Abschiebung
Eine Abschiebung ist eine staatliche Zwangsmaßnahme: Die Polizei bringt einen Flüchtling außer Landes – im äußersten Fall mit Gewalt. Zwar ist die Zahl der Abschiebungen 2015 gestiegen, doch die Mehrheit der Ausreisepflichtigen verlässt Deutschland nach der Ausweisung eigenständig. Abgeschobene dürfen für einen bestimmten Zeitraum nicht wieder einreisen. Quelle: Mediendienst Integration
Abschiebungsverbot
Wenn die drei Schutzformen – Asylberechtigung, Flüchtlingsschutz, subsidiärer Schutz – nicht greifen, dann ist es möglich in Deutschland zu bleiben, wenn ein Abschiebungsverbot greift. Das geschieht etwa, wenn im Herkunftsland eine "erhebliche konkrete Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit" besteht beziehungsweise wenn Asylbewerber*innen krank sind und sich ihr Gesundheitszustand durch eine Abschiebung weiter verschlechtern könnte. Auch humanitäre oder politische Gründe können für ein Abschiebungsverbot sprechen. Man erhält dann eine Aufenthaltserlaubnis für ein Jahr. Quelle: BAMF
Abstammungsprinzip
Nach dem Abstammungsprinzip oder ius sanguinis (lateinisch für „Blutsrecht“ ) erhält ein Kind mit der Geburt die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn mindestens ein Elternteil deutscher Staatsbürger ist. Lange Zeit war das Abstammungsprinzip maßgeblich für das deutsche Staatsangehörigkeitsrecht. 2000 wurde es mit einer Reform des Staatsangehörigkeitsgesetzes durch das Geburtsortsprinzip ergänzt. Quelle: Bundesregierung
Afrikaner
Die Bezeichnung „Afrikaner“ wird im Alltag und in der Berichterstattung oft synonym für Schwarze Menschen verwendet – obwohl möglicherweise gar keine Bezüge zu Afrika vorhanden sind. Außerdem suggeriert der Begriff, es handle sich dabei um ein Land, statt um einen vielfältigen Kontinent.
Aleviten
Das Alevitentum ist eine Glaubensgemeinschaft, die den vierten Kalifen Ali ibn Abi Talib als den einzig rechtmäßigen Nachfolger Mohammeds anerkennt. Auch wenn viele Aleviten sich als Muslime verstehen, gehen die Meinungen auseinander: die Alevitische Gemeinde in Deutschland (AGD) spricht von einer "eigenständigen Religionsgemeinschaft". Quelle: Glossar der Neuen Deutschen Medienmacher
Ankunftsnachweis
Der Ankunftsnachweis ist ein Identitätsdokument, das alle Asylsuchenden spätestens ab Mitte 2016 erhalten sollen. Er beinhaltet ein Foto und sieht aus wie die alten Führerscheine. Der Ankunftsnachweis gilt nur bis ein Asylantrag beim zuständigen Bundesamt (BAMF) gestellt wurde. Asylsuchende erhalten ihn, wenn sie in einer Erstaufnahmeeinrichtung registriert wurden. Quelle: BMI
Ankunftszentren
"Ankunftszentren" sind eine Antwort der Bundesregierung auf den akuten Bearbeitungsstau bei den Asylanträgen: Ab 2016 soll pro Bundesland jeweils ein BAMF-Zentrum eingerichtet werden, wo die meisten Asylverfahren beginnen. Asylsuchende aus "sicheren Herkunftsstaaten" sollen hier in sogenannten "Wartezonen" bleiben und – wenn ihr Antrag im Eilverfahren abgelehnt wurde – direkt das Land wieder verlassen. Auch Anträge von Menschen mit "guter Bleibeperspektive" sollen hier zügig bearbeitet werden.
Antidiskriminierungsgesetz
Der Begriff ist die umgangssprachliche Kurzform für das "Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz" (AGG). Mit ihm sollen Benachteiligungen wegen der ethnischen Herkunft oder Hautfarbe, des Geschlechts, des Alters, wegen der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung oder der sexuellen Identität "verhindert oder beseitigt" werden (§ 1 AGG). Quelle: Antidiskriminierungsstelle des Bundes
Antimuslimischer Rassismus
Antimuslimischer Rassismus steht für die pauschale Ablehnung von Muslimen und Menschen, die dafür gehalten werden. Negative Einstellungen äußern sich beispielsweise in der Vorstellung, der Islam stehe für Rückständigkeit und Gewaltbereitschaft. Manche Experten finden den Begriff passender als "Islamophobie", da es um Ressentiments geht und weniger um eine tatsächliche Angst vor dem Islam. Quelle: no-nazi-net
Antisemitismus
Beleidigungen, Diskriminierung, Verfolgung bis hin zur Vernichtung: Antisemitismus kann verschiedene Formen haben und richtet sich gegen jüdische oder als solche wahrgenommene Personen oder Einrichtungen. In seiner radikalsten Form wird die Existenz von Juden als Ursache aller Probleme gesehen. Die genaue Definition ist umstritten und sorgt immer wieder für Debatten. Quelle: BMI-Bericht, S. 10
Antiziganismus
Antiziganismus steht für Vorurteile und stereotype Klischees, die auf Sinti, Roma und andere Betroffene projiziert werden. Sie müssen nicht negativ sein: Auch Zuschreibungen wie "bettelarm" oder "musikalisch" sind pauschalisierend und problematisch, weil sie auf eine Gruppe angewendet werden, die es so nicht gibt. Quelle: Studie "Antiziganismus in der deutschen Öffentlichkeit", 2014
Armutsmigranten / Armutszuwanderer
So wurden zuletzt Menschen aus Südosteuropa bezeichnet, die im Zuge der EU-Freizügigkeit nach Deutschland gekommen sind – oft sind damit Roma gemeint. Bei Armutsmigration schwingt die Sorge mit, Deutschland sei von einer starken Zuwanderung "in die Sozialsysteme" betroffen. Dabei geht die große Mehrheit dieser Einwanderer einer Arbeit nach oder studiert. Quelle: Glossar der Neuen Deutschen Medienmacher
Assimilation
Das Konzept der Assimilation (lat. für Angleichung) verlangt von Minderheiten, dass sie ihre Kultur und Traditionen aufgeben und sich vollständig an die Mehrheitsgesellschaft anpassen. Oft wird in der deutschen Debatte von Integration gesprochen, wenn Assimilation gemeint ist. Quelle: bpb
Asyl
Lediglich ein bis zwei Prozent der Asylbewerber erhalten in Deutschland Asyl nach dem Grundgesetz ("Asylberechtigte" nach Artikel 16a GG). Das ist möglich, wenn sie durch den Herkunftsstaat oder staatsähnlichen Akteuren verfolgt werden. Die meisten anderen Schutzsuchenden, deren Asylantrag erfolgreich ist, erhalten "Flüchtlingsschutz". Quelle: BAMF. Zahlen und Fakten: Mediendienst Integration
Asylant
Der Begriff ist eine umgangsprachliche Bezeichnung für Flüchtlinge und negativ konnotiert. Er taucht häufig dann auf, wenn Geflüchtete als Bedrohung oder Belastung betrachtet werden. Quelle: Glossar der Neuen Deutschen Medienmacher
Asylberechtigte
Asylberechtigte sind Menschen, die einen Schutzstatus nach Art. 16a GG anerkannt bekommen haben. Eine Asylberechtigung erhalten in der Regel Personen, denen im Herkunftsland Verfolgung aufgrund folgender persönlichen Eigenschaften droht: 1. Rasse (der Begriff "Rasse" wird in Anlehnung an den Vertragstext der Genfer Flüchtlingskonvention verwendet), 2. Nationalität, 3. politischer Überzeugung, 4. religiöser Grundentscheidung oder 5. Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe. Quelle: BAMF
Asylbewerber
Jemand gilt erst als Asylbewerber, wenn er oder sie bereits einen Asylantrag gestellt hat, über den aber noch nicht entschieden wurde. Zuständig für die Prüfung ist das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Nach der Einreise werden Flüchtlinge zuerst im EASY-System registriert. Bis zum Antrag gilt man dann für die Behörden als "Asylbegehrender" oder "Asylsuchender". Quelle: Mediendienst Integration. Zahlen und Fakten: Mediendienst Integration
Asylsuchende
Der Begriff wird in der Öffentlichkeit oft synonym zu Flüchtlingen gebraucht. Laut UNHCR ist ein Asylsuchender aber eine Person, die einen Antrag auf Anerkennung als politisch Verfolgter gestellt hat, den Status als Flüchtling oder Asylberechtigter aber noch nicht erhalten hat. Quelle: Glossar der Neuen Deutschen Medienmacher
Aufenthaltserlaubnis
Eine Aufenthaltserlaubnis bekommen Geflüchtete, sobald ihr Asylantrag Erfolg hatte. Im Gegensatz zur Niederlassungserlaubnis wird sie nur befristet und für bestimmte Zwecke erteilt, etwa für eine Ausbildung, eine Arbeit oder aus familiären Gründen. Bei Asylberechtigten und anerkannten Flüchtlingen gilt sie drei Jahre, bei subsidiär Schutzberechtigten nur ein Jahr. Quelle: BMI und BAMF
Aufenthaltsgenehmigung
Dieser Begriff stammt aus dem Ausländergesetz, das 2004 außer Kraft getreten ist. Im Aufenthaltsgesetz, das seit 2005 gilt, wird stattdessen die Bezeichnung Aufenthaltstitel verwendet.
Aufenthaltsgesetz
Das Aufenthaltsgesetz (AufenthG) ist Teil des seit 2005 geltenden Zuwanderungsgesetzes. Es regelt den Aufenthalt, die Niederlassung, Erwerbstätigkeit und Aufenthaltsbeendigung von Ausländern in Deutschland. Außerdem definiert es erstmals Grundsätze staatlicher Integrationsmaßnahmen. Es gilt nicht für Bürger der EU und Diplomaten. Quelle: BAMF
Aufenthaltsgestattung
Sobald Asylbewerber einen Antrag gestellt haben, erhalten sie eine Aufenthaltsgestattung. Sie berechtigt die Inhaber, bis zum Abschluss des Asylverfahrens in Deutschland zu leben und unter bestimmten Bedingungen zu arbeiten. Quelle: BAMF
Aufenthaltstitel
Früher gab es eine Aufenthaltsgenehmigung, eine Aufenthaltsbewilligung, eine Aufenthaltsbefugnis und eine Aufenthaltsberechtigung. Mit der Reform des Aufenthaltsgesetzes 2005 reduzierte sich die Zahl der Aufenthaltstitel lediglich auf zwei: Inzwischen gibt es nur noch die Aufenthaltserlaubnis (befristet) und die Niederlassungserlaubnis (zeitlich und räumlich unbeschränkt). Doch unkompliziert ist die rechtliche Lage deswegen noch nicht: Das Aufenthaltsgesetz kennt mehr als 60 Aufenthaltszwecke. Quelle: BAMF, Aufenthaltsgesetz
Aufnahmegesellschaft
Aufnahmegesellschaft bezeichnet den Teil der Gesellschaft, in den Migranten einwandern. Mitunter wird er synonym für "Deutsche ohne Migrationshintergrund" verwendet und schließt damit einheimische Nachkommen von Einwanderern aus. Zudem klingt er nach einer fest definierten, homogenen Gruppe – die es so nicht gibt. Quelle: Glossar der Neuen Deutschen Medienmacher
Ausländer
Personen ohne deutsche Staatsangehörigkeit (nicht identisch mit "Migranten"). Quelle: BAMF
Ausländerfeindlichkeit
Der Begriff bezeichnet eine ablehnende Einstellung gegenüber Ausländern und wird in der Berichterstattung häufig als Synonym für "Rassismus" gebraucht. Da von der vermeintlichen Ausländerfeindlichkeit jedoch auch deutsche Staatsangehörige betroffen sind, ist der Begriff irreführend und gibt nur die Perspektive der Täter wieder. Präziser ist es, die Motive, Straftaten oder Gesinnungen als rassistisch, rechtsextremistisch etc. zu bezeichnen. Quelle: Glossar der Neuen Deutschen Medienmacher
Ausländerkriminalität
Ausländerkriminalität wird häufig verwendet für Straftaten, die von Ausländern begangen werden. Den Zusatz „Ausländer“ zu unterstreichen macht Sinn, wenn es um Straftaten geht, die nur von Ausländern begangen werden können – also bei Verstößen gegen Asylgesetze, Aufenthaltsrecht, Visavergehen etc. Die Polizeiliche Kriminalstatistik versteht darunter ausschließlich Straftaten, denen "eine im Ausland begründete Ideologie zugrunde liegt". Auch Deutsche können also "Ausländerkriminalität" begehen.
Ausreiseaufforderung
Wird ein Antrag auf Asyl abgelehnt, erhält der oder die Geflüchtete eine Aufforderung, das Land zu verlassen. Das muss binnen 30 Tagen erfolgen – manchmal sogar binnen einer Woche, wenn Antragsteller aus sicheren Herkunftsstaaten kommen. In manchen Fällen wird damit auch ein dauerhaftes oder zeitweises EU-weites Wiedereinreiseverbot verhängt. Eine Abschiebung findet nur statt, wenn die Person Deutschland nicht freiwillig verlässt. Quelle: BAMF
Aussiedler (Spätaussiedler)
Als Aussiedler werden deutsche Staatsangehörige oder Volkszugehörige und ihre Angehörigen bezeichnet, die bis zum 31.12.1992 aus Osteuropa bzw. einem kommunistisch regierten Land nach Deutschland eingewandert sind. Spätaussiedler werden diejenigen genannt, die ab dem 01.01.1993 gekommen sind. Ihre Anerkennung wird im Bundesvertriebenengesetz (BVFG) geregelt. Quelle: bpb
Ausweisung
Wird ein Migrant ausgewiesen, erlischt damit sein Aufenthaltsrecht in Deutschland. Dagegen kann man klagen. Erst wenn die Ausweisung rechtskräftig wird, muss der Betroffene ausreisen. Tut er dies nicht, droht die Abschiebung.