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Europäische Union

In der EU gibt es verschiedene Akteure, die die Einwanderungs- und Asylpolitik bestimmen. Dazu gehören vorwiegend das EU-Parlament und der Rat der EU. Diese Institutionen haben in den vergangenen zwanzig Jahren zunehmend Einfluss auf Einwanderungs- und Asylpolitik der einzelnen Mitgliedstaaten geübt, während Integration und Wirtschaftsmigration weitestgehend in die Kompetenz der Staaten fallen.

Welche Freizügigkeit genießen Unionsbürger?

Das EU-Freizügigkeitsgesetz umfasst vier Freiheiten, die

  1. Reisefreiheit,
  2. Dienstleistungsfreiheit,
  3. Niederlassungsfreiheit und
  4. Arbeitnehmerfreizügigkeit.

EU-Bürger*innen können also innerhalb der Europäischen Union in ein anderes Land ziehen und dort Arbeit suchen. Unionsbürger*innen, die in einem anderen Mitgliedstaat leben, haben „die gleichen Rechte und Pflichten [...] wie die Staatsangehörigen dieses Staates.“RechtsgrundlageArtikel 4 der EU-Verordnung 883/2004

Das betrifft auch den Anspruch auf Sozialleistungen für Arbeitnehmer*innen und Arbeitssuchende – wie etwa Hartz IV.Rechtliche GrundlageVO 883/2004: Artikel 3, Absatz 3 und Artikel 70

Es gibt jedoch Einschränkungen: Der EU-Freizügigkeits-RichtlinieRichtlinie 2004/38/EG, Artikel 7 zufolge müssen EU-Bürger*innen, die in einem anderen EU-Staat leben, den eigenen Lebensunterhalt bestreiten können.

Welche Ansprüche auf Sozialleistungen haben EU-Bürger in Deutschland?

Zum 1. Januar 2017 hat der Gesetzgeber die SozialleistungenZum Beispiel Sozialhilfe, Arbeitslosengeld, Wohn- und Kindergeld, die EU-Bürger*innen in Deutschland zustehen, eingeschränkt.

Wer hat keinen Anspruch auf Sozialleistungen?

  • Alle EU-Bürger*innen, die weniger als drei Monate in Deutschland waren und hier keine Arbeit ausgeübt haben.Rechtliche GrundlageEuGH Urteil C299/14
  • EU-Bürger*innen, die "allein zum Zweck der Arbeitssuche" nach Deutschland eingewandert sind.Rechtliche GrundlageSGB II §7

Wer hat Anspruch auf Sozialleistungen?

  • Wer in Deutschland arbeitet oder gearbeitet hat, gilt als "Arbeitnehmer" und hat wie deutsche Staatsbürger*innen Zugang zu Sozialleistungen.
  • Für diejenigen, die länger als ein Jahr am Stück in Deutschland gearbeitet haben, ist dieser Anspruch uneingeschränkt.
  • Wer weniger als ein Jahr gearbeitet hat, hat maximal sechs Monate Anspruch auf Sozialleistungen.Rechtliche GrundlageEU-Freizügigkeitsrichtlinie Artikel 7, Absatz 3 c und das EuGH-Urteil Az. C 67/14 vom September 2015
  • Wer keine Arbeit hat, hat erst nach fünf Jahren Aufenthalt Anspruch auf Sozialleistungen nach SGB II und SGB XII.Rechtliche GrundlageSGB II §7 und Gesetz zur "Regelung von Ansprüchen ausländischer Personen in der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach SGB II und XII" – SGB §23, Absatz 3

Der Europäische Gerichtshof hat 2014 in einem Urteil festgestellt: Wenn sie in einem anderen Mitgliedstaat weder arbeiten noch Arbeit suchen, können EU-Bürger*innen ihr Freizügigkeitsrecht verlieren.

Wie viel Kindergeld geht ins Ausland?

Insgesamt zahlte Deutschland 2021 für rund 16,7 Millionen Kinder Kindergeld. Davon waren rund 1,8 Prozent (etwa 292.100) nicht-deutsche Kinder, die im Ausland leben – in den allermeisten Fällen die Kinder von EU-Arbeitskräften, die in Deutschland arbeiten. Nach Wohnsitz waren das besonders häufig Kinder polnischer Kindergeldberechtigter (134.000), gefolgt von Kindern rumänischer (rund 31.500) und tschechischer Staatsbürger*innen (rund 31.900).QuelleFamilienkasse (2022): Monatliche Bestandsstatistik der Bundesagentur für Arbeit, jeweils Zahlen für Dezember

Mehrere Jahre stieg die Zahl der im Ausland lebenden Kinder von ausländischen Arbeitskräften in Deutschland, für die Kindergeld gezahlt wird. Das sei unter anderem darauf zurückzuführen, dass heute mehr EU-Ausländer*innen in Deutschland lebten und arbeiteten als noch vor ein paar Jahren, erklärte der Arbeitsmarktforscher Herbert Brücker vom „Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung“ (IAB) im Interview mit dem MEDIENDIENST. Inzwischen stagniert die Zahl.

Nach geltendem EU-RechtVerordnung (EG) 883/2004 und Verordnung (EG) 987/2009 sowie nach dem deutschen EinkommensteuergesetzEStG §62, LINK können EU-Bürger*innen für ihre Kinder im Ausland Kindergeld beantragen, sofern sie in Deutschland steuerpflichtig arbeiten. Das gilt auch für Saisonarbeiter*innen, die einkommensteuerpflichtig in Deutschland arbeiten. Die Höhe des Kindergeldes muss exakt dem von inländischen Arbeitskräften entsprechen – so ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs EuGH von 2021. Niedrigere Sätze – etwa für Arbeitskräfte, deren Kinder im Ausland leben – sind nicht zulässig. Im konkreten Fall ging es um eine Sonderregelung in Österreich, die vom EuGH für unzulässig erklärt wurde.QuelleEuropäischer Gerichtshof (2021): Urteil des Gerichtshofs in der Rechtssache C-328/20, Link

Dass EU-Bürger*innen für ihre im Ausland lebenden Kinder in Deutschland Kindergeld beziehen können, sorgt immer wieder für Kontroversen. Ein Faktencheck des MEDIENDIENSTES zeigt jedoch, dass die Aufregung nicht angebracht ist. Etwa ist es nicht möglich, in mehreren EU-Staaten volles Kindergeld zu bekommen.

Einwanderer aus der EU: Wer kommt nach Deutschland?

Im ersten Halbjahr 2021 sind etwa 213.000 EU-Bürger*innen nach Deutschland zugewandert. Im Vergleich zum Vorjahr sank die Zahl der neuzugewanderten EU-Bürger*innen um 4,4 Prozent. Die meisten EU-Einwanderer*innen kamen aus Rumänien (77.469), Polen (37.093) und Bulgarien (26.245). Im gleichen Zeitraum sind knapp 143.619 EU-Bürger*innen ausgewandert – darunter etwa 46.533 Rumän*innen, 26.214 Pol*innen und 16.594 Bulgar*innen.QuelleBAMF, Freizügigkeitsmonitoring Migration von EU-Staatsangehörigen nach Deutschland 2021, Seiten 3, 5 und 9. Die Wanderungszahlen des Freizügigkeitsmonitoring basieren auf Zahlen des Ausländerzentralregisters und unterscheiden sich von den An- und Abmeldungen-Zahlen, die das Statistische Bundesamt für die Wanderungsstatistik benutzt.

EU-Bürger*innen in Deutschland

Zum Stichtag 30. Juni 2021 lebten laut Ausländerzentralregister (AZR) knapp 5 Millionen Staatsangehörige anderer EU-Staaten in Deutschland. Das sind etwa 106.000 Personen mehr als im Juni 2020.QuelleBAMF, Freizügigkeitsmonitoring: Migration von EU-Staatsangehörigen nach Deutschland Jahresbericht 2021, Seite 15

Einwander*innen aus EU-Staaten und deren Kinder stellen einen großen Teil der Bevölkerung mit Migrationshintergrund hierzulande: Von den rund 22,3 Millionen Menschen mit Migrationshintergrund, die Ende 2021 in Deutschland lebten, hatten rund 7,4 Millionen Bezüge zu einem Mitgliedstaat der Europäischen Union.QuelleStatistisches Bundesamt (2022), Ergebnisse des Mikrozensus 2021, Seite 65

Von den Menschen mit EU-Migrationshintergrund haben die meisten Bezüge zu: 

  • Polen: Rund 2,2 Millionen Menschen. Nach Menschen mit familiären Bezügen zur Türkei (rund 1,3 Millionen) bilden sie die zweitgrößte Gruppe unter den Menschen mit Migrationshintergrund.
  • Rumänien: 1 Million
  • Italien: 923.000
  • Kroatien: 422.000
  • Griechenland: 449.000
  • Bulgarien: 306.000
  • Österreich: 365.000
  • Frankreich: 254.000
  • Spanien: 235.000
  • Niederlande: 224.000
  • Portugal: 167.000QuelleStatistisches Bundesamt (2022), Ergebnisse des Mikrozensus 2021, Seite 65

Wie viele Bürger aus anderen EU-Ländern arbeiten in Deutschland?

In Deutschland arbeiten rund 2,64 Millionen Staatsangehörige aus anderen EU-Ländern (Stand: Dezember 2021). Die BeschäftigungsquoteDie Beschäftigungsquote im Rahmen der Beschäftigungsstatistik gibt den Anteil der Beschäftigten von 15 bis unter 65 Jahren an der gleichaltrigen Bevölkerung an. Quelle: Bundesagentur für Arbeit liegt bei rund 60,3 Prozent. In der Gesamtbevölkerung sind es 68,9 Prozent. Arbeitslos waren im Dezember 2021 etwa 199.000 EU-Staatsbürger oder etwa 7 Prozent (Gesamtbevölkerung: 5,9 Prozent).

Das geht aus dem "ZuwanderungsmonitorInstitut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (2022): Zuwanderungsmonitor, Seite 5" des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) hervor. Gezählt werden hier alle, die sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind, auch in Minijobs. Selbstständige sind dabei nicht berücksichtigt.QuelleInstituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (2022): Zuwanderungsmonitor, Seite 5

Leistungen nach SGB II ("Hartz IV") erhalten laut IAB 419.000 EU-Ausländer in Deutschland (Stand: Oktober 2021). Die sogenannte SGB-II-HilfequoteSGB II-Hilfequoten geben an, wie groß der Anteil von hilfebedürftigen Personen, die nach dem SGB II leistungsberechtigt sind, an einer bestimmten Bevölkerungsgruppe ist. Quelle: Bundesagentur für Arbeit von Unionsbürger*innen lag im Oktober 2021 bei 9,5 Prozent (Gesamtbevölkerung: 8 Prozent). Darunter fallen auch sogenannte Aufstocker, die zwar arbeiten, aber so wenig verdienen, dass sie zusätzlich Hartz IV beantragt haben.

Zur Rubrik "EU-Asylpolitik": Gemeinsames Europäisches Asylsystem (GEAS)

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