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Ehegattennachzug

Wollen Ausländer aus einem Drittstaat zu ihrem Ehepartner nach Deutschland ziehen, brauchen sie dafür in der Regel ein Visum und müssen einfache Deutschkenntnisse nachweisen. Nach dem Zuwanderungsstopp in den 70er Jahren war Ehegattennachzug (neben Asyl) eine der Hauptformen von Migration nach Deutschland. Der Ehegattennachzug basiert auf Artikel 6 des Grundgesetzes (zum Schutz von Ehe und Familie) und ist in § 30 des Aufenthaltsgesetzes geregelt. Quelle: BAMF

Einbürgerung

Dauerhaft in Deutschland lebende Ausländer (ab 16 Jahren) können sich einbürgern lassen, wenn  bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Dazu zählt unter anderem ein gesicherter Lebensunterhalt und ein bestandener Einbürgerungstest. Quelle: BAMF

Einwanderer

In Deutschland werden Begriffe "Einwanderung" und "Zuwanderung" häufig synonym verwendet. Die Politik hat jedoch eine inhaltliche Unterscheidung durchgesetzt: Offiziell ist jemand nur dann ein Einwanderer, "wenn Einreise und Aufenthalt von vornherein aus Dauer geplant und zugelassen werden". In diesem Sinn ist auch zu verstehen, wenn Politiker darüber streiten, ob Deutschland ein "Einwanderungsland" oder ein "Zuwanderungsland" ist. Quelle: Bundesinnenministerium. Zahlen und Fakten: Mediendienst Integration

Einwanderung

Der Zuzug von Ausländern wird in den meisten EU-Staaten mit dem lateinischen Wort "Immigration" beschrieben. In Deutschland spricht man in der Regel von "Einwanderung" und "Zuwanderung" – häufig synonym. Die Politik hat jedoch eine inhaltliche Unterscheidung durchgesetzt. Offiziell wird nur dann von Einwanderung gesprochen, "wenn Einreise und Aufenthalt von vornherein auf Dauer geplant und zugelassen werden". Mit dem Begriff Zuwanderung sind dagegen alle Formen der grenzüberschreitenden Migration gemeint – auch kurzfristige. Quellen: Europäisches MigrationsnetzwerkGlossar zu Asyl und Migration, 2012, S. 223, BMIMigration und Integration, 2014, S. 96

Einwanderungsland

Als Einwanderungsland wird ein Staat bezeichnet, in dem Einwanderer einen wesentlichen Teil der Bevölkerung ausmachen. Neben klassischen Einwanderungsländern wie den USA, Brasilien oder Kanada trifft dies auch auf Deutschland zu. Für den Zeitraum von 1991 bis 2012 registrierte das Statistische Bundesamt rund fünf Millionen mehr Zu- als Fortzüge. Zahlen und Fakten: Mediendienst Integration.

EU-2

Damit sind die Staaten gemeint, die 2007 der EU beigetreten sind: Bulgarien und Rumänien.

EU-10

Europäische Staaten, die nach 2004 der Union beigetreten sind: Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechien, Ungarn und Zypern.

EU-15

EU-Mitgliedsstaaten vor der Ost-Erweiterung 2004: Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Grossbritannien, Italien, Irland, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Portugal, Schweden und Spanien.

EU-27

Mitgliedstaaten der EU vor 2013 (ohne Kroatien).

EU-28

Alle Mitgliedstaaten der EU (Standpunkt 2014).

Europäische Menschenrechtskonvention

In der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) sind elementare Freiheitsrechte wie das Recht auf Leben, auf ein faires Rechtsverfahren, das Verbot von Folter sowie die Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit festgeschrieben. Sie wurde 1950 vom Europarat ausgearbeitet und gilt mittlerweile in allen 47 Mitgliedstaaten. Über die Einhaltung wacht der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR). An ihn können sich alle Bürger wenden, wenn sie sich in ihren Rechten verletzt sehen. Quelle: DIMR

Europarat

Der Europarat mit Sitz in Straßburg wurde 1949 von zehn europäischen Ländern gegründet. Er ist kein Organ der Europäischen Union, sondern eine eigenständige Organisation mit 47 europäischen Mitgliedstaaten (2014). Er soll die Einheit und Zusammenarbeit aller Nationen Europas stärken. Zu seinen wichtigsten Errungenschaften gehört die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK). Quelle: Bundesregierung

Eurosur

Das Europäische Grenzüberwachungssystem Eurosur ("European Borders Surveillance System") ist ein EU-Programm und läuft seit Dezember 2013.

Über uns

Der MEDIENDIENST INTEGRATION ist eine Serviceplattform für Journalistinnen und Journalisten.

Auf unserer Webseite bieten wir Zahlen, Fakten und Hintergrundberichte zu Migration, Integration und Asyl in Deutschland. Wir arbeiten eng mit Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern zusammen und vermitteln Expertinnen und Experten für die Berichterstattung. Abonnieren Sie unseren Newsletter und erhalten Sie die aktuellen Termine zu unseren Themen.

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Projektträger ist der „Rat für Migration e.V.“, ein bundesweiter Zusammenschluss von Migrationsforscherinnen und -forschern. Der MEDIENDIENST INTEGRATION arbeitet unabhängig und will den Austausch zwischen Wissenschaft und Medien intensivieren.

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