Flüchtlinge aus der Ukraine
Seit der russischen Invasion in die Ukraine sind Millionen Menschen auf der Flucht. Wohin fliehen sie? Wie ist ihre rechtliche Situation? Und welche Folgen hat der Krieg für die Communities in Deutschland?
Flüchtlinge aus der Ukraine in Deutschland
Zwischen Ende Februar und dem 19. Juni 2022 wurden rund 867.214 Personen aus der Ukraine im deutschen Ausländerzentrlregister (AZR) registriert. Etwa 98 Prozent von ihnen sind ukrainische Staatsbürger*innen – rund 67 Prozent von ihnen sind Frauen, etwa 38 Prozent Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren.Quelle.
Wie viele Geflüchtete aus der Ukraine tatsächlich Deutschland erreicht beziehungsweise verlassen haben, lässt sich nicht genau sagen. Ukrainische Staatsbürger*innen können ohne Visum in die Europäische Union einreisen und sich in EU-Mitgliedstaaten des Schengen-Raums frei bewegen. Menschen, die aufgrund der Richtlinie der Europäischen Union über den vorübergehenden Schutz in die EU einreisen durften, wurden auch nicht systematisch registriert. Auch das BMAF sagt, dass einige Geflüchtete bereits weitergereist sein könnten.Quelle
Was weiß man über die Flüchtlinge aus der Ukraine?
Eine Befragung des BMI unter rund 2.000 Geflüchteten legt nahe, dass rund 84 Prozent der Kriegsflüchtlinge Frauen sind (von den im AZR Geflüchteten sind rund 70 Prozent Frauen). 58 Prozent von ihnen sind gemeinsam mit ihren Kindern nach Deutschland gekommen. Ihr Durchschnittsalter liegt bei 38 Jahren. 92 Prozent der Befragten waren in der Ukraine berufstätig oder in der Ausbildung. Etwa die Hälfte der geflüchteten Ukrainer*innen möchte erst einmal in Deutschland bleiben (42 Prozent).Quelle
Vergleiche mit den bisherigen Migrant*innen aus der Ukraine zeigen: Ihr Bildungsniveau dürfte vergleichsweise hoch sein. Rund die Hälfte hat einen Hochschulabschluss (Quelle). In der Ukraine arbeiteten vergleichsweise viele von ihnen in akademischen, technischen oder medizinischen Berufen. Hier bestehen in Deutschland große Personalengpässe, was die Jobsuche erleichtern dürfte (Quelle). Erste Zahlen aus Beratungsstellen zeigen, dass viele Ukrainer*innen als Lehr- oder Pflegekräfte arbeiten möchten.Quelle
Der Weg dorthin ist allerdings schwer: Zuerst müssen sie Deutsch lernen und ihre Abschlüsse anerkennen lassen. Bis es soweit ist könnten sich einige von ihnen für Jobs entscheiden, in den weniger Deutschkenntnisse nötig sind, wie etwa Reinigungsberufe oder Zeitarbeit – und dann in diesen niedrig qualifizierten Bereichen "festhängen". Fachleute empfehlen deshalb bessere Sprach- und Integrationsangebote und eine geänderte Verteilung der Geflüchteten.Quelle
Wo wohnen sie?
42 Prozent der Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine halten sich laut der Befragung des Bundesinnenministeriums in Großstädten auf – vor allem in Berlin (14 Prozent), München (5 Prozent) und Hamburg (3 Prozent). Sie zogen laut Befragung vor allem dorthin, wo es Freunde oder Verwandte gab beziehungsweise wo sie die Hoffnung haben, eine Arbeit zu finden.
Etwa ein Viertel der Befragten wohnte zum Zeitpunkt der Befragung bei Freunden (vor allem in Berlin und Hamburg), 22 Prozent in einer sonstigen Privatwohnung und 19 Prozent bei Verwandten. 42 Prozent der Befragten wollen am jetzigen Ort bleiben. 32 Prozent rechnen damit, bald in die Ukraine zurückzukehren. Knapp jede*r Fünfte hat noch keinen Plan.
Eine vergleichende Befragung des Leibniz Instituts für Sozialwissenschaften in Deutschland und Polen hat ergeben: In Deutschland leben mehr ukrainische Geflüchtete bei Freunden und Familie (rund 41 Prozent) als in Polen (etwa 34 Prozent). In Polen sind mehr Geflüchtete in Hotels und Mietwohnungen untergekommen: Jeweils rund 15 Prozent – gegen jeweils sieben beziehungsweise zehn Prozent in Deutschland.
Ukrainische Flüchtlinge in anderen Ländern
Seit der russischen Invasion in der Ukraine sind Millionen Menschen auf der Flucht. Die wichtigsten Zahlen:
- Der IOM zufolge sind rund 7.134.000 Millionen Menschen innerhalb der Ukraine geflohen (Stand: 23. Mai).
- Laut UNHCR gab es seit dem 24. Februar 8.007.014 (Stand 21. Juni) Grenzübertritte aus der Ukraine in andere Länder. Mehrfache Grenzübertritte einer Person werden mehrfach gezählt.
- 3.510.070 Personen (Stand 21. Juni) haben dem UNHCR zufolge europaweit temporären Schutz auf Basis der Massenzustromrichtlinie der EU oder ähnlichen Mechanismen (wie beispielsweise dem Schutzstatus S in der Schweiz) erhalten.
- Dem ukrainischen Grenzschutz zufolge gab es seit dem 28. Februar rund 2.836.563 Grenzübertritte aus den umliegenden Ländern in die Ukraine (Stand: 21. Juni). Das UNHCR verrechnet die Zahl der in die Ukraine einreisenden Personen nicht mit der Zahl der Ausreisen. Eigenen Angaben zufolge ist unklar, wie viele davon Rückkehrer*innen sind und wer nur kurzzeitig einreist, wie beispielsweise Helfer*innen. Mehrfache Grenzübertritte werden auch mehrfach gezählt.
Stand 21. Juni war die Anzahl der Grenzübertritte aus der Ukraine in die Nachbarstaaten und die Anzahl der Personen mit internationalem Schutz:
Quelle: Neueste Zahlen veröffentlicht der UNHCR wöchentlich über diese Webseite. Zu Polen gibt der polnische Grenzschutz über seinen Twitter-Kanal täglich die Zahl der Grenzübertritte aus der Ukraine, sowie Einreisen in die Ukraine, bekannt (LINK).
Hinweise zu den Zahlen: Wie viele Geflüchtete aus der Ukraine sich in welchem Land aufhalten, kann nicht genau ermittelt werden: Da einige Geflüchtete aus der Ukraine zunächst in ein Land fliehen und anschließend in ein anderes weiterreisen (z.B. über die Republik Moldau nach Rumänien), können sich Verzögerungen oder doppelte Zählungen in den Daten ergeben. Darüber hinaus können sich ukrainische Staatsbürger*innen frei zwischen den EU-Staaten bewegen. Es könnte also auch sein, dass einige Menschen in einem Land zwar Schutz beantragen, aber später in ein anderes Land weiterreisen. Quelle
Quelle: Seit Juni veröffentlicht das UNHCR wöchentlich auch die Zahlen für nicht-Anrainerstaaten über diese Webseite. Die Innenministerien einiger Länder – beispielsweise der Schweiz, Italiens oder Tschechiens – verkünden die aktuellen Zahlen täglich über ihre offiziellen Twitter-Accounts.
Wer flieht: Es fliehen vor allem Frauen und Kinder, Männer zwischen 18 und 60 Jahren dürfen wegen der Mobilmachung das Land nicht verlassen. Unter den Geflüchteten aus der Ukraine sind auch viele Drittstaatsangehörige, die dort gelebt hatten: Der IOM zufolge sind inzwischen etwa 263.000 Drittstaatsangehörige davon aus dem Land geflohen (Stand: 17. Juni). Darunter sind laut UNHCR auch mehrere tausend Personen, die als Geflüchtete in der Ukraine waren, unter anderem aus Syrien und Afghanistan.
Minderjährige Flüchtlinge aus der Ukraine
Rund 4,3 Millionen Kinder mussten aus den Kriegsgebieten der Ukraine fliehen, 1,8 Millionen in andere Länder, schätzte das Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen UNICEF Ende März. Rund die Hälfte der Kriegsflüchtlinge aus dem Land sind Kinder und Jugendliche.Quelle
310.199 Kinder und Jugendliche unter 18 Jahre wurden laut Bundesinnenministerium seit Kriegsbeginn im Ausländerzentralregister erfasst (Stand 2. Juni). Davon sind 117.824 im Grundschulalter (6 bis 11 Jahre), 108.624 zwischen 12 und 17 Jahren alt. Einige von ihnen könnten bereits weitergereist sein.Quelle
Ukrainische Kinder und Jugendliche an deutschen Schulen
Rund 139.000 Kinder und Jugendliche aus der Ukraine wurden bereits an deutschen allgemein- und berufsbildenden Schulen aufgenommen (Stand: 19. Juni 2022).Quelle
Mindestens 13.400 zusätzliche Lehrkräfte an Schulen seien nötig, um die neuen Schüler*innen zu unterrichten, so eine Studie des Instituts der Deutschen Wirtschaft (IW) von Ende Mai. Bei einem engeren Betreuungsschlüssel wären mindestens 20.200 zusätzliche Lehrer*innen nötig.Quelle
11 von 16 Bundesländern planen sogenannte Willkommensklassen für geflüchtete Schüler*innen. Das zeigt eine Umfrage des MEDIENDIENSTES vom 24. März 2022. Die meisten Bundesländer sehen vor, dass die Schüler*innen in den Willkommensklassen auch am Regelunterricht teilnehmen, häufig in Fächern wie Kunst, Sport oder Musik. Anders in Bayern und Bremen: Dort werden neu zugewanderte Kinder und Jugendliche zunächst ganz getrennt von den übrigen Schüler*innen unterrichtet. In Hamburg werden Schüler*innen in Klasse 1 und 2 in Regelklassen beschult, ab Klasse 3 in separaten Klassen.Quelle
Laut Medienberichten nehmen einige ukrainische Schüler*innen am Online-Unterricht ihrer Schulen in der Ukraine teil. Aktuell gelten dafür Ausnahmeregelungen für eine Übergangszeit, in der die Schulpflicht nicht greift. Das könnte sich zum neuen Schuljahr 2022/2023 ändern.Quelle
Schüler*innen, die wegen des Kriegs ihren Schulabschluss nicht machen konnten, können sich trotzdem für ein Studium bewerben. Das hat die Kultusministerkonferenz Mitte April beschlossen.Quelle
Drittstaatsangehörige in der Ukraine
Im Zuge des russischen Angriffs auf die Ukraine mussten auch viele Drittstaatsangehörige das Land verlassen. Nach Angaben der Internationalen Organisation für Migration (IOM) waren es zum Stichtag 17. Juni 2022 rund 263.000 Personen. Sie können voraussichtlich nur dann wie ukrainische Staatsbürger*innen aufgrund der "Massenzustrom-Richtlinie" einen Aufenthaltstitel in der Europäischen Union erhalten, wenn sie internationalen Schutz genießen oder sich mit einem unbefristeten Aufenthaltstitel in der Ukraine aufgehalten haben und nicht sicher in ihr Herkunftsland zurückkehren können.
Rund 293.600 Ausländer*innen sollen 2020 – Zeitpunkt der jüngsten Erhebung der Internationalen Organisation für Migration (IOM) – in der Ukraine mit dauerhaftem Aufenthaltsstatus gelebt haben. Außerdem hatten mehr als 150.000 Personen befristete Aufenthaltstitel. Etwa die Hälfte von ihnen waren internationale Studierende – vor allem aus Indien (23,6 Prozent), Marokko (11,5 Prozent), Turkmenistan und Aserbaidschan (jeweils sieben und sechs Prozent) und Nigeria (fünf Prozent).Quelle
Unter den Drittstatsangehörigen sind laut UNHCR auch ungefähr 4.900 Flüchtlinge und Asylsuchende (vorläufige Zahlen für 2021; 2020: rund 4.600). Die meisten von ihnen kamen aus Afghanistan und Syrien. Der Migrationsforscher Franck Düvell schätzt allerdings, dass zum Kriegsausbruch deutlich mehr Geflüchtete im Land lebten: Seit den 80er Jahren sollen im Land etwa rund 20.000 afghanische Flüchtlinge Schutz gesucht haben.Quelle
Ukrainer*innen in Deutschland
Vor dem Ukraine-Krieg lebten rund 331.000 Menschen mit einem ukrainischen Migrationshintergrund in Deutschland. Sie machten rund 10 Prozent der postsowjetischen Migrant*innen und deren Nachkommen aus. Etwas mehr als die Hälfte von ihnen hat die deutsche Staatsangehörigkeit (196.000), etwas weniger die ukrainische Staatsangehörigkeit (135.000), so die Zahlen der Bevölkerungsfortschreibung für 2020.Quelle
Tatsächlich könnten es bis zu 250.000 ukrainische Staatsbürger*innen in Deutschland gewesen sein, schätzte Migrationsforscher Franck Düvell, denn viele Menschen pendelten visumsfrei zwischen den beiden Ländern.
Eine Besonderheit: Unter den ukrainischen Staatsangehörigen sind Frauen deutlich in der Mehrheit (rund 64 Prozent).Quelle
Nachdem russische Einheiten 2014 die Krim besetzt haben und Krieg im Osten des Landes ausgebrochen ist, haben viele Ukrainer*innen ihr Land verlassen. Die Zahl derjenigen, die nach Deutschland eingewandert sind, ist gestiegen.
Wo leben viele Ukrainer*innen?
Einige Geflüchtete aus der Ukraine werden zunächst zu ihren Verwandten oder Bekannten ziehen, die schon länger in Deutschland leben. Deshalb ist es interessant, zu wissen, wo bis jetzt viele ukrainische Staatsbürger*innen gelebt haben.
Die meisten Ukrainer*innen lebten vor dem Krieg in Berlin (13.000) und München (7.300). Zudem lebten viele in Städten und Ballungsräume im Westen und Süden. Verglichen mit anderen ausländischen Bevölkerungsgruppen sind sie stärker verteilt über das Bundesgebiet. In Ostdeutschland ist ihr Anteil höher, vor allem weil dort verhältnismäßig wenige andere Ausländer*innen leben, wie IAB-Forscher*innen gezeigt haben. Den größten Anteil an der ausländischen Bevölkerung haben Ukrainer*innen in Schwerin (7,8 Prozent) und Frankfurt/Oder (7 Prozent). Die Verteilung liegt unter anderem daran, dass jüdische Kontingentflüchtlinge aus der Ukraine in den 1990er Jahren über das Bundesgebiet verteilt wurden.Quelle
Die meisten ukrainischen Staatsangehörigen in Deutschland, die vor dem Krieg einreisten, haben einen unbefristeten Aufenthaltstitel – das heißt: Sie leben in der Regel seit mindestens fünf Jahren in Deutschland und dürfen hier bleiben. Von den Personen, die noch einen befristeten Aufenthaltsstatus haben, kamen die Hälfte über den Familiennachzug (47 Prozent), als Flüchtlinge (22 Prozent) oder zu Erwerbszwecken (13 Prozent) nach Deutschland.Quelle
Einen Asylantrag haben in den letzten Jahren nur wenige Ukrainer*innen gestellt und von denen haben nur wenige Asyl erhalten. Bis Ende 2021 lag die Schutzquote für ukrainische Geflüchtete bei rund vier Prozent.Quelle
Im Vergleich zu anderen Gruppen postsowjetischer Migrant*innen sind Ukrainer*innen stärker sozial benachteiligt. Mehr als ein Drittel von ihnen verdient im Monat weniger als 1.500 Euro, wie Zahlen aus der Zeit vor dem Ukraine-Krieg zeigen.
Mehr Zahlen und Fakten zu post-sowjetischen Communities insgesamt in Deutschland im Infopapier
"Post-Sowjetische Migration in Deutschland" (Juni 2021)
Rechtliche Situation für Flüchtlinge aus der Ukraine in DEU
Die derzeitige rechtliche Situation für Ukrainer*innen gestaltet sich wie folgt:
- Ukrainische Flüchtlinge können ohne Visum nach Deutschland einreisen. Nach der Einreise können sie sich für 90 Tage in Deutschland aufhalten (Anhang II der EU-Verordnung 2018/1806).
- Nach Ablauf der 90 Tage können sie bei der Ausländerbehörde eine Aufenthaltserlaubnis für nochmals 90 Tage beantragen (§ 40 AufenthV)
- EU-Massenzustrom-Richtlinie : Auf europäischer Ebene wurde am 4. März 2022 die "Massenzustrom-Richtlinie" aktiviert. Das bedeutet: Ukrainische Geflüchtete müssen in Deutschland und allen anderen EU-Ländern kein normales – üblicherweise langwieriges und bürokratisches – Asylverfahren durchlaufen. Stattdessen bekommen sie automatisch einen Aufenthaltsstatus. Dieser Aufenthaltsstatus – genannt: »vorübergehender Schutz« – gilt zunächst für ein Jahr und kann sich zweimal automatisch um sechs Monate verlängern. Der Rat kann diesen Status noch einmal um ein weiteres Jahr, auf maximal drei Jahre, verlängern. In Deutschland wird die Richtlinie durch den §24 AufenthG umgesetzt.Quelle
- Derzeit laufende Asylverfahren von Ukrainer*innen werden zur Zeit vom BAMF nicht entschieden, sondern "rückpriorisiert", das heißt vorläufig zurückgestellt.Quelle
- Abschiebungen sind laut Bundesinnenministerium auf Anfrage des MEDIENDIENSTES derzeit "nicht denkbar". Die Zuständigkeit für Abschiebungen liegt aber bei den Bundesländern. Sie müssen daher über einen Abschiebestopp entscheiden (§ 60a I AufenthaltG).Quelle
- Eine Sonderregelung gibt es für Jüdinnen:Juden aus der Ukraine. Sie können über eine jüdische Gemeinde in Deutschland dauerhaften Aufenthalt als Kontingentflüchtlinge beantragen. Das gilt, wenn sie zum Zeitpunkt des russischen Angriffs dauerhaft in der Ukraine gelebt haben und jüdischer Abstammung sind.Quelle
Wie ist die Situation für Nicht-Ukrainer*innen, die aus der Ukraine fliehen?
- Personen ohne ukrainischen Pass – sogenannte Drittstaatsangehörige, zum Beispiel ausländische Studierende aus afrikanischen Staaten – bräuchten eigentlich ein Visum (oder einen anderweitigen Aufenthaltstitel), um nach Deutschland einzureisen.Quelle
- Wegen des Krieges wird davon eine Ausnahme gemacht: Mit zwei Verordnungen hat das Bundesinnenministerium klar gestellt, dass auch Nicht-Ukrainer*innen, die sich bei Ausbruch des Krieges in der Ukraine aufgehalten haben, zur Zeit ohne Visum legal einreisen können. Das gilt zunächst bis zum 31. August 2022.Quelle
- Die anschließenden rechtlichen Aufenthaltsmöglichkeiten für Drittstaatsangehörige sind komplizierter als für ukrainische Staatsangehörige:
- Familienangehörige von Personen, die einen Aufenthaltstitel nach § 24 AufenthG (also, nach der "EU-Massenzustrom-Richtlinie") bekommen, erhalten auch einen Aufenthaltstitel nach § 24 AufenthG.Quelle
- Anerkannte Flüchtlinge aus der Ukraine und ihre Familienangehörigen bekommen ebenfalls einen Aufenthaltstitel nach § 24 AufenthG.Quelle
- Drittstaatsangehörige mit einem befristeten oder unbefristeten Aufenthaltstitel in der Ukraine können einen Aufenthaltstitel nach § 24 AufenthG bekommen, wenn eine Rückkehr in ihr jeweiliges Herkunftsland unmöglich ist. Wie diese "Unmöglichkeit" zu verstehen ist, hat das Bundesinnenministerium in einem Rundschreiben vom 14.4.2022 konkretisiert: Bei Personen mit einem unbefristeten Aufenthaltstitel in der Ukraine wird im Regelfall davon ausgegangen, dass sie nicht in ihr Herkunftsland zurückkehren können. Personen mit einem befristeten Aufenthaltstitel in der Ukraine hingegen müssen individuell darlegen, warum eine Rückkehr nicht möglich ist (Gründe können etwa politische Verfolgung, Kriege oder persönliche lebensgefährdende Umstände sein). Bei Personen aus Syrien, Afghanistan und Eritrea wird grundsätzlich angenommen, dass eine Rückkehr unmöglich ist. Auch die EU-Kommission hat in "Operativen Leitlinien" zur Umsetzung der "EU-Massenzustrom-Richtlinie" Hinweise zur Auslegung gegeben.Quelle
- Drittstaatsangehörige, die keinen Aufenthaltstitel nach § 24 AufenthG erhalten, können sich um anderweitige Aufenthaltstitel bemühen: Etwa einem Aufenthaltstitel zum Zwecke des Studiums oder einem humanitären Aufenthaltstitel nach Durchlaufen eines Asylverfahrens.
Welche Rechte ergeben sich aus § 24 AufenthG / aus der "EU-Massenzustrom-Richtlinie"?
Personen, die gemäß der "EU-Massenzustrom-Richtlinie" (in Deutschland: § 24 AufenthG) vorübergehenden Schutz bekommen, haben im Aufnahmeland folgende Rechte:
- Ausübung einer abhängigen oder selbstständigen Erwerbstätigkeit,
- Zugang zu Bildungsangeboten für Erwachsene, Fortbildungen, bzw. Zugang zum Bildungssystem für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren
- Anspruch auf medizinische Versorgung
- Anspruch auf Sozialleistungen
- Anspruch auf angemessene Unterbringung bzw. finanzielle Unterstützung für eine Unterkunft. Die Geflüchteten werden in Deutschland nach dem Königsteiner Schlüssel auf die Bundesländer verteilt. Das betrifft nicht Personen, die privat untergekommen sind.Quelle
- Ein späterer Wechsel zu einem anderen Aufenthaltsstatus (z.B. Studium, Arbeit) ist laut Rundschreiben des Bundesinnenminisiteriums möglich.Quelle
Quellen:
- EU: Durchführungsbeschluss des Rates der Europäischen Union zur Massenzustromrichtlinie
- BMI: Rundschreiben zur Umsetzung der "EU-Massenzustrom-Richtlinie" (14. April 2022)
- Auswärtiges Amt: "Virumsfreies Einreisen in den Schengenraum für ukrainische Staatsangehörige"
- Auswärtiges Amt: "Aktuelle Situation in der Ukraine"
- Innenministerium: "Fragen und Antworten zur Einreise aus der Ukraine"
- BAMF: "Fragen und Antworten zur Einreise aus der Ukraine und zum Aufenthalt in Deutschland"
- Asyl.net: Fragen und Antworten: Perspektiven für nicht-ukrainische Staatsangehörige, die aus der Ukraine geflüchtet sind
Beratungsstellen für ukrainische Flüchtlinge:
- Berlin: Beratungsstellen (PDF)
- Deutschlandweit: Refugee Law Clinics Deutschland, Datenbank Asyl.net
- Webseite Germany4Ukraine des Innenministeriums
- Informationsseite von Handbook Germany
Welche Sozialleistungen bekommen Flüchtlinge aus der Ukraine?
Geflüchtete aus der Ukraine können wie andere Asylbewerber*innen und Geduldete Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen. Diese umfassen Unterkunft, Verpflegung, medizinische Versorgung und einen monatlichen Geldbetrag. Das gilt sowohl für ukrainische Staatsbürger*innen als auch für Drittstaatsangehörige, die nicht in ihr Herkunftsland zurückkehren können.Quelle
Ab dem 1. Juni können sie außerdem wie leistungsberechtigte deutsche Staatsbürger*innen Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch beziehen – das heißt Arbeitslosengeld oder Sozialhilfe. Dafür müssen sie einen Aufenthaltstitel zum vorübergehenden Schutz (§24 AufenthG) besitzen oder zumindest eine Bescheinigung über ihren rechtmäßigen Aufenthalt. Ihre Identität muss außerdem geklärt sein – entweder durch Speicherung ihrer Daten im Ausländerzentralregister (AZR) oder durch eine erkennungsdienstlichen Behandlung bis zum 31. Oktober 2022. Geflüchtete aus der Ukraine können schon jetzt einen entsprechenden Antrag bei den Jobcentern stellen.Quelle
Der Übergang zu Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch hat klare Vorteile: Flüchtlinge erhalten dadurch höhere monatliche Geldbeträge, Mehrbedarfszuschläge für Alleinerziehende und Schwangere sowie eine reguläre Krankenversicherung. Sie bekommen außerdem Zugang zu den Vermittlungs- und Beratungsangebote der Bundesagentur für Arbeit.Quelle
Geflüchtete aus der Ukraine, die in Deutschland arbeiten oder sich mindestens 15 Monate im Land aufhalten, haben zudem Anspruch auf Kindergeld. Studierende, die als Flüchtlinge aus der Ukraine kamen, haben ab dem 1. Juni 2022 Anspruch auf BAföG.Quelle
Wie viele ukrainische Geflüchtete Sozialleistungen nach dem SGB beziehen werden, ist schwer abzusehen. Nicht alle Geflüchteten, die im Ausländerzentralregister (AZR) eingetragen sind, werden Leistungen beziehen: Einige von ihnen sind fortgezogen oder haben einige Einkommensquellen. Bei 200.000 zusätzlichen Bedarfsgemeinschaften rechnet die Bundesregierung mit Mehrausgaben von 3,4 Milliarden Euro im Jahr.
Zum Stichtag 20. Juni 2022 waren mehr als 211.000 Flüchtlinge aus der Ukraine bei den Jobcentern angemeldet, so die Bundesagentur für Arbeit auf Anfrage des Mediendienstes – die meisten von ihnen in Bayern (rund 43.300 Menschen), Nordrhein-Westfalen (33.700) und Baden-Württemberg (etwa 28.000 Personen).
Aufgrund der Sonderregelung für Geflüchtete aus der Ukraine fordern Gewerkschaften und Menschenrechteorganisationen eine Abschaffung des Asylbewerberberleistungs-Systems und eine Eingliederung aller Flüchtlinge und Asylbewerber*innen in das reguläre Sozialhilfesystem.
Anfeindungen und Angriffe im Zusammenhang mit dem Krieg
Seit Kriegsbeginn in der Ukraine gibt es besonders in den sozialen Medien Berichte über Anfeindungen und Angriffe auf Personen russischer und ukrainischer Herkunft sowie deren Einrichtungen. Das tatsächliche Ausmaß der Vorfälle einzuschätzen, ist schwierig.
Medienberichten zufolge hat das Bundeskriminalamt in den ersten Wochen seit der Invasion deutschlandweit mehr als 500 "strafrechtlich relevante Ereignisse" im Zusammenhang mit dem Konflikt registriert (Stand 21.03.2022).Quelle
Eine Umfrage des MEDIENDIENSTES unter den Landeskriminalämtern zeigt: Unter den Ländern, in denen viele Straftaten begangen wurden, sind Nordrhein-Westfalen mit 169 Straftaten, Berlin mit 108 und Niedersachsen mit 105 Straftaten (Stand: 23. März 2022). Mehrere LKAs konnten keine Auskunft zum Thema geben. Bei den Straftaten handelt es sich vor allem um Sachbeschädigungen und Beleidigungen. Vereinzelt kam es auch zu Körperverletzungen. Betroffen waren Personen russischer, ukrainischer oder belarussischer Herkunft.
Expert*innen warnen im Zusammenhang mit vermeintlichen Angriffen auf russische Menschen und Einrichtungen allerdings vor Desinformationen und Propaganda. Besonders in den sozialen Medien ließe sich beobachten, dass Accounts, die ansonsten russische Propaganda teilen, gezielt Falschmeldungen zu Angriffen kreieren und verbreiten. Einer Untersuchung der Amadeu Antonio Stiftung zufolge werden derartige Falschmeldungen auch immer wieder gezielt von Verschwörungsideolog*innen oder Personen aus der „Querdenken-Szene“ verbreitet. Fachleute meinen, dass auch die russische Regierung mit Propagandakampagnen versuche, innerhalb Deutschlands Unruhe zu stiften und die Erfassung des Ausmaßes des tatsächlichen Problems zu erschweren.Quelle
Welche Folgen hat der Krieg für die Communities in Deutschland?
Bislang ist das noch nicht klar. Es gibt Berichte über Straftaten gegen russisch- oder ukrainischstämmige Menschen – meist Sachbeschädigungen oder Beleidigungen und Bedrohungen. Laut Medienberichten warnt das Bundesinnenministerium in diesem Zusammenhang allerdings vor Falschmeldungen. Es könnte gezielte Desinformationen des russischen Staates geben.Quelle
Wie sehen Communities den Krieg?
Laut ersten Umfragen sehen Eingewanderte aus Russland und ihre Nachkommen den Krieg ähnlich kritisch wie der Rest der Bevölkerung: Mehr als 80 Prozent finden, die russische Regierung sei verantwortlich für den Krieg, so eine erste Umfrage des Dezim-Institus (Online-Umfrage mit rund 2.600 Befragten, davon 370 mit postsowjetischem Migrationshintergrund). Die Annahme, diese Gruppe würde Putin unterstützen, sei nicht haltbar, so die Studie. Aber es gibt auch Unterschiede: Unter den Eingewanderten ist die Zustimmung zu Sanktionen gegen Russland etwas geringer und etwas mehr halten die Nato für verantwortlich als im Rest der Bevölkerung.Quelle
Mögliche Konflikte in den Communities in Deutschland verlaufen nicht entlang von ethnischen oder sprachlichen Linien. Das war die Einschätzung von Expert*innen auf einem Pressegespräch des Mediendienstes am 21. Februar vor Kriegsbeginn. Wer Russisch als Muttersprache hat, ist nicht automatisch loyal zu Russland und entsprechendes gilt für die Menschen aus der Ukraine. "Die Konfliktlinien verlaufen quer durch die Communities", sagt der Historiker Jannis Panagiotidis.
Innerhalb der russischsprachigen Communities in Deutschland findet die russische Propaganda weniger Zuspruch, als das noch bei der Krim-Annexion 2014 der Fall war, so Journalist und Aktivist Nikolai Klimeniouk. Menschen mit Bezug zur Ukraine seien in den vergangenen Monaten politisch aktiver geworden, sagt die Kommunikationswissenschaftlerin Anna Litvinenko. Ähnlich wie zu Beginn des Ukraine-Kriegs 2014 würden viele von ihnen ihre Solidarität bekunden, Hilfslieferungen organisieren und an Kundgebungen gegen die russische Aggression teilnehmen.
Mehr zu den Expert*innen-Statements >> hier.
Informationsangebote für ukrainische Geflüchtete
Seit kurzem gibt es die Tagesschau mit ukrainischen und russischen Untertiteln. RTL veröffentlicht täglich Nachrichten über den Krieg in ukrainischer Sprache. Und der Tagesspiegel übersetzt einzelne Artikel ins Ukrainische. Das sind nur einige Beispiele dafür, wie deutsche Medien ihre Nachrichtenangebote anpassen, um Geflüchtete aus der Ukraine zu erreichen. Auch russischsprachige Medien in Deutschland konzentrieren sich seit Ausbruch des Krieges stärker auf Inhalte für Geflüchtete.
Der MEDIENDIENST hat eine Übersicht mit Informationsangeboten für ukrainische Geflüchtete zusammengestellt:
Medienangebote für Geflüchtete:
⇒ Im "Ukraine Update" berichtet RTL wochentags über den Krieg in deutscher sowie in ukrainischer Sprache. Moderiert wird das Format von der geflüchteten TV-Moderatorin Karolina Ashion.
⇒ Cosmo, das internationale Radioprogramm des WDR, sendet täglich die ukrainische Deutschlandminute, ein Kurzpodcast auf Ukrainisch.
⇒ Die ARD-Mediathek bietet Zugang zur Tagesschau mit ukrainischen und russischen Untertiteln sowie zur Sendung mit der Maus und vielen weiteren Kinderprogrammen auf Ukrainisch.
⇒ Der Tagesspiegel veröffentlicht ukrainische Übersetzungen einzelner Artikel.
⇒ Die Deutsche Welle schreibt sowohl auf Ukrainisch als auch auf Russisch und veröffentlicht täglich Nachrichtenzusammenfassungen in beiden Sprachen auf YouTube.
⇒ BILD TV bietet ukrainische Untertitel an. Und Bild.de veröffentlicht Texte über den Konflikt in ukrainischer Sprache.
⇒ Funk, das Jugendportal von ARD und ZDF, betreibt den Instagram-Account how.to.deutschland und vermittelt dort Informationen über den Alltag in Deutschland.
⇒ Der Mitteldeutsche Rundfunk veröffentlichen Nachrichten, Informationen und Hilfsangebote auf Ukrainisch. Ebenso gibt es täglich einen 5-10-minütigen Nachrichtenpodcast in ukrainischer Sprache.
⇒ Das Katapult Magazin hat ein Sonderheft mit einem ukrainischen News-Team veröffentlicht und twittert täglich via Katapult-Ukraine
Informationen von Behörden und NGOs:
⇒ Das Bundesinnenministerium hat die Plattform Germany4Ukraine erstellt. Dort finden Geflüchtete Antworten auf Fragen zur Einreise, zu Arbeitserlaubnissen oder zur medizinischen Versorgung.
⇒ Auf der Internetseite der Bundesbeauftragte für Integration, Migration und Flucht gibt es FAQs zu Einreise-, Aufenthalts- und Asylrecht, Unterkünften, dem Gesundheitswesen sowie zu den wichtigen Behörden und Ansprechpartner*innen. Die Informationen sind auf Englisch, Deutsch, Ukrainisch und Russisch, auch als Handout zum Download verfügbar.
⇒ Handbook Germany bietet auf einer eigenen Ukraine-Seite rechtliche und praktische Informationen zu Arbeitserlaubnis, Aufenthalt, staatlichen Hilfen, Kinderbetreuung, Studium und dem Wohnen. Das Angebot ist barrierefrei und auf Ukrainisch, Russisch, Englisch und Deutsch verfügbar.
⇒ Die Verbraucherzentrale hat wichtige Informationen zu Einreise, Aufenthalt, Mobilität, Unterkunft und Registrierung, Telefon- und Internettarifen, Geldtransfers von und in die Ukraine, der Kontoeröffnung in Deutschland auf Ukrainisch veröffentlicht.
Exkurs: Rechtliche Situation in Polen, Tschechien, Ungarn
Das Mercator Forum Migration und Demokratie (MIDEM) hat in drei Policy Briefs staatliche Maßnahmen und gesellschaftliche Reaktionen in Polen, Ungarn und Tschechien zur Flucht aus der Ukraine zusammen gefasst.
Rechtliche Situation für ukrainische Flüchtlinge in Polen
Polen hat bislang die meisten Flüchtlinge aus der Ukraine aufgenommen. Am 12. März ist dort ein Gesetzespaket in Kraft getreten, um unbürokratisch die rechtliche Situation der Geflüchteten zu regeln. Es gilt nur für ukrainische Staatsbürger*innen sowie deren Ehegatt*innen und Kinder. Dem Vizeminister Maciej Wąsik zufolge müssen Drittstaatsangehörige bestehende Kanäle nutzen, um eine Aufenthaltserlaubnis in Polen zu erlangen.
Unter anderem sieht das Sonder-Gesetzespaket vor:
- Aufenthaltserlaubnis: Bei legaler Einreise (frühestens 24. Februar 2022) nach Polen, bekommen ukrainische Staatsbürger*innen sowie deren Ehegatten und enge Familienmitglieder eine 18-monatige Aufenthaltserlaubnis. Diese können sie nach Ablauf verlängern. Bei Ausreise von über einem Monat aus Polen verlieren sie den Status. Ukrainer*innen, die sich bereits zuvor in Polen aufhielten und nicht bereits eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis haben, bekommen ihr Visum ebenfalls automatisch ab dem 24. Februar für 18 Monate verlängert.
- Arbeitsmarkt und Sozialsystem: Für ukrainische Flüchtlinge wurde im nationalen Registersystem (PESEL) eine neue Kategorie eingeführt. Die Nummer können Ukrainer*innen über kommunale Bürgerämter beantragen. Damit können sie z.B. ein Bankkonto eröffnen, sich beim Arzt oder Finanzamt registrieren und arbeiten. Nach Registrierung bekommen die Flüchtlinge einmalig 300 PLN (rund 60 Euro). Nach Erhalt der PESEL-Nummer können ukrainische Flüchtlinge auch Arbeitslosengeld beantragen und andere Sozialleistungen beziehen (z.B. Familiengeld und Kita-Zuschüsse). Arbeitgeber können ukrainische Angestellte unbürokratisch anmelden, wobei das Innenministerium Obergrenzen einführen kann, die sich u.a. nach dem lokalen Arbeitsmarkt richten.
- Finanzielle Unterstützung für Haushalte, die Flüchtlinge aufnehmen: Menschen in Polen, die Geflüchtete aus der Ukraine bei sich zu Hause aufnehmen, bekommen dafür bis zu zwei Monate lang umgerechnet 1.200 PLN monatlich (etwa 250 Euro).
- Finanzierung: Die polnische Staatsbank richtet einen Sonderfonds ein, um Kommunen bei der Aufnahme von Flüchtlingen aus der Ukraine zu unterstützen. Bezirke (Wojwodschaften), die den Großteil der Maßnahmen koordinieren (beispielsweise die Erstaufnahmepunkte), können unbürokratisch Aufträge an zivilgesellschaftliche Organisationen vergeben.
- Gesundheitssystem: Das Sonder-Gesetzespaket sieht für ukrainische Flüchtlinge einen regulären Zugang zum polnischen Gesundheitssystem vor und ermöglicht ihnen auch staatlich finanzierte psychologische Unterstützung.
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