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Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge

Kinder und Jugendliche, die nach Deutschland flüchten, sind in besonderem Maße schutzbedürftig. Das gilt umso mehr, wenn sie ohne Eltern oder Familie geflohen sind. Für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (kurz: UMF oder auch UMA) gelten besondere Regelungen, die der MEDIENDIENST hier zusammengestellt hat.

Wie viele unbegleitete minderjährige Flüchtlinge leben in Deutschland?

Stand: Mar. 2025

Alleinreisende Flüchtlinge unter 18 Jahren werden von den Jugendämtern in Obhut genommen. Das Jugendamt organisiert die Betreuung und Unterbringung. Ende 2024 befanden sich rund 42.900 unbegleitete Minderjährige und junge Volljährige in Zuständigkeit der Jugendhilfe (Stand: 31.12.2024). Das sind etwa 2,6 Prozent mehr junge unbegleitete Geflüchtete als im Vorjahr.

Rund 7.412 unbegleitete Minderjährige kamen seit März 2022 aus der Ukraine (Stand: 06.03.25). Es ist allerdings nicht klar, wie viele von ihnen in Deutschland geblieben sind.

Seit Ende 2015 ist die Zahl der Minderjährigen und jungen Volljährigen in Zuständigkeit der Jugendhilfe stark zurückgegangen: Damals waren es etwa 66.000. Viele dürften inzwischen so alt geworden sein, dass die Jugendhilfe nicht mehr für sie zuständig ist.QuelleAnfrage des MEDIENDIENSTES beim Bundesfamilienministerium (Stand: Dezember 2023); Zahlen für 2015 finden sich in der Bundestags-Drucksache, Nr. 18/11540, März 2017, Seite 23; Zahlen für 2016 und 2017 finden sich in der Bundestags-Drucksache, Nr. 19/4517, September 2018, Seite 13

Viele Personen, die als unbegleitete minderjährige Flüchtlinge ("UMF" oder "UMA", "unbegleitete minderjährige Ausländer") nach Deutschland kamen, sind inzwischen volljährig. Damit gehören sie zur Gruppe der "unbegleiteten jungen Ausländer". Grundsätzlich ist es möglich, dass sie auch als Volljährige weiterhin von der Jugendhilfe betreut werden – unter Umständen bis sie 27 Jahre alt sind.QuelleBundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Bericht der Bundesregierung zur Situation von unbegleiteten ausländischen Minderjährigen, Drucksache 18/11540, März 2017, S. 23; Anfrage des MEDIENDIENSTES beim Bundesfamilienministerium (Stand: 1. Januar 2021)

Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge: Einreisen, Inobhutnahmen und Asylverfahren

Es gibt verschiedene Statistiken, in denen die UMF bzw. UMA erfasst werden. In den Bestandszahlen des Bundesverwaltungsamtes werden alle ausländischen Kinder und Jugendlichen zu bestimmten Stichtagen erfasst, die von Jugendämtern betreut werden ("Jugendhilfe-Statistik"). Eine Statistik dazu, wie viele neu einreisen, gibt es nicht. Häufig wird auf die Zahlen der Inobhutnahmen oder der Asylanträge verwiesen. Daraus lassen sich aber die neuen Einreisen nicht ablesenDas liegt unter anderem daran, dass einige nach einer Altersfeststellung für volljährig erklärt werden oder sie ziehen zu Angehörigen und fallen deshalb aus der Obhut heraus. Oder sie werden zwar in Obhut genommen, stellen aber keinen Asylantrag.QuelleBundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Bericht der Bundesregierung zur Situation von unbegleiteten ausländischen Minderjährigen, Bundestags-Drucksache, 18/11540, März 2017, ab Seite 20

Wie viele unbegleitete minderjährige Flüchtlinge gelten als vermisst?

Stand: Mar. 2025

Im Laufe des Jahres 2024 wurden rund 4.300 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge als vermisst gemeldet. Allerdings sind die Vermisstenzahlen bei unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen nicht verlässlichEine genaue Erhebung der tatsächlich vermissten UMF sei nicht möglich, so das Bundeskriminalamt, "aufgrund verschiedener Problematiken, wie beispielsweise der Mehrfacherfassungen bedingt durch unterschiedliche Schreibweisen eines Namens, fehlende Personalpapiere oder eine fehlende erkennungsdienstliche Behandlung". Quelle: Website des Bundeskriminalamts zur Vermisstensachbearbeitung, darauf weist das Bundeskriminalamt hin. Die Zahlen sind vermutlich zu hoch, schätzen Expert*innen. Die meisten Meldungen (etwa 3.400) wurden noch im Jahresverlauf aufgeklärt.QuelleBundeskriminalamt (2025) Die polizeiliche Bearbeitung von Vermisstenfällen in Deutschland LINK

Dass verhältnismäßig viele minderjährige Flüchtlinge als vermisst gemeldet werden, kann technische Gründe haben, zum Beispiel weil Personen aufgrund unterschiedlicher Schreibweisen eines Namens mehrfach erfasst werden und andernorts ebenfalls als vermisst gelten.QuelleBundeskriminalamt, Website zur "Vermisstensachbearbeitung", Unterpunkt "Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (bis 17 Jahre)"

Oder Geflüchtete werden als vermisst gemeldet, weil sie selbstständig umziehen – zu ihren Bezugspersonen in Deutschland oder im EU-Ausland. Manche erhoffen sich auch bessere Aufnahmebedingungen in einer anderen Stadt. Wenn sie angekommen sind, werden die Vermisstenmeldungen häufig nicht gelöscht.QuelleBundestags-Drucksache, Nr. 18/11540, März 2017, Seite 60; Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, Pressemitteilung von April 2016

Vermisste minderjährige Geflüchtete in Europa

Das investigative Projekt "Lost in Europe" schätzt die Zahl der unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten, die zwischen 2021 und 2023 in der Europäischen Union als vermisst gemeldet wurden, auf rund 51.000 Personen. Die meisten Meldungen gab es in Italien (ca. 22.900), Österreich (20.000), Belgien (2.200), Deutschland (2.000) und der Schweiz (1.200).QuelleLost in Europe (2024), More than 50.000 unaccompanied child migrants have gone missing after arriving in Europe LINK

Was passiert beim "Screening-" und beim "Clearingverfahren"?

Stand: Apr. 2022

Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge werden zunächst beim Jugendamt vor Ort „vorläufig in Obhut genommenSiehe Arbeitshilfe des Bundesfachverbands UMF, Vorläufige Inobhutnahme, Oktober 2015". Die Mitarbeiter führen innerhalb von sieben Tagen ein sogenanntes Screeningverfahren durch, bei dem Fragen beantwortet werden wie:

  • Hat der Schutzsuchende Familienangehörige in Deutschland?
  • Gibt es gesundheitliche Probleme oder Traumata?
  • Ist eine "AltersfeststellungZur Ermittlung des Alters finden unter anderem auch medizinische Untersuchungen statt, wie das Röntgen von Handwurzelknochen oder Genitaluntersuchungen. Dieses Vorgehen wird von Ärzten kritisiert, zum Beispiel von der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie (DGKJP) oder vom Präsident der Bundesärztekammer." nötig, weil Zweifel daran bestehen, dass der Flüchtling unter 18 Jahre alt ist?

Das Personal meldet den Jugendlichen dann zum VerteilungsverfahrenSeit November 2015 gilt laut Sozialgesetzbuch VIII § 42 für minderjährige Flüchtlinge genau wie für Erwachsene: Sie werden über ganz Deutschland verteilt und jedes Bundesland hat laut Königsteiner Schlüssel eine feste Quote für die Aufnahme.. Wenn das Bundesland, in dem er sich befindet, seine Aufnahmequote für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge bereits erreicht hat, ist das nächstgelegene Land zuständig. Nur für den Fall, dass die Verteilung nach Einschätzung der Mitarbeiter das Kindeswohl gefährdet, kann der Minderjährige vor Ort bleiben.

Ist geklärt, wo der Jugendliche langfristig bleiben wird, ist das dortige Jugendamt dafür zuständig, einen Vormund zu suchen, der den Minderjährigen betreut, und das sogenannte Clearingverfahren durchzuführen. Dabei wird unter anderem ermittelt, welche Unterbringung oder Schule für den Minderjährigen geeignet ist, welche Kompetenzen und Perspektiven er oder sie hat und wer die Betreuung übernimmt. Während der Screening- und Clearingverfahren wohnen die Minderjährigen in Einrichtungen der Jugendhilfe.

Eine ausführliche Beschreibung des Ablaufs für UMF bietet die Diakonie oder auch das BAMF.

Wie ist die "Altersfeststellung" geregelt?

Stand: May. 2019

Seit 2015 regelt das "Gesetz zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher" das Verfahren zur "Altersfeststellung": Wer allein nach Deutschland einreist und angibt minderjährig zu sein, muss vorläufig durch das Jugendamt in Obhut genommen werden.Quelle§ 42f SGB VIII.

Wenn Geflüchtete keine Ausweispapiere haben, führt das Jugendamt zur Alterseinschätzung eine "qualifizierte InaugenscheinnahmeDie "qualifizierte Inaugenscheinnahme ist in § 42f SGB VIII geregelt." durch. Dabei handelt es sich vor allem um ein Gespräch. Mitarbeiter des Jugendamtes fragen zum Beispiel nach der Familie, dem bisherigen Schulbesuch und dem Fluchtweg. An dieser "qualifizierten Inaugenscheinnahme" nehmen der Flüchtling, ein Dolmetscher und immer zwei Mitarbeiter des Jugendamtes teil. Sie entscheiden am Ende, ob ein junger Geflüchteter als minderjährig einzuschätzen ist oder nicht.

Bestehen trotz "qualifizierter Inaugenscheinnahme" Zweifel am Alter eines jungen Geflüchteten, kann eine ärztliche Untersuchung zur Alterseinschätzung beantragt werden. Zu diesen Untersuchungen zählt zum Beispiel das Röntgen der Handwurzelknochen.Quelle§ 42f SGB VIII; Bundestagsdrucksache 19/918

Zwar gibt es auf Bundesebene eine einheitlich rechtliche Regelung, die Umsetzung ist jedoch Aufgabe der Bundesländer. In der Praxis kommt es daher unterschiedlich häufig zu medizinischen Alterstests.QuelleBundestagsdrucksache 19/918; Bundestagsdrucksache 19/1814.

Medizinische Untersuchungen zur Alterseinschätzung sind umstritten. Der Präsident der Bundesärztekammer lehnte obligatorische Alterstest ab. Röntgen ohne medizinische Indikation sei ein Eingriff in die körperliche Unversehrtheit. Auch NGO's wie der "Bundesfachverband unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge" (BumF) betonen, dass weder die "qualifizierte Inaugenscheinnahme" noch eine medizinische Untersuchung ein Alter auf den Tag genau festlegen könnten.

Wie viele unbegleitete Minderjährige stellen einen Asylantrag?

Stand: Jan. 2023

2021: Rund 3.200 unbegleitete minderjährige Ausländer (UMA, früher "Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge / UMF") haben laut BundesamtMigrationsbericht 2021, Seite 90 für Migration und Flüchtlinge im Jahr 2021 Asyl beantragt. 

  • Von ihnen kamen die meisten aus Afghanistan (44,6 Prozent), Syrien (28,5), Somalia (6,9), Guinea (3,2) und dem Irak (2,7).
  • Die Schutzquote für unbegleitete minderjäherige Flüchtlinge lag bei 62,8 Prozent.QuelleBundestagsdrucksache 20/2309, Seite 34

2020 haben rund 3.200 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge einen Asylantrag gestellt. Die meisten von ihnen kamen aus Afghanistan (31,5 Prozent), Syrien (22,9), Guinea (8,7),
Somalia (6,7) und der Irak (4,4). Die Schutzquote lag bei 62,5 Prozent.QuelleMigrationsbericht 2020, Seite 100 und Bundestagsdrucksache 19/26738, Seite 43

Unterbringung von unbegleiteten Minderjährigen

Stand: Nov. 2019

Zuständig für Aufnahme, Unterkunft und Betreuung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen ist zunächst das Jugendamt im Ort, in dem die Jugendlichen angetroffen werden.

Um ihnen Stabilität bieten zu können, wurden unbegleitete Minderjährige viele Jahre nicht wie erwachsene Flüchtlinge in ganz Deutschland verteilt. Das führte dazu, dass die meisten von ihnen sich in wenigen Städten konzentrierten. QuelleFür 2014 siehe: Bundesfachverband, Inobhutnahmen von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge 2014, Seite 8; für 2015 siehe beispielsweise: Artikel der Bremer Senatsverwaltung für Soziales, Jugend, Frauen, Integration und Sport und Artikel der Stadtverwaltung München

Seit November 2015 gilt ein neues Gesetz und die Minderjährigen können nach Abschluss des "Screeningverfahrens" in andere Bundesländer weiterverteilt werden, vorausgesetzt das Jugendamt stimmt dem zu. In dem Fall benennt das Bundesverwaltungsamt das Land, das zur Aufnahme verpflichtet ist. Vorrangig sollen Minderjährige in dem Land bleiben, in dem sie vorläufig in Obhut genommen wurden. QuelleArbeitshilfe des Bundesfachverband UMF, Vorläufige Inobhutname, Seite 3

Wenn die Familie eines Jugendlichen nicht gefunden wird, lebt er oder sie bis zu seinem 18. Lebensjahr in stationären Einrichtungen der Jugendhilfe: in einer Heimeinrichtung oder in einer betreuten Wohngemeinschaft beziehungsweise Wohnung.

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