Ausländer und Ausländerinnen haben drei Möglichkeiten, regulär nach Deutschland einzureisen:
- Visum (erteilt durch eine diplomatische Außenstelle),
- Visafreie Einreise mit gültigem Pass (gilt für 59 Drittstaaten),
- EU-Freizügigkeit.
Wenn eine Person mit einem abgelaufenen Visum oder ohne jegliche Aufenthaltsberechtigung einreist, reist sie irregulär ein.
Zum Begriff: Die Bundespolizei bezeichnet die irregulären Einreisen als „unerlaubte Einreisen“. Manchmal werden irreguläre Einreisen auch als "illegale Einreisen" bezeichnet.
Wer reist irregulär ein?
Alle Personen, die keinen gültigen Aufenthaltstitel für Deutschland besitzen, reisen irregulär ein. Dazu gehören auch die meisten Flüchtlinge, die nach Deutschland kommen. Denn wenn Menschen zum Beispiel im Falle eines Kriegsausbruchs plötzlich fliehen müssen, bleibt keine Zeit, um sich vorher um ein Visum zu kümmern.
Selbst wenn Personen aus Kriegsländern versuchen, ein Visum für Deutschland zu bekommen, bleibt dies meist erfolglos. Eine Aufenthaltserlaubnis aus "völkerrechtlichen oder dringenden humanitären Gründen" kann nur in Ausnahmefällen von besonderer politischer Bedeutung erteilt werden. Würde ein Flüchtling stattdessen versuchen, ein Touristenvisum zu bekommen, so würde dies an der sogenannten Rückkehrbereitschaft scheitern. Und auch die Anzahl der "Resettlement"-Plätze ist gering.Quelle
Beförderungsunternehmen ist es verboten, Menschen ohne Aufenthaltsstatus nach Deutschland zu bringen. Eine Fluggesellschaft würde zum Beispiel sanktioniert werden, wenn sie Flüchtlinge ohne Aufenthaltstitel nach Deutschland brächte. Daher bleibt einer Person, die fliehen muss, in den meisten Fällen nur die Möglichkeit, als „irregulärer“ Flüchtling – und damit meist auf umständlichen und gefährlichen Wegen – nach Deutschland zu kommen.Quelle
Warum sind Flüchtlinge ab dem Moment des Asylantrags nicht mehr „irregulär"?
Sobald Flüchtlinge in Deutschland ankommen, stellen sie normalerweise zügig einen Asylantrag. Ab diesem Moment sind sie nicht mehr „irregulär“: Denn im Moment des Asylgesuchs gilt ihr Aufenthalt in Deutschland als legal und sie erhalten eine Aufenthaltsgestattung. Für die ursprünglich irreguläre oder unerlaubte Einreise dürfen Asylsuchende nicht strafrechtlich belangt werden. Das ergibt sich aus der Genfer Flüchtlingskonvention: Sie verbietet die Sanktionierung der irregulären Einreise, da Flüchtlinge meist gar nicht anders können, als „illegal“ oder „irregulär“ einzureisen.Quelle
Wie viele irreguläre Einreisen nach Deutschland gibt es und was sagen die Zahlen aus?
Zwischen 2020 und 2023 stieg die Zahl der irregulären Einreisen an, danach gab es einen Rückgang. 2024 gab es in den meisten Monaten circa 7.000 irreguläre Einreisen. Die Zahlen stehen immer wieder im Mittelpunkt der Debatte rund um Migration und Flucht nach Deutschland. Dabei sind sie kein präziser Gradmesser für die Zahl der Flüchtlinge: Die offizielle Statistik zu der Frage, wie viele Asylbewerber nach Deutschland kommen, ist die Asylantrag-Statistik des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Vergleicht man die monatlichen – oder auch jährlichen – Zahlen der irregulären Einreisen mit den Asylanträgen, so zeigt sich: Die Zahl der Asylanträge ist deutlich höher.Quelle
Der Grund für die höheren Asylantragszahlen: Zwar reisen die meisten Flüchtlinge irregulär nach Deutschland ein – es werden aber nicht alle dabei kontrolliert.
Irreguläre Einreisen stoppen – geht das?
Irreguläre Einreisen zu stoppen würde bedeuten, fast gar keine Flüchtlinge mehr nach Deutschland hereinzulassen. Mit der aktuellen Rechtslage wäre das nicht vereinbar. Denn selbst wenn die Bundesregierung immer mehr Grenzbeamte an deutschen Grenzen postiert, bedeutet das nicht, dass die Beamten Asylsuchende an der Grenze abweisen dürfen: Nach deutschem und europäischem Recht hat jede asylsuchende Person in Deutschland Anspruch auf die individuelle Prüfung ihres Antrags. Ohne diese Prüfung darf sie nicht zurückgewiesen werden.
Dies gilt auch für Personen, die über einen der EU-Nachbarstaaten Deutschlands einreisen: Sie haben mindestens einen Anspruch auf Durchführung des "Dublin-Verfahrens". In diesem Verfahren wird geprüft, ob Deutschland oder ein anderer EU-Mitgliedstaat für das Asylverfahren zuständig ist. So ist Deutschland zum Beispiel immer dann zuständig, wenn bereits enge Familienmitglieder der asylsuchenden Person in Deutschland leben oder wenn in dem EU-Mitgliedstaat, in den die Person als erstes eingereist war, sehr schlechte Bedingungen herrschen – so wie jahrelang in Griechenland. Dass Zurückweisungen an EU-Binnengrenzen rechtswidrig sind, haben zuletzt Urteile sowohl des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) als auch des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) bestätigt.Quelle
Die Grenzpolizei kann ankommende Asylsuchende also nur kontrollieren, nicht aber abweisen. In den letzten Monaten gab es Medienberichte, laut denen Grenzbeamte mit suggestiven Methoden versucht haben sollen, Personen vom Stellen eines Asylgesuchs abzuhalten, damit sie diese dann ohne Asylverfahren oder Dublin-Verfahren abweisen können. Ein solches Vorgehen würde irreguläre Einreisen verhindern – wäre aber illegal.Quelle
Von Donata Hasselmann, Grafiken: Lina Steiner und Muhabbet Kaynak
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