Welche Sozialleistungen bekommen Flüchtlinge aus der Ukraine?

Ukrainische Flüchtlinge erhalten in Deutschland derzeit Bürgergeld. Neu ankommenden Ukrainern will die Bundesregierung jedoch die geringeren Asylbewerberleistungen zahlen.

Flüchtlinge aus der Ukraine haben in der Regel Anrecht auf Bürgergeld oder Sozialhilfe, während sie Sprachkurse besuchen oder nicht arbeiten. Alleinstehende erhalten 563 Euro pro Monat. Dazu kommen bei einer Wohnung Hilfen für Miete und Heizung sowie Krankenversicherung. Bundesarbeitsministerium (2024): „Leistungen und Bedarfe im Bürgergeld”, Link

Das wird sich ändern: Am 19. November 2025 beschloss das Kabinett einen Gesetzentwurf , der vorsieht, dass Geflüchtete aus der Ukraine, die nach dem 1. April 2025 eingereist sind, nicht mehr Bürgergeld, sondern Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten sollen (sog. Rechtskreiswechsel). Sie bekämen dann weniger Hilfen (455 Euro pro Monat für Alleinstehende, mehr Infos ) und unterlägen weiteren Einschränkungen. Auch würden sie nicht mehr von den Jobcentern, sondern von den Arbeitsagenturen betreut. Expert*innen und Verbände kritisieren den Gesetzentwurf: Durch den Rechtskreiswechsel würde der Integrationsprozess für neu-ankommende Ukrainer*innen verlangsamt und es würden höhere Kosten für die Kommunen entstehen. Gesetzentwurf Leistungsrechtsanpassungsgesetz, 19.11.2025, Link ; BMI Nachtrag zur RegPK am 4.8.25; Regierungskreise auf Anfrage des Mediendienstes; Koalitionsvertrag 2025 : „Verantwortung für Deutschland”, S. 96; Mediendienst Integration (2024): Versorgung, Dossier mit Zahlen & Fakten zu Asyl-Leistungen, Link ,

Wie viele Ukrainer beziehen Sozialleistungen?

Im April 2026 waren nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit rund 483.200 Ukrainer*innen als „erwerbsfähige Leistungsberechtigte” bei den Jobcentern gemeldet und hatten somit Anspruch auf Bürgergeld. Hinzu kommen rund 175.400 Personen, die nicht erwerbsfähig sind und Bürgergeld beziehen, in der Regel Kinder. Bundesagentur für Arbeit (2026): „Arbeitsmarktsituation von Staatsangehörigen der Asylherkunftsländer (TOP 8) und Ukraine”, Stand April 2026, LINK

Laut Angaben der Bundesagentur für Arbeit bezogen im April 2026 somit etwa die Hälfte der Ukrainer im erwerbsfähigen Alter Bürgergeld (Erwerbslosenquote: 49 Prozent). Bundesagentur für Arbeit (2026): „Arbeitsmarktsituation von Staatsangehörigen der Asylherkunftsländer (TOP 8) und Ukraine”, LINK

Ein Großteil der erwerbsfähigen Ukrainer befindet sich aktuell in Jobcenter-Maßnahmen, Integrationskursen Mehr dazu an anderer Stelle im Dossier, unter: Arbeitsmarktintegration .  oder in kurzfristiger Arbeitsunfähigkeit, zum Beispiel Alleinerziehende mit Kindern ohne Kitaplatz. Tatsächlich arbeitslos gemeldet waren im Januar 2026 laut der Bundesagentur für Arbeit 207.800 Ukrainer*innen. 62 Prozent von ihnen sind Frauen. Bundesagentur für Arbeit (2026): „Migration und Arbeitsmarkt”, LINK

Einer Studie des ifo-Instituts (Juli 2025) zufolge sind für ukrainische Geflüchtete bei der Entscheidung für ein Zielland besonders gute Jobchancen entscheidend – Sozialleistungen hingegen spielen eine deutlich kleinere Rolle. Adema et al. (2025): „Refugees from Ukraine value job opportunitiesover welfare”, Link ; Link zur PM

Wer bekommt was beim Bürgergeld?

Seit dem 1. Juni 2022 haben Geflüchtete aus der Ukraine Anspruch auf Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch – also auf Bürgergeld (vorher Arbeitslosengeld II) oder Sozialhilfe. Dafür müssen sie einen Aufenthaltstitel zum vorübergehenden Schutz ( §24 AufenthG ) oder eine vorläufige Aufenthaltserlaubnis (sogenannte Fiktionsbescheinigung) besitzen und ihren dauerhaften Wohnsitz in Deutschland haben. Bundesagentur für Arbeit, Pressemitteilung am 23.5.2022: Betreuung aus einer Hand: Jobcenter ab Juni für Geflüchtete aus der Ukraine zuständig und Bundesamt für Migration und Flüchtlinge: Hilfeportal Germany for Ukraine, Sozialleistungen (abgerufen am 13.2.2023).

Wer Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch bezieht, hat Anspruch auf monatliche Geldbeträge Der Regelsatz für Alleinstehende und alleinerziehende Leistungsberechtigte nach SGB II/XII beträgt 563 Euro (Stand: Mai 2026), LINK . , sowie Mehrbedarfszuschläge für Alleinerziehende und Schwangere. Leistungsbeziehende erhalten eine Krankenversicherungskarte und haben Anspruch auf Behandlung bei Krankheit, Schwangerschafts- und Mutterschaftsleistungen, sowie Vorsorgeuntersuchungen. Sie bekommen außerdem Zugang zu den Vermittlungs- und Beratungsangebote der Bundesagentur für Arbeit. Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) 2023, Das ändert sich im Neuen Jahr, LINK ; BMAS (2023): „ Fragen und Antworten für Geflüchtete aus der Ukraine (abgerufen am 10.2.23)”, Flüchtlingsrat Berlin, Kriegsflüchtlinge Ukraine : Einreise, Registrierung, Weiterreise, Aufenthalt, Arbeit, Sozialrecht, Unterkunft, med. Versorgung, Spenden (aktualisiert am 8.12.2022), Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Pressemitteilung, 14. Februar 2024.

Zudem haben Geflüchtete aus der Ukraine Anspruch auf Kindergeld , vorausgesetzt ihre Kinder haben ihren Wohnsitz in Deutschland. Grundsätzlich können Eltern auch Elterngeld und Unterhaltsvorschuss beziehen. Studierende, die als Flüchtlinge aus der Ukraine kamen, haben seit dem 1. Juni 2022 Anspruch auf BAföG . Bundesagentur für Arbeit, Kindergeld für Geflüchtete aus der Ukraine (abgerufen am 10.2.2023), Bundesagentur für Arbeit (14.2.2023) Familienkasse in Zahlen: Bilanz 2022, Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend, Informationen für Geflüchtete aus der Ukraine (abgerufen am 10.2.20223), Rede der Bundesministerin für Bildung und Forschung, Bettina Stark-Watzinger am 12.5.2022

Seit Januar 2024 kann die Leistungshöhe für Flüchtlinge gekürzt werden, die in Gemeinschaftsunterkünften leben – etwa, wenn Verpflegung und/oder Heizkosten vom Träger gestellt werden. Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) 2023: „Das ändert sich im Neuen Jahr”, LINK

Diskriminierung in Jobcentern

Einer qualitativen Studie aus 2025 zufolge erlebten Ukrainer*innen in mehreren Jobcentern Diskriminierung. Unter anderem sollen Sachbearbeiter*innen ihnen vorgeworfen haben, „Sozialtourismus” zu betreiben. Dies könne laut den Studienautor*innen zu Benachteiligungen beim Zugang zu Arbeit und Sozialleistungen führen. Antidiskriminierungsstelle des Bundes (2025): „Diskriminierung von Menschen aus dem östlichen Europa - Das Jobcenter als Schnittstelle zwischen Arbeitsmarkt und Wohlfahrtsstaat”, S. 37-39, LINK