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Kriminalität in der Einwanderungsgesellschaft

Führt mehr Migration zu mehr Kriminalität? Gibt es einen Zusammenhang zwischen Kriminalität und Herkunft? Diese Rubrik stellt den aktuellen Forschungsstand sowie Zahlen, Daten und Originalquellen zum Thema Kriminalität in der Einwanderungsgesellschaft vor. Das Thema besprechen wir auch in einer Podcast-Folge des Mediendienst-Podcasts Einwanderungsland.

Gibt es einen Zusammenhang zwischen Kriminalität und Herkunft?

Stand: Mar. 2025

Die Forschung zeigt: Zwischen Herkunft und Kriminalität gibt es keinen direkten Zusammenhang. Das bedeutet, dass die Erklärung für kriminelles Verhalten nicht in der Herkunft oder Staatsangehörigkeit einer Person liegt. Ein indirekter Zusammenhang hingegen ist zumindest für Deutschland zu bejahen: Hier lebende Ausländer und Migranten sind überproportional von den Faktoren betroffen, die Kriminalität begünstigen: Etwa eine schlechte soziale und finanzielle Lage oder eigene Gewalterfahrungen. Das erklärt, warum Ausländer im Schnitt öfter eine Straftat begehen als Deutsche (mehr dazu im folgenden Abschnitt der Rubrik). Eine Podcast-Folge zu dem Thema finden Sie hier, ein Interview mit Fokus auf die Polizeiliche Kriminalstatistik hier.Quelle Walburg, Christian / BPB (2020): Migration und Kriminalität, LINK, MEDIENDIENST Integration (2024): "Ausländerkriminalität", Link

 

Führt Migration zu mehr Kriminalität?

Stand: Apr. 2025

Migration nach Deutschland hat die Kriminalität in den letzten 20 Jahren nicht erhöht: Die Zahl der Straftaten ging in der Tendenz zurück, gleichzeitig lebten immer mehr Ausländer*innen in Deutschland – die Zahl der Ausländer stieg seit 2005 um über 70 Prozent.

Insbesondere bis vor der Corona-Pandemie gingen Straf- und Gewalttaten in Deutschland insgesamt zurück. Zwischen 2005 und 2019 sank die Zahl der Straftatenohne ausländerrechtliche Verstöße, die nur Ausländer begehen können um rund 16 Prozent, von 6,3 auf 5,3 Millionen. Die Zahl der Gewalttaten sank von rund 213.000 auf 181.000 – ein Rückgang um rund 15 Prozent. Im selben Zeitraum hat die Zahl der Ausländer in Deutschland um etwa 39 Prozent (von 7,3 auf 10,1 Millionen) zugenommen.QuelleBundesinnenministerium (2025): "Polizeiliche Kriminalstatistik 2024", S. 16, LINK; Bundeskriminalamt (2024): "PKS 2023 - Zeitreihen", T01 Grundtabelle - Fälle ab 1987, Codes 890000 und 892000, LINK; Sowie Statistisches Bundesamt (2024): "Mikrozensus - Bevölkerung nach Migrationshintergrund 2023", Tabelle 12211-02, LINK

Nach der Corona-Pandemie gab es insgesamt wieder mehr Straf- und Gewalttaten. Die Straftatenohne ausländerrechtliche Verstöße, die nur Ausländer begehen können lagen 2024 aber noch immer 11,7 Prozent unter dem Niveau von 2005, die Gewalttaten 2,1 Prozent darüber. Zum Vergleich: Zwischen 2005 und 2023 stieg die ausländische Bevölkerung in Deutschland um 72 Prozent, die Zahlen für 2024 liegen hier noch nicht vor.QuelleBundeskriminalamt (2024): "PKS 2023 - Zeitreihen", T01 Grundtabelle - Fälle ab 1987, Codes 890000 und 892000, LINK; Sowie Statistisches Bundesamt (2024): "Mikrozensus - Bevölkerung nach Migrationshintergrund 2023", Tabelle 12211-02, LINK, BMI (2024): "Polizeiliche Kriminalstatistik 2023: Gewalt-, Jugend-, Ausländerkriminalität sind gestiegen", LINK

Der Anstieg der Straftaten nach der Corona-Pandemie liegt laut Bundesinnenministerium unter anderem am Wegfall der Corona-BeschränkungenNachholeffekt unter Jugendlichen sowie Belastung während der Pandemie, vgl. Walburg 2023, Folgen der wirtschaftlichen Belastung durch die Inflation sowie der Migration. 2022/2023 sind besonders viele Menschen nach Deutschland zugewandert, unter ihnen viele Geflüchtete, die im Schnitt eine höhere Kriminalitätsbelastung haben (mehr dazu hier).

Es ist allerdings nicht klar, wie sich das genau auf die Kriminalität ausgewirkt hat. In der langfristigen Statistik zeigt sich kein direkter Zusammenhang von Kriminalität und Zuwanderung. Gleichzeitig sind Ausländer und Migranten überdurchschnittlich in den Kriminalstatistiken vertreten und häufiger von Faktoren betroffen, die zu Kriminalität führen. Die Forschungsergebnisse zum Zusammenhang von Migration und Kriminalität sind jedoch nicht eindeutig.QuelleVgl. Bliesener (2024): „Ausländer- und Zuwandererkriminalität“, S. 38, LINK

Mehrere ökonometrische Studien finden etwa keine Hinweise darauf, dass Migration zu mehr Kriminalität führt, finden aber Zusammenhänge bei bestimmten Gruppen oder Straftaten:

  • Eine Studie 2024 analysierte Daten für Regionen in 23 europäische Staaten für 2002-2017 und stellte fest: Höhere Ausländeranteile führen nicht zu einem Anstieg bei Tötungsdelikten und Autodiebstählen. Eine Analyse für Deutschland wertete Daten zwischen 2003 und 2016 für rund 400 Kreise aus. Sie fand keinen Hinweis darauf, dass Migration generell die Kriminalität erhöht. Hinweise gab es nur für einzelne Gruppen, darunter junge Männer zwischen 15 und 19, und einzelne Straftaten, darunter Drogendelikte.QuelleMarie und Pinotti (2024): „Immigration and Crime: An International Perspective“, S. 191, 193 LINK und Maghularia und Uebelmesser (2019): „Do immigrants affect crime? Evidence from panel data for Germany, S. 4, 10 LINK
  • Eine Studie des ZEW fand für den Zeitraum 2013-2018 auf Kreisebene, dass ein Jahr nach dem Zuzug von vielen Flüchtlingen in einer Region die Kriminalität zugenommen hat, vor allem bei Eigentums- und Gewaltdelikten. Der Effekt sei im Vergleich zu anderen Ländern klein, aber statistisch signifikant. Eine weitere Studie für den Zeitraum 2010-2015 findet keinen Anstieg bei Asylsuchenden, aber bei anerkannten Geflüchteten, und zwar bei Eigentums- und Betrugsdelikten.QuelleLange und Sommerfeld (2023): „Do refugees impact crime?”, LINK; Dehos (2021): „The refugee wave to Germany and its impact on crime“, LINK

Für diesen vermeintlichen Widerspruch gibt es bisher nur vereinzelte Erklärungsansätze. Es könnte unter anderem daran liegen, dass Ausländer*innen häufiger bei der Polizei angezeigt werden, wie Studien zeigen. Ein weiterer Grund kann sein, dass unterschiedliche Migration – etwa Arbeits- oder Fluchtmigration – sehr unterschiedliche Auswirkungen haben kann und das schwer gemeinsam zu erfassen ist. Eine weitere Erklärung könnte sein, dass die Kriminalität ohne Migration noch stärker gesunken wäre, das ist bisher wissenschaftlich nicht untersucht.Quellevgl.Marie und Pinotti (2024): "Immigration and Crime: An International Perspective", S. 196 LINK; Bliesener (2024): "Ausländer- und Zuwandererkriminalität", S. 38, LINK

Begehen Ausländer häufiger Straftaten als Deutsche?

Stand: Apr. 2025

2024 registrierten die Behörden in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) insgesamt 2.184.834 Tatverdächtige. 41,8 Prozent waren ausländische Tatverdächtige (913.196). Um die Zahlen von deutschen und ausländischen Tatverdächtigen zu vergleichen, müssen jedoch die „ausländerrechtlichen Verstöße“ herausgerechnet werden: Denn das sind Verstöße, die überhaupt nur von Ausländern, nicht aber von Deutschen begangen werden können, wie zum Beispiel die illegale Einreise. Die PKS gibt daher auch die Zahl der „Straftaten ohne ausländerrechtliche Verstöße“ an: 2024 wurden demnach insgesamt 1.967.731 Tatverdächtige registriert – von ihnen waren 696.873 ausländische Tatverdächtige, das sind 35,4 Prozent. Dies umfasst allerdings alle ausländischen Tatverdächtigen, selbst wenn sie gar nicht in Deutschland leben, sondern etwa gezielt eingereist sind, um eine oder mehrere Straftaten zu begehen (genaue Zahlen dazu unten). QuelleBundesministerium des Innern (2025): "Polizeiliche Kriminalstatistik 2024, Ausgewählte Zahlen im Überblick", Seite 12, LINK

Die Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) bildet das „Hellfeld“ der Straftaten ab – also all diejenigen Straftaten, die polizeilich bekannt geworden worden sind. Da nicht alle kriminellen Handlungen aufgedeckt und registriert werden, gibt es zudem ein großes Dunkelfeld. Die PKS ist außerdem eine sogenannte Ausgangsstatistik: Das bedeutet, dass sie alle Straftaten enthält, die die Polizei bearbeitet hat. Wenn allerdings vor Gericht ein Freispruch erfolgt, wird dies nicht mehr in der PKS abgebildet.Quelle Zum Dunkelfeld siehe BKA: "Kriminalistisch-kriminologische Analysen und Dunkelfeldforschung", LINK; zur PKS siehe Bundeskriminalamt: "Polizeiliche Kriminalstatistik 2023", LINK

Warum sind Ausländer überproportional in der Polizeilichen Kriminalstatistik vertreten?

35,4 ProzentDies beinhaltet alle Straftaten mit Ausnahme der ausländerrechtlichen Verstöße, zur Erklärung siehe erster Absatz des Artikels der Tatverdächtigen 2024 waren Ausländer. Sie sind damit in der Polizeilichen Kriminalstatistik überproportional vertreten: Der Anteil ausländischer Staatsbürger an der gesamten Wohnbevölkerung in Deutschland liegt bei rund 15 Prozent.QuelleBundesministerium des Innern (2025): "Polizeiliche Kriminalstatistik 2024", Seite 12, LINK Statistisches Bundesamt (2024): "Bevölkerung nach Migrationshintergrund und Geschlecht", Erstergebnisse 2023, LINK 

Dies hat verschiedene Gründe.

Fehlende Vergleichbarkeit der Statistiken:

  • Zum einen sind die Zahlen zur ausländischen Wohnbevölkerung und zu ausländischen Tatverdächtigen nicht statistisch vergleichbar: Unter Straftaten von Ausländern werden alle Straftaten von Ausländern erfasst – auch von solchen, die ihren Wohnsitz gar nicht in Deutschland haben. Dazu zählen zum Beispiel Touristen und Personen, die gezielt die Grenze nach Deutschland überqueren, um eine Straftat zu begehen. Daher ist die statistische Vergleichbarkeit der ausländischen Wohnbevölkerung mit den ausländischen Tatverdächtigen nicht gegeben. Laut Polizeilicher Kriminalstatistik hatten im Jahr 2023 insgesamt 19,5 Prozent der ermittelten ausländischen TatverdächtigenHierbei ist zu beachten, dass diese Zahl alle Tatverdächtigen inklusive ausländerrechtlicher Verstöße enthält. Die Wohnsitz-Zahlen ohne ausländerrechtliche Verstöße liegt aktuell nicht vor. ihren Wohnsitz im Ausland, bei weiteren 7,5 Prozent ist der Wohnsitz unbekannt.QuelleBundeskriminalamt (2024): Polizeiliche Kriminalstatistik, T29 Tatort-Wohnsitz-Beziehung nach nichtdeutschen Tatverdächtigen, Link
  • Zum anderen geraten Ausländer schneller in die Statistik, weil sie eher angezeigt werden als Deutsche: Studien haben gezeigt, dass Personen, die als „fremd“ wahrgenommen werden, häufiger angezeigt werden als Personen, die als „deutsch“ wahrgenommen werden. Ein Beispiel in Bezug auf jugendliche Gewaltdelikte: Sind Opfer und Täter deutsch, wird in 6,6 Prozent der Fälle angezeigt, ist das Opfer deutsch und der Täter nichtdeutsch, wird in 12 Prozent die Polizei informiert.Quelle Kriminologisches Forschungsinstitut Niedersachsen, Jugendliche in Niedersachsen (2023). Ergebnisse des Niedersachsensurveys 2022, Seite 60, Link
  • Möglicherweise geraten Ausländer zudem schneller in die Statistik, weil sie öfter polizeilich kontrolliert werden: Studien und Befragungen haben gezeigt, dass Angehörige von Minderheiten überdurchschnittlich oft von der Polizei kontrolliert werden.QuelleMediendienst Integration: "Racial Profiling: Zahlen und Studien", Link

Mehr Risikofaktoren für Kriminalität unter Zuwanderern:

  • Demografische Zusammensetzung der Tatverdächtigen: Ein gewisser Teil der häufigeren Registrierung von Ausländern ist darauf zurückzuführen, dass diese Bevölkerungsgruppe anteilig mehr junge Männer aufweist als die deutsche Bevölkerung. Bei Männern im Übergang vom Jugend- zum Erwachsenenalter sind in allen Gesellschaften und zu allen Zeiten die höchsten Kriminalitätsraten zu beobachten. Besonders bedeutsam ist dieser Umstand bei der Einordnung der Registrierungshäufigkeit von in den letzten Jahren zugezogenen Asylsuchenden, unter denen sich erheblich mehr Männer in einem "kriminologisch relevanten" Alter befanden als in der Gesamtbevölkerung.QuelleWalburg, Christian (2020): "Migration und Kriminalität – Erfahrungen und neuere Entwicklungen", BPB, Link
  • Die sozioökonomischen Lebensbedingungen und eigene Gewalterfahrungen erhöhen das Risiko, Straftaten zu begehen. Migrant*innen sind häufiger mit belastenden Lebensumständen konfrontiert als Nichtmigrant*innen. So ist beispielsweise das Armutsrisiko höher und die Möglichkeiten der Teilhabe – z.B. am Arbeitsmarkt –, geringer. Auch Gewalterfahrungen im Herkunftsland und auf der Flucht zählen zu den belastenden Faktoren. Eine umfassende Studie zu Gewaltkriminalität von Schülern und Schülerinnen zeigt: Unabhängig von der Herkunft beeinflussten vor allem der sozioökonomische Status, Bildung, Normen, eigenes Gewalterleben sowie delinquente Freundeskreise und gewaltlegitimierende Männlichkeitsnormen das Risiko für kriminelles Verhalten.QuelleMediendienst Integration (2016):"Expertise zum Thema Kriminalität und Migration" und Walburg, Christian (2020): " Migration und Kriminalität – Erfahrungen und neuere Entwicklungen", BPB, Link; Kriminologisches Forschungsinstitut Niedersachsen e. V. (2023): „Jugendliche in Niedersachsen. Ergebnisse des Niedersachsensurveys 2022", Forschungsbericht Nr. 169, S. 134 ff., LINK 
  • Ortsspezifische Faktoren: Eine Studie des ifo-Instituts aus dem Februar 2025 zeigt, dass ausländische Staatsangehörige in Deutschland tendenziell an Orten wohnen, die ohnehin schon eine erhöhte Kriminalitätsdichte aufweisen. Dort zu wohnen erhöht für Einwohner – unabhängig von der Nationalität – das Risiko, straffällig zu werden. Gründe sind die Infrastruktur, wirtschaftlichen Lage, Polizeipräsenz und Bevölkerungsdichte. Dass Flüchtlinge häufig in wirtschaftlich schwache Städte mit hoher Arbeitslosigkeit ziehen, liegt laut einer neuen Studie des WZB daran, dass sie nur dort günstigen Wohnraum finden.QuelleIfo-Instut (2025): "Steigert Migration die Kriminalität? Ein datenbasierter Blick", Link, WZB (2025): "Flüchtlinge zieht es oft in wirtschaftlich schwache Städte", Pressemitteilung, Link

Zu diesem Thema gibt es auch ein ausführliches Interview (schriftlich) und eine Podcast-Folge des Mediendienstes.

 

Berichten Medien öfter über Straftaten von Ausländern als von Deutschen?

Stand: Mar. 2025

Medien berichten weit häufiger über Gewalt-Delikte von Ausländern, als es ihrem tatsächen Anteil in der Polizeilichen Kriminalitätsstatistik entspricht. Das zeigen mehrere Studien des Medienforschers Thomas Hestermann (2023, 2022 und 2019).

Die neusten Zahlen aus 2023 zeigen bei Gewalt-Delikten:

  • In rund einem Drittel der Berichte wird die Herkunft des/der Tatverdächtigen genannt.
  • In den Berichten, die die Herkunft nennen, werden Ausländer weit überproportional oft benannt: In Fernsehberichten in 84,2 Prozent und in Zeitungsberichten in 82 Prozent der Fälle, obwohl ihr tatsächlicher Anteil an Straftaten in der Polizeilichen Kriminalstatistik nur rund einem Drittel entspricht.
  • Deutsche Tatverdächtige werden hingegen unterproportional oft dargestellt: Ihr Anteil an Gewalt-Delikten beträgt in Fernsehberichten, die die Herkunft benennen, 15,8 Prozent, in Zeitungsberichten 18,0 Prozent – in der Polizeilichen Kriminalstatistik hingegen 66,7 Prozent.

 

Zur Expertise und Zahlen zur Herkunftsnennung hier (Studie 2023), hier (Studie 2022) und hier (Studie 2019). Zur Expert*innen-Diskussion über die Forschungsergebnisse hier.

Auch Polizei nennt Ausländer öfter als Deutsche

Einige Medien übernehmen die Herkunftsnennung der Tatverdächtigen dann, wenn sie auch in der jeweiligen Pressemeldung der Polizei genannt ist. Eine journalistische Analyse hat allerdings am Beispiel der brandenburgischen Polizei gezeigt, dass auch die Polizei Ausländer öfter als Tatverdächtige benennt, als es ihrem tatsächlichen Anteil an der Kriminalstatistik entspricht. Die beiden Statistiken sind nicht direkt miteinander vergleichbar, da die PKS die Anzahl aller ausländischen Tatverdächtigen enthält, während die genaue Anzahl der Beschuldigten nicht in jeder Polizeimeldung bekannt ist. Die Anteile liegen aber so weit auseinander, dass von einer überproportionalen Nennung ausländischer Staatsbürger ausgegangen werden kann.Quelle David Will/Übermedien (2024): Wie die Polizei mithilfe von Medien die Realität verzerrt, Link

Quelle: David /Übermedien (2024): Wie die Polizei mithilfe von Medien die Realität verzerrt, Link


Mediale Verzerrung bei Anschlägen und Terror

Bislang gibt es keine wissenschaftlichen Untersuchungen zu der Frage, ob deutsche Medien bei Anschlägen eher berichten, wenn der oder die Tatverdächtige Ausländer ist, als wenn er oder sie Deutsch ist. Eine journalistische Recherche hat allerdings am Beispiel der Anschläge von München und Mannheim gezeigt, dass Medien doppelt so oft über den Anschlag in München, bei dem der Tatverdächtige ein Ausländer war. In beiden Fällen fuhr der Attentäter mit einem Auto absichtlich in eine Menschenmenge und tötete jeweils zwei Menschen. Im Falle von München handelte es sich um einen afghanischen Asylsuchenden, der nach aktuellem Erkenntnisstand eine islamistische Motivation gehabt haben könnte. Im Falle von Mannheim um einen Deutschen, der nach aktuellem Erkenntnisstand Kontakte ins rechtsextreme Milieu hatte.Quelle Buzzfeed (2025): Analyse: Medieninteresse nach Mannheim halb so groß wie nach Magdeburg und München, Link

Wie hoch ist die Kriminalität unter Flüchtlingen?

Stand: Apr. 2025

2024 lag die Zahl der "ZuwandererAls "Zuwanderer" bezeichnet das BKA Asylbewerber*innen, Schutzberechtigte und Asylberechtigte, Geduldete, Kontingent- und Bürgerkriegsflüchtlinge sowie Menschen, die sich unerlaubt in Deutschland aufhalten. Damit umfasst die Zahl auch Personen, die gezielt illegal nach Deutschland einreisen, um eine Straftat zu begehen", die einer StraftatDies umfasst alle Straftaten der Allgemeinkriminalität mit Ausnahme ausländerrechtlicher Verstöße verdächtigt wurden, bei 172.203 Personen. Die Zahl aller Zuwanderer in Deutschland lag zum Stichtag 31.12.2023 bei rund 3,26 Millionen. Somit wurden rund 5 % der Zuwanderer mindestens einmal straffällig. Hierbei ist zu beachten, dass zu den Zuwanderern auch solche Personen zählen, die gar nicht in Deutschland leben, sondern etwa gezielt zur Begehung einer Straftat einreisen.QuelleBundesinnenministerium (2025): Polizeiliche Kriminalstatistik 2024, Seite 12, LINK; Bundeskriminalamt (2024): Bundeslagebericht Kriminalität im Kontext von Zuwanderung 2023, Seite 7 für die Anzahl aller "Zuwanderer" in Deutschland 2023, LINK.

Demografische Aspekte

Ein gewisser Teil der häufigeren Registrierung von Ausländern ist darauf zurückzuführen, dass diese Bevölkerungsgruppe anteilig mehr junge Männer aufweist als die deutsche Bevölkerung: Über die Hälfte der tatverdächtigen Zuwanderer sind unter 30 Jahre alt und über drei Viertel männlich. Bei Männern im Übergang vom Jugend- zum Erwachsenenalter sind in allen Gesellschaften und zu allen Zeiten die höchsten Kriminalitätsraten zu beobachten. Besonders bedeutsam ist dieser Umstand bei der Einordnung der Registrierungshäufigkeit von in den letzten Jahren zugezogenen Asylsuchenden, unter denen sich mehr Männer in einem "kriminologisch relevanten" Alter befanden als in der Gesamtbevölkerung. Weitere Gründe für die vergleichsweise hohe Kriminalitätsrate finden Sie im vorigen Abschnitt hier.QuelleBundeskriminalamt (2024): Bundeslagebericht Kriminalität im Kontext von Zuwanderung 2023, S.6, Link; Walburg, Christian (2020): "Migration und Kriminalität – Erfahrungen und neuere Entwicklungen", BPB, Link; Mediendienst Integration (2025): Begehen Ausländer häufiger Straftaten als Deutsche?, Link

Einzelne Nationalitäten über- oder unterrepräsentiert

Für das Jahr 2023 liegen bereits nach Nationalitäten ausdifferenzierte Zahlen vor. Darin zeigt sich: Der Anteil von Ukrainern an den tatverdächtigen Zuwanderern ist unterproportional, der Anteil an Personen aus Algerien, Marokko, Tunesien, Georgien und Moldawien überproportional. Der vergleichsweise geringe Anteil von Ukrainern könnte zum einen an der demografischen Zusammensetzung der Ukrainer in Deutschland liegen: 63 Prozent der erwachsenen Flüchtlinge aus der Ukraine sind Frauen. Für die nordafrikanischen Staaten hat eine Untersuchung 2019 ergeben, dass überproportional viele junge Männer unter den Asylsuchenden sind.

Neben Alter und Geschlecht ist laut kriminologischer Forschung vor allem die sozioökonomische Lage entscheidend für die Frage, ob eine Person kriminell wird oder nicht. So dürfen etwa Flüchtlinge aus der Ukraine in Deutschland sofort arbeiten. Personen aus sogenannten "Sicheren Herkunftsstaaten" wie Moldawien und Georgien dürfen nicht arbeiten. Eine weitere Studie hat den Zusammenhang zwischen Aufenthaltsstatus und Kriminalität untersucht: Demnach sind die Kriminalitätsraten von Menschen, die einen unsicheren Aufenthalt haben (Aufenthaltsgestattung und Duldung) deutlich höher als die Kriminalitätsraten von Menschen mit sicherem Aufenthalt (Aufenthaltserlaubnis und Niederlassungserlaubnis). Auch hier lässt sich ein Verbindung zu den Nationalitäten ziehen: Alle Ukrainer bekommen automatisch ein Bleiberecht, Personen aus Marokko, Tunesien, Georgien und Moldawien durchlaufen nur selten erfolgreich ein Asylverfahren.Quelle Bundeskriminalamt (2024): Bundeslagebericht Kriminalität im Kontext von Zuwanderung 2023, S.6, Link; Mediendienst Integration (2025): Ukrainer in Deutschland, Link; Pfeiffer/Baier/Kliem (2018): "Zur Entwicklung der Gewalt in Deutschland" S. 77ff, Link; Wollinger (2024): Über Ausländerkriminalität, Link; Glaubitz / Bliesener (2019): Flüchtlingskriminalität – Die Bedeutung des Aufenthaltsstatus für die kriminelle Auffälligkeit, Link

Gewalttaten in Flüchtlingsunterkünften und zwischen Flüchtlingen

Eine Studie von 2018 hat die Opfer aufgeklärter Fälle von Gewaltkriminalität mit tatverdächtigen Flüchtlingen untersucht. Darin zeigt sich: Die Gewalttaten der Flüchtlinge haben sich ganz überwiegend unter Personen nichtdeutscher Staatsangehörigkeit abgespielt. So waren unter den 45 Tötungsdelikten 4 deutsche Opfer, 19 Flüchtlinge als Opfer und 22 anderweitige nichtdeutsche Opfer. Quelle Pfeiffer/Baier/Kliem (2018): "Zur Entwicklung der Gewalt in Deutschland" S. 84ff, Link

Einige Bundesländer veröffentlichen in Polizeilichen Kriminalstatistiken den Tatort Asylbewerberunterkunft. Eine Studie aus 2020 hat diese Zahlen untersucht. Demnach zeigte etwa die Polizeistatistik für Bayern für das Jahr 2018, dass die meisten Straftaten von „Zuwanderern“ innerhalb der Unterkunft begangen wurden, und dass in der "Tatörtlichkeit Unterkunft" die größte Anzahl an zugewanderten Opfern erfasst wurde. Ein ähnliches Bild gab es für Hessen.Quelle Singelnstein et al (2020):Die Rolle von Flüchtlingsunterkünften bei der Kriminalität im Kontext Flucht, Link

Als Gründe für die Kriminalität in Flüchtlingsunterkünften vermuten Forscher: die beengten Wohnverhältnisse in Flüchtlingsunterkünften, Spannungen zwischen einzelnen Gruppen und die schwierigen Lebensbedingungen, wenn die Flüchtlinge über Monate hinweg, teils mit wachsender Frustration, darauf warten, ob und mit welchem Ergebnis über ihren Aufenthalt in Deutschland entschieden worden ist. Quelle Pfeiffer/Baier/Kliem (2018): "Zur Entwicklung der Gewalt in Deutschland" S. 84ff, Link

Messerkriminalität: Statistik und Tatverdächtige

Stand: Apr. 2025

2024 zählte das Bundeskriminalamt (BKA) rund 29.000 Straftaten als "Messerangriffe". Als Messerangriffe gelten "Tathandlungen, bei denen der Angriff mit einem Messer unmittelbar gegen eine Person angedroht oder ausgeführt wird." Dazu zählen unterschiedliche Straftaten wie etwa Bedrohungen (ca. 12.600 Delikte), vollendete und versuchte Körperverletzungen (9.900), vollendete und versuchte Raubdelikte (4.800), sexuelle Nötigung (106) sowie Mord und Totschlag – vollendet und versucht (922).QuelleBundeskriminalamt (2025), Polizeiliche Kriminalstatistik 2024, Ausgewählte Zahlen im Überblick, Seite 20 LINK; Bundeskriminalamt (2024), Polizeiliche Kriminalstatistik 2023, Ausgewählte Zahlen im Überblick, Seite 15 LINK

In den vergangenen JahrenMesserangriffe werden seit 2020 vom Bundeskriminalamt (BKA) sowie der Mehrheit der Landeskriminalämter erfasst. erfasste das BKA "Messerangriffe" insbesondere in den Kategorien "gefährliche und schwere Körperverletzung" und "Raubdelikte". Bei den Körperveletzungen stieg die Zahl der "Messerangriffe" 2024 um ca. 11 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Bei Raubdelikten ging sie hingegen um rund 2,6 Prozent zurück.QuelleBundeskriminalamt (2025), Polizeiliche Kriminalstatistik 2024, Ausgewählte Zahlen im Überblick, Seite 20 LINK; Bundeskriminalamt (2024), Polizeiliche Kriminalstatistik 2023, Ausgewählte Zahlen im Überblick, Seite 15 LINK

Die Zahl der Delikte mit Tatwaffe Messer nimmt zu oder sinkt tendenziell mit der Gesamtzahl der entsprechenden Delikten. So stieg 2024 die Zahl der Körperverletzungen 2024 um 2,4 Prozent, während Raubdelikte um rund 3,7 Prozent zurückgegangen sind. Schaut man sich die beiden Anstiege im Verhältnis an – also, wie sich der Anteil der "Messerangriffe" innerhalb des jeweiligen Straftatbereichs verändert hat – ergibt sich folgendes Bild: Bei Körperverletzungen stieg der Anteil 2024 im Vergleich zum Vorjahr um 0,5 Prozentpunkte, bei Raubdelikten um 0,1 Prozentpunkte.QuelleBundeskriminalamt (2025), Polizeiliche Kriminalstatistik 2024, Ausgewählte Zahlen im Überblick, Seite 20 LINK; Bundeskriminalamt (2024), Polizeiliche Kriminalstatistik 2023, Ausgewählte Zahlen im Überblick, Seite 15 LINK

Situation in den Bundesländern

In fast allen BundesländernEs fehlen Daten aus Brandenburg (mit Ausnahme des Saarlands) gab es 2023 mehr "Messerangriffe" als im Vorjahr. Im Durchschnitt nahm die Fallzahl um rund 15 Prozent zu. In allen Bundesländern stieg die Zahl der "Messerangriffe" parallel zur Zahl der Körperverletzungen und anderer Rohheitsdelikte.QuelleBaden-Württemberg: Sicherheitsbericht 2023, Seite 68 LINK; Bayern: Anfrage des Mediendienstes; Berlin: Polizeiliche Kriminalstatistik Berlin 2023 LINK; Bremen: Senator für Inneres und Sport, Pressemitteilung 15.3.2024 LINK; Hamburg: PKS 2023, Seite 35 LINK; Mecklenburg-Vorpommern: PKS 2023, Seite 107 LINK; Niedersachsen: Landespolizeipräsidium, Polizeiliche Kriminalstatistik und Befragung zu Sicherheit und Kriminalität, Seite 17 LINK; Rheinland-Pfalz: PKS 2023, Seite 72 LINK; Saarland: Stand und Entwicklung der Kriminalität Saarland 2023, Seite 24 LINK; Sachsen: Anfrage des Mediendienstes; Sachsen-Anhalt: Anfrage des Mediendienstes; Schleswig-Holstein: PKS 2023, Seite 20 LINK; Thüringen: Anfrage des Mediendienstes

"Messerkriminalität" ist kein einheitliches Phänomen

Unter "Messerkriminalität" fallen unterschiedliche Konstellationen, etwa

  • Situationen, in denen gezielt ein Messer mitgeführt wird, um ein bestimmtes Delikt zu begehen: zum Beispiel einen Raub, eine Nötigung oder eine Körperverletzung im häuslichen Bereich
  • Psychische Ausnahmesituationen: wenn etwa eine psychisch kranke Person auf eine oder mehrere Personen einsticht
  • Situationen, in denen Personen zwar ein Messer dabeihaben, der Einsatz des Messers aber nicht konkret geplant ist. Im Falle eines Konflikts oder einer Eskalation kommt es dann schneller zum Einsatz eines Messers, da es gerade verfügbar ist. Laut dem Kriminologen Prof. Dr. Stefan Kersting macht die letzte Konstellation den größten Teil der sogenannten Messerkriminalität aus.

Die Tatverdächtigen bei Messerkriminalität sind in der Regel Männer (in knapp 90 Prozent der Fälle) und überwiegend Erwachsene über 21 Jahre. In den Bundesländern, die die Nationalität der Tatverdächtigen in der polizeilichen Kriminalstatistik erfassen, sind zwischen einem Drittel und der Hälfte von ihnen nicht deutsch (Baden-Württemberg: ca. 55 Prozent, Hessen: ca. 50 Prozent, Mecklenburg-Vorpommern: 35 Prozent, Niedersachsen: 41 Prozent, Nordrhein-Westfalen: 47,4 Prozent, Sachsen: 49,2 Prozent, Sachsen-Anhalt: 35 Prozent, Thüringen: 41 Prozent). Ausländer*innen sind unter den Tatverdächtigen also überrepräsentiert – sowohl im Verhältnis zur Gesamtbevölkerung als auch zur männlichen Bevölkerung zwischen 14 und 60 JahrenEigene Berechnung auf Grundlage der Statistik "Ausländische Bevölkerung nach dem Ausländerzentralregister" vom Statistischen Bundesamts.QuelleBaden-Württemberg: Sicherheitsbericht 2023, Seite 68 LINK; Bayern: Anfrage des Mediendienstes; Berlin: Polizeiliche Kriminalstatistik Berlin 2023 LINK; Bremen: Senator für Inneres und Sport, Pressemitteilung 15.3.2024 LINK; Hamburg: PKS 2023, Seite 35 LINK; Mecklenburg-Vorpommern: PKS 2023, Seite 107 LINK; Niedersachsen: Landespolizeipräsidium, Polizeiliche Kriminalstatistik und Befragung zu Sicherheit und Kriminalität, Seite 17 LINK; Rheinland-Pfalz: PKS 2023, Seite 72 LINK; Saarland: Stand und Entwicklung der Kriminalität Saarland 2023, Seite 24 LINK; Sachsen: Anfrage des Mediendienstes; Sachsen-Anhalt: Anfrage des Mediendienstes; Schleswig-Holstein: PKS 2023, Seite 20 LINK; Thüringen: Anfrage des Mediendienstes

Etwas mehr Jugendliche führen ein Messer bei sich als früher

Repräsentative Dunkelfeldstudien unter Schüler und Schülerinnen in Niedersachsen über mehrere Jahre hinweg (2013 – 2022) zeigen: Etwas mehrGewisse Zunahme des „Mitführens“ eines Messers  (mindestens „selten“) seit 2013: 16,8%, 2022: 20,6%.  Jugendliche haben gelegentlich ein Messer dabei. Warum etwas mehr Jugendliche sich bewaffnen, ist bislang nicht erforscht. Kriminologen vermuten, dass Angst, Männlichkeitsnormen und fehlende Konfliktfähigkeit die Gründe sind.QuelleKrieg et al (2020): Jugendliche in Niedersachsen. Ergebnisse des Niedersachsensurveys, S. 100, Link; Dreissigacker et al (2023): Jugendliche in Niedersachsen. Ergebnisse des Niedersachsensurveys 2022, S. 103, Link; Mediendienst Integration (2024): Messerkriminalität: Welche Rolle spielt die Nationalität?, Link

Welche Rolle spielt die Nationalität?

Wie oben dargelegt, sind ausländische Tatverdächtige sowohl in der Kriminalstatistik generell, als auch im Bereich der Messerkriminalität, überrepräsentiert. Warum das so ist, hat der Mediendienst Integration hier aufgeschlüsselt. Es gibt zahlreiche verzerrende Faktoren, die dazu führen, dass Ausländer eher in der Kriminalstatistik landen als Deutsche. Aber: Auch abseits der Verzerrung bleibt ein überproportionaler Anteil von Ausländern in der Kriminalstatistik übrig. Grund dafür ist allerdings ist nicht die Nationalität an sich, sondern Faktoren, die auch bei Deutschen Kriminalität befördern: Armut, geringe Bildung, kriminelle Freundeskreise, eigenes Gewalterleben und gewaltverherrlichende Männlichkeitsnormen. Diese Faktoren liegen bei Ausländern und Migranten öfter vorSiehe etwa hier zu Diskriminierungen am Arbeits- und Wohnungsmarkt als bei Deutschen.Quelle Mediendienst Integration (2024): Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Ausländerkriminalität, Link; Mediendienst Integration (2024): Podcast: Über Ausländerkriminalität, Link, Mediendienst Integration (2024): Diskriminierung, Link.

Dasselbe gilt auch für Jugendliche: Nicht die eigene oder familiäre Migrationserfahrung ist Ursache für Kriminalität, sondern die damit oft einhergehenden ungünstigeren Bedingungen. So ist zum Beispiel die Armutsgefährdung bei unter 15- bis 17-Jährigen mit Migrationshintergrund fast dreimal so hoch wie unter Personen ohne Migrationshintergrund (2021: 13,8 zu 37,4 Prozent).Quelle Mediendienst Integration (2023): Expertise von Christian Walburg zu Jugendkriminalität in der Einwanderungsgesellschaft, Link.

Konkret zum Thema Messer ergab die jüngste repräsentative Dunkelfeldstudie unter Schülern und Schülerinnen in Niedersachsen (2022), dass die befragten Jugendlichen mit Migrationshintergrund etwas seltener als Jugendliche ohne Migrationshintergrund ein Messer bei sich führen. Allerdings setzten die Jugendlichen mit Migrationshintergrund etwas eher eine Waffe ein. Die Unterschiede sind allerdings so klein, dass von einer ähnlichen bis gleichen Verwendung von Messern unter Jugendlichen mit oder ohne Migrationshintergrund gesprochen wird.Quelle Dreissigacker et al (2023): Jugendliche in Niedersachsen. Ergebnisse des Niedersachsensurveys 2022 S. 80 und S. 104 Link, Mediendienst Integration (2024): Messerkriminalität: Welche Rolle spielt die Nationalität?, Link

Eine vergleichbare Dunkelfeldstudie zu Erwachsenen gibt es nicht. Eine Studie, die Verurteilungen von Straftätern mit Schwerpunkt auf Messerkriminalität untersuchte, kommt zu dem Schluss dass unter anderem Gewalterfahrungen und psychische Belastungen Risikofaktoren für Messerkriminalität sind.Quelle Rausch et al (2023): Messergewalt in Deutschland: Eine empirische Untersuchung zu Risikofaktoren sowie Täter- und Tatcharakteristik, Link.

Jugendkriminalität und Herkunft

Stand: Apr. 2025

Ausländischen Jugendliche sind in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) überdurchschnittlich vertreten: 2024 wurden 177.265 Tatverdächtigeohne ausländerrechtliche Verstöße zwischen 14 und 18 Jahren erfasst, 52.572 hatten einen ausländischen Pass, also rund 30 Prozent. In der Bevölkerung zwischen 15 und 20 Jahren lag der Anteil ausländischer Personen 2023 bei rund 15,3 Prozent. Die Tatverdächtigenbelastungszahlohne ausländerrechtliche Verstöße – also die Tatverdächtigen pro 100.000 Personen – ist unter ausländischen mehr als doppelt so hoch wie unter deutschen Jugendlichen (10.811 im Vergleich zu 4.692). Die Statistik ist aber verzerrt: Es sind etwa Straftaten enthalten, die ausländische Tourist*innen begehen. Zudem zeigen Studien, dass Personen, die als "fremd" wahrgenommen werden, häufiger von der Polizei kontrolliert und auch häufiger angezeigt werden. Mehr dazu hier.QuelleBundesministerium des Innern (2025): "Polizeiliche Kriminalstatistik 2024", Seite 48ff., LINK; Statistisches Bundesamt (2024): "Bevölkerung in Privathaushalten nach Migrationshintergrund und Altersgruppen", Zahlen für 2024, eigene Berechnung, LINK; Walburg (2023): "Jugenddelinquenz in der Einwanderungsgesellschaft", Expertise für den MEDIENDIENST, S. 6ff., LINK


Die PKS gibt keinen Aufschluss darüber, wie viele Straftaten Jugendliche mit Migrationshintergrund begehen. Die Daten zeigen: Unter allen deutschen Jugendlichen ist der Anteil der Tatverdächtigen in den letzten 20 Jahren deutlich zurückgegangen. Zugleich waren unter den deutschen Jugendlichen immer mehr Personen mit Migrationshintergrund. Befragungsstudien zeigen: Jugendliche mit Migrationshintergrund berichten nicht oder kaum häufiger davon, leichtere Delikte begangen zu haben. Bei Gewalt liegt die Rate über der von Personen ohne Migrationshintergrund.QuelleWalburg (2023): "Jugenddelinquenz in der Einwanderungsgesellschaft", Expertise für den MEDIENDIENST, S. 10, LINK; Walburg (2023): "Jugenddelinquenz in der Einwanderungsgesellschaft", Expertise für den MEDIENDIENST, S. 10, LINK

Der Kriminologe Christian Walburg hat 2023 eine Expertise für den MEDIENDIENST zum Thema erstellt. Die finden Sie hier als PDF.

Warum werden ausländische Jugendliche häufiger straffällig?

Fachleuten zufolge gibt es keinen ursächlichen Zusammenhang zwischen Jugendkriminalität und Migration: Jugendliche mit Migrationshintergrund und ausländische Jugendliche sind sehr diverse Gruppen, mit unterschiedlichen Lebensrealitäten und Erfahrungen. Sie sind aber häufiger von ungünstigen Bedingungen betroffen, die Kriminalität begünstigen.QuelleWalburg (2023): "Jugenddelinquenz in der Einwanderungsgesellschaft", Expertise für den MEDIENDIENST, S. 14ff., LINK

Generell gilt: Männliche Jugendliche begehen deutlich häufiger Straftaten als weibliche, oft zeigen sie ein Männlichkeitsbild, wonach ein Mann sich durch Stärke beweisen muss. Eine zentrale Rolle spielen die Freundeskreise. All das wird begünstigt durch die familiäre und ökonomische Situation: Eine wenig zugewandte oder gar gewaltsame Erziehung, fehlender Ressourcen, um Kinder zu fördern und zu beaufsichtigen sowie das Aufwachsen in benachteiligten Stadtteilen und dadurch fehlenden Freizeitmöglichkeiten.

So liegt etwa die Armutsgefährdung bei unter 18-Jährigen ohne Migrationshintergrund bei 6,8 Prozent, mit Migrationshintergrund bei 23,3 Prozent. Zudem zeigen Befragungsstudien, dass Jugendliche mit Migrationshintergrund häufiger Gewalterfahrungen machen. Eine Rolle spielen auch Diskriminierungserfahrungen: Diese können dazu führen, dass sie sich weniger zugehörig fühlen. Besonders belastend können die Umstände für junge Geflüchtete sein, etwa in Gemeinschaftsunterkünften.QuelleStatistisches Bundesamt (2024): „Bevölkerung mit Migrationshintergrund - Ergebnisse des Mikrozensus 2023", Tabelle 12211-58, LINK; vgl. Walburg (2023): "Jugenddelinquenz in der Einwanderungsgesellschaft", Expertise für den MEDIENDIENST, LINK

Bis 2015 starker Rückgang der Jugendkriminalität, dann Anstieg

Starker Rückgang bis 2015: Kriminelles Verhalten unter Jugendlichen ist in den letzten 20 Jahren stark zurückgegangen, sowohl bei leichten Vergehen als auch bei Gewaltdelikten. Diese haben sich zwischen Mitte der 2000er und Mitte der 2010er mehr als halbiert. Gründe sind Kriminologen zufolge Präventionsprogramme an Schulen, weniger gewaltsame Erziehung und eine niedrigere Arbeitslosigkeit unter Jugendlichen. Die Entwicklung zeigt sich an den Belastungszahlen für deutsche JugendlicheZahl im Zeitverlauf nicht für ausländische Jugendliche bzw. die Gesamtbevölkerung verfügbar:

Seit 2016 ist Kriminalität unter Jugendlichen wieder angestiegen, einen kurzen Einbruch gab es während der Corona-Pandemie. Danach wurden Taten wohl teilweise "nachgeholt". 2024 lag der Anteil von Jugendlichen, die wegen eines Gewaltdelikts von der Polizei registriert wurden, laut PKS bei 0,98 je 100 Jugendliche. Für den Anstieg der letzten Jahre nennt das BMI als einen Grund psychische Belastungen.QuelleBMI: Polizeiliche Kriminalstatistik 2024, S. 17, LINK; Bundeskriminalamt (2025): PKS 2024 – Bund Belastungszahlen; LINK vgl. Walburg (2023): "Jugenddelinquenz in der Einwanderungsgesellschaft", Expertise für den MEDIENDIENST, S. 6ff., LINK

Den Rückgang der Jugendkriminalität bis 2015 stellt auch die einzige Studie fest, die Jugendliche zu ihrem kriminellen Verhalten über mehrere Jahre befragt. Delikte wie Sachbeschädigung wurden zuletzt wieder häufiger berichtet. Auch die Akzeptanz von Gewalt unter Jugendlichen hat zuletzt signifikant zugenommen.QuelleErgebnisse der Niedersachsensurveys, LINK; Walburg (2023): "Jugenddelinquenz in der Einwanderungsgesellschaft", Expertise für den MEDIENDIENST, S. 10, LINK;

Befragungen zeigen auch: Jugendkriminalität ist bis zu einem gewissen Grad normal. Viele Jugendliche begehen irgendwann eine Straftat, meist leichte Delikte wie Sachbeschädigungen. Ab 16 bis 17 Jahren machen sie das bereits deutlich seltener, und mit Mitte bis Ende 20 verhalten sich nur noch wenige kriminell. Ein kleiner Teil der Jugendlichen – etwa 5 bis 7 Prozent – begehen öfter, teils auch schwere Delikte.QuelleUniversität Bielefeld: Ergebnisse der Längsschnittstudie Kriminalität in der modernen Stadt, LINK; Walburg (2023): "Jugenddelinquenz in der Einwanderungsgesellschaft", Expertise für den MEDIENDIENST, S. 10, LINK;

Was ist Clankriminalität?

Stand: Aug. 2024

Die Innenministerien und Polizeibehörden von Berlin, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen haben in den letzten Jahren "Clankriminalität" als SchwerpunktthemaSiehe u.a.: Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen (2022): „Bericht zu TOP 31 der Frühjahrs-IMK in Würzburg 'Bekämpfung der Clankriminalität'", S.1; Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport: „Vorstellung des dritten gemeinsamen Lagebildes von Polizei und Justiz zur Clankriminalität 2022 in Niedersachsen“; Berliner Senatsverwaltung für Inneres und Sport (2023): Lagebild Clankriminalität Berlin 2022, S. 8 etabliert. Im Rahmen der "Politik der 1000 Nadelstiche" führt die Polizei zahlreiche Maßnahmen durch, wie etwa Personen- und Gewerbekontrollen und Razzien. Seit 2018 veröffentlicht Nordrhein-Westfalen jährlich ein "Lagebild Clankriminalität", Niedersachsen seit 2019, Berlin seit 2020.QuelleSiehe u.a.: Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen (2022): "Bericht zu TOP 31 der Frühjahrs-IMK in Würzburg 'Bekämpfung der Clankriminalität'", S.1; Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport (2023): "Vorstellung des dritten gemeinsamen Lagebildes von Polizei und Justiz zur Clankriminalität 2022 in Niedersachsen"; Berliner Senatsverwaltung für Inneres und Sport (2023): Lagebild Clankriminalität Berlin 2022, S. 8

Eine Analyse der "Lagebilder" sowie Antworten der zuständigen Innenministerien und Landeskriminalämter auf Anfrage des Mediendienst Integration zeigen:

  • "Clankriminalität" ist weder gleichzusetzen mit Organisierter Kriminalität, noch ist es eine Unterkategorie von Organisierter Kriminalität.
  • Stattdessen ist es ist eine Über-Kategorie, mit der die Polizei Ordnungswidrigkeiten und Straftaten von Personen, die bestimmten Bevölkerungsgruppen angehören, zusammenfasst.
  • Die als "Clankriminalität" zusammengezählten Straftaten machen in den drei Bundesländern zwischen 0,17 und 0,76 Prozent aller Straftaten aus.
  • Die Polizeiarbeit und die Lagebilder in Berlin und NRW fokussieren auf bestimmte migrantische Bevölkerungsgruppen.


Zum vollständigen Factsheet hier: "Factsheet Clankriminalität: Polizeiarbeit und Lagebilder" (PDF-Download)

Fokus auf bestimmte Bevölkerungsgruppen

"Clankriminalität" ist eine Kategorie, mit der die Polizei Ordnungswidrigkeiten und Straftaten von Personen, die bestimmten Bevölkerungsgruppen angehören, zusammenfasst. "Clan" wird dabei definiert als "Gruppe von Personen, die durch eine gemeinsame ethnische Herkunft, überwiegend auch verwandtschaftliche Beziehungen, verbunden ist" (Niedersachsen) bzw. als "informelle soziale Organisation, die durch ein gemeinsames Abstammungsverständnis ihrer Angehörigen bestimmt ist" (Berlin und NRW).QuelleNiedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport (2023): "Clankriminalität in Niedersachsen 2022. Gemeinsames Lagebild von Polizei und Justiz", S. 5, LINK; Berliner Senatsverwaltung für Inneres und Sport (2023):"Lagebild Clankriminalität Berlin 2022", S. 7, LINK; Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen (2023): "Clankriminalität Lagebild NRW 2022", S. 7, LINK; eigene Kursivsetzungen.

Berlin und NRW konkretisieren in ihren Lagebildern zudem explizit, welche "gemeinsamen Abstammungsverständnisse" gemeint sind: Demnach liegt der Fokus auf arabischstämmigen, türkisch-arabischstämmigen, Mhallami-kurdischen, libanesischen und palästinensischen Personen, denen eine "Clan"-Zugehörigkeit zugeschrieben wird.

Genauere Informationen zum Fokus auf einzelne Bevölkerungsgruppen finden Sie im Factsheet (PDF) ab Seite 2.QuelleMediendienst Integration (2024): "Clankriminalität Polizeiarbeit und Lagebilder", LINK

"Clankriminalität" ist keine Organisierte Kriminalität

Clankriminalität" wird regelmäßig als Organisierte Kriminalität (OK) beschrieben – sowohl von den Innenministerien der Bundesländer und des Bundes, als auch von Parteipolitiker*innen und Journalist*innen.QuelleMinisterium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen (2020): "Neues Lagebild: Phänomen Clankriminalität größer und gefährlicher als bislang bekannt", LINK; Bundesministerium des Innern und für Heimat (2022): "Organisierte Kriminalität in Deutschland: Rekordzahl an Ermittlungsverfahren", LINK; Bundesministerium des Innern und für Heimat (2022): "Kriminelle Strukturen zerschlagen, Gewinne konsequent abschöpfen", LINK. WELT (2020): "Vor Corona geschützt, aber einsam sterben? Das ist sehr hart", LINK; BILD (2022): "CDU will Clans an den Kragen", LINK; BILD (2024): "Acht-Punkte-Plan gegen kriminelle Clans", LINK. Spiegel (2023): "Wie der Staat im Kampf gegen Clans versagt", LINK; RedaktionsNetzwerk Deutschland (2023): "Organisierte Kriminalität: Wehret den Anfängen!", LINK; Neue Osnabrücker Zeitung (2023): "Wie Fahnder den Mafia-Paten und Clan-Chefs auf die Schliche kommen wollen", LINK.

Die Lageberichte "Clankriminalität" zeigen jedoch: "Clankriminalität" ist weder gleichzusetzen mit Organisierter Kriminalität, noch ist es eine Unterkategorie davon. Organisierte Kriminalität (OK) bedeutet, dass sich mehrere Personen über längere Zeit zusammentun, um Straftaten von erheblicher Bedeutung zu begehen.Die Definition lautet: Organisierte Kriminalität ist die von Gewinn- oder Machtstreben bestimmte planmäßige Begehung von Straftaten die einzeln oder in ihrer Gesamtheit von erheblicher Bedeutung sind wenn mehr als zwei Beteiligte auf längere oder unbestimmte Dauer arbeitsteilig unter Verwendung gewerblicher oder geschäftsähnlicher Strukturen unter Anwendung von Gewalt oder anderer zur Einschüchterung geeigneter Mittel oder unter Einflussnahme auf Politik Medien öffentliche Verwaltung Justiz oder Wirtschaft zusammenwirken. "Clankriminalität" hingegen umfasst gemäß den Lagebildern der Bundesländer alle möglichen Verstöße gegen Straftat- und Ordnungswidrigkeitstatbestände von Personen, die als „Clan“-zugehörig markiert werden – egal, ob die Tat alleine oder gemeinsam begangen wird und unabhängig von der Schwere des Vergehens. Zwar werden zur „Clankriminalität“ auch OK-Verfahren gezählt – diese stellen aber nur einen kleinen Anteil von „Clankriminalität“ dar. Den Hauptteil machen Ordnungswidrigkeiten, Verkehrsdelikte und Allgemeinkriminalität aus. QuelleBundesministerium des Innern und für Heimat (2022): Organisierte Kriminalität, eigene Kursivsetzung LINK

Für die drei Bundesländer ergibt sich aus den neuesten Lagebildern (2022) folgendes Bild:

Berlin: In Berlin wurden unter "Clankriminalität" zusammengefasst:
    • 9 OK-Verfahren (davon 2 aus dem aktuellen Berichtsjahr, 7 fortgeführte aus dem Vorjahr),
    • 872 Straftaten der Allgemeinkriminalität – davon 14 % Verkehrsstraftaten – und
    • 89 Ordnungswidrigkeiten.QuelleBerliner Senatsverwaltung für Inneres und Sport (2023): Lagebild Organisierte Kriminalität Berlin 2022, OK-Verfahren: S. 23 LINK, Berliner Senatsverwaltung für Inneres und Sport (2023):Lagebild Clankriminalität Berlin 2022, Straftaten: S. 11, Ordnungswidrigkeiten: S. 40 LINK

NRW: In NRW wurden unter "Clankriminalität" zusammengefasst:
    • 14 OK-Verfahren (davon 3 aus dem aktuellen Berichtsjahr, 11 fortgeführte aus dem Vorjahr),
    • 6.573 Straftaten der Allgemeinkriminalität – davon 10,5 % Verkehrsstraftaten – und
    • 2.357 Ordnungswidrigkeiten.QuelleMinisterium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen (2023): „Clankriminalität Lagebild NRW 2022“, OK-Verfahren: S. 20, Straftaten: S. 13, Ordnungswidrigkeiten: S. 23 LINK

Niedersachsen: In Niedersachsen wurden unter "Clankriminalität" zusammengefasst:
    • 10 OK-Verfahren,
    • 3.986 Straftaten der Allgemeinkriminalität und
    • 529 Ordnungswidrigkeiten.QuelleNiedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport (2023): „Clankriminalität in Niedersachsen 2022. Gemeinsames Lagebild von Polizei und Justiz“, OK-Verfahren: S.24, Straftaten: S. 8, Ordnungswidrigkeiten: S. 22 LINK, Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport auf Anfrage des Mediendienst Integration, 6.6.2024

Mehr dazu dazu finden Sie im Factsheet (PDF) ab Seite 3.QuelleMediendienst Integration (2024): "Clankriminalität Polizeiarbeit und Lagebilder", LINK.

"Clankriminalität" stellt minimalen Anteil an Gesamtkriminalität dar

"Clankriminalität" wird regelmäßig als zentrales Sicherheitsproblem Deutschlands dargestellt. Ein Vergleich der "Clankriminalität" mit den regulären Polizeilichen Kriminalitätsstatistiken (PKS) der Bundesländer zeigt allerdings: Alle als "Clankriminalität" kategorisierten Straftaten machen zusammengezählt nur einen minimalen Anteil der Kriminalität im jeweiligen Bundesland aus.

  • In Berlin 0,17 Prozent
  • In NRW 0,48 Prozent
  • In Niedersachsen 0,76 Prozent.QuelleEigene Berechnungen: BERLIN => (872/519.827)*100=0,17%. „Im vergangenen Jahr wurden in Berlin im Zusammenhang mit der Clankriminalität 872 Straftaten registriert (Straftaten in Berlin im Jahr 2022 insgesamt: 519.827).“ Quelle: Berliner Senatsverwaltung für Inneres und Sport (2023): Pressemitteilung zum Lagebild Clankriminalität Berlin 2022 LINK; NRW  => (6573/1366601)*100= 0.481%. Gesamtstraftaten NRW 2022: 1.366.601, Quelle: LKA Nordrhein-Westfalen (2023): „Polizeiliche Kriminalstatistik Nordrhein-Westfalen 2022“, S. 11 LINK; Niedersachsen => „Für das Jahr 2022 weist die PKS2 insgesamt 523.996 (2021: 472.096) Fälle aus. Insgesamt 3.986 (2021: 2.841) Fälle waren mit dem AWM versehen. Dies ergibt für die Clankriminalität bei einem Anstieg um 1.145 Fälle (40,30%) einen prozentualen Anteil von 0,76% (2021: 0,60%; 2020: 0,39%) an der Gesamtkriminalität.“ Quelle: Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport (2023) „Clankriminalität in Niedersachsen 2022. Gemeinsames Lagebild von Polizei und Justiz“, S. 8 LINK. AWM steht für den von der niedersächsischen Polizei verwendeten ‚Auswertemarker Clankriminalität‘ für Straftaten aus der Polizeilichen Kriminalstatistik.

Hinzu kommt: Die Zahlen der PKS und die als "Clankriminalität kategorisierten Straftaten sind nicht unmittelbar vergleichbar. Die tatsächlichen Prozentsätze der "Clankriminalität" dürften noch niedriger liegen.

Mehr dazu dazu finden Sie im Factsheet (PDF) ab Seite 5.QuelleMediendienst Integration (2024): "Clankriminalität Polizeiarbeit und Lagebilder, LINK.

Das „Sicherheitsgefühl der Bevölkerung“ als Maßstab

Das oben dargelegte Missverhältnis zwischen behaupteter und tatsächlicher Größe des Sicherheitsproblems bestätigt das Innenministerium Niedersachsen im Lagebild explizit: "Kriminelle Clanstrukturen sind in Niedersachsen präsent. Wenngleich sie quantitativ sowohl in Bezug auf die Tatverdächtigen und Beschuldigten als auch in Bezug auf die Ermittlungsverfahren bei Betrachtung des Gesamtvolumens krimineller Handlungen in absoluten Zahlen kaum ins Gewicht fallen, beeinträchtigen sie das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung und fordern die Strafverfolgungsbehörden in einem besonderen Umfang. Hier besteht ein deutliches Missverhältnis zwischen ihrer zahlenmäßigen, statistischen Präsenz und der ihnen im Rahmen von Einsatzbewältigungen zu widmenden Aufmerksamkeit."QuelleNiedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport (2023): „Clankriminalität in Niedersachsen 2022. Gemeinsames Lagebild von Polizei und Justiz“, S. 43 LINK, eigene Kursivsetzung.

Mehr dazu, auch zu Berlin und NRW, finden Sie im Factsheet (PDF) ab Seite 5.QuelleMediendienst Integration (2024): "Clankriminalität Polizeiarbeit und Lagebilder", LINK.

Verfassungsrechtliche Bedenken

Im Jahr 2022 unternahm die Berliner Polizei 783 Maßnahmen im Bereich der "Clankriminalität", in NRW waren es im selben Zeitraum mindestens 625 Verbund-Kontrolleinsätze. Dazu gehören etwa Personenkontrollen, Gewerbekontrollen und Razzien. Niedersachsen konnte keine Zahlen zu Maßnahmen im Bereich "Clankriminalität" nennen.QuelleBerliner Senatsverwaltung für Inneres und Sport (2023): „Lagebild Clankriminalität Berlin 2022“, S. 16 LINK; von 160 Kontrolleinsätzen in 606 Objekten (v.a. Shisha-Bars, Cafés), wurden 84 im Verbund mit anderen Behörden durchgeführt und führten zur Schließung von 36 Objekten (S. 28). Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen (2023): „Clankriminalität Lagebild NRW 2022“, S. 23. LINK; das Innenministerium Niedersachsen konnte auf Anfrage des Mediendienst Integration keine Zahlen bereitstellen. Polizeiliche Maßnahmen zur „Clankriminalität“ würden statistisch nicht erfasst.

Diese polizeilichen Maßnahmen sind laut Dr. Doris Liebscher rechtlich als Grundrechtseingriffe in den Artikel 3 Grundgesetz einzuordnen. Liebscher ist Verfassungsrechtlerin und Leiterin der Ombudsstelle für das Berliner Landesantidiskriminierungsgesetz. Um einen solchen Eingriff zu rechtfertigen, müsse die Polizei mit empirischen Daten konkret darlegen, dass genau diese Bevölkerungsgruppe eine erhöhte Straffälligkeit aufweise. Das macht die Polizei laut Liebscher in den "Lagebildern Clankriminalität" aber nicht. Im Gegenteil: Der überwiegende Teil der Anzeigen betreffe Verkehrsordnungswidrigkeiten, Straftaten gegen das Betäubungsmittelgesetz und Verstöße gegen das Infektionsschutzgesetz. Das zeigten die Zahlen aus den Lagebildern, aus kleinen parlamentarischen Anfragen und einer Studie zur Gewerbeüberwachung. Aus diesen Daten ergebe sich keine erhöhte Straffälligkeit der betroffenen Bevölkerungsgruppen. "Wenn das 'Gefühl der Bevölkerung' und nicht eine echte Faktenlage ausschlaggebend ist, dann ist das rechtswidrig" so Liebscher.QuelleBerliner Senatsverwaltung für Inneres und Sport (2023): „Lagebild Clankriminalität Berlin 2022“, S. 43 LINK; Schrader, N. (2022): Schriftliche Anfrage zum Thema: Verbundeinsätze, „Clankriminalität“ und Gewerbeüberwachung – Missbrauch des Gewerbeordnungsrechts und Stigmatisierung von Geschäfteinhaber*innen LINK; Leuschner et al. (2022): „Struktur und Praxis der Gewerbeüberwachung im Land Berlin.", S. 50f., LINK

Genauere Informationen dazu finden Sie im Factsheet (PDF) ab Seite 7.QuelleMediendienst Integration (2024): "Clankriminalität Polizeiarbeit und Lagebilder", LINK.

Fragliche Effektivität von ethnisierender Herangehensweise

"An Ethnien anzuknüpfen ist nicht nur rechtlich problematisch, es ist auch polizeilich nicht effektiv" sagt die Kriminologin Daniela Hunold. Sie arbeitet seit vielen Jahren zum Thema "Clankriminalität". Von 2019 bis 2022 war sie im Landeskriminalamt Bremen tätig, wo sie unter anderem mit der Analysestelle Clankriminalität zusammenarbeitete. Sie sagt: "Suggeriert wird hier ja, dass es für die Kriminalität, die von Angehörigen der als "Clans" bezeichneten Großfamilien begangen wird, eine bestimmte polizeiliche Herangehensweise bräuchte, nämlich eben die der "Clankriminalitäts"-Bekämpfung. Das kann ich aus polizeilicher und kriminologischer Perspektive nicht bestätigen. Da wird ein Zusammenhang suggeriert, der so einfach nicht existiert. Letztlich gibt es in den entsprechenden Bundesländern aber politischen Druck, mit diesem Konstrukt weiterzuarbeiten", so Hunold.

Genauere Informationen dazu finden Sie im Factsheet (PDF) ab Seite 8.QuelleMediendienst Integration (2024): "Clankriminalität Polizeiarbeit und Lagebilder", LINK.

 

Clankriminalität: Wer sind die "Clans"?

Stand: Aug. 2024

Sogenannte arabisch-türkische Großfamilien stehen seit Jahren im Zentrum politischer und medialer Debatten. Der Politikwissenschaftler Mahmoud Jaraba forscht seit mehreren Jahren im Milieu der arabisch-türkischen beziehungsweise kurdischen Großfamilien (sogenannte Mḥallamīya). Er hat Mitglieder der Familien über mehrere Jahre hinweg begleitet und interviewt. Ebenso sprach er mit Sicherheitsbehörden und Sozialarbeiter*innen. In einer Expertise (2021) für den MEDIENDIENST stellt er die Ergebnisse seiner Forschung vor und zeichnet die Geschichte der Familien nach. In einer weiteren Expertise (2023) beschreibt Jaraba die Familienstrukturen und wo dort Kriminalität stattfindet. Zudem geht er Diskriminierungserfahrungen der Familienmitglieder ein.

Die zentralen Ergebnisse:

  • Die Großfamilien sind keineswegs eine homogene Gruppe unter der Führung eines Clan-Chefs. Im Gegenteil: Es gibt Meinungsdifferenzen und Spaltungen unter den Familienmitgliedern. Viele Familienangehörige kennen sich gar nicht.
  • Anders als medial und polizeilich dargestellt findet Kriminalität nicht innerhalb der Großfamilie statt, sondern innerhalb von "Sub-Sub-Clans". Auf dieser Ebene gibt es starke Solidaritäts- und Zusammengehörigkeitsgedanken und auch zentrale Führungspersonen.
  • Nur wenige Angehörige der Großfamilien sind kriminell, aber sie erhalten überproportional viel Aufmerksamkeit von Medien und Politik und suchen diese oft auch aktiv. Es gibt viel interne Kritik an straffälligen Familienmitgliedern.
  • In Deutschland erleben die Familienmitglieder Ausgrenzung und Diskriminierung im Alltag, in der Schule, auf dem Arbeits-, Ausbildungs- und Wohnungsmarkt sowie durch die Polizei.

Jaraba schätzt, dass heute zwischen 35.000 und 50.000 Personen in Deutschland den Familien angehören.

Ein Leben in Unsicherheit

Die Geschichte der Familien geht zurück in die Provinz Mardin im Südosten der Türkei. Aufgrund schwieriger Lebensbedingungen und politischer Unterdrückung sind viele von ihnen schon in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts von dort in den Libanon umgesiedelt. Hier haben sie Diskriminierung und Marginalisierung erlebt – bis der Bürgerkrieg sie Ende der 70er Jahre zwang, das Land in Richtung Europa zu verlassen. Sie kamen als staatenlose Flüchtlinge nach Deutschland, ihre Asylanträge wurden in der Regel abgelehnt. Seitdem lebten viele von ihnen als Geduldete. Sie stießen deshalb immer wieder auf bürokratischen Hürden – etwa bei der Arbeitssuche oder Amtsbesuchen – und konnten sich so kein stabiles Leben aufbauen.

Familienstruktur: Kein einheitlicher "Clan" und kein "Clan"-Oberhaupt

Die "Clans" haben sich im Verlauf der Zeit stark verändert. Vor hundert Jahren waren die "Clans" noch überschaubar und hatten eine zentrale Führung. Mittlerweile haben die einzelnen "Clans" zahlreiche Sub-Gruppen und Sub-Sub-Gruppen (sogenannte bayt). Was unter "Clans" in öffentlichen Debatten verstanden wird, sind oft Gruppen von mehreren hundert oder tausend Personen. Die haben zwar denselben Nachnamen, viele Angehörige kennen sich aber nicht, arbeiten nicht zusammen und halten auch nicht zusammen. Es gebe deswegen auch kein Oberhaupt, welches zentrale Autorität innehabe, so Jaraba. Wenn es Strukturen des Zusammenhalts gebe – in denen teilweise auch Kriminalität stattfindet – passiert das laut Jaraba auf der Ebene der Sub-Sub-Gruppen.

Kritik an straffälligen Familienangehörigen

Manche Angehörige der Großfamilien protzen öffentlich mit kriminellen Aktivitäten. Die meisten Familienmitglieder distanzieren sich Jaraba zufolge aber intern von den kriminellen Verwandten. Einige haben sogar Gruppen und Initiativen gegründet, um die Aktivitäten der straffälligen Mitglieder öffentlich zu verurteilen.

In der Regel wollen Angehörige aber nicht mit der Polizei zusammenarbeiten, so Jarabas Erkenntnis. Sie haben wenig Vertrauen in staatliche Institutionen. Das liegt laut Jaraba unter anderem daran, dass sie sich aufgrund ihres Familiennamens unter Generalverdacht gestellt fühlen. "Um die Menschen für sich zu gewinnen, muss die Polizei Vertrauen zu diesen Gruppen aufbauen und Brücken schlagen", schreibt Jaraba.

Der Begriff "Clans" und "Clankriminalität"

Eine Studie (2023) der Hochschule für Polizei, der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin und der Universität Bielefeld stellt fest: Die Begriffe "Clan" und „Clankriminalität“ sind unscharf und als analytische Kategorien problematisch; sie werden wie selbstverständlich verwendet, obwohl ihre Bedeutung ständig wechselt. Oft werde eine Nähe von „Clankriminalität“ zu Organisierter Kriminalität hergestellt. Die meisten Straftaten, die unter „Clankriminalität“ zusammengefasst werden, hätten aber keinerlei Nähe zu Organisierter Kriminalität und seien häufig sogar nur Ordnungswidrigkeiten. Die Berichterstattung zu „Clankriminalität“ geht laut der Studie vorrangig auf das Handeln von Polizei, Politik und Justiz zurück. Das Handeln von „Clans“ oder „Clanmitgliedern“ selber sei selten der Ausgangspunkt für die Berichterstattung.Quelle Hochschule der Polizei u.A. (2023): "Clankriminalität ist Clankriminalität ist Clankriminalität ist Clankriminalität!?", LINK

Zur Expertise: "Arabisch-türkische Großfamilien: Familienstruktur und 'Clankriminalität'" (2023)
Zur Expertise "Arabische Großfamilien und die "Clankriminalität" (20211)
Zum HowTo für Journalist*innen: "Wie über Clankriminalität berichten?"

Wie viele islamistische Straftaten gibt es?

Stand: Feb. 2025

2023 registrierte das Bundeskriminalamt 990 islamistische Straftaten, im Jahr 2022 381. Das ist ein Anstieg um rund 160 Prozent.Quelle Bundeskriminalamt auf Anfrage des Mediendienst Integration, Mai 2024.

Wie werden islamistische Straftaten erfasst?

Die Landeskriminalämter übermitteln dem Bundeskriminalamt alle politisch motivierten Straftaten. Die Länder ordnen sie ausgehend von den Motiven zur Tatbegehung und den Tatumständen verschiedenen „Themenfeldern" zu (u. a. dem Oberthemenfeld „Islamismus/Fundamentalismus“) sowie einem „Phänomenbereich“ (-links-, -rechts-, -ausländische Ideologie-, -religiöse Ideologie-, -sonstige Zuordnung-), abhängig von den ideologischen Hintergründen und Ursachen der Tatbegehung. Straftaten aus islamistischer Motivation werden im Phänomenbereich PMK -religiöse Ideologie- unter dem Oberthemenfeld „Islamismus/Fundamentalismus“ erfasst.

Wie oft werden Ausländer und Migranten Opfer von Straftaten?

Stand: Apr. 2025

Es gibt verschiedene Statistiken zur Frage, wie oft Ausländer, Flüchtlinge oder rassistisch markierte Menschen Opfer von Straftaten werden:

  • Straftaten gegen Ausländer: Die "Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS)": 2024 registrierten die Polizeibehörden rund 1.327.417 Personen, die Opfer von Straftaten wurden. 342.211 Betroffene waren Ausländer – das ist ein Anteil von 25,8 Prozent aller Opfer. Von ihnen waren 70.051 Personen "Zuwanderer"Personen mit dem Aufenthaltsstatus: "Asylbewerber/-in", "Schutzberechtigte/-r" und "Asylberechtigte/-r", "Kontingentflüchtling", "Duldung" und "unerlaubter Aufenthalt". Ausländer werden damit überproportional oft Opfer von Straftaten – ihr Anteil in der Bevölkerung liegt bei 14,9 Prozent.QuelleBundesinnenministerium (2025): Polizeiliche Kriminalstatistik 2024, Seite 12, Link; Bundesinnenministerium (2024): "Polizeiliche Kriminalstatistik 2023", S. 43, LINK; Statistisches Bundesamt (2024): "Bevölkerung nach Migrationshintergrund und Geschlecht", Erstergebnisse 2023, LINK
  • "Fremdenfeindliche" Straftaten: 2023 zählte das Bundesinnenministerium 15.087 "fremdenfeindliche"Damit sind Delikte gemeint, die sich gegen die (zugeschriebene) Nationalität, ethnische Zugehörigkeit, Hautfarbe oder Religionszugehörigkeit der Opfer richten. Die Bezeichnung "fremdenfeindlich" wird von Fachleuten kritisiert, da es sich bei Betroffenen von Rassismus nicht notwendigerweise um "Fremde" (etwa Ausländer*innen) handelt, sondern zum Beispiel um Schwarze Deutsche oder Deutsche mit Einwanderungsgeschichte. Der Begriff grenze aus, weil er vorgibt, dass die Personen, gegen die sich die feindliche Einstellung richtet, fremd und nicht Teil der deutschen Gesellschaft seien. Korrekter wäre der Begriff "rassistische" Straftaten. Das Bundesinnenministerium benutzt den Begriff der "rassistischen" Straftaten zwar auch. Darunter fallen aber nur ein Teil der "fremdenfeindlichen" Straftaten: nämlich solche, bei denen sich die Motivlage auf die zugeschriebene oder tatsächliche ethnische Zugehörigkeit und/oder Hautfarbe des Opfers bezieht. Straftaten. Das ist ein deutlicher Anstieg um 50 Prozent im Vergleich zu 2022 (10.038) und ein neuer Höchststand. Bereits im Vorjahr war die Zahl gestiegen. Rund 77 Prozent der "fremdenfeindlichen" Straftaten waren 2023 politisch rechts motiviert.Quelle Bundesinnenministerium (2024): "Bundesweite Fallzahlen 2023 Politisch motivierte Kriminalität", S.11 f., LINK; Bundesinnenministerium (2023): "Übersicht 'Hasskriminalität': Entwicklung der Fallzahlen 2001 – 2022", S. 4, LINK

  • Rassistische Gewalttaten: Zahlen zu rassistischen Gewalttaten veröffentlicht der "Verband der Beratungsstellen für Betroffene rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt" (VBRG). 2023 zählte der VBRG 1.446 rassistische Gewalttaten – ein Anstieg um fast ein Drittel im Vergleich zum VorjahrAllerdings sind im Vergleich zum Vorjahr Zahlen für das Bundesland Bayern hinzugekommen, das zuvor nicht erfasst wurde. (1.088). Erfasst sind hier aber nur Taten in elf BundesländernBaden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen.QuelleVerband der Beratungsstellen für Betroffene rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt (2024): "Rechte, rassistische und antisemitische Gewalt 2023", LINK; VBRG (2023): "Rechte, rassistische und antisemitische Gewalt in Deutschland 2022 – Jahresbilanzen der Opferberatungsstellen", LINK

Angriffe auf Flüchtlinge

Stand: Feb. 2025

Angriffe auf Flüchtlinge

2024 gab es 1.905 politisch motivierte Straftaten auf Geflüchtete. 218 Mal waren Flüchtlingsunterkünfte das Ziel politisch motivierter Angriffe. Die Angaben sind vorläufig, es können Nachmeldungen folgen.QuelleBundestag (2025): "Drucksache 20/14737", LINK, eigene Berechnungen

2023 gab es 2.488 politisch motivierte Angriffe auf Geflüchtete. Die Zahlen waren im Vergleich zum Vorjahr (1.420 Angriffe) um 75 Prozent gestiegen. 321 dieser Taten waren Gewaltdelikte, 219 Personen wurden verletzt. Zudem gab es 179 Angriffe auf Unterkünfte von Geflüchteten. Fast 90 Prozent der Taten waren politisch rechts motiviert. Bereits 2022 war die Zahl der Angriffe auf Geflüchtete im Vergleich zum Vorjahr gestiegen.QuelleBundesinnenministerium (2024): PM "Politisch motivierte Kriminalität in Deutschland erreicht neuen Höchststand", LINK

Geringe polizeiliche Aufklärung, wenig Urteile

Viele Angriffe auf Flüchtlingsunterkünfte werden nicht aufgeklärt: 2024 konnte die Polizei bei rund 71 Prozent der Angriffe keine Tatverdächtigen ermitteln. Bei Angriffen auf Geflüchtete außerhalb der Unterkünfte wurden häufiger Tatverdächtige ermittelt, 2024 in rund 68 Prozent der Fälle (Stand: Februar 2025).QuelleDeutscher Bundestag (2025): "Drucksache 20/14737", LINK, eigene Berechnungen

Gerichtlich werden Angriffe auf Flüchtlingsunterkünfte nur selten geahndet. Das zeigt eine Recherche von Südwestrundfunk und Bayerischem Rundfunk. Demnach haben die Behörden zwischen 2015 und 2018  insgesamt 2.558 politisch motivierte Übergriffe auf Asylunterkünfte registriert. In 206 Fällen kam es zu Verurteilungen. Die Aufklärungsquote liege daher bei unter zehn Prozent, so die Autor*Innen.QuelleBR (2020): „Der schwache Staat", Amadeu Antonio Stiftung (2021): "Leben in Gefahr", S. 74

Wie viele rassistische Straftaten gibt es?

Stand: May. 2024

2023 zählte das Bundesinnenministerium 15.087 "fremdenfeindliche"Damit sind Delikte gemeint, die sich gegen die (zugeschriebene) Nationalität, ethnische Zugehörigkeit, Hautfarbe oder Religionszugehörigkeit der Opfer richten. Straftaten. Das ist ein deutlicher Anstieg um 50 Prozent im Vergleich zu 2022 (10.038) und ein neuer Höchststand. Bereits im Vorjahr war die Zahl gestiegen. Rund 77 Prozent der "fremdenfeindlichen" Straftaten waren 2023 politisch rechts motiviert.Quelle Bundesinnenministerium (2024): "Bundesweite Fallzahlen 2023 Politisch motivierte Kriminalität", S.11, LINK; Bundesinnenministerium (2023): "Politisch Motivierte Kriminalität im Jahr 2022, S.10, LINK; Bundesinnenministerium (2023): Übersicht „Hasskriminalität“: Entwicklung der Fallzahlen 2001 – 2022, S. 4, LINK

Die Bezeichnung "fremdenfeindlich" wird von Fachleuten kritisiert, da es sich bei Betroffenen von Rassismus nicht notwendigerweise um "Fremde" (etwa Ausländer*innen) handelt, sondern zum Beispiel um Schwarze Deutsche oder Deutsche mit Einwanderungsgeschichte. Der Begriff grenze aus, weil er vorgibt, dass die Personen, gegen die sich die feindliche Einstellung richtet, fremd und nicht Teil der deutschen Gesellschaft seien. Korrekter wäre der Begriff "rassistische" Straftaten. Das Bundesinnenministerium benutzt den Begriff der "rassistischen" Straftaten zwar auch. Darunter fallen aber nur ein Teil der "fremdenfeindlichen" Straftaten: nämlich solche, bei denen sich die Motivlage auf die zugeschriebene oder tatsächliche ethnische Zugehörigkeit und/oder Hautfarbe des Opfers bezieht.QuelleGlossar der Neuen deutschen Medienmacher: "Ausländerhass, Fremdenfeindlichkeit"; Themenfeldkatalog der PMK; BKA auf Anfrage des MEDIENDIENSTES

Wie aussagekräftig sind behördliche Zahlen?
In einer Expertise für den MEDIENDIENST schreibt die Rechtsanwältin Kati Lang: Viele rassistische Straftaten tauchen in der Statistik des BMI nicht auf. Das liege unter anderem daran, dass viele Betroffene Vorfälle nicht anzeigen. Zudem seien Polizeibehörden nicht ausreichend für Rassismus sensibilisiert, um rassistische Straftaten als solche zu erkennen. Opferberatungsstellen erfassen daher deutlich mehr Delikte als die Behörden, so Lang.QuelleKati Lang (2018): "Rassistische Straftaten – Warum behördliche Statistiken nicht aussagekräftig sind", Expertise für den MEDIENDIENST

Zahlen zu rassistischen Gewalttaten veröffentlicht auch der "Verband der Beratungsstellen für Betroffene rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt" (VBRG). 2023 zählte der VBRG 1.446 rassistische Gewalttaten - ein Anstieg um fast ein Drittel im Vergleich zum VorjahrAllerdings sind im Vergleich zum Vorjahr Zahlen für das Bundesland Bayern hinzugekommen, das zuvor nicht erfasst wurde. (1.088). Erfasst sind hier aber nur Taten in elf BundesländernBaden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen.QuelleVerband der Beratungsstellen für Betroffene rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt (2024): "Rechte, rassistische und antisemitische Gewalt 2023, LINK; (2023): Rechte, rassistische und antisemitische Gewalt in Deutschland 2022 – Jahresbilanzen der Opferberatungsstellen"

Wie können Betroffene reagieren?

Eine Studie des Deutschen Zentrums für Integrations- und Migrationsforschung (DeZIM) zeigt: Betroffene von Rassismus können sich oft nicht richtig zur Wehr setzen. Für die Studie wurden 2.528 Fälle rassistischer Diskriminierung ausgewertet. Nur knapp ein Viertel der Betroffenen hat die Diskriminierung bei einer Antidiskriminierungsstelle gemeldet, öffentlich auf die Diskriminierung aufmerksam gemacht oder Klage eingereicht. Als mögliche Ursachen nennen die Forscher*innen strukturellen Rassismus und die Angst der Betroffenen, als "Problemverursacher" zu gelten.Quelle DeZIM (2021): "Reaktionsmöglichkeiten bei Rassismus"; ZEIT (2021): "Opfer von Diskriminierung wehren sich selten"

Wie viele antisemitische Straftaten gibt es?

Stand: Feb. 2025

2024 wurden vorläufigen AngabenDeutscher Bundestag: Drucksache 20/14419, eigene Berechnung zufolge 5.177 antisemitische Straftaten erfasst, 148 davon Gewalttaten. Die Zahlen sind vorläufig, Nachmeldungen können folgen. 2023 wurden 5.164 antisemitische Straftaten erfasst, 148 davon Gewalttaten. Die antisemitischen Straftaten haben sich von 2022 auf 2023 verdoppelt (2022: 2.641 Straftaten), die meisten Straftaten wurden nach dem Angriff der Hamas auf Israel am 7. Oktober verübt. Auch die Gewalttaten haben von 2022 auf 2023 deutlich zugenommen (2022: 88)QuelleDeutscher Bundestag: Drucksache 20/14419, eigene Berechnung; Deutscher Bundestag: Drucksache 20/13559, S. 2, 5, LINK, eigene Berechnung; BMI (2024): Factsheet Politisch Motivierte Kriminalität 2023, LINK; Deutscher Bundestag (2024): Drucksache 20/11116, S. 2.; Deutscher Bundestag (2024): Drucksache 20/11066, S. 15ff., eigene Berechnung, LINK;

Die antisemitischen Straftaten reichen von Sachbeschädigung, über verbale Hetze bis hin zu körperlichen Attacken gegen Jüdinnen und Juden. 2023 wurden 91 Körperverletzungen registriert (2022: 61). Laut Zivilgesellschaftlichen Organisationen gibt es zunehmend Angriffe auf Gedenkstätten und Erinnerungsorte.Quellevgl. Deutscher Bundestag 20/13559, LINK vgl. Amadeu Antonio Stiftung: Angriffe auf die Erinnerung, Zivilgesellschaftliches Lagebild Antisemitismus, LINK

Antisemitische Straftaten und Vorfälle seit dem 7. Oktober 2023

Seit dem Angriff der Hamas auf Israel am 7. Oktober 2023 und der folgenden israelischen Gegenoffensive ist ein deutlicher Anstieg antisemitischer Vorfälle und Übergriffe zu verzeichnen:

  • Mehr als 10.400 politisch motivierte Straftaten erfasste das BKA seit dem 7. Oktober 2023 im Zusammenhang mit dem Nahost-Krieg (Stand 20. Dezember 2024). Darunter sind rund 4.200 antisemitische Straftaten – die meisten werden einer "ausländischen IdeologieLaut BKA Straftaten bei denen die Tat und/oder die Einstellung des Täters Anhaltspunkte dafür geben, dass eine „aus dem Ausland stammende nichtreligiöse Ideologie“ entscheidend für die Tat war; z.B. sie darauf gerichtet ist politische Ereignisse im In- und Ausland zu beeinflussen.“ oder "religiösen Ideologie" zugeordnet. Unter die Delikte fallen vor allem Sachbeschädigungen und Volksverhetzungen. Insgesamt hat sich die Zahl antisemitischer Straftaten von 2022 auf 2023 verdoppelt (siehe oben).QuelleAntwort des BKA auf Anfrage des MEDIENDIENSTES; Anfrage des MEDIENDIENSTES beim Antisemitismusbeauftragten der Bundesregierung; Deutscher Bundestag (2024): Drucksache 20/11066, S. 15ff. LINK, eigene Berechnung
  • Die Recherche- und Informationsstellen Antisemitismus e.V. (RIAS) verzeichneten zwischen dem 7. Oktober und 31. Dezember 2023 2.787 antisemitische Vorfälle (strafbare und nicht strafbare), darunter 5 Fälle extremer Gewalt, 76 Angriffe und 117 Bedrohungen.QuelleBundesverband RIAS (2023): "Antisemitische Vorfälle in Deutschland 2023", S. 10, LINK
  • Zwischen Oktober 2023 und September 2024 hat die Beratungsstelle OFEK 1.858 Beratungsanfragen erhalten, 1.413 wegen antisemitischer Vorfälle. Zum Vergleich: Das sind mehr Anfragen als in den sechs Jahren zuvor (1.240).QuelleOFEK (2024): "Beratungsstatistik 2023-2024", S. 2ff., LINK
  • 42 Prozent der jüdischen Gemeinden in Deutschland waren 2024 von antisemitischen Vorfällen betroffen, darunter Beleidigungen, Zuschriften, Drohanrufe und Schmierereien. Das zeigt eine Umfrage des Zentralrats der Juden in Deutschland unter Vorsitzenden jüdischer Gemeindenüber 90 Prozent haben geantwortet (98 Gemeinden). 63 Prozent der Gemeinden geben an, dass der Krieg in Nahost negative Auswirkungen auf die Gemeinden habe – es gibt Angst vor Angriffen und einen spürbaren Anstieg von Antisemitismus. 43 Prozent der Gemeinden sagen, dass weniger Mitglieder am Gemeindeleben teilnehmen.QuelleZentralrat der Juden in Deutschland (2024): „Lagebild: Auswirkungen des Krieges in Israel auf die jüdischen Gemeinden in Deutschland“, LINK
  • Laut BMI haben seit dem 7. Oktober antisemitische Beiträge auf den sozialen Medien deutlich zugenommen. Im Zusammenhang mit dem Krieg habe das BKA über 3.500 Löschersuchen und 290 Entfernungsanordnungen in Bezug auf terroristische Inhalte gestellt (Stand 6. Februar 2024).QuellePressemitteilung des BMI, 13. Februar 2024, LINK

Vom wem werden die antisemitischen Straftaten begangen?

Rund 60 Prozent der Straftaten 2023 waren auf das rechte Milieu zurückzuführen, rund 23 Prozent einer "ausländischen Ideologie". In den Vorjahren waren meist über 80 Prozent der Straftaten dem rechten Spektrum zuzuordnen. Der Anteil könnten aber zu hoch gelegen haben, da Straftaten bisher dem rechten Spektrum zugeordnet wurden, wenn es keine "gegenteiligen Anhaltspunkte" gab. Das ändert sich im Jahr 2024, nicht klar zuordenbare Straftaten werden jetzt in der Kategorie "Sonstige Zuordnung" erfasst.QuelleQuelleBMI (2024): Factsheet Politisch Motivierte Kriminalität 2023, LINK, S. 12; Deutscher Bundestag 2024: Drucksache 20/10926, S. 36ff., LINK

Bei den Vorfällen, die die Recherche- und Informationsstellen Antisemitismus 2023 erfassten waren etwa 61 Prozent der Vorfälle keinem Milieu zugeordnet – u.a. da viele Schmierereien oder Beschädigungen mit unbekannten Täter*innen unter den Vorfällen waren. 9 Prozent wurden einem rechtsextremen Hintergrund zugeordnet.QuelleBundesverband RIAS (2023): "Antisemitische Vorfälle in Deutschland 2023", S. 30, 32, LINK

Wie werden antisemitische Straftaten erfasst?
Die Landeskriminalämter übermitteln dem Bundeskriminalamt alle politisch motivierten Straftaten. Die Länder ordnen sie ausgehend von den Motiven zur Tatbegehung und den Tatumständen verschiedenen „Themenfeldern" zu (u. a. Hasskriminalität, eine Unterkategorie davon ist Antisemitismus) sowie einem „Phänomenbereich“ (-links-, -rechts-, -ausländische Ideologie-, -religiöse Ideologie-, -sonstige Zuordnung-), abhängig von den ideologischen Hintergründen und Ursachen der Tatbegehung.

Die PMK ist eine Eingangsstatistik, im Gegensatz zur Polizeilichen Kriminalstatistik. Straftaten werden also schon zu Beginn der polizeilichen Ermittlungen in die PMK aufgenommen. Bis Ende 2023 wurden antisemitische Straftaten automatisch der Kategorie -rechts- zugeordnet, wenn es keine anderen Anhaltspunkte gab. Das wurde für die Erfassung 2024 geändert: Straftaten, fallen unter -sonstige Zuordnung-, falls der Phänomenbereich unklar ist.Quellevgl. Bundeskriminalamt (2024): "Bundesweite Fallzahlen 2023", S. 3, LINK; QuelleDeutscher Bundestag 2024: Drucksache 20/10926, S. 36ff., LINK

Mehr zur Schwächen der PMK-Statistik hier. 

Welche weiteren Statistiken gibt es neben der polizeilichen Kriminalstatistik?

Die polizeiliche Erfassung antisemitischer Straftaten steht in der Kritik: Viele Übergriffe würden nicht registriert, sagen Fachleute. Eine Untersuchung der Universität Bielefeld zeigt: Nur rund ein Viertel der Betroffenen antisemitischer Vorfälle hat diese gemeldet. Betroffene haben oft kein Vertrauen darin, dass die Behörden sie ernst nehmen oder sich durch die Anzeige etwas ändere.

Verschiedene Organisationen führen daher eigene Zählungen durch:

  • Die Recherche- und Informationsstellen Antisemitismus (RIAS) erfassten 2023 bundesweit 4.782 antisemitische VorfälleDazu zählen Angriffe, gezielte Sachbeschädigungen, Bedrohungen, verletzendes Verhalten und antisemitische Massenzuschriften., das ist ein Anstieg um knapp 83 Prozent. Über die Hälfte der Vorfälle ereigneten sich nach dem 7. Oktober (2.787). Die Daten basieren auf Meldungen bei RIAS und Übermittlungen anderer Organisationen.QuelleBundesverband RIAS (2023): "Antisemitische Vorfälle in Deutschland 2023", S. 10, 39, 41, LINK;
  • Der Verband VBRG veröffentlicht jährlich Zählungen von Opferberatungsstellen, darunter Zahlen zu antisemitischen Gewalttaten nach dem Strafgesetzbuch: Für 2023 erfasste der Verband 318 Angriffe (2022: 201). Die erfassten Körperverletzungen haben sich von 2022 auf 2023 mehr als verdreifacht (von 21 auf 71).QuelleVBRG (2024): Pressemitteilung zur Jahresbilanz rechter Gewalt 2023, S3., LINKhttps://verband-brg.de/wp-content/uploads/2024/05/VBRG_Jahresbilanz_rechte_Gewalt_2023_vorab_Sperrfrist210524_final.pdf
  • Die Amadeu Antonio Stiftung führt eine Chronik antisemitischer Straftaten.QuelleRIAS (2023): Antisemitische Vorfälle in Berlin, S. 8; RIAS (2023): Antisemitische Vorfälle in Deutschland 2022, S. 8, S. 36; Amadeu Antonio Stiftung (2019): "Chronik antisemitischer Vorfälle"; RIAS (2021) "Antisemitische Vorfälle in Berlin 2020", S. 4; Universität Bielefeld (2017): "Jüdische Perspektiven auf Antisemitismus in Deutschland", S. 30; Deutscher Bundestag (2017): "Bericht des Unabhängigen Expertenkreises Antisemitismus", Drucksache 18/11970, S. 31.

Wie oft nennen Medien die Herkunft von Tatverdächtigen?

Stand: Feb. 2025

Medien berichten weit häufiger über Gewalt-Delikte von Ausländer*innen, als es ihrem tatsächen Anteil in der Polizeilichen Kriminalitätsstatistik entspricht. Das zeigen mehrere Studien des Medienforschers Thomas Hestermann, die der MEDIENDIENST in Expertisen (2023, 2022 und 2019) veröffentlicht hat.

Die neusten Zahlen aus 2023 zeigen bei Gewalt-Delikten:

  • In rund einem Drittel der Berichte wird die Herkunft des/der Tatverdächtigen genannt.
  • In den Berichten, die die Herkunft nennen, werden Ausländer weit überproportional oft benannt: In Fernsehberichten in 84,2 Prozent und in Zeitungsberichten in 82 Prozent der Fälle, obwohl ihr tatsächlicher Anteil an Straftaten in der Polizeilichen Kriminalstatistik nur rund einem Drittel entspricht.
  • Deutsche Tatverdächtige werden hingegen unterproportional oft dargestellt: Ihr Anteil an Gewalt-Delikten beträgt in Fernsehberichten, die die Herkunft benennen, 15,8 Prozent, in Zeitungsberichten 18,0 Prozent – in der Polizeilichen Kriminalstatistik hingegen 66,7 Prozent.

 

Zur Expertise und Zahlen zur Herkunftsnennung hier (Studie 2023), hier (Studie 2022) und hier (Studie 2019). Zur Expert*innen-Diskussion über die Forschungsergebnisse hier.

Wann sollten Medien die Herkunft nennen, wann nicht?

Wann spielt die Herkunft von Tatverdächtigen eine Rolle? Wann nicht? In einer Expertise für den MEDIENDIENST zeigen die Kriminologen Tobias Singelnstein und Christian Walburg den aktuellen Forschungsstand zu dieser schwierigen Frage. Sie soll es Journalist*innen erleichtern, die Abwägung zu treffen.

Die vollständige Expertise finden Sie hier.
Ein kurzes How To finden Sie hier.

  • Herkunft und Zuwanderungsgeschichte sind "nicht entscheidend" für Kriminalität, so die Forscher. Kriminalität ist Folge einer Vielzahl von Faktoren, insbesondere der Lebensumstände. Staatsbürgerschaft oder Migrationshintergrund können eine indirekte Rolle spielen. Ob das der Fall ist, lässt sich nur im Einzelfall beurteilen.

  • Journalist*innen sollten die Herkunft nur dann nennen, wenn die Herkunft zum Verständnis des Geschehens wichtig ist ("Erklärungswert") und das schwerer wiegt als die negativen Folgen der Nennung ("Stigmatisierungsgefahr").
  • Ein Beispiel sind die Ausschreitungen in Stuttgart im Juni 2020. Die Mehrheit der ermittelten Tatverdächtigen dürfte in Deutschland aufgewachsen sein: Unter den 100 ermittelten Tatverdächtigen waren 66 Deutsche, darunter 49 Deutsche mit Migrationshintergrund (QuelleInnenministerium Baden-Württemberg (November 2020): Stellungnahme für den Landtag, Drucksache 16/8931, Seite 4). Nach bisherigem Kenntnisstand war das nicht von zentraler Bedeutung für die Erklärung der Vorkommnisse, sagen die Forscher. Wenn Tatverdächtige in Deutschland aufgewachsen sind, gebe es oftmals keinen Grund, den Migrationshintergrund oder die Staatsbürgerschaft zu nennen. 
  • Ein weiteres Beispiel sind Partner*innentötungen, über die in Medien immer wieder sehr ausführlich berichtet wird. In solchen Verbrechen zeigen sich häufig Besitz- und Kontrollansprüche, die bei Einheimischen und Zugewanderten vorkommen. 2019 waren knapp zwei Drittel der ermittelten Tatverdächtigen in diesem Bereich Deutsche. Wenn im Einzelfall überholte Vorstellungen wie die "Verteidigung der Ehre der Familie" eine Rolle gespielt haben, kann dies dafür sprechen, dass Medien die Herkunft von Tatverdächtigen erwähnen und diese Bezüge erklären.QuelleBundeskriminalamt (2020): Partnerschaftsgewalt. Kriminalstatistische Auswertung, Berichtsjahr 2019, Seite 29

Regelung zur Herkunftsnennung im Pressekodex

Geregelt ist die Herkunftsnennung in Richtlinie 12.1 des Pressekodex. Der Deutsche Presserat änderte sie 2017 mit einer umstrittenen Entscheidung. Zuvor sollte die Herkunft nur dann genannt werden, wenn es einen Zusammenhang zur Tat gab. Seit 2017 steht im Kodex, die Zugehörigkeit eines Verdächtigen oder Täters zu einer ethnischen, religiösen oder anderen Minderheit sei nur dann zu nennen, wenn „ein begründetes öffentliches Interesse“ bestehe. Das sei etwa der Fall, wenn es sich um besonders schwere oder außergewöhnliche Straftaten wie Terrorismus handelt oder wenn Straftaten aus einer größeren Gruppe begangen wurde, in der viele ein gemeinsames Merkmal wie die Zugehörigkeit zu einer nationalen Gruppe teilen (Beispiel: Kölner Silvesternacht).

Expert*innen warnen davor, dass die Nennung der Herkunft eines Einzelnen zu einer Stigmatisierung ganzer Bevölkerungsgruppen führen kann. Die Herkunft sollte daher nur dann genannt werden, wenn im Bericht erklärt wird, warum diese für die Tat relevant ist. 

Ob Medien über die Nationalität von Tatverdächtigen berichten, kann auch davon abhängen, ob die Polizeibehörde in der jeweiligen Polizeimeldung die Nationalität erwähnt. Eine NDR-Recherche 2021 zeigte: Unter den Bundesländern gibt es keine einheitliche Linie, wie die Polizei mit der Nennung von Nationalitäten umgeht. Selbst innerhalb der Länder gibt es Unterschiede: Einige Polizeidienststellen nennen die Staatsangehörigkeit fast in jeder vierten Meldung, andere fast nie.Quelle NDR (2021): "Polizei nennt Nationalitäten regional sehr unterschiedlich"

Wie viele "Ehrenmorde" gibt es?

Stand: Aug. 2021

Bundesweit werden immer wieder "Ehrenmorde"Der Begriff "Ehrenmord" ist umstritten, unter anderem weil er die Sicht des Täters wiedergibt. Außerdem wird er häufig in Verbindung mit migrantischen Tätern oder Opfern gebraucht, während bei nicht-migrantischen Tätern von "Beziehungstat" gesprochen wird. Quelle debattiert, unter anderem 2005 nach dem Mord an Hatun SürücüDie 23-jährige Hatun Sürücü wurde am 7. Februar 2005 in Berlin-Tempelhof von ihrem jüngeren Bruder ermordet. Anlass für den Mord soll die Missbilligung der Familie gegenüber dem Lebensstil der jungen Frau gewesen sein.. In einer Schätzung von 2011 gingen Forscher*innen von etwa 12 Fällen pro Jahr aus. In drei Fällen pro Jahr handelte es sich um "Ehrenmorde" im engeren Sinne (siehe Definition unten). Grundlage für diese Schätzung ist die Untersuchung von 78 "Ehrenmorden" zwischen 1996 und 2005, zu denen Gerichtsakten vorlagen.QuelleJulia Kasselt, Dietrich Oberwittler "Ehrenmorde in Deutschland 1996-2005" 2011, Seite 7, S. 73

Die Täter waren fast alle ausländische Staatsbürger, die selbst nach Deutschland zugewandert sind. Auch wenn viele Taten von Muslimen begangen wurden, seien auch Christen unter den Tätern, betonen die Forscher*innen. Entscheidend sei nicht die Religion, sondern die Herkunft aus agrarisch geprägten Regionen mit geringem staatlichen Gewaltmonopol.QuelleInterview mit Julia Kasselt (2021): Die Ehrkultur selbst ist nichts Religiöses", Blog "Schantall und die Scharia", Link; Julia Kasselt, Dietrich Oberwittler "Ehrenmorde in Deutschland 1996-2005" 2011, Seite 3; Walburg, Singelnstein (2021): "Sollten Medien die Herkunft von Tatverdächtigen nennen?", Seite 11

Viel häufiger als die sogenannten Ehrenmorde sind Partner*innentötungen aus anderen Motiven (darunter viele "Femizide"): 2019 gab es rund 400 Fälle von (vollendeter oder versuchter) Partner*innentötung, 140 Partner*innen starben. Knapp zwei Drittel der ermittelten Tatverdächtigen hatten die deutsche Staatsangehörigkeit. Die dahinterstehenden "Besitz- und Kontrollansprüche" von Männern seien im Grundsatz universell, sagen die Kriminologen Walburg und Singelnstein.QuelleWalburg, Singelnstein (2021): "Sollten Medien die Herkunft von Tatverdächtigen nennen?", Seite 11 sowie für die Kriminalitätszahlen: Bundeskriminalamt: Partnerschaftsgewalt. Kriminalstatistische Auswertung, Berichtsjahr 2019. Wiesbaden: BKA 2020, Seite 5, Seite 8 und Seite 29

Dass es eine Art "Kultur-Rabatt" für "Ehrenmorde" vor Gericht gebe, ist ein Mythos, erklärt die Juristin und Kriminologin Julia Kasselt in einem MEDIENDIENST-Interview 2014. Im Gegenteil: Deutsche Gerichte sehen in der Verteidigung der Ehre einen "niedrigen BeweggrundBeweggründe zu einem Tötungsverbrechen sind „niedrig”, wenn sie nach allgemeiner sittlicher Wertung auf tiefster Stufe stehen und deutlich verwerflicher und verachtenswerter erscheinen als bei einem Totschlag, siehe Strafgesetzbuch § 211." – "Ehrenmorde" werden also in der Regel härter bestraft als vergleichbare Delikte.QuelleJulia Kasselt "The Judicial Interpretation of Honour Killings in Germany" 2014 – Pressemitteilung

Umstrittener Begriff "Ehrenmord"

Der Begriff "Ehrenmord" ist umstritten, unter anderem weil er die Sicht der Täter wiedergibt. Bei vielen Fällen handelt es sich um Grenzfälle zur sogenannten "Blutrache" oder "Partner*innentötung". Zwei Jurist*innen vom "Max Planck Institut für ausländisches und internationales Strafrecht" haben 2011 eine Studie im Auftrag des Bundeskriminalamts verfasst und die Tatbestände folgendermaßen definiert:

  • Ehrenmord im engeren Sinn ist die Tötung eines Mädchens oder einer Frau durch ihre Blutsverwandten zur vermeintlichen Wiederherstellung der kollektiven Familienehre. 
  • Grenzfälle zur Partner*innentötung: Die gewaltsame Reaktion eines (Ex-) Partners auf das Unabhängigkeitsstreben, Trennung bzw. Trennungsabsicht oder (vermutete) Untreue einer Ehefrau oder Partnerin.
  • Blutrache: Ist die Tötung eines Mitglieds aus einer Familie, um damit die vermeintliche Ehrverletzung an einem Mitglied der eigenen Familie zu rächen.QuelleJulia Kasselt, Dietrich Oberwittler: "Ehrenmorde in Deutschland 1996-2005" (2011), Seite 2

 

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Polizeiliche Kriminalstatistik   Zahlen und Studien zu Kriminalität

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