• News
  • Podcast
  • Experten
  • How To
  • Veranstaltungen
  • Über uns
  • Kontakt
  • Newsletter
  • Themen A-Z
   
  • Zahlen und Fakten:
  • Flucht & Asyl
    • Zahl der Flüchtlinge
    • Asylrecht
    • Versorgung
    • Abschiebungen
    • Duldung
    • Arbeit und Bildung
    • Minderjährige
    • EU-Asylpolitik
    • Syrische Flüchtlinge
    • Afghanische Flüchtlinge
    • Ukrainische Flüchtlinge
  • Migration
    • Bevölkerung
    • Wer kommt, wer geht?
    • Europäische Union
    • Arbeitskräfte
    • Irreguläre
    • Staatsbürgerschaft
    • Staatenlose
    • Klimawandel & Migration
    • Menschenhandel
    • Geschichte der Migration
  • Integration
    • Kita
    • Ausbildung
    • Schule
    • Hochschule
    • Arbeitsmarkt
    • Mehrsprachigkeit
    • Gesundheit
    • Fußball
    • Politische Teilhabe
    • 'Interkult. Öffnung'
    • Medien
    • Einstellungen
  • Desintegration
    • Antisemitismus
    • Rassismus
    • Diskriminierung
    • Kriminalität
    • Extremistischer Islamismus
    • Rechtsextremismus
    • Rechtspopulismus
  • Gruppen
    • Islam und Muslime
    • Kurden
    • Juden
    • Schwarze Menschen
    • Sinti & Roma
    • Postsowjetische Migranten
  • English
    • About us
    • Facts & Figures
    • News

Diskriminierung

In Deutschland gibt es keine einheitliche Erfassung von Diskriminierungsfällen – eine umfassende Statistik fehlt. Wir wissen daher wenig über das Ausmaß von Benachteiligungen wegen der ethnischen Herkunft oder rassistischer Zuschreibungen. Dennoch lassen einige Untersuchungen Aussagen darüber zu.

Landesantidiskriminierungsgesetze

Stand: Oct. 2024

2020 verabschiedete Berlin als erstes Bundesland ein Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG). Ziel des Gesetzes ist es, Personen vor Diskriminierung durch Behörden zu schützen: Etwa vor Racial Profiling durch Polizist*innen, vor Diskriminierung durch Schulbehörden oder das Jugendamt. Zwar gibt es auf Bundesebene das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Das gilt aber nur für das Arbeitsleben und sogenannte Alltagsgeschäfte wie einen Restaurantbesuch oder den Abschluss einer Versicherung.QuelleSenatsverwaltung für Justiz, Vielfalt und Antidiskriminierung: "Materialien rund um das LADG"; Zum Gesetzestext

Mit dem Berliner LADG:

  • steht Betroffenen Schadenersatz zu.
  • müssen Betroffene nicht selbst klagen, sondern Verbände können das für sie übernehmen (Verbandsklagerecht).
  • gilt eine Beweislasterleichterung: Die betroffene Person muss vor Gericht glaubhaft machen – und nicht vollständig beweisen –, dass sie Diskriminierung erlebt hat. Wenn das gelingt, muss die andere Seite beweisen, dass sie nicht diskriminiert hat. Auch im AGG ist das so geregelt. Es handelt sich nicht um eine Beweislastumkehr.
  • wurde eine Ombudsstelle eingerichtet: Sie berät Betroffene, vermittelt in Streitfällen und kann Gutachten einholen. Die Behörden müssen der Stelle Auskunft geben.
  • verpflichtet sich Berlin zur "Wertschätzung von Vielfalt" in der Verwaltung.

Zivilgesellschaftliche Organisationen lobten das LADG. Vehementer Protest kam von Polizeigewerkschaften, sie warnten vor Klagewellen. Die ersten Erfahrungen aus Berlin zeigen: die Klageflut bleibt aus: Der Ombudsstelle sind vier Gerichtsverfahren bekannt, in denen zuvor eine Beschwerde bei ihr eingereicht wurden, so die Stelle auf Anfrage des MEDIENDIENSTES. Zwei betreffen rassistische Diskriminierung, eine durch die Polizei und eine durch die Berliner Verkehrsbetriebe (Stand August 2023). Die Polizeiarbeit wurde durch das LADG nicht beeinträchtigt, so der Pressesprecher der Berliner Polizei 2021 auf einem Pressegespräch des MEDIENDIENSTES.

Zahlen: Beschwerden mit Bezug zum LADG

2023 gingen bei der Berliner Verwaltung 813 und bei der Ombudsstelle 392 Beschwerden mit Bezug zum LADG ein (insgesamt 1.205). Im Vergleich zum Vorjahr stiegen die Beschwerden um 40 Prozent an. Rund ein Drittel der Beschwerden bezog sich auf rassistische Diskriminierung, gefolgt von Behinderung, Geschlecht und sozialer Status. Insgesamt erhielt die Ombudsstelle 883 Beschwerden, einige bezogen sich auf das AGG oder waren sonstige Beschwerden.QuelleSenatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung (2024) "Folgebericht zur Umsetzung des LADG und des AGG in der Berliner Verwaltung", S. 3-7, LINK

Eine Anfrage des MEDIENDIENSTES bei der Ombudsstelle zeigt: Die Beschwerden zwischen Mitte 2022 und Mitte  2023 bezogen sich vor allem auf Bezirksämter und das Bildungswesen sowie Anstalten des öffentlichen Rechts wie die Verkehrsbetriebe. 16 Beschwerden betrafen die Polizei, ein Drittel bezog sich auf rassistische Diskriminierung, gefolgt durch die Diskriminierung wegen Behinderung/chronischer Erkrankung sowie Geschlecht.QuelleOmbudsstelle des Berliner LADG auf Anfrage des MEDIENDIENSTES (August 2023)

Wie sieht es in anderen Bundesländern aus?

Die Regierung in Baden-Württemberg brachte im Dezember 2023 ein LADG auf den Weg, das "Gleichbehandlungsgesetz Baden-Württemberg" (zum Entwurf). Aktuell gibt es Medienberichten zufolge jedoch Unstimmigkeiten in der Koalition um das Gesetz (Stand Oktober 2024). Eine Umfrage des MEDIENDIENST unter den zuständigen Ministerien im August 2023 ergab: Weitere Bundesländer könnten nachziehen. Fünf Landesregierungen haben im Koalitionsvertrag vereinbart, ein LADG einzuführen: Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Niedersachsen, NRW und Bremen.

Sachsen, Brandenburg und Hessen haben ein Gutachten durchgeführt: Sachsen hat im Anschluss Abstand von der Einführung eines LADG genommen. In Hessen wurde 2023 das Gutachten veröffentlicht. Die neue Landesregierung in Hessen hat sich im Koalitionsvertrag Ende 2023 erneut darauf geeinigt, zu prüfen, ob es Gesetzeslücken gibt.

Keine LADGs planen Bayern, das Saarland, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen. Manche Länder verweisen darauf, dass der Diskriminierungsschutz ausreichend durch das Grundgesetz sowie die Landesverfassung gedeckt sei.

Gibt es Schutzlücken?

Der Berliner Senat setzt nach eigenen Angaben mit dem LAGD eine europarechtliche Vorgabe um und schließt eine Gesetzeslücke. Andere Bundesländer sehen hingegen keine Lücke. Bayern und Sachsen-Anhalt verweisen beispielsweise darauf, dass das Diskriminierungsverbot im Grundgesetz ausreichend sei.

Laut Fachleuten bestehen Schutzlücken zu EU-Vorgaben im Bildungsbereich: Die Antirassismusrichtlinie der EU sieht vor, dass die Mitgliedsstaaten rassistische Diskriminierung bekämpfen müssen – unter anderem im Arbeitsleben und in der Bildung. Das Arbeitsleben ist durch das AGG abgedeckt, das Bildungssystem aber nicht. Ein weiteres Defizit zu EU-Vorgaben bestehe in der Beweislasterleichterung. Betroffene müssen demnach allein bestimmte Indizien glaubhaft machen, dass die Diskriminierung vorliegt. Gelingt das, muss die andere Seite das Gegenteil belegen, nämlich das keine Diskriminierung gegeben ist.QuelleAntirassismusrichtlinie (2000/43/EG), LINK; MEDIENDIENST (2021): "Ziehen andere Bundesländer beim LADG nach?", LINK

Wichtige Quellen
>> Gesetzestext des Berliner LADG, LINK
>> Senatsverwaltung für Justiz, Vielfalt und Antidiskriminierung: "Materialien rund um das LADG; LINK
>> Antirassismusrichtlinie der EU, LINK
>> MEDIENDIENST (2021): "Ziehen andere Länder beim LADG nach?", LINK
>> MEDIENDIENST (2021): "LADG hat Polizeiarbeit in keiner Weise behindert", LINK

Wie oft erleben Menschen mit Migrationshintergrund Diskriminierung?

Stand: Feb. 2025

Menschen mit Migrationshintergrund können aus unterschiedlichen Gründen Diskriminierung erfahren. In einer Befragung des Nationalen Rassismus- und Diskriminierungsmonitors 2023 gaben Deutsche mit Migrationshintergrund als besonders häufigen Grund für Diskriminierung an, dass sie nicht als deutsch wahrgenommen werden. Weitere häufig genannte Gründe waren: Diskriminierung aufgrund ihrer Deutschkenntnisse, des Namens, des Alters, der Religion und der Hautfarbe.QuelleDeZIM/NaDiRA (2023): "NaDiRa-Bericht 2023. Rassismus und seine Symptome", S. 88, LINK

In der Befragung berichten viele Deutsche mit Migrationshintergrund von regelmäßiger Diskriminierung:

In einer repräsentativen Studie der Bertelsmann Stiftung 2023 gaben 35 Prozent der Befragten mit Migrationshintergrund an, in den letzten 12 Monaten rassistische Diskriminierung erlebt zu haben, 28 Prozent wegen ihrer Religion oder Weltanschauung. Zudem berichten Befragte mit Migrationshintergrund deutlich häufiger von Diskriminierung wegen ihres Bildungsabschlusses als Personen ohne Migrationshintergrund.QuelleBertelsmann Stiftung (2023): "Diskriminierung in der Einwanderungsgesellschaft", S. 27f.

Das Konzept Migrationshintergrund wird oft für die Untersuchung von Benachteiligung herangezogen, ist dafür aber nur bedingt geeignet ist. Etwa wenn es um rassistische Diskriminierung geht: Denn es gibt viele Personen, die Rassismus erfahren, aber keinen Migrationshintergrund haben, darunter Schwarze Menschen oder Sinti*zze und Rom*nja. Hier geht es zu unseren Dossiers Anti-Schwarzer Rassismus, Anti-Asiatischer Rassismus, anti-muslimischer Rassismus, Antiziganismus, Antisemitismus und Antislawischer Rassismus.

Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) erhielt von 2006 bis 2024 rund 21.600 Anfragen wegen rassistischer Diskriminierung, wie Medien berichteten. 2023 verzeichnete die ADS zu diesem Themenfeld 3.429 Beratungsanfragen – das waren etwa 41 Prozent aller Anfragen bei der Stelle. Die Anfragen zu rassistischer Diskriminierung sind in den letzten Jahren gestiegen, von 2019 bis 2023 hatten sie sich fast verdreifacht.QuelleZeit Online (2025): "Ferda Ataman beklagt Zunahme rassistischer Diskriminierungen", LINK; Antidiskriminierungsstelle des Bundes (2024):"Jahresbericht 2023", S. 36f, LINK

Rassismus im Gesundheitswesen

Stand: Mar. 2025

Wie viele Menschen erfahren Rassismus im Gesundheitswesen?

  • In einer Befragung des Nationalen Diskriminierungs- und Rassismusmonitors (NaDiRa) 2023 berichten viele Menschen von regelmäßigen Rassismuserfahrungen im Gesundheitswesen.QuelleEach One Teach One, Citizens for Europe: (2021) "Afrozensus 2020", LINK, S. 135ff., QuelleDeZIM/NaDiRA (2023): "NaDiRa-Bericht 2023. Rassismus und seine Symptome", S. 91, LINK
  • Im Afrozensus 2020 wurden Schwarze und afrodiasporische Menschen in Deutschland befragt. Sie berichten von Rassismus vor allem im Bildungs- und Gesundheitswesen. Zwei Drittel der Befragten, die in den letzten zwei Jahren Kontakt zum Gesundheitswesen oder der Pflege hatten, haben dort Diskriminierung erfahren. Wiederum 74,4 Prozent von ihnen gaben an, wegen der Hautfarbe diskriminiert worden zu sein.
  • 2022 gingen bei der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) 263 Anfragen zum Bereich Gesundheit und Pflege ein. Auf Anfrage des MEDIENDIENSTES teilte die ADS mit, dass sich etwa die Hälfte davon auf die Kategorie Behinderung bezogen und ein Drittel auf rassistische GründeMouseoverMehrfachnennungen sind möglich; 10 Prozent: Geschlecht, 5 Prozent: Religion, 7 Prozent: Alter, 4 Prozent: sexuelle Identität.. Betroffene berichten häufig von rassistischer Diskriminierung während einer ärztlichen Behandlung. Sie mussten länger im Warteraum bleiben oder erhielten unangebrachte Fragen und wurden nicht oder falsch behandelt, einige berichten von schweren Behandlungsfehlern und körperlichen Angriffen.QuelleAngaben der Antidiskriminierungsstelle des Bundes auf Anfrage des MEDIENDIENSTES Oktober 2023 sowie "Jahresbericht 2022", S. 26, LINK,

Welche Folgen haben Rassismuserfahrungen im Gesundheitswesen?

Betroffene verlieren wegen Diskriminierungserfahrungen das Vertrauen in das Gesundheitswesen und suchen aus Angst, schlecht behandelt zu werden, keine Ärztin auf oder wechseln diese häufig ("doctor hopping"). Das kann dazu führen, dass Krankheiten verschleppt oder gar nicht behandelt werden.QuelleKajikhina (2023): "Rassismus und Diskriminierung im Kontext gesundheitlicher Ungleichheit - ein narratives Review", S. 1103, LINK

Die NaDiRa-Studie zeigt: Mehr als jede Dritte Person aus den befragten Gruppen gab an, den Arzt gewechselt zu haben, da Beschwerden nicht ernst genommen wurden. Besonders hoch ist der Wert unter muslimischen und asiatischen Frauen. Auch kommt es zur Verschleppung oder Verzögerung einer Behandlung, besonders bei Frauen.QuelleDeZIM/NaDiRA (2023): "NaDiRa-Bericht 2023. Rassismus und seine Symptome", S. 146ff., LINK

 

Die Werte liegen deutlich höher für Personen, die häufig Diskriminierung im Gesundheitswesen erfahren haben. Unter Schwarzen Frauen, die häufig Diskriminierung erlebt haben, geben 48 Prozent an, eine Behandlung verzögert oder vermieden zu haben.

Schwarze, muslimische und asiatisch (gelesene) Personen berichten im NaDiRa deutlich häufiger davon, die Suche nach einem Therapieplatz aufgegeben zu haben. Unter Schwarzen Personen sind es über 40 Prozent. Eine Rolle spielen Erfahrungen mit Therapeut*innen: Im Afrozensus sagen über 60 Prozent der Befragten, dass ihre Rassismuserfahrungen in der Therapie nicht ernst genommen werden.QuelleDeZIM/NaDiRA (2023): "NaDiRa-Bericht 2023. Rassismus und seine Symptome", S. 151, LINK; Each One Teach One, Citizens for Europe: (2021) "Afrozensus 2020", LINK, S. 141ff.

Eine Rolle bei negativen Erfahrungen im Gesundheitswesen spielen Scheindiagnosen (wie der "Morbus Bosporus"): Patient*innen wird dabei ein unter- oder übertriebenes Schmerzempfinden zugeschrieben. Das kann im schlimmsten Fall dazu führen, dass Krankheiten falsch therapiert oder erst gar nicht behandelt werden.Quelledavon berichten Ärzt*innen im Afrozensus, LINK, DeZIM/NaDiRA (2023): "NaDiRa-Bericht 2023. Rassismus und seine Symptome", S162ff, LINK sowie Kajikhina (2023): "Rassismus und Diskriminierung im Kontext gesundheitlicher Ungleichheit - ein narratives Review", LINK

Frauen berichten häufiger von Diskriminierungserfahrungen

Schwarze, muslimische und asiatische Frauen berichten besonders häufig davon, eine Behandlung verzögert zu haben; muslimische Frauen besonders häufig von einem schlechteren Gesundheitszustand. Stereotype gegenüber Frauen – etwa, dass sie ihr Schmerzempfinden überbetonen – und rassistische Stereotype scheinen sich zu vermischen. Studien zeigten dass Frauen bei gleichen Symptomen andere Verschreibungen und Therapieempfehlungen bekommen; und, dass es zu spezifischen Symptomen bei Frauen weniger Forschung gibt (mehr zum "Gender-Health-Gap" hier).QuelleDeZIM/NaDiRA (2023): "NaDiRa-Bericht 2023. Rassismus und seine Symptome", S156ff, LINK

Fehlende Sensibilisierung in der medizinischen Ausbildung

Auf der Suche nach den Gründen bleiben einige offene Fragen. Zu den Perspektiven und Einstellungen des Gesundheitspersonals gibt es kaum Erkenntnisse. Eine Rolle spielt die Ausbildung: Eine Analyse von Lehrmaterial zeigt, dass in der medizinischen Ausbildung oft nur anhand eines hellen Hauttyps gelehrt wird; abwertende Darstellungen gegenüber einigen Communities – wie ein vermeintlich erhöhter Alkohol- und Drogenkonsum – finden ebenso statt. Die Auseinandersetzung mit rassistischer Diskriminierung kommt in der Ausbildung nur unzureichend vor, so die Bundesvertretung der Medizinstudierenden in Deutschland. Scheindiagnosen wie der "Morbus Bosporus" oder "Morbus Mediterraneus" – die Betroffene eine übertriebene Schmerzbeschreibung unterstellen – kämen in Lehre und Praxis immer noch vor.QuelleDeZIM/NaDiRA (2023): "NaDiRa-Bericht 2023. Rassismus und seine Symptome", S. 184ff., LINK

Hinzu kommen verschiedene Hürden:

  • Sprachbarrieren: Die Sprache ist eine große Hürde in Arztpraxen und Krankenhäusern: Es fehlen mehrsprachige Informationsangebote, und Ärzt*innen und Patient*innen können sich oft schwer verständigen. Das kann beeinflussen, wie dringlich ein Fall wahrgenommen wird und zu Missverständnissen führen. Oft gibt es keine Sprachmittler*innen, und Patient*innen müssen die Kosten für eine Übersetzung selbst übernehmen. Die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) fordert etwa ein Anrecht auf Dolmetscher.QuelleEach One Teach One, Citizens for Europe: (2021) "Afrozensus 2020", LINK; Kajikhina (2023): "Rassismus und Diskriminierung im Kontext gesundheitlicher Ungleichheit - ein narratives Review", LINK
  • Auch bei der Terminvergabe scheint es Hürden zu geben: Ein Experiment mit Terminanfragen bei Praxen der Allgemeinmedizin zeigt: Personen mit nicht-deutschen Namen erhalten seltener eine positive Rückmeldung auf ihre Anfrage etwa bei Allgemeinmedizinerinnen oder Psychotherapeuten.QuelleDeZIM/NaDiRA (2023): "Rassismus und seine Symptome" NaDiRa Monitoringbericht, S. 133ff., LINK
  • Rechtliche Hürden erschweren, dass Personen überhaupt Gesundheitsleistungen in Anspruch nehmen: Geflüchtete haben zunächst nur eingeschränkten Zugang zum Gesundheitssystem; besonders schwer ist es für Menschen ohne Papiere, Gesundheitsleistungen in Anspruch zu nehmen. Die WHO fordert etwa, allen Migrant*innen unabhängig von Aufenthaltsstatus Zugang zum Gesundheitssystem zu geben.

Wichtige Quellen

DeZIM/NaDiRA (2023): "Rassismus und seine Symptome" NaDiRa-Bericht, LINK

Kajikhina (2023): "Rassismus und Diskriminierung im Kontext gesundheitlicher Ungleichheit - ein narratives Review", LINK

Bartig et al. (2021): "Diskriminierungsrisiken und Diskriminierungsschutz im Gesundheitswesen - Wissensstand und Forschungsbedarf für die Antidiskriminierungsforschung", LINK;

Rassismus auf dem Wohnungsmarkt

Stand: May. 2025

Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (2024) dokumentiert von 2021 bis 2023 insgesamt 1.168 Beschwerden wegen Diskriminierung im Bereich Miete und Wohnen. Davon bezogen sich 5,6 Prozent auf rassistische Diskriminierung.QuelleAntidiskriminierungsstelle des Bundes (2024): "Diskriminierung in Deutschland. Erkenntnisse und Empfehlungen" S. 137; LINK.

In einer Umfrage der Antidiskriminierungsstelle des Bundes 2019 berichten Betroffene besonders häufig davon, dass sie keine Wohnung bekommen haben:QuelleAntidiskriminierungsstelle des Bundes (2020): "Rassistische Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt", S.9, LINK

Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt kann sich in verschiedenen Formen äußern:

– Vermieter*innen oder Verkäufer*innen vermieten oder verkaufen nicht an bestimmte Personen.
– Bestimmte Gruppen müssen höhere Mieten oder Preise für Wohnraum zahlen.
– Gruppen konzentrieren sich in bestimmten Vierteln aufgrund von Diskriminierung sowie anderen sozialen und wirtschaftlichen Faktoren. Der Wohnort hat einen erheblichen Einfluss etwa soziale Kontakte, Bildungs- und Arbeitsmöglichkeiten.QuelleHinz, T., Auspurg, K. & Schneck, A. (2022). Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt. In Scherr, A., El-Mafaalani, A. & Reinhardt A. C. (2022). Handbuch Diskriminierung. S. 2-3, LINK

Eine Testing-StudieTesting-Studien gelten als eine Methode, um Fälle von Diskriminierung bei der Wohnungssuche aufzudecken und dem im AGG festgelegten Ziel der Vermeidung und Beseitigung von Benachteiligungen zu dienen. der Beratungsstelle gegen Alltagsrassismus 2022 zeigte Diskriminierung von migrantisierten Personen bei einer Besichtigungsanfrage für eine 3-Zimmer-Wohnung: 50 Prozent der Anbieter*innen reagierten ausschließlich auf Anfragen deutscher Personen.QuelleBeratungsstelle gegen Alltagsrassismus im Kreis Mettmann (2022): "Testingstudie. Rassistische Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt im Kreis Mettmann", S.8, LINK

Weniger Wohnfläche, höhere Mietsteigerung

Daten von Eurostat zeigen, dass Menschen ohne deutschen Staatsangehörigkeit weniger Wohnfläche zur Verfügung haben:

  • 2023 lebten 34,9 Prozent der Ausländer*innen und 9,7 Prozent der Deutschen zwischen 18 und 54 Jahren in überbelegten Wohnungen.
  • Für jüngere Menschen zwischen 16 und 29 Jahren ist diese Quote höher: 43,9 Prozent bei Ausländer*innen und 14,7 Prozent bei deutschen Staatsangehörigen.QuelleEurostat (2025): "Überbelegungsquote nach Alter, Geschlecht und Staatsangehörigkeitsgruppe," LINK

Laut Mikrozensus 2022 haben Haushalte mit Migrationshintergrund im Schnitt weniger Wohnfläche zur Verfügung und geben einen höheren Anteil ihres Einkommens für Miete aus (Mietbelastungsquote):QuelleStatistische Ämter des Bundes und der Länder (2024). "Wohnen in Deutschland 2022", LINK

Das bestätigt ein Bericht der Integrationsbeauftragten des Bundes 2021: Von 2006 bis 2018 stieg die durchschnittliche Wohnfläche pro Person in allen Bevölkerungsgruppen. Jedoch hatten Personen mit Migrationshintergrund im Schnitt weiterhin eine kleinere Wohnfläche zur Verfügung als die Gesamtbevölkerung.QuelleIntegrationsbeauftragten des Bundes (2021): "Integration in Deutschland", S. 212, LINK

Der FRA-Bericht "Being Muslim in the EU" zeigt, dass 2022 EU-weit 40 Prozent der befragten Muslim*innen in überbelegten Wohnungen lebten, im Vergleich zu 17 Prozent in der allgemeinen Bevölkerung. In Deutschland betrifft es 39 Prozent der Muslim*innen, besonders hoch ist der Wert unter befragten Muslim*innen aus afrikanischen Ländern südlich der Sahara (54 Prozent) und Syrien (53 Prozent).QuelleEuropean Union Agency for Fundamental Rights (2024): "Bein Muslilm in the EU - Experiences of Muslims".S. 107, LINK.

Eine Studie des Bundesinstituts für Bevölkerungsforschung (2025) zeigt, dass sich die MietbelastungsquotenBerechnung basiert auf Individuen, nicht auf Haushalten, Kosten der Warmmiete und ihrem Nettoeinkommen. von Zugewanderten und Einheimischen mit niedrigem und hohem Einkommen angenähert haben und sich aktuell auf ähnlichem Niveau befinden:

  • Bei hohem Einkommen lag die Quote 2020 bei 18 Prozent bei Zugewanderten und 17 Prozent bei Einheimischen.
  • Bei niedrigem Einkommen lag sie bei 45 Prozent bei Zugewanderten, und bei 44 Prozent bei Einheimischen.

Unter Zugewanderten sind die Mietkosten zwischen 1990 und 2020 deutlich stärker angestiegen: Die Mietsteigerung lag bei Zugewanderten – je nach Einkommensgruppe – bei 50 bis 80 Prozent, bei Einheimischen bei 25 bis 40 Prozent.Quelle Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung (2025): "Zunehmend ungleiche Mietkostenbelastung." S. 5 -7, LINK.

Fehlender Schutz vor Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) soll Betroffene vor Diskriminierung unter anderem auf dem Wohnungsmarkt schützen. Verbände kritisieren, dass das Gesetz unzureichend sei: Betroffene Personen können oft keine angemessenen rechtlichen Schritte gegen Diskriminierung unternehmen. Es wird auch darauf hingewiesen, dass Vermieter*innen mit weniger als 50 Wohnungen weniger strengen Regeln unterliegen:QuelleMEDIENDIENST INTEGRATION (2023):"Mehr Klarheit für Betroffene", LINK

  • Kritik gibt es an §19 (3) AG, der unterschiedliche Behandlung bei der Vermietung von Wohnraum ermöglicht, um "ausgeglichene wirtschaftliche, soziale und kulturelle Verhältnisse" zu schaffen. Diese Bestimmung könne jedoch auch als Rechtfertigung für Diskriminierung dienen.QuelleDeZIM Working Papers +(2023): "Diskriminierungsschutz zwischen Kontinuität und Wandel", S.17, LINK
  • Weiterhin lässt §19 (5) AGG Ungleichbehandlung in Ausnahmen zu. Vermieter*innen könnten etwa eine*n Mieter*in aufgrund eines "besonderen Nähe- oder Vertrauensverhältnisses" aussuchen, ohne klare Kriterien dafür festzulegen.QuelleAntidiskriminierungsstelle des Bundes (2015): "Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt Strategien zum Nachweis rassistischer Benachteiligungen", S. 17, LINK

Dies ist besonders relevant, da kommunale oder landeseigene Wohnungsunternehmen lediglich knapp 12 Prozent der Wohnungen in Deutschland verwalten, während zwei Drittel aller Mietwohnungen von privaten Kleinvermietern vermietet werden.Quelle Antidiskriminierungsstelle des Bundes (2024): "Diskriminierung in Deutschland. Erkenntnisse und Empfehlungen" S. 145; LINK.

Diskriminierung durch Algorithmen

Stand: Apr. 2024

Algorithmische Systeme können diskriminieren. Das zeigen zahlreiche Beispiele. Etwa von einer Gesichtserkennungssoftware bei einem Fotoautomaten im Amt, die Schwarze Personen nicht erkennt, oder der "Toeslagenaffaire", bei der der niederländische Staat wegen eines Algorithmus fälschlicherweise Beihilfen für Kinderbetreuung zurückforderte, vor allem von migrantischen Familien. Erkenntnisse zum Thema basieren vor allem auf einzelnen Beispielen – viele aus den USA – sowie wenigen Studien und Gutachten.QuelleBeispiele zu finden in: Algorithm Watch (2022): "Automatisierte Entscheidungssysteme und Diskriminierung", LINK sowie Ortwath (2019): "Diskriminierungsrisiken durch Verwendung von Algorithmen", LINK

Wo kommen Algorithmen zum Einsatz?

Automatisierte Entscheidungssysteme werden in immer mehr Bereichen eingesetzt, etwa bei Bewerbungsverfahren, der Vergabe von Wohnungen, Versicherungen oder Krediten, personalisierter Werbung und Diagnosen in der Medizin. Auch bei Verfahren in Behörden, Grenzkontrollen, vorausschauender Polizeiarbeit und der Identifikation potentieller Straftäter*innen können sie zum Einsatz kommen.QuelleSpiecker und Towfigh (2023): "Automatisch benachteiligt", LINK, S. 23ff. ; sowie Ortwath (2019): "Diskriminierungsrisiken durch Verwendung von Algorithmen", LINK

Automatisierte Entscheidungssysteme basieren auf festen Algorithmen – also explizit programmierten Regeln – oder lernenden Algorithmen, die sich weiterentwickeln und aus vorgegebenen Daten lernen, häufig wird von Künstlicher Intelligenz gesprochen. Sie können Entscheidungen wie die Auswahl von Bewerber*innen unterstützen oder die Entscheidung können ganz an das System abgegeben werden.QuelleAlgorithm Watch (2022): "Automatisierte Entscheidungssysteme und Diskriminierung", S. 5, LINK

Wie kommt es zur Diskriminierung?

Laut einem Rechtsgutachten 2023 im Auftrag der Antidiskriminierungsstelle des Bundes haben Algorithmen ein "erhebliches Diskriminierungspotential". Das hat mehrere Gründe: Daten können fehler- oder lückenhaft sein – etwa wenn Minderheiten nicht berücksichtigt werden – oder Daten werden nicht ausreichend getestet. Wenn Maschinen mit bereits diskriminierenden Daten lernen, kann sich die Diskriminierung verstärken. Auch kann es zu Diskriminierung kommen, weil Programmierer*innen oder Personen, die die Ergebnisse anwenden, nicht ausreichend sensibilisiert sind und etwa davon ausgehen, dass automatisierte Entscheidungen objektiver seien als die von Menschen.Quellevgl. Spiecker und Towfigh (2023): "Automatisch benachteiligt", LINK; Algorithm Watch (2022): "Automatisierte Entscheidungssysteme und Diskriminierung", LINK; Ortwath (2019): "Diskriminierungsrisiken durch Verwendung von Algorithmen", LINK; Heesen, Reinhardt, Schelenz (2021): "Diskriminierung durch Algorithmen vermeiden. Analysen und Instrumente für eine digitale demokratische Gesellschaft", In: Bauer u.a. (Hrsg.): Diskriminierung/Antidiskriminierung, S. 129-148, LINK

Dem Rechtsgutachten zufolge ist es für Betroffene oft schwer oder nicht nachvollziehbar, ob und wie eine Diskriminierung stattgefunden hat. Oft sei nicht klar, wie die automatisierte Entscheidung zustande kam oder dass überhaupt ein Algorithmus eingesetzt wurde. Deswegen sei es schwer zu beweisen, dass eine Diskriminierung stattgefunden habe.QuelleSpiecker und Towfigh (2023): "Automatisch benachteiligt", LINK

Rechtliche Regelungen

Es gibt Forderungen, Diskriminierung durch Algorithmen im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz zu berücksichtigen und Möglichkeiten für Betroffene zu stärken, dagegen vorzugehen.QuelleSpiecker und Towfigh (2023): "Automatisch benachteiligt", LINK sowie Offener Brief verschiedener Orgaisationen (2023): "Jetzt algorithmenbasierte Diskriminierung anerkennen und Schutzlücken schließen!", LINK

Auf EU-Ebene ist aktuell eine Verordnung in Planung, die den Einsatz Künstlicher Intelligenz regeln soll.  Systeme sollen etwa nach deren Risiko für Grundrechte eingestuft werden, Anforderungen an die Datensätze oder Informationspflicht gegenüber Nutzer*innen sind vorgesehen. An der Verordnung gibt es viel Kritik, etwa wegen möglicher Massenüberwachung. Die Mitgliedsstaaten haben sich Anfang 2024 auf einen Text geeinigt, nun muss der EU-Rat und das Europäische Parlament zustimmen. Die Verordnung soll noch vor der Europawahl 2024 in Kraft treten.

Die Verordnung wird oft als wegweisend bezeichnet, zivilgesellschaftliche Organisationen kritisieren jedoch, dass das Vorhaben zu viele Ausnahmen für den Einsatz riskanter KI vorsieht – etwa bei Strafverfolgungs- oder Migrationsbehörden. Kritik gibt es auch daran, dass der Einsatz von KI an den Außengrenzen nicht ausreichend in den bisherigen Entwürfen geregelt ist.

Wichtige Quellen

Algorithm Watch (2022): "Automatisierte Entscheidungssysteme und Diskriminierung", LINK

Spiecker und Towfigh (2023): "Automatisch benachteiligt", LINK

Heesen, Reinhardt, Schelenz (2021): "Diskriminierung durch Algorithmen vermeiden. Analysen und Instrumente für eine digitale demokratische Gesellschaft", LINK

Ortwath (2019): "Diskriminierungsrisiken durch Verwendung von Algorithmen", LINK

Rassismus an Kitas, Schulen und Hochschulen

Stand: Jan. 2025

Soziale Herkunft, Wohnort und der Bildungsstand der Eltern spielen in Deutschland eine entscheidende Rolle beim Bildungserfolg. Auch Diskriminierungserfahrungen – wie schlechtere Leistungsbewertung – können zu ungleichen Bildungschancen führen. Eine Übersicht zu Studien zum Thema.Quellen Ifo (2024): Ungleiche Bildungschancen. Ein Blick in die Bundesländer, LINK; SVR (2024): Ungleiche Bildungschancen. Fakten zur Benachteiligung von jungen Menschen mit Migrationshintergrund im deutschen Bildungssystem; LINK.

Weitere Informationen zu Chancengleichheit im Bildungsbereich finden Sie "hier".

Diskriminierung an Kitas

Bisher gibt es wenig Forschung zu Diskriminierungserfahrungen an Kitas. Die Beratungsanfragen an die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) zeigen, dass bereits Kleinkinder rassistische Diskriminierung erfahren, zum Beispiel bei der Vergabe von Kita-Plätzen oder in der Betreuung.QuelleADS (2024): Diskriminierung in Deutschland. Erkenntnisse und Empfehlungen, S. 202f., LINK.

Eine Studie zeigt, dass Kinder von Familien mit türkischem Namen seltener Rückmeldungen bei einer Bewerbung auf einen Kita-Platz erhalten.Quelle Hermes et al. (2023): Discrimination on the Child Care Market, IZA Discussion Paper, LINK; SVR (2024): Integrationsmonitor Kita. Wie gut ist die frühkindliche Betreuung auf den Normalfall Vielfalt eingestellt? S. 4, LINK.

Im Rahmen einer qualitativen Studie des DeZIM-Instituts an Berliner Kitas berichten Familien von fehlender Sensibilität und Strategien im Umgang mit Diversität, es gebe wenig diverse Kinderbücher oder Spielmaterialien. Wie Eltern damit umgehen, erläutert die Forscherin Seyran Bostancı im MEDIENDIENST-Interview.Quelle DeZIM (2022): "Ich habe lange gekämpft, aber dann sind wir doch gewechselt". Eine explorativ-qualitative Pilotstudie zum Umgang mit institutionellem Rassismus an Berliner Kitas. S. 5f., 8f., LINK.

Diskriminierung an Schulen

Umfassende empirische Studien zu rassistischer Diskriminierung an deutschen Schulen gibt es nicht. Einzelne Befunde zeigen, dass Schüler*innen verschiedene Diskriminierungserfahrungen machen:

  • Laut Afrozensus 2020 erleben Schwarze und PoC-Schüler*innen regelmäßig Mobbing und rassistische Diskriminierung wegen ihrer Hautfarbe oder aufgrund mangelnder Deutschkenntnisse.Quellen ADS (2017): Diskriminierungserfahrungen in Deutschland. Ergebnisse einer Repräsentativ- und Betroffenenbefragung. S. 152ff., LINK; Aikins et al. (2021): Afrozensus 2020. Perspektiven, Anti-Schwarze Rassismuserfahrungen und Engagement Schwarzer, afrikanischer und afrodiasporischer Menschen in Deutschland. S. 170f., LINK.
  • Diskriminierung zeigt sich auch in der Leistungsbewertung: Lehrkräfte unterschätzen häufig die Fähigkeiten von Kindern mit Migrationshintergrund und sprechen seltener eine Gymnasialempfehlung aus.Quelle Civitillo et al. (2022): Do infrahumanization or affective prejudice drive teacher discrimination against Romani students? A conceptual replication of Bruneau et al. (2020) in Germany. S. 9, LINK.
  • Zu ähnlichen Ergebnissen kommt eine Studie von 2024: Schüler*innen mit Migrationshintergrund einer 9. Klasse erhielten in allen fünf untersuchten Fächern schlechtere Zeugnisnoten als ihre Mitschüler*innen ohne Zuwanderungsgeschichte, obwohl sie in objektiven Leistungstests gleiche Ergebnisse erzielt hatten. QuelleNennstiel/Gilgen (2024): Does chubby Can get lower grades than skinny Sophie? Using an intersectional approach to uncover grading bias in German secondary schools. LINK; vgl. auch: ZEW (2009): Discrimination in Grading? Experimental Evidence from Primary School. S. 11, LINK.
  • Eine weitere Studie von 2024 kommt zu anderen Ergebnissen: Lehrer benoteten Schüler mit Migrationshintergrund in den Fächern Deutsch und Mathematik besser als ihre Ergebnisse in anonym Tests tatsächlich waren. Die Autoren vermuten, dass Lehrkräfte die sozialen Nachteile der betroffenen Schüler durch eine bessere Benotung ausgleichen wollen.Quelle Bredtmann et al. (2024): Discrimination in Grading? Evidence on Teachers' Evaluation Bias Towards Minority Students. S. 10ff., 13, 16, LINK.
  • Muslimische Schüler*innen berichten von negativen Zuschreibungen, zum Beispiel weil sie ein Kopftuch tragen, aber auch wegen ihrer Namen.Quelle Yegane et al. (2021): Religion und Glaube an der Schule. Diskriminierungserfahrungen muslimischer Jugendlicher in Berliner Schulen. S. 6f., LINK.
  • In einer Studie berichten jüdische Eltern und junge Erwachsene von Erfahrungen mit Antisemitismus an Schulen, darunter angedrohte körperlicher Gewalt, Beschimpfungen und antisemitischen Kommentaren. Sie schildern zudem die Überforderung der Lehrkräfte, angemessen mit antisemitischen Vorfällen umzugehen.Quelle Chernivsky et al. (2020): Antisemitismus im (Schul-)Alltag. Erfahrungen und Umgangsweisen jüdischer Familien und junger Erwachsener. S. 111f., 114, LINK.
  • Diskriminierung kann auch durch schulische Strukturen erfolgen: Lehrpläne und Schulbücher sind Studien zufolge wenig sensibel für Diversität und bilden Vielfalt nur unzureichend ab. 2023 forderte etwa ein Bündnis, Schulordnungen an Berliner Schulen wegen diskriminierender Vorgaben anzupassen, darunter die Pflicht, ausschließlich Deutsch auf dem Schulgelände zu sprechen oder ein pauschales Verbot der Religionsausübung.Quellen ADS (2024): Diskriminierung in Deutschland. Erkenntnisse und Empfehlungen. S. 206, LINK; Gesellschaft für Freiheitsrechte (2023): Bündniserfolg zum Weltkindertag. Auf eine Beanstandung durch die GFF passen Berliner Schulen diskriminierende Schulordnungen an. LINK; ReachOut (2024): Pressemappe zur Jahresauswertung. Rechte, rassistische und antisemitische Angriffe in Berlin 2023. S. 4, LINK.

Auch Lehrende berichten von Rassismus- und Diskriminierungserfahrungen, auch im Kollegium. Laut Afrozensus führt das zur Isolation der betroffenen Lehrkräfte.QuelleAikins et al. (2021): Afrozensus 2020. Perspektiven, Anti-Schwarze Rassismuserfahrungen und Engagement Schwarzer, afrikanischer und afrodiasporischer Menschen in Deutschland. S. 193ff., LINK; Fereidooni, Karim (2015): Diskriminierungs- und Rassismuserfahrungen von Referendar*innen und Lehrer*innen 'mit Migrationshintergrund' im deutschen Schulwesen. Eine quantitative und qualitative Studie zu subjektiv bedeutsamen Ungleichheitspraxen im Berufskontext.S. 127ff., LINK.

Hochschule

Diskriminierungserfahrungen machen auch Studierende an deutschen Hochschulen – etwa aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit. In einer Befragung 2022 gaben 10 Prozent der befragten Studierenden an, mindestens einmal rassistische Diskriminierung an ihrer Universität erlebt zu haben.QuelleFereidooni et al. (2023): Studie zu Diskriminierungserfahrungen unter Studierenden der Ruhr-Universität Bochum. S. 9f., LINK.

In einer Befragung 2021 berichten 26 Prozent der Studierenden von Diskriminierung. Gleichzeitig beobachteten 46 Prozent der Befragten Diskriminierung von anderen Studierenden, zum Beispiel aufgrund ihres Migrationshintergrundes (24 Prozent), der religiösen Zugehörigkeit (14 Prozent) oder wegen der Sprache (24 Prozent).QuelleMeyer et al. (2022): Die Studierendenbefragung in Deutschland: Fokusanalysen zu Diskriminierungserfahrungen an Hochschulen. S. 4, 8f., LINK.

Folgen: Stress, schlechtere Leistungen, Schulwechsel

Eine Metaanalyse mit 68 Studien zu mehreren Ländern, darunter vor allem die USA und auch Deutschland, zeigt die Folgen für Betroffene: Schüler*innen leiden unter anderem an chronischen Depressionen sowie Verhaltensauffälligkeiten und erbringen schlechtere schulische Leistungen, wenn sie Diskriminierung erfahren. Quelle Jugert et al. (2023): A systematic review and meta-analysis of the associations between perceived teacher-based racial-ethnic discrimination and student well-being and academic outcomes. S. 11, LINK.

Zudem mindert sich ihr Wohlbefinden und die Lebenszufriedenheit. Stress und Angstzustände können zu schlechteren Leistungen bis hin zum Schulwechsel führen. Die Folgen erschweren letztlich einen erfolgreichen Schulabschluss oder die Aufnahme einer Lehre, wodurch die Chancen auf dem Arbeitsmarkt sinken.Quelle ADAS (2020): Schutz vor Diskriminierung an Schulen. Ein Leitfaden für Schulen im Land Berlin. S. 11, LINK; ADS (2019): Diskriminierung an Schulen erkennen und vermeiden. Praxisleitfaden zum Abbau von Diskriminierung in der Schule. S. 13, LINK; OECD (2024): Bildung auf einen Blick 2023. OECD-Indikatoren. S. 25f., LINK; ReachOut (2024): Pressemappe zur Jahresauswertung. Rechte, rassistische und antisemitische Angriffe in Berlin 2023. S. 4, LINK; SVR (2024): Kontinuität oder Paradigmenwechsel? Die Integrations- und Migrationspolitik der letzten Jahre. S. 99, LINK.

Auch bei Studierenden wirkt sich erlebte Diskriminierung negativ auf die Studienzufriedenheit aus und führt häufig zu erhöhtem Stress.QuelleMeyer et al. (2022): Die Studierendenbefragung in Deutschland: Fokusanalysen zu Diskriminierungserfahrungen an Hochschulen. S. 8f., LINK.

Schutz vor Diskriminierung an Schulen

Zwischen 2021 und 2023 gingen 1.336 Beratungsanfragen zum Bereich Bildungzu Merkmalen, die im AGG sind bei der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) ein. Etwa die Hälfte davon (51 Prozent) bezog sich auf rassistische Diskriminierung. 2023 erreichten die ADS 553 Beratungsanfragen für den Bildungsbereich (etwa 7 Prozent aller Anfragen). Die ADS ist aber zuständig für Fälle des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetztes (AGG) – und das enthält nicht den Schutz vor Diskriminierung in Bildungseinrichtungen. Aktuell fördert die ADS den Aufbau einer bundesweiten Fachstelle für Diskriminierungsschutz an Schulen.Quelle ADS (2024): Jahresbericht 2023. S. 39, LINK; ADS (2024): Diskriminierung in Deutschland. Erkenntnisse und Empfehlungen. S. 195, 198f. LINK.

Bisher hat Berlin als einziges Bundesland ein Landesgesetz, das vor Diskriminierung in Bildungseinrichtungen schützt. Das Berliner Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG) gibt Betroffenen die Möglichkeit, gegen die Diskriminierung vorzugehenDies gilt auch für Schüler*innen und Studierende an privaten Bildungseinrichtungen.. In Berlin gibt es auch eine unabhängige Anlaufstelle für Diskriminierungsschutz an Schulen (ADAS).

Rassismus am Arbeitsmarkt

Stand: Mar. 2025

Viele Menschen erfahren Rassismus am Arbeitsmarkt – sie werden etwa seltener zu Bewerbungsgesprächen eingeladen oder machen Rassismuserfahrungen am Arbeitsplatz. Das zeigen Befragungen von Betroffenen sowie Experimente, bei denen fiktive Bewerbungen verschickt werden. 

Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) zählte 2023 insgesamt 2.646 BeratungsanfragenDie Beratungsanfragen bilden die tatsächlich vorkommende Diskriminierung nicht vollständig ab, da sich nicht alle Diskriminierten an die ADS wenden. wegen Diskriminierung am Arbeitsmarktdie sich auf ein AGG-Merkmal bezogen. Davon hatten 30 Prozent der Personen (798 Anfragen) rassistische DiskriminierungDazu zählen Diskriminierungserfahrungen aus rassistischen Gründen oder wegen der ethnischen Herkunft. erlebt.QuelleAngaben der Antidiskriminierungsstelle des Bundes auf Anfrage des MEDIENDIENSTES, März und Juli 2024

Aus Befragungsstudien geht hervor, dass sich viele Menschen mit Migrationshintergrund bei der Jobsuche benachteiligt fühlen – vor allem türkeistämmige Personen. Auch Muslim*innen>>> zum Dossier "Antimuslimischer Rassismus" und Schwarze Menschen>>> zum Dossier "Anti-Schwarzer Rassismus" berichten häufig von Diskriminierung im Arbeitsleben:

  • In einer Studie der Bertelsmann Stiftung 2022 gaben 58 ProzentDeutsche mit Migrationshintergrund (MH): 57 Prozent; ausländische Staatsangehörige mit MH: 63 Prozent der Befragten mit Migrationshintergrund an, dass es für sie schwieriger sei, eine passende Arbeitsstelle zu finden als für die meisten anderen Menschen. Unter Befragten mit einem türkischen Migrationshintergrund und muslimischen Befragten waren es sogar jeweils 70 Prozent. Auch eine Befragung des BAMF 2023Die Daten wurden 2020 erhoben. stellte fest, dass sich Muslim*innen und türkeistämmigen Personen häufiger bei der Stellensuche benachteiligt fühlen.QuelleBertelsmann Stiftung (2022): „Zusammenwachsen in der Einwanderungsgesellschaft“, S. 7 f., LINK; BAMF (2023): "Diskriminierungserfahrungen von Menschen aus muslimisch geprägten Herkunftsländern", S. 54, LINK
  • Laut einer Umfrage der EU-Grundrechteagentur (FRA) 2024 erlebten mehr als die Hälfte (55 Prozent) der befragten Muslim*innen in Deutschland in den vergangenen fünf Jahren rassistische Diskriminierung bei der Arbeitssuche. Laut einer Studie des DeZIM 2022 berichten kopftuchtragende Musliminnen häufiger davon, eine Arbeitsstelle nicht bekommen zu haben als Musliminnen ohne Kopftuch und muslimische Männer. Zudem gab knapp die Hälfte (48 Prozent) der Musliminnen mit Kopftuch an, dass sie häufig auf Bewerbungen verzichten, weil sie erwarten, wegen ihrer Religion benachteiligt zu werden.QuelleEuropean Union Agency for Fundamental Rights (2024): "Being Muslim in the EU", S. 53, LINK; DeZIM (2022): "Kopftuch und Arbeit? Erfahrungen von Musliminnen und Muslimen auf dem deutschen Arbeitsmarkt", S. 1 f., LINK; DeZIM: "NaDiRa-Kurzstudie: Mit Kopftuch auf Jobsuche", LINK
  • Im SVR-Integrationsbarometer 2022 gaben mehr als zwei Drittel (68,6 Prozent) der befragten türkeistämmigen Personen an, dass Deutsche und Migrant*innen auf dem Arbeitsmarkt bei gleicher Qualifikation nicht die gleichen Chancen hätten. Dies war unter allen befragten GruppenBefragt wurden Menschen ohne Migrationshintergrund, (Spät-)Aussiedler*innen sowie Menschen mit Migrationshintergrund aus der Türkei / EU / übrigen Welt der höchste AnteilLaut Studien könnte dies am „Integrationsparadox“ liegen: Gut integrierte Personen nehmen Diskriminierung stärker wahr und sind daher negativer gegenüber dem Zielland eingestellt. Das lässt sich in Deutschland vor allem für Menschen mit türkischem Migrationshintergrund feststellen. Quelle: SVR Integrationsbarometer 2022, S. 17 (Fußnote).QuelleSVR (2022): „Integrationsklima 2022. Leicht verbessert mit einzelnen Eintrübungen“, SVR-Integrationsbarometer 2022, S. 17, 19, LINK
  • Befragungen von Schwarzen Menschen zeigen, dass sie häufig rassistische Diskriminierung auf dem Arbeitsmarkt erfahren: In der repräsentativen Studie "Being Black in the EU" der EU-Grundrechteagentur 2023Die Daten wurden 2021 und 2022 erhoben. gaben 58 Prozent an, dass sie in den letzten 5 Jahren bei der Arbeit rassistisch diskriminiert wurden, 56 Prozent hatten dies bei der Jobsuche erlebt. Im Afrozensus 2020 gaben rund 81 Prozent der Befragten an, dass sie in den vergangenen zwei Jahren im Arbeitsleben aus rassistischen Gründen diskriminiert wurden.QuelleEU-Agentur für Grundrechte (FRA) (2023): "Being Black in the EU", S. 41 f., LINK; Aikins et al. (2021): "Afrozenzus", S. 98, LINK
  • Auch Fachkräfte aus dem Ausland berichten von Rassismus: In einer OECD-Befragung 2023 unter ausländischen Fachkräften gaben 28 Prozent der Befragten an, dass sie bei der Arbeit aufgrund ihrer Herkunft diskriminiert werden. Rund die Hälfte (48 Prozent) stimmte der Aussage zu, dass Menschen aus dem Ausland es in Deutschland schwerer haben, einen Arbeitsplatz zu finden und beruflich erfolgreich zu sein als Deutsche.QuelleIAB (2024): "Gute Arbeitsmarktintegration trotz bürokratischer Hürden und Diskriminierung", S. 6, LINK; OECD (2024): „Der Weg nach Deutschland. Ergebnisse der Schlussbefragung einer Längsschnittstudie von an Deutschland interessierten Fachkräften aus dem Ausland (Oktober-Dezember 2023)", S. 14, 16, LINK

Menschen mit Migrationshintergrund haben ein erhöhtes Armutsrisiko. Auch Rassismuserfahrungen spielen dabei eine Rolle. Mehr dazu finden Sie hier.

Auch Experimente, wie beispielsweise KorrespondenztestsDabei werden fiktive Bewerbungen verschickt, die sich z.B. nur darin unterscheiden, dass eine Testperson ein Kopftuch trägt, eine andere nicht., zeigen, dass bestimmte Bewerber*innen von Unternehmen benachteiligt werden:

  • Besonders stark von Diskriminierung betroffen sind Musliminnen, die ein Kopftuch tragen: Eine Studie mehrerer Forschungsinstitute 2023Die Korrespondenztests wurden 2017–2018 durchgeführt. zeigt, dass sie seltener positive Rückmeldungen auf Bewerbungen erhalten als Bewerberinnen anderer GruppenFür die Studie wurden Bewerbungen von Musliminnen mit/ohne Kopftuch, von Frauen aus Minderheiten ohne religiöse Merkmale und von Frauen aus der Mehrheitsbevölkerung verschickt.. Das betrifft besonders Berufe mit viel Kundenkontakt. Aus einer Studie von 2016 geht hervor, dass Musliminnen mit türkischem Namen, die ein Kopftuch tragen, sich viermal so oft bewerben müssen, um für ähnlich viele Bewerbungsgespräche eingeladen zu werden wie Bewerberinnen mit deutschem Namen, die kein Kopftuch tragen.QuelleFernández-Reino, Di Stasio, Veit (2023): "Discrimination unveiled: a field experiment on the barriers faced by Muslim women in Germany, the Netherlands, and Spain", S. 489 f., LINK; Weichselbaumer (2016): "Discrimination against Female Migrants Wearing Headscarves", S. 12 f., LINK
  • Laut einer Studie 2018 erhalten Menschen mit Migrationshintergrund deutlich seltener eine positive Rückmeldung auf ihre Bewerbungen als Menschen ohne Migrationshintergrund. Die Chancen variierten je nach Herkunftsland: Besonders schlechte Chancen hatten Menschen mit einem albanischen, marokkanischen oder äthiopischen Migrationshintergrund. Etwas bessere Chancen hatten Bewerber*innen mit Migrationshintergrund aus einem westeuropäischen Land sowie aus Japan oder China.QuelleKoopmans, Veit, Yemane (2018): "Ethnische Hierarchien in der Bewerberauswahl: Ein Feldexperiment zu den Ursachen von Arbeitsmarktdiskriminierung", S. 21 ff., LINK
  • Ausländische Bewerber*innen werden in höherqualifizierten Berufen stärker diskriminiert als in geringqualifizierten Berufen: Zu diesem Ergebnis kam 2019 eine Studie, in der Schweizer Hotelbetriebe fiktive Bewerbungen von Menschen unterschiedlicher Herkunft beurteilen sollten. Während die Betriebe Schweizer Staatsangehörige für die Arbeit an der Hotelrezeption deutlich bevorzugten, wurde bei Bewerber*innen für Reinigungsberufe kaum nach Herkunft unterschieden.QuelleAuer et al. (2019): "The matching hierarchies model: Evidence from a survey experiment on employers’ hiring intent regarding immigrant applicants", S. 91, 107, LINK
  • Auch bei der Jobvermittlung kommt es zu rassistischer Diskriminierung. Das zeigt ein Experiment aus dem Jahr 2017, für das Wissenschaftler*innen fiktive E-Mails mit deutsch, türkisch und rumänisch klingenden Namen an Jobcenter verschickt haben. Die Behörden antworteten zwar auf alle Mails, schickten den Fragesteller*innen mit ausländischen Namen aber häufiger unzureichende und weniger detaillierte Informationen.QuelleWissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung (2017): Pressemitteilung vom 8. September 2017, "Besser Schneider oder Schmidt heißen", LINK

Ausbildung

Ausbildung

Junge Erwachsene mit Migrationshintergrund haben schlechtere Chancen auf einen Ausbildungsplatz als Gleichaltrige ohne Migrationshintergrund. Woran liegt das? Und welche Erfahrungen machen Unternehmen, die Jugendliche aus Einwandererfamilien ausbilden? Wichtige Studien und Statistiken haben wir hier zusammengefasst:

Wie viele Auszubildende haben Migrationshintergrund?

Stand: Aug. 2024

2023 haben rund 479.900 Menschen in Deutschland einen Ausbildungsvertrag unterschrieben. Nach dem niedrigen Wert im Corona-Jahr 2020 ist die Zahl der Auszubildenden deutlich gestiegen, liegt aber noch etwas unter dem Vor-Corona-Niveau.QuelleStatistisches Bundesamt (2024): Pressemitteilung Nr. 151 vom 12. April 2024, LINK; Statistisches Bundesamt (2022): Pressemitteilung Nr. 165 vom 13. April 2022, LINK.

Wie viele der Auszubildenden einen Migrationshintergrund haben, wird nicht erfasst. Es gibt nur Zahlen zu den Bewerber*innen und "Neu-Auszubildenden". Die Zahlen beziehen sich nur auf Personen, die sich über die Bundesagentur für Arbeit für eine Ausbildung bewerben. Wie viele sich direkt bei Betrieben bewerben, ist nicht bekannt.QuelleBundesinstitut für Berufsbildung (2024): "Datenreport zum Berufsbildungsbericht 2024", S. 103, Fußnote 79, LINK.

39 Prozent der Jugendlichen, die sich 2021 für eine Ausbildung beworben haben, hatten einen MigrationshintergrundDas BIBB hat eine eigene (indirekte) Definition für Migrationshintergrund: "Bewerber/-innen, die in Deutschland geboren wurden und ausschließlich über die deutsche Staatsangehörigkeit verfügen sowie ausschließlich Deutsch als Muttersprache erlernt
haben, gelten als Personen ohne Migrationshintergrund. Bei allen anderen wird ein Migrationshintergrund angenommen." Es gilt die Selbstauskunft der Befragten. Quelle
. Aktuellere Zahlen gibt es bislang nicht, da das BA/BIBB die entsprechende Befragung nur alle drei Jahre durchführt. Neue Zahlen dazu werden 2025 veröffentlicht. Quelle BIBB (2024): Datenreport zum Berufsbildungsbericht 2023. S. 207, Fußnote 193, LINK.

Insgesamt ist der Anteil an Bewerber*innen mit Migrationshintergrund unter allen Ausbildungsbewerber*innen in den vergangenen Jahren gestiegen: 2016 lag der Anteil noch bei 29 Prozent, 2021 waren es bereits 39 Prozent. Eine Untergruppe davon sind die Bewerber*innen "mit FluchthintergrundUnter "Fluchthintergrund" fasst das BIBB alle Menschen mit einer Staatsbürgerschaft aus den häufigsten acht nicht-europäischen Asylstaaten: Afghanistan, Eritrea, Irak, Iran, Nigeria, Pakistan, Somalia und Syrien": Ihr Anteil an allen Bewerber*innen lag 2021 bei 7 Prozent.

Wie viele Menschen mit Migrationshintergrund finden keinen Ausbildungsplatz?

Stand: Aug. 2024

Noch nie zuvor gab es so wenige neue Auszubildende wie in den Corona-Jahren 2020 und 2021. Die Krise traf junge Menschen mit Migrationshintergrund besonders. Nur 29 Prozent der Bewerber*innen mit Migrationshintergrund fanden bis Ende 2021 einen Ausbildungsplatz, im Vergleich zu 43 Prozent bei Bewerber*innen ohne Migrationshintergrund. Gezählt wurde, in wie vielen Fällen eine Bewerbung über die Bundesagentur für Arbeit bis zum Jahresende erfolgreich war.QuellenBundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) (2022): Datenreport zum Bundesbildungsbericht 2022, S. 202, LINK.

Auch wenn das Jahr 2021 durch die Corona-Wirtschaftskrise geprägt war: Die Erfolgsunterschiede zwischen jungen Bewerber*innen mit und ohne Migrationshintergrund bestehen schon seit Jahren. Auch 2016 konnte nur etwa jede*r vierte Bewerber*in mit Migrationshintergrund eine Ausbildung beginnen (27 Prozent). Bei Gleichaltrigen ohne Migrationshintergrund waren es deutlich mehr (44 Prozent).QuelleBundesinstitut für Berufsbildung (BIBB): Datenreport zum Bundesbildungsbericht 2021, S. 201, LINK.

Schulabgänger*innen mit Migrationshintergrund haben schlechtere Chancen auf einen Ausbildungsplatz. Das gilt auch, wenn man Faktoren wie schulische Voraussetzungen, Herkunftsregion, Bewerbungsverhalten oder Wunschberufe außen vor lässt. Vor allem Jugendliche mit türkischer oder arabischer Herkunft finden seltener einen Ausbildungsplatz – oft auch lange nachdem sie die Schule beendet haben.QuelleUrsula Beicht (2017): "Ausbildungschancen von Ausbildungsstellenbewerbern und -bewerberinnen mit Migrationshintergrund", S. 20, LINK.

An sich gibt es genügend Ausbildungsplätze: 2023 blieben 35 Prozent aller angebotenen Ausbildungsplätze unbesetzt. Betriebe begründen dies mit fehlenden geeigneten Bewerbungen. Gründe dafür seien unattraktive Arbeitsbedingungen sowie das schlechte Image einiger Ausbildungsberufe.QuelleIAB (2024): Rekordhoch beim Anteil der unbesetzten Ausbildungsstellen. IAB-Kurzbericht, S. 4ff., LINK.

Warum finden Jugendliche mit Migrationshintergrund seltener einer Ausbildung? Mehr zu den Gründen dafür und was Expert*innen sagen, > hier.

Die "Ausbildungsanfängerquote" besagt, wie viele Jugendliche in der Bevölkerung insgesamt irgendwann eine Ausbildung begonnen haben. Ein Blick auf die Zahlen zeigt, dass das bei ausländischen Jugendlichen seltener der Falls ist. Bei deutschen Jugendlichen lag sie 2022 bei 53,5 Prozent. Bei Menschen mit einer ausländischen Staatsbürgerschaft lag sie mit 31,3 Prozent deutlich niedriger.QuelleBundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) (2024): Datenreport zum Bundesbildungsbericht 2024, S. 177f., LINK.

Wie viele Ausländer machen eine Ausbildung?

Stand: Sep. 2024

Immer mehr Menschen mit ausländischer Staatsangehörigkeit absolvieren eine Berufsausbildung in Deutschland: Ende 2023 waren es etwa 209.000 Personen, was rund 13 Prozent aller Auszubildenden entspricht. Während die Zahl deutscher Auszubildender seit Jahren zurückgeht, steigt die Zahl von ausländischen Auszubildenden.QuelleBundesagentur für Arbeit (2024): „Beschäftigte nach Staatsangehörigkeiten", Dezember 2023 (Tabelle 1, Beschäftigungsart: Auszubildende), LINK

Während der Corona-Pandemie stagnierte die Zahl ausländischer "Azubis". Seitdem steigt sie wieder deutlich an und wirkt so dem allgemeinen Ausbildungsrückgang in Deutschland entgegen, so die Bundesagentur für Arbeit. Ausbildung sei ein "wichtiger Hebel zur Fachkräftesicherung".QuelleBundesagentur für Arbeit (2024): „Presseinfo Nr. 20", LINK

Deutliche Zuwächse an neu abgeschlossenen Ausbildungsverträgen gab es im Vergleich zu 2022 bei Personen mit vietnamesischer (+1.900), marokkanischer (+1.000) und ukrainischer (+980) Staatsangehörigkeit. Mit 68.000 besetzten Ausbildungsplätzen werden Gesundheits- und Pflegeberufe aktuell von Azubis aus dem Ausland bevorzugt.QuelleBundesagentur für Arbeit (2024): „Presseinfo Nr. 20", LINK; Statistisches Bundesamt (2024): „Pressemitteilung Nr. 328", LINK
 
Weitere beliebte Wirtschaftszweige sind:
• Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kfz (30.500)
• Verarbeitendes Gewerbe (21.900)
• Baugewerbe (19.900)
• Gastgewerbe (18.800)QuelleBundesagentur für Arbeit (2024): "Beschäftigte nach Staatsangehörigkeiten" (Dezember 2023), Link (in der Excel-Datei Tabelle 4, bitte "Ausländer" und "Auszubildende (sozialversicherungspflichtig)" auswählen; 

Rund 161.000 Auszubildende kamen 2023 aus Nicht-EU-Staaten ("Drittstaaten"). Ihr Anteil ist in den letzten Jahren gestiegen, sie machen inzwischen mehr als Dreiviertel aller ausländischen Auszubildenden aus. Etwa ein Viertel aller ausländischen Auszubildenden sind Geflüchtete.

 

Wie ist die Ausbildung von Ausländern rechtlich geregelt?

Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, den deutschen Ausbildungsmarkt für Ausländer*innen attraktiver zu gestalten und bürokratische Hürden abzubauen. Besitzen Anwärter*innen die Staatsbürgerschaft eines EU-Mitgliedstaates (bzw. der Schweiz, Liechtensteins, Norwegens oder Islands), dürfen Sie ohne weiteres eine betriebliche Ausbildung in Deutschland beginnen.QuelleBundesregierung (2024): Infoportal "Make it in Germany" - Studium&Ausbildung - Visum, LINK 

Drittstaatsangehörige müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen, zum Beispiel Sprachkenntnisse, eine Zusage für einen Ausbildungsplatz und finanzielle Mittel für ein Leben in Deutschland. Seit 2021 haben sie mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz die Möglichkeit, in Deutschland einen Ausbildungsbetrieb vor Ort zu suchen.QuelleBundesregierung (2024): Infoportal "Make it in Germany" - Studium&Ausbildung - Visum, LINK und LINK

Eine Ausbildungsduldung§ 60c AufenthG: Aufenthaltstitel für Dauer der Ausbildung mit Wohnsitzauflage bei fehlender Sicherung des eigenen Lebensunterhalts, LINK oder eine Aufenthaltserlaubnis zur Berufsausbildung§ 16g AufenthG: Aufenthaltstitel für Dauer der Ausbildung ohne Wohnsitzauflage bei Sicherung des eigenen Lebensunterhalts, LINK können ausreisepflichtige Ausländer*innen unter bestimmten Voraussetzungen erhalten.
Auch staatenlose Ausländer*innen dürfen eine Berufsausbildung beginnen, sofern sie sich rechtmäßig in Deutschland aufhalten, hierzu sind jedoch keine Zahlen bekannt.QuelleBundesministerium für Arbeit und Soziales: „Überblick zur Ausbildungsduldung", LINK; Bundesministerium für Inneres und Heimat: „Übereinkommen über die Rechtsstellung der Staatenlosen", Art. 24 Abs. 1, LINK

Was ist die Duldung?

Mit einer Duldung gilt man als "ausreisepflichtig", darf aber vorübergehend in Deutschland bleiben, weil man nicht abgeschoben werden kann. Die Duldung ist kein Aufenthaltstitel. Geduldete haben somit keinen gesicherten Aufenthalt, rein rechtlich können sie jederzeit abgeschoben werden. Menschen mit einer Ausbildungsduldung können für die dreijährige Ausbildung und im Anschluss zwei Jahre für eine Beschäftigung in Deutschland bleiben (3+2-Regelung, §60 d AufenthG). Mehr zum Thema Duldung.

Wichtige Quellen

"Make it in Germany"
Das Infoportal der Bundesregierung bietet alle Infos für Menschen aus dem Ausland über eine Ausbildung in Deutschland.

Übersicht mit den Regeln für Unternehmen, die Geflüchtete einstellen wollen, finden sich bei der DIHK-Initiative "Unternehmen integrieren Flüchtlinge", Link

Bundesagentur für Arbeit
In der Beschäftigtenstatistik der Bundesagentur für Arbeit (BA) finden sich quartalsweise aktualisierte Zahlen zu Auszubildenden mit ausländischer Staatsbürgerschaft.

BIBB - Bundesinstitut für Berufsbildung
Das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) bereitet jährlich detaillierte Zahlen und Hintergrundinfos zu ausländischen Auszubildenden im "Datensystem Auszubildende" (DAZUBI) auf.

Wie viele Flüchtlinge machen eine Ausbildung?

Stand: Aug. 2024

Aktuell befinden sich rund 50.000 Menschen aus den acht häufigsten "AsylherkunftsländernAktuell sind die häufigsten acht Asylherkunftsstaaten: Syrien, Afghanistan, Irak, Iran, Eritrea, Somalia, Pakistan und Nigeria" in einer Ausbildung (Stand: September 2023). Während die Zahl der deutschen Auszubildenden stagnierte, wuchs sie besonders bei den ausländischen Auszubildenden. Ihre Zahl hat sich in den letzten zehn Jahren mehr als verdoppelt (Ende 2023: insgesamt 212.000) und sie leisten damit einen wichtigen Beitrag zur Fachkräftesicherung, wie die Bundesagentur für Arbeit mitteilte.QuellenBundesagentur für Arbeit (2024): Pressemitteilung vom Mai 2024, Link; sowie Beschäftigte nach Staatsangehörigkeiten (September 2023), Link (in der Excel-Datei Tabelle 1, bitte "Asylherkunftsländer" und "Auszubildende (sozialversicherungspflichtig)" auswählen; Berufsbildungsbericht 2023 (2024), Seite 97

Die häufigsten Herkunftsländer von Auszubildenden mit Fluchthintergrund sind:

  • Syrien (21.200)
  • Afghanistan (10.100)
  • Irak (8.800)

Während der Corona-Pandemie ist ihre Zahl um rund 15 Prozent zurückgegangen (September 2020: 57.000). Der positive Trend der letzten Jahre wurde damit vorerst gestoppt. Die Statistik erfasst zwar nur die Herkunftsländer und nicht den Flüchtlingsstatus der Auszubildenden; dennoch deutete der starke Anstieg der letzten Jahre darauf hin, dass mehr Flüchtlinge eine Ausbildung beginnen.QuellenBundesagentur für Arbeit: Beschäftigte nach Staatsangehörigkeiten (Juni 2021), Link (in der Excel-Datei Tabelle 2, bitte "Asylherkunftsländer" und "Auszubildende (sozialversicherungspflichtig" auswählen)

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) zählte 2022 rund 15.600 neue Ausbildungsverträge von Menschen aus Asylstaaten. Etwa Dreiviertel haben 2022 ihre Ausbildung erfolgreich abgeschlossen (73 Prozent). Unter deutschen Auszubildenden liegt diese Quote deutlich höher (92 Prozent). Warum die Quote bei Flüchtlingen niedriger ausfällt, wird zur Zeit vom BIBB erforscht.QuelleBerufsbildungsinstitut (2024): Tabelle zu Ausbzubildenden nach Staatsangehörigkeiten, LInk, (Tabellenblatt 1); sowie Datenreport zum Bundesbildungsbericht 2021, Seite 293 und Seite 296

Wer darf eine Ausbildung machen?

Wann Flüchtlinge eine Ausbildung anfangen dürfen, hängt von ihrem Aufenthaltsstatus ab und ist ähnlich wie bei der Arbeitsaufnahme geregelt:

  • Anerkannte Flüchtlinge dürfen ohne Einschränkung in Deutschland eine Ausbildung beginnen.
  • Asylbewerberinnen und -bewerber können nach drei Monaten eine schulische Ausbildung beginnen. Das gilt jedoch nicht für Asylsuchende aus "sicheren Herkunftsländern": Sie dürfen während des gesamten Verfahrens weder eine Arbeit aufnehmen noch eine Ausbildung beginnen.
  • Für Geduldete gilt: Seit dem Inkrafttreten des Integrationsgesetzes im August 2016 haben sie einen Anspruch darauf, für die Zeit einer dreijährigen Ausbildung in Deutschland zu bleiben. Finden sie nach erfolgreichem Abschluss Arbeit, die ihrer Qualifikation entspricht, können sie weitere zwei Jahre bleiben ("3+2-Regelung"). Die Bundesländer sind für die Umsetzung verantwortlich. Bewerber*innen aus "sicheren Herkunftsländern" dürfen auch mit einer Duldung unter Umständen keine Ausbildung beginnen und sind grundsätzlich von der 3+2-Regelung ausgenommen. QuellenBundesagentur für Arbeit: Aufenthaltsstatus und Arbeitsmarktzulassung, Link; Netzwerk "Unternehmen integrieren Flüchtlinge": Die Ausbildungsduldung, Link


• Regelmäßige aktuelle Zahlen zum Thema bietet die Bundesagentur für Arbeit in ihrer Publikation "Beschäftigte nach Staatsangehörigkeiten". Sie erscheint quartalsweise, immer mit etwa 6 Monaten Verzögerung.

• Viele Zahlen zu Auszubildenden mit Fluchthintergrund bietet das Bundesinstitut für Berufsbildung in dieser Tabelle (Bewerbungen, Verträge, etc., Tabellenblatt 2) (Download)

• Übersicht mit den Regeln für Unternehmen, die Geflüchtete einstellen wollen, finden sich bei der DIHK-Initiative "Unternehmen integrieren Flüchtlinge", Link

Welche Statistiken gibt es und was sagen sie aus?

Stand: Aug. 2024

Ausbildungsmarktstatistik der Bundesagentur für Arbeit

Die Ausbildungsmarktstatistik erfasst alle Menschen, die sich über die Bundesagentur für Arbeit für eine Ausbildungsstelle bewerben. Sie erhält jedoch nur Angaben zur Staatsbürgerschaft der Bewerberinnen und Bewerber – nicht aber zum Migrationshintergrund.QuellenBundesagentur für Arbeit: Ausbildungsmarkt kompakt, Link zur Übersicht; Bundesinstitut für Berufsbildung (2019): "Datenreport zum Berufsbildungsbericht 2019", Seite 217

BA/BIBB-Bewerberbefragung

Detailliertere Informationen bietet die "Bewerberbefragung" des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB). Alle zwei Jahre zieht das Institut dafür eine Stichprobe aller Ausbildungs-Bewerberinnen und -Bewerber. Am Ende des Vermittlungsjahres wird erhoben, wie erfolgreich sie bei der Ausbildungssuche waren. Bei dieser Befragung wird auch der Migrationshintergrund erfasst – wobei die DefinitionDas BIBB bezieht die Muttersprache mit ein. Es definiert den Migrationshintergrund so: "Wenn ein Bewerber bzw. eine Bewerberin im Ausland geboren ist oder über eine ausländische Staatsangehörigkeit verfügt oder eine ausländische Sprache als Muttersprache erlernt hat, wird von einem Migrationshintergrund ausgegangen. Trifft dagegen keines dieser Merkmale zu, wird angenommen, dass es sich um eine Person ohne Migrationshintergrund handelt." Quelle teilweise von der des Statistischen BundesamtesDemnach hat eine Person einen Migrationshintergrund, wenn sie selbst oder mindestens ein Elternteil nicht mit deutscher Staatsangehörigkeit geboren ist. Quelle abweicht. In der Stichprobe enthalten sind auch Geflüchtete, die sich um eine Ausbildung beworben haben. 2018 wurde diese Gruppe erstmals gesondert befragt, in der "BA/BIBB-Fluchtmigrationsstudie". Die Ergebnisse der Befragungen werden im Datenreport zum Berufsbildungsbericht veröffentlicht. QuelleBundesinstitut für Berufsbildung (2019): "Datenreport zum Berufsbildungsbericht 2019", Seite 217

Mikrozensus

Auch aus dem Mikrozensus wurden bislang Zahlen zur Ausbildung abgeleitet – unter anderem die "AusbildungsanfängerquoteDie Zahl derer, die eine duale Berufsausbildung beginnen, pro Altersjahrgang im Verhältnis zur Wohnbevölkerung im jeweiligen Alter" und die "AusbildungsabsolventenquoteDie Zahl der Absolventen einer dualen Berufsausbildung pro Altersjahrgang im Verhältnis zur Wohnbevölkerung im jeweiligen Alter". Für die Jahre nach dem Flüchtlingssommer" 2015 sind diese Zahlen jedoch nur wenig aussagekräftig. Der Grund: Seit 2015 sind viele Geflüchtete nach Deutschland zugewandert, von denen nur wenige kurzfristig einen Ausbildungsplatz gefunden haben. Das führte dazu, dass die "Ausbildungsabsolventenquote" deutlich gesunken ist. Die niedrigere Quote bedeutet aber nicht, dass sich die Bedingungen am Ausbildungsmarkt verschlechtert haben, sondern lediglich, dass sich die Altersgruppe anders zusammensetzt. Inzwischen ist der Effekt schwächer und die Quote wieder etwas aussagekräftiger QuelleBundesinstitut für Berufsbildung (2019): "Datenreport zum Berufsbildungsbericht 2019", Seite 190

"Spurwechsel": Wie viel Geduldete machen eine Ausbildung?

Stand: Sep. 2024

Geduldete gelten als "ausreisepflichtig", können aber nicht abgeschoben werden. Sie haben nur wenige Rechte und dürfen meist nicht arbeiten. Seit einigen Jahren haben sie aber die Möglichkeit, wegen einer Ausbildung vorläufig in Deutschland zu bleiben ("Spurwechsel").

Den "Spurwechsel" über eine Ausbildung versuchen inzwischen weniger Geduldete: Rund 3.400 Menschen verfügen über eine Ausbildungsduldung (Stand: Dezember 2023), so die Bundesregierung auf Anfrage der Linkspartei. Die Zahl geht seit Jahren zurück. Und rund 1.500 Menschen hatten Ende 2023 eine Beschäftigungsduldung (1.543). Zum Vergleich: Insgesamt leben rund 194.000 Menschen mit einer Duldung in Deutschland.QuelleBundesinnenministerium (2024): Antwort auf eine Anfrage der Linkspartei im Juli 2024, Seite 40 und Seite 42 sowie für 2022 und 2021

Der deutliche Rückgang liegt daran, dass viele Geduldete eher die neue Möglichkeit des "Chancenaufenthalt" nutzen. Weitere haben ihre Ausbildung bereits abgeschlossen: Rund 10.000 Geduldete haben eine Aufenthaltserlaubnis für qualifizierte Geduldete§18a (Fassung bis 29. Februar 2020) und § 19d (aktuelle Fassung) AufenthG, Quelle. Das bedeutet, sie haben solch eine Ausbildung hinter sich und nun einen vorläufigen Aufenthaltstitel.QuelleBundestagsdrucksache 20/11101, Seite 10

Die Regelung: Seit 2016 dürfen Geduldete, die einen Ausbildungsplatz bekommen, für drei Jahre in Deutschland bleiben ("Ausbildungsduldung"). Finden sie nach erfolgreichem Abschluss eine Arbeit, die ihrer Qualifikation entspricht, können sie weitere zwei Jahre bleiben ("3+2-Regelung"). 2020 wurde die Regelung erweitert. Geduldete können nun auch mit einer Beschäftigung in Deutschland bleiben, sofern sie zahlreiche Voraussetzungen erfüllen ("Spurwechsel").QuelleFlüchtlingsrat Niedersachsen: Leitfaden Beschäftigungsduldung, Link

Was ist eine Duldung?

Mit einer Duldung gilt man als "ausreisepflichtig", kann aber nicht abgeschoben werden. Während dieser Zeit haben Geduldete kaum Rechte und dürfen meist nicht arbeiten, manchmal über Jahre oder sogar Jahrzehnte hinweg. Wichtige Ausnahmen sind die Ausbildungsduldung, die Beschäftigungsduldung und seit Ende 2022 der Chancenaufenthalt. Mehr in unserem Dossier.

Zur Rubrik Flucht und Asyl: Flüchtlinge in Ausbildung

News Zum Thema: Diskriminierung

Hamburg  Zehn Jahre Staatsvertrag mit muslimischen Verbänden

Als Hamburg 2012 einen Staatsvertrag mit muslimischen Verbänden abschloss, war das Bundesland Vorreiter. Aus Sicht von Expert*innen war das ein wichtiger Schritt zu einer rechtlichen Integration des Islam in Deutschland.

Neues Ausbildungsjahr  Für viele Geduldete die letzte Hoffnung

Mehr Geduldete als früher schaffen den Sprung in eine Ausbildung – das zeigen erste vorläufige Zahlen zum "Spurwechsel light". Der Optimismus bei Fachleuten und Unternehmen hält sich dennoch in Grenzen.

Ausbildung  Warum Bewerbungen oft erfolglos bleiben

Immer mehr Jugendliche mit Migrationshintergrund bewerben sich um eine Ausbildung – allerdings oft ohne Erfolg. Laut Fachleuten liegt das auch an Vorbehalten in den Unternehmen. Dabei sind Betriebe, die Auszubildende aus Einwandererfamilien einstellen, sehr zufrieden mit deren Arbeit.

Folgen von Rassismus für Betroffene

Stand: Mar. 2025

Rassismuserfahrungen können die Gesundheit beeinflussen und wirken sich auf soziale Beziehungen, Bildungs- und Arbeitsmöglichkeiten aus.

Laut Rassismusmonitor 2025 des DeZIM-Instituts haben Personen, die häufig Diskriminierung erfahren, insgesamt ein geringeres Vertrauen in anderen Menschen. Zudem zeigt sich bei rassistisch markierten Personen ein geringeres Vertrauen in staatliche Institutionen. Diskriminierungserfahrungen spielen dabei eine wichtige Rolle bei: Muslimische Befragte ohne Diskriminierungserfahrung vertrauen zum Beispiel zu 87 Prozent der Polizei, mit häufiger Erfahrung sind es nur 19 Prozent; bei asiatischen Befragten sind es 86 im Vergleich zu 4 Prozent.QuelleDeZIM/NaDiRa (2025): "NaDiRa-Bericht 2025. Verborgene Muster, sichtbare Folgen. Rassismus und Diskriminierung in Deutschland," S. 40ff., LINK

Rassismus wirkt sich auf die psychische Gesundheit aus

Rassismus- und Diskriminierungserfahrungen beeinflussen direkt die psychische Gesundheit, zeigen Studien der Universität Mannheim und der NaDiRa-Bericht 2025 des DeZIM. Neben kurzfristigen Auswirkungen wie Wut und Feindseligkeit, können sie zu Angststörungen und Depressionen führen. Jede dritte Person, die häufig Diskriminierung erlebt, leidet unter moderaten bis schweren Symptomen – im Vergleich zu 10 Prozent bei Nicht-Betroffenen.QuelleEmmer, C., Dorn, J. & Mata, J. (22.02.2024): "Diskriminierung verschlechtert direkt und unmittelbar die psychische Gesundheit." Universität Mannheim. LINK; DeZIM/NaDiRa (2025): "NaDiRa-Bericht 2025. Verborgene Muster, sichtbare Folgen. Rassismus und Diskriminierung in Deutschland," LINK

Langfristige Folgen rassistischer Gewalt

Einem Bericht der Agentur der Europäische Union für Grundrechte (FRA) 2023 zufolge können rassistische Gewalterfahrungen das Sicherheitsgefühl, die Gesundheit und das Verhalten von Menschen beeinflussen.

Höheres Armutsrisiko

Häufig wird eine geringere Bildung oder schlechter bezahlte Arbeit für das höhere Armutsrisiko verantwortlich gemacht. Doch auch unmittelbare Diskriminierung dürfte eine Rolle spielen. Das legen neuere Studien nahe, die sich besonders "rassistisch markierte" Menschen angeschaut haben. So erleben einige Gruppen häufiger Diskriminierung, zum Beispiel schwarze Frauen oder muslimische Männer – und sie haben ein deutlich höheres Armutsrisiko als Deutsche oder Migrant*innen ohne "sichtbaren" Migrationshintergrund. Mehr dazu hier.QuelleDeutsches Zentrum für Integrations- und Migrationsforschung (2024): Grenzen der Gleichheit - erster Kurzbericht aus dem "Nationalen Diskriminierungs- und Rassismusmonitoring" NaDiRa, Seite 13

 

News Zum Thema: Diskriminierung

Zahlen und Fakten  Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt

Viele Menschen mit Migrationshintergrund berichten davon, dass sie Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt erfahren. Studien zeigen: Sie haben im Schnitt weniger Wohnraum zur Verfügung und müssen einen größeren Anteil des Einkommens für die Miete ausgeben.

Zahlen und Fakten   Diskriminierung durch Algorithmen

Gerade laufen Verhandlungen auf EU-Ebene für eine neue Verordnung, die den Einsatz Künstlicher Intelligenz regeln soll. Ein Thema: Diskriminierung durch Algorithmen. Die wichtigsten Informationen und Studien zum Thema haben wir in einem neuen Dossier zusammengefasst.

Antidiskriminierung  Mehr Klarheit für Betroffene

Die Bundesregierung hat geplant, das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) zu reformieren. Auch immer mehr Bundesländer planen Antidiskriminierungsgesetze. Auf beiden Ebenen stocken Vorhaben. Worum es geht und was geplant ist, steht in unserem Factsheet.

Über uns

Der MEDIENDIENST INTEGRATION ist eine Serviceplattform für Journalistinnen und Journalisten.

Auf unserer Webseite bieten wir Zahlen, Fakten und Hintergrundberichte zu Migration, Integration und Asyl in Deutschland. Wir arbeiten eng mit Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern zusammen und vermitteln Expertinnen und Experten für die Berichterstattung. Abonnieren Sie unseren Newsletter und erhalten Sie die aktuellen Termine zu unseren Themen.

Projektträger

Projektträger ist der „Rat für Migration e.V.“, ein bundesweiter Zusammenschluss von Migrationsforscherinnen und -forschern. Der MEDIENDIENST INTEGRATION arbeitet unabhängig und will den Austausch zwischen Wissenschaft und Medien intensivieren.

letzte Tweets

MDIntegration@twitter

Kontakt

Mediendienst Integration
Schiffbauerdamm 40
10117 Berlin

mail  mediendienst-integration.de
Tel.: +49-30-200-764-80 oder -81

Informationen

  • Jobs
  • Förderung
  • Impressum
  • Nutzungshinweise
  • Netiquette
  • Datenschutzerklärung
© 2012 - 2025 Mediendienst Integration
  • Zahlen und Fakten:
    • Flucht & Asyl
      • Zahl der Flüchtlinge
      • Asylrecht
      • Versorgung
      • Abschiebungen
      • Duldung
      • Arbeit und Bildung
      • Minderjährige
      • EU-Asylpolitik
      • Syrische Flüchtlinge
      • Afghanische Flüchtlinge
      • Ukrainische Flüchtlinge
    • Migration
      • Bevölkerung
      • Wer kommt, wer geht?
      • Europäische Union
      • Arbeitskräfte
      • Irreguläre
      • Staatsbürgerschaft
      • Staatenlose
      • Klimawandel & Migration
      • Menschenhandel
      • Geschichte der Migration
    • Integration
      • Kita
      • Ausbildung
      • Schule
      • Hochschule
      • Arbeitsmarkt
      • Mehrsprachigkeit
      • Gesundheit
      • Fußball
      • Politische Teilhabe
      • 'Interkult. Öffnung'
      • Medien
      • Einstellungen
    • Desintegration
      • Antisemitismus
      • Rassismus
      • Diskriminierung
      • Kriminalität
      • Extremistischer Islamismus
      • Rechtsextremismus
      • Rechtspopulismus
    • Gruppen
      • Islam und Muslime
      • Kurden
      • Juden
      • Schwarze Menschen
      • Sinti & Roma
      • Postsowjetische Migranten
    • English
      • About us
      • Facts & Figures
      • News
  • News
  • Podcast
  • Experten
  • How To
  • Veranstaltungen
  • Über uns
  • Kontakt
  • Newsletter
  • Themen A-Z
    • Jobs
    • Förderung
    • Impressum
    • Nutzungshinweise
    • Netiquette
    • Datenschutzerklärung