regierung nach der Wahl plant, in Brandenburg fehlen die Haushaltsmittel für die Umsetzung.
Keine LADGs planen Bayern, das Saarland, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen. Manche Länder verweisen darauf, dass der Diskriminierungsschutz ausreichend durch das Grundgesetz sowie die Landesverfassung gedeckt sei.
Gibt es Schutzlücken?
Der Berliner Senat setzt nach eigenen Angaben mit dem LAGD eine europarechtliche Vorgabe um und schließt eine Gesetzeslücke. Andere Bundesländer sehen hingegen keine Lücke. Bayern und Sachsen-Anhalt verweisen beispielsweise darauf, dass das Diskriminierungsverbot im Grundgesetz ausreichend sei.
Laut Fachleuten bestehen Schutzlücken zu EU-Vorgaben im Bildungsbereich: Die Antirassismusrichtlinie der EU sieht vor, dass die Mitgliedsstaaten rassistische Diskriminierung bekämpfen müssen – unter anderem im Arbeitsleben und in der Bildung. Das Arbeitsleben ist durch das AGG abgedeckt, das Bildungssystem aber nicht. Ein weiteres Defizit zu EU-Vorgaben bestehe in der Beweislasterleichterung. Betroffene müssen demnach allein bestimmte Indizien glaubhaft machen, dass die Diskriminierung vorliegt. Gelingt das, muss die andere Seite das Gegenteil belegen, nämlich das keine Diskriminierung gegeben ist.Quelle
Wichtige Quellen
>> Gesetzestext des Berliner LADG, LINK
>> Senatsverwaltung für Justiz, Vielfalt und Antidiskriminierung: "Materialien rund um das LADG; LINK
>> Antirassismusrichtlinie der EU, LINK
>> MEDIENDIENST (2021): "Ziehen andere Länder beim LADG nach?", LINK
>> MEDIENDIENST (2021): "LADG hat Polizeiarbeit in keiner Weise behindert", LINK
Wie oft erleben Menschen mit Migrationshintergrund Diskriminierung?
2022 verzeichnete die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) 2.882 Beratungsanfragen wegen rassistischer Diskriminierung – das waren 43 Prozent aller Anfragen. 2021 waren es 2.080 Fälle. Den Anstieg erklärt die ADS mit einem gesteigerten Bewusstsein über verschiedene Formen der Diskriminierung.Quelle
Einer repräsentativen Studie der Bertelsmann Stiftung 2023 zufolge gaben 35 Prozent der Befragten mit Migrationshintergrund an, in den letzten 12 Monaten rassistische Diskriminierung erlebt zu haben, 28 Prozent wegen Religion oder Weltanschauung.Quelle
Menschen aus Einwandererfamilien sind besonders häufig von Diskriminierung betroffen – das zeigt eine 2018 veröffentlichte Analyse des SVR-Forschungsbereichs:
- Menschen, denen wegen äußerer Merkmale ein Migrationshintergrund zugeschrieben werden kann – etwa durch die Hautfarbe – fühlen sich häufiger diskriminiert (48 Prozent) als Menschen ohne "sichtbaren" Migrationshintergrund (17 Prozent). Besonders stark betroffen sind Menschen, die neben einem erkennbaren Migrationshintergrund einen Akzent haben: Hier gaben 59 Prozent an, Diskriminierung erlebt zu haben.
- Türkeistämmige Menschen berichteten am häufigsten von Benachteiligungen (54 Prozent). Unter (Spät-)Aussiedler*innen gaben 34 Prozent an, Diskriminierung erlebt zu haben. Bei Menschen aus anderen EU-Staaten waren es 26 Prozent.
- Muslim*innen fühlen sich deutlich häufiger diskriminiert (55 Prozent) als Christ*innen (29 Prozent) oder Menschen ohne Religionszugehörigkeit (32 Prozent).Quelle
Die EU-Grundrechteagentur hat 2017 Schwarze Menschen und Türkeistämmige zu ihren Diskriminierungserfahrungen befragt. Die repräsentative Auswertung für Deutschland zeigt: Ein Drittel der Befragten mit Migrationsbezügen zu Subsahara-Afrika gab an, in den letzten zwölf Monaten wegen ihrer ethnischen Herkunft oder ihres Migrationshintergrunds diskriminiert worden zu sein. Bei den befragten Türkeistämmigen waren es 18 Prozent. Zu den Diskriminierungserfahrungen von Schwarzen Menschen hat die Grundrechteagentur 2019 einen Sonderbericht veröffentlicht.Quelle
Eine Zusammenstellung von Studien über Diskriminierung aufgrund von Herkunft, Religion und rassistischer Zuschreibungen findet sich in der "Faktensammlung Diskriminierung", die 2018 von der Bertelsmann Stiftung herausgegeben wurde.Quelle
Erlebte Diskriminierung
Wenn sich Menschen diskriminiert fühlen, muss das kein schlechtes Zeichen sein, schreibt der Politikwissenschaftler Aladin El-Mafaalani im Gastbeitrag.
Diskriminierung im Bereich Bildung
Diskriminierung von Schülern mit Migrationshintergrund lässt sich nur in den wenigsten Fällen beweisen. Dennoch gibt es zahlreiche Hinweise darauf, dass sie stattfindet:
- Eine OECD-Studie von 2015 zeigt: Kinder aus sozial schwachen oder Einwandererfamilien haben schlechtere Chancen auf höhere Bildung als andere Kinder.Quelle
- Mehrere Untersuchungen weisen darauf hin, dass Schüler mit Migrationshintergrund bessere Leistungen erbringen müssen als ihre Mitschüler ohne Migrationshintergrund, um eine Empfehlung für das Gymnasium zu erhalten.Quelle
Auch die Vereinten Nationen und der Europarat stellen Diskriminierungen im Bildungsbereich fest. In einer Stellungnahme von 2015 empfiehlt der "UN-Ausschuss für die Beseitigung der Rassendiskriminierung" (CERD) Deutschland,
- der Ausgrenzung und Segregation "ethnischer Minderheiten" im Schulsystem stärker entgegenzuwirken, die stark mit der Diskriminierung im Wohnungs- und Erwerbsleben zusammenhänge, und
- mehr zu tun, um Schülern, die Minderheiten angehören, einen gleichberechtigten Zugang zur Bildung zu gewähren.Quelle
Die "Europäische Kommission gegen Rassismus und Intoleranz" (ECRI) kritisierte 2014 in ihrem Prüfbericht:
- Lehrer in Deutschland seien dreimal so oft geneigt, ein Kind für das Gymnasium zu empfehlen, wenn es aus einer höheren sozialen und ökonomischen Schicht kommt. Das wirke sich nachteilig auf Kinder mit Migrationshintergrund aus.
- Die meisten Bundesländer hätten keine eigene Antidiskriminierungsstelle. Da Bildung Ländersache ist, sei der Antidiskriminierungsschutz in diesem Bereich nur mangelhaft umgesetzt.Quelle
Diskriminierung am Arbeitsmarkt
Mehrere Studien zeigen, dass Menschen mit Migrationshintergrund bei der Jobsuche benachteiligt werden. Die meisten dieser Studien sind sogenannte Korrespondenztests. Dabei werden fiktive Bewerbungen verschickt, die sich nur in einem Merkmal unterscheiden: Eine Testperson hat einen deutschen Namen, die andere einen "ausländisch" klingenden Namen.
- Laut einer Studie aus dem Jahr 2018 erhalten Menschen mit Migrationshintergrund deutlich seltener eine positive Rückmeldung auf ihre Bewerbungen als Menschen ohne Migrationshintergrund. Die Chancen variierten je nach Herkunftsland: Besonders schlechte Chancen hatten Menschen mit einem albanischen, marokkanischen oder äthiopischen Migrationshintergrund. Etwas bessere Chancen hatten Bewerber*innen mit Migrationshintergrund aus einem westeuropäischen Land sowie aus Japan oder China.Quelle
- Ähnliche Ergebnisse liefert eine Studie zu Praktikumsbewerbungen aus dem Jahr 2010. Demnach reicht die Angabe eines türkischen Namens, um die Chance auf ein Vorstellungsgespräch um 14 Prozent zu senken – in kleineren Unternehmen sogar um 24 Prozent.Quelle
Besonders stark von Diskriminierung betroffen sind Musliminnen, die ein Kopftuch tragen:
- Musliminnen mit türkischem Namen, die ein Kopftuch tragen, müssen sich viermal so oft bewerben, um für ähnlich viele Bewerbungsgespräche eingeladen zu werden wie Bewerberinnen mit deutschem Namen, die kein Kopftuch tragen. Das zeigt eine Studie aus dem Jahr 2016.Quelle
- Laut einer Expertise der "Antidiskriminierungsstelle des Bundes" gilt das Kopftuch bei vielen Arbeitgebern "überwiegend als unerwünscht oder sogar als unvereinbar mit Berufstätigkeit".Quelle
Eine nicht-repräsentative Umfrage der Jobplattform Indeed und dem Markt- und Meinungsforschungsinstitut YouGov ergab: 41 Prozent der Befragten haben den Eindruck, bei der Jobsuche diskriminiert zu werden. Am häufigsten diskriminiert fühlen sich die Befragten aufgrund ihres Namens (37 Prozent), ihrer Staatsangehörigkeit (31 Prozent), ihres Geburtsorts (27 Prozent), ihrer Religion (26 Prozent) oder ihres äußeren Erscheinungsbildes (22 Prozent). Als Maßnahmen gegen Diskriminierung nennen die Befragten strukturierte Bewerbungsgespräche, Bewerbungen ohne persönliche Angaben (wie Namen, Geschlecht, Staatsangehörigkeit) und gleiche Fragen an alle Bewerber*innen.Quelle
Auch bei der Jobvermittlung kommt es zu rassistischer Diskriminierung. Das zeigt ein Experiment, für das Wissenschaftler*innen fiktive E-Mails mit deutsch, türkisch und rumänisch klingenden Namen an Jobcenter verschickt haben. Die Behörden antworteten zwar auf alle Mails, schickten den Fragesteller*innen mit ausländischen Namen aber häufiger unzureichende und weniger detaillierte Informationen.Quelle
Benachteiligungen am Arbeitsmarkt können Fachleuten zufolge mit dem Phänomen der sogenannten statistischen Diskriminierung zusammenhängen. Demnach greifen Arbeitgeber*innen eher auf die sozio-demografischen Merkmale einer bestimmten Gruppe zurück, wenn sie über eine Bewerbung entscheiden – und weniger auf die individuelle Eignung der Bewerber*innen. Schneidet eine bestimmte ethnische Gruppen zum Beispiel in der Bildungsstatistik schlecht ab, haben die Arbeitgeber*innen auch niedrigere Erwartungen gegenüber einzelnen Bewerber*innen aus dieser Gruppe.Quelle
Diskriminierung von Personal in der Seniorenpflege
In einer Expertise für den MEDIENDIENST zeigt die Sozialwissenschaftlerin Aleksandra Lewicki, dass nicht-christliche Pflegekräfte bei der Caritas und Diakonie von Diskriminierung betroffen sind: Der berufliche Aufstieg oder die Entfristung bleiben ihnen verwehrt – es sei denn, sie erklären sich bereit, zum Christentum zu konvertieren.
Diskriminierung durch Algorithmen
Algorithmische Systeme können diskriminieren. Das zeigen zahlreiche Beispiele. Etwa von einer Gesichtserkennungssoftware bei einem Fotoautomaten im Amt, die Schwarze Personen nicht erkennt, oder der "Toeslagenaffaire", bei der der niederländische Staat wegen eines Algorithmus fälschlicherweise Beihilfen für Kinderbetreuung zurückforderte, vor allem von migrantischen Familien. Erkenntnisse zum Thema basieren vor allem auf einzelnen Beispielen – viele aus den USA – sowie wenigen Studien und Gutachten.Quelle
Wo kommen Algorithmen zum Einsatz?
Automatisierte Entscheidungssysteme werden in immer mehr Bereichen eingesetzt, etwa bei Bewerbungsverfahren, der Vergabe von Wohnungen, Versicherungen oder Krediten, personalisierter Werbung und Diagnosen in der Medizin. Auch bei Verfahren in Behörden, Grenzkontrollen, vorausschauender Polizeiarbeit und der Identifikation potentieller Straftäter*innen können sie zum Einsatz kommen.Quelle
Automatisierte Entscheidungssysteme basieren auf festen Algorithmen – also explizit programmierten Regeln – oder lernenden Algorithmen, die sich weiterentwickeln und aus vorgegebenen Daten lernen, häufig wird von Künstlicher Intelligenz gesprochen. Sie können Entscheidungen wie die Auswahl von Bewerber*innen unterstützen oder die Entscheidung können ganz an das System abgegeben werden.Quelle
Wie kommt es zur Diskriminierung?
Laut einem Rechtsgutachten 2023 im Auftrag der Antidiskriminierungsstelle des Bundes haben Algorithmen ein "erhebliches Diskriminierungspotential". Das hat mehrere Gründe: Daten können fehler- oder lückenhaft sein – etwa wenn Minderheiten nicht berücksichtigt werden – oder Daten werden nicht ausreichend getestet. Wenn Maschinen mit bereits diskriminierenden Daten lernen, kann sich die Diskriminierung verstärken. Auch kann es zu Diskriminierung kommen, weil Programmierer*innen oder Personen, die die Ergebnisse anwenden, nicht ausreichend sensibilisiert sind und etwa davon ausgehen, dass automatisierte Entscheidungen objektiver seien als die von Menschen.Quelle
Dem Rechtsgutachten zufolge ist es für Betroffene oft schwer oder nicht nachvollziehbar, ob und wie eine Diskriminierung stattgefunden hat. Oft sei nicht klar, wie die automatisierte Entscheidung zustande kam oder dass überhaupt ein Algorithmus eingesetzt wurde. Deswegen sei es schwer zu beweisen, dass eine Diskriminierung stattgefunden habe.Quelle
Rechtliche Regelungen
Es gibt Forderungen, Diskriminierung durch Algorithmen im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz zu berücksichtigen und Möglichkeiten für Betroffene zu stärken, dagegen vorzugehen.Quelle
Auf EU-Ebene ist aktuell eine Verordnung in Planung, um den Einsatz Künstlicher Intelligenz zu regeln. Systeme sollen etwa nach deren Risiko für Grundrechte eingestuft werden, Anforderungen an die Datensätze oder Informationspflicht gegenüber Nutzer*innen sind vorgesehen. Einen Vorschlag legte die EU-Kommission 2021 vor, das EU-Parlament 2023 eine Verhandlungsposition. Seit Oktober 2023 laufen die Verhandlungen zur Verordnung zwischen EU-Parlament, Kommission und Rat.
Die Verordnung wird oft als wegweisend bezeichnet, zivilgesellschaftliche Organisationen kritisieren jedoch, dass das Vorhaben zu viele Ausnahmen für den Einsatz riskanter KI vorsieht – etwa bei Strafverfolgungs- oder Migrationsbehörden. Kritik gibt es auch daran, dass der Einsatz von KI an den Außengrenzen nicht ausreichend in den bisherigen Entwürfen geregelt ist.
Wichtige Quellen
Algorithm Watch (2022): "Automatisierte Entscheidungssysteme und Diskriminierung", LINK
Spiecker und Towfigh (2023): "Automatisch benachteiligt", LINK
Heesen, Reinhardt, Schelenz (2021): "Diskriminierung durch Algorithmen vermeiden. Analysen und Instrumente für eine digitale demokratische Gesellschaft", LINK
Ortwath (2019): "Diskriminierungsrisiken durch Verwendung von Algorithmen", LINK
Diskriminierung bei der Ausbildungssuche
Junge Menschen mit Migrationshintergrund haben schlechtere Chancen bei der Ausbildungssuche als Gleichaltrige ohne Migrationshintergrund. Das zeigen mehrere Studien:
- Aus einer Berechnung von 2018 geht hervor: Selbst bei ähnlichen schulischen Leistungen und vergleichbaren Interessen haben Jugendliche mit Migrationshintergrund schlechtere Aussichten auf einen Ausbildungsplatz. Das trifft vor allem auf Menschen mit türkischem oder arabischem Migrationshintergrund zu.Quelle
- Laut einer Studie von 2014 müssen Bewerberinnen und Bewerber mit deutschen Namen im Schnitt fünf Bewerbungen schreiben, um zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen zu werden. Bei Bewerberinnen und Bewerbern mit türkischen Namen waren es sieben Bewerbungen. Letztere erhalten außerdem häufiger Absagen.Quelle
- Aus dem Ausbildungsreport 2015 des Deutschen Gewerkschaftsbunds geht hervor: Rund 14 Prozent der Auszubildenden mit Migrationshintergrund empfanden es als schwer, einen Ausbildungsplatz zu finden. Bei Auszubildenden ohne Migrationshintergrund waren es neun Prozent. Rund zwölf Prozent der Auszubildenden mit Migrationshintergrund sagten, dass sie sich bei der Suche nach einem Ausbildungsplatz wegen ihrer Herkunft oder Staatsangehörigkeit diskriminiert gefühlt haben.Quelle
- Eine Befragung von Ausbildungsbetrieben aus dem Jahr 2015 zeigt, dass es in Unternehmen Vorbehalte gegenüber Auszubildenden mit Migrationshintergrund gibt. Von den Betrieben, die noch keine Azubis aus Einwandererfamilien hatten, befürchteten 38 Prozent Sprachbarrieren. Rund 15 Prozent hatten Sorge, dass "kulturelle Unterschiede" das Betriebsklima "belasten" könnten.Quelle
Diskriminierung am Wohnungsmarkt
Rassistische Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt ist weit verbreitet. Das zeigt eine repräsentative Umfrage der Antidiskriminierungsstelle des Bundes aus dem Jahr 2019. Demnach haben 35 Prozent der Befragten mit Migrationshintergrund, die in den vergangenen zehn Jahren auf Wohnungssuche waren, rassistische Diskriminierung erlebt. In den meisten Fällen ging die Diskriminierung von Privatpersonen aus, die eine oder wenige Wohnungen vermieten.Quelle
Wie sich rassistische Diskriminierung am Wohnungsmarkt äußert, ist unterschiedlich:
- Jede zweite betroffene Person sagt, dass sie eine Wohnung oder ein Haus nicht bekommen hat, weil sie einer benachteiligten Gruppe angehört (53 Prozent).
- 25 Prozent der Betroffenen sollten mehr Miete oder einen höheren Kaufpreis bezahlen als andere Bewerberinnen und Bewerber.
- 21 Prozent haben eine Immobilienanzeige gelesen, die bestimmte Personengruppen von einer Bewerbung ausgeschlossen hat.
- 12 Prozent wurden bei der Wohnungssuche beleidigt oder beschimpft.Quelle
Auch sogenannte Testing-Studien deuten darauf hin, dass Menschen mit Migrationshintergrund bei der Wohnungssuche benachteiligt werden:
- Eine Untersuchung aus dem Jahr 2017 zeigt: Bewerber*innen mit türkischem Namen, die sich per E-Mail auf eine Wohnung bewerben, erhalten seltener eine Antwort als Bewerber mit deutschem Namen – trotz vergleichbarem beruflichen Status. Das ergab auch ein Experiment des Bayerischen Rundfunks und des Spiegel aus demselben Jahr.Quelle
- Auch bei Wohnungsbesichtigungen haben Menschen mit Migrationshintergrund schlechtere Chancen: Laut einer Studie der Antidiskriminierungsstelle des Bundes aus dem Jahr 2015 erhalten sie nach einer Besichtigung seltener eine Zusage als Menschen ohne Migrationshintergrund (25 zu 46 Prozent).Quelle
Zuletzt gab es mehrere Gerichtsurteile zum Thema:
- Das Berliner Wohnungsunternehmen "Deutsche Wohnen" muss eine Entschädigung in Höhe von 3.000 Euro zahlen, weil es nach Überzeugung des Amtsgerichts Berlin-Charlottenburg einen Bewerber wegen seines türkischen Namens benachteiligt hat. Mit seinem Klarnamen hatte der Mann eine Absage erhalten, mit einem fiktiven deutschen Namen wurde er zu einem Besichtigungstermin eingeladen.Quelle
- Das Amtsgericht Augsburg verurteilte einen Vermieter zu einer Entschädigungszahlung in Höhe von 1.000 Euro. In einer Wohnungsanzeige hatte der Mann geschrieben, dass er ausschließlich "an Deutsche" vermiete, und einen Mann aus Burkina Faso abgelehnt, weil dieser "Ausländer" sei.Quelle
Diskriminierung von Flüchtlingen auf dem Wohnungsmarkt
Laut einer Expertise des "Berliner Instituts für empirische Integrations- und Migrationsforschung" aus dem Jahr 2017 haben Geflüchtete in Berlin und Dresden schlechte Chancen, eine eigene Wohnung zu finden. Ein Grund dafür seien Vorbehalte der Vermieter*innen: Einige befürchten, unterschiedliche "Wohnkulturen" könnten zu Problemen beim Zusammenleben führen. Andere Vermieter*innen geben offen zu, dass sie keine Flüchtlinge als Mieter*innen haben wollen. Weitere Faktoren, die die Wohnungssuche erschweren, sind laut Expertise rechtliche Hürden, mangelnde Informationen sowie die angespannte Situation auf dem Wohnungsmarkt.
Welche Effekte hat Diskriminierung?
Laut einer Studie der "Antidiskriminierungsstelle des Bundes" (ADS) können Diskriminierungserfahrungen gravierende Auswirkungen auf die physische und psychische Gesundheit der Betroffenen haben: Fast die Hälfte der Befragten, die Diskriminierung erlebt haben (47 Prozent), gab an, dass es sie belaste, immer wieder daran denken zu müssen. Rund 40 Prozent sagten, dass sie durch die Diskriminierungserfahrung misstrauischer geworden seien. Nur rund 18 Prozent fühlten sich durch die Erfahrung bestärkt, weil sie sich gegen die Benachteiligung gewehrt haben.Quelle
Die ständige Konfrontation mit negativen Stereotypen und Vorurteilen beeinträchtigt das Selbstwertgefühl und kann zu geringeren kognitiven Leistungen führen, schreiben Wissenschaftler in einer Expertise für die ADS. Zudem erhöhe Diskriminierung die Gefahr der Gewaltbereitschaft sowie das Risiko, selbst Opfer von Gewalt zu werden.Quelle
Neben den persönlichen Folgen für die Betroffenen weisen die Autoren der Expertise auch auf negative Folgen für die Integration hin. So verhindere Diskriminierung die Eingliederung in den Arbeitsmarkt und erschwere die soziale Teilhabe. Zudem führe sie bei einigen Betroffenen dazu, dass sie sich stärker mit dem Herkunftsland identifizieren – und damit weniger bereit sind, sich in die Gesellschaft des Aufnahmelandes zu integrieren.Quelle
News Zum Thema: Diskriminierung
Zahlen und Fakten Diskriminierung durch Algorithmen
Gerade laufen Verhandlungen auf EU-Ebene für eine neue Verordnung, die den Einsatz Künstlicher Intelligenz regeln soll. Ein Thema: Diskriminierung durch Algorithmen. Die wichtigsten Informationen und Studien zum Thema haben wir in einem neuen Dossier zusammengefasst.
Antidiskriminierung Mehr Klarheit für Betroffene
Die Bundesregierung hat geplant, das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) zu reformieren. Auch immer mehr Bundesländer planen Antidiskriminierungsgesetze. Auf beiden Ebenen stocken Vorhaben. Worum es geht und was geplant ist, steht in unserem Factsheet.
Berliner Antidiskriminierungsgesetz Ziehen andere Bundesländer beim LADG nach?
Seit einem Jahr hat Berlin ein eigenes Antidiskriminierungsgesetz. Es soll Bürger*innen vor Diskriminierung durch staatliche Stellen wie die Polizei oder Schulen schützen. Eine Recherche des MEDIENDIENSTES zeigt: Mehrere Bundesländer wollen nun nachziehen.