Zurückschiebung
Wenn eine Person bereits nach Deutschland eingereist ist, sich hier aber unerlaubt (s. “illegal") aufhält, kann sie gezwungen werden, das Land wieder zu verlassen. Das nennt man Zurückschiebung. Zurückgeschobene dürfen für einen bestimmten Zeitraum nicht wieder einreisen.
Zurückweisung
Grenzbeamte können Menschen daran hindern, nach Deutschland einzureisen. Wenn jemand keine gültigen Papiere besitzt und nicht angibt, in Deutschland einen Asylantrag stellen zu wollen, kann er noch an der Grenze zurückgewiesen werden.
Zuwanderer
Zuwanderer sind zunächst einmal alle Menschen, die nach Deutschland kommen - unabhängig von der Dauer und dem Zweck ihres Aufenthalts. Sie können aus verschiedenen Gründen zugewandert sein, etwa als (Saison-)Arbeiter, Flüchtlinge, für ein Studium oder eine Ausbildung. Von Einwanderung ist in der offiziellen Amtssprache dagegen die Rede, "wenn Einreise und Aufenthalt von vornherein auf Dauer geplant und zugelassen werden". Quelle: Bundesregierung. Zahlen und Fakten: Mediendienst Integration
Zuwanderung
Mit dem Begriff Zuwanderung werden in Deutschland offiziell alle Formen der grenzüberschreitenden Migration (lang- und kurzfristig) beschrieben. Von Einwanderung spricht das Bundesinnenministerium dagegen nur, "wenn Einreise und Aufenthalt von vornherein auf Dauer geplant und zugelassen werden". Quelle: BMI
Zuwanderungsgesetz
Das Zuwanderungsgesetz ("Gesetz zur Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung und zur Regelung des Aufenthalts und der Integration von Unionsbürgern und Ausländern") trat am 01.01.2005 in Kraft. Seine zentralen Bestandteile sind das Aufenthaltsgesetz und das Freizügigkeitsgesetz/EU. Mit dem Zuwanderungsgesetz soll "die Zuwanderung im Ganzen gesteuert und wirksam begrenzt werden". Außerdem ist darin erstmals die Förderung von Integration als gesetzliche Aufgabe des Bundes verankert. Quelle: BAMF