Knapp 160.000 Asylanträge sind zwischen Januar und Oktober 2014 beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) eingegangen. Bis Ende des Jahres sollen es mehr als 200.000 werden. Schon jetzt fehlen vielerorts die Kapazitäten, um alle Asylbewerber unterzubringen.
Vor diesem Hintergrund hat das Kabinett am 3. Dezember eine Reform des Aufenthaltsgesetzes beschlossen, die sich zwei Ziele setzt: Einerseits den Menschen, die bereits seit Jahren irregulär in Deutschland leben und trotzdem "anerkennenswerte Integrationsleistungen erbracht haben" einen Weg in die Legalität zu verschaffen. Andererseits müssen Menschen, denen "unter keinem Gesichtspunkt" ein Aufenthaltsrecht zusteht, schnellstmöglich ausreisen, "gegebenenfalls auch zwangsweise."
Das bedeutet unter anderem, dass künftig mehr Menschen in Abschiebungshaft landen sollen – und das obwohl der Europäische Gerichtshof kürzlich geurteilt hat, dass die meisten Abzuschiebenden rechtswidrig in Haft sitzen. Unter anderem sieht die Reform vor, dass Menschen, die bei der Einreise über ihre Identität tauschen "insbesondere durch Unterdrückung oder Vernichtung von Reisedokumenten" in Haft genommen werden können. Auch Flüchtlinge, die ihren Schleusern "erhebliche Geldbeträge" zahlen, werden künftig inhaftiert. Für die Menschenrechtsorganisation PRO ASYL sind diese Vorschläge "hanebüchen", denn sie würden fast alle Flüchtlinge betreffen, die über andere Länder nach Deutschland gelangen – unter anderem auch viele syrische und irakische Kriegsflüchtlinge.
Für das Jahr 2013 wurden rund 20.000 Asylbewerber als schutzbedürftig anerkannt. Das sind etwa ein Viertel aller Antragsteller. Was ist mit den restlichen drei Viertel (ca. 107.000) geschehen? Die Zahl der Abschiebungen jedenfalls liegt nach Angaben der Bundesregierung bei knapp 10.300.
Die eigentliche Schutzquote liegt viel höher
Um diese Frage zu beantworten, muss man das Asylsystem näher analysieren. Zum einen dauert es durchschnittlich acht Monate, bis ein Asylantrag bearbeitet ist. Das heißt, die meisten Asylbewerber warten noch auf eine Entscheidung. Auf den Schreibtischen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) haben sich in den letzten Jahren etwa 130.000 unerledigte Anträge aufgestaut.
Zum anderen liegt die eigentliche Schutzquote – also der Anteil der Menschen, denen Schutz gewährt wird – deutlich höher als die offiziellen Angaben vermuten lassen. Laut Statistik werden etwa ein Viertel aller Asylbewerber als schutzbedürftig anerkannt. In dieser Darstellung sind aber die sogenannten „formellen“ Entscheidungen nicht enthalten, also alle Fälle, die sich anderweitig erledigen. Das kann zum Beispiel passieren, wenn ein Antrag zurückgezogen wird oder der Bewerber einen deutschen Staatsbürger heiratet. Oder – was in den meisten Fällen zutrifft – weil nach der Dublin-Verordnung ein anderer Staat für den Asylantrag zuständig ist.
Vor allem die Zahl der sogenannten „Dublin-Fälle“ ist in den letzten Jahren deutlich gestiegen: In mehr als 35.000 Fällen stellte Deutschland 2013 ein „Übernahmeersuchen“ an das zuständige europäische Land. Das sind etwa ein Drittel aller Asylbewerber.
Berücksichtigt man in der Statistik diese „formellen“ Entscheidungen, dann steigt die Schutzquote für das vergangene Jahr auf knapp 40 Prozent. Inzwischen liegt sie nach Angaben der Bundesregierung sogar bei 54 Prozent.
Viele „Dublin-Fälle“ dürfen seit einiger Zeit in Deutschland einen Asylantrag stellen. Das gilt zum Beispiel für Menschen, die über Griechenland oder Italien nach Deutschland kamen und aufgrund der unzureichenden Aufnahmesysteme in diesen Ländern nicht dorthin zurückgeschickt werden.
Außerdem können Asylsuchende die Entscheidung des BAMF vor Gericht anfechten, selbst wenn ihr Antrag abgelehnt wurde: Derzeit steht eine Gerichtsentscheidung in knapp 44.000 Fällen noch aus.
Ein Großteil der Abschiebungs-Fälle sind übrigens Dublin-Fälle: So sind mehr als die Hälfte der Abschiebungen eigentlich "Überstellungen" an EU-Länder. Und bis zu 90 Prozent der Menschen, die sich bis zum EuGH-Urteil in Abschiebe-Haft befanden, waren laut Angaben der Menschenrechteorganisation PRO ASYL "Dubliners".
Viele Menschen ohne Aufenthaltsstatus wandern selber aus
Darüber hinaus hat ein Teil der Asylbewerber keinen Anspruch auf Schutz und bleibt dennoch in Deutschland – meistens wegen Reiseunfähigkeit oder mangelnder Dokumenten. Diese Menschen bekommen eine „Duldung“. 2013 gab es nach Angaben der Bundesregierung hierzulande etwa 94.500 Geduldete. Mehr als die Hälfte davon hält sich seit weniger als drei Jahren in Deutschland auf.
Die Reform richtet sich dann an ca. 37.000 Menschen, die als „unmittelbar Ausreisepflichtige“ gelten, das heißt: Sie haben keinen Aufenthaltsstatus und müssen Deutschland umgehend verlassen.
Aber auch in diesen Fällen ist eine Abschiebung oftmals überflüssig. Viele Menschen verlassen jedes Jahr selbstständig das Hoheitsgebiet der Bundesrepublik. So haben 2012 rund 7.800 Menschen mit Hilfe der International Organization for Migration (IOM) die Rückreise "freiwillig" angetreten. Auch die Grenzschutzagentur Frontex bestätigt diese Angabe: In Europa erfolgt rund die Hälfte aller Ausreisen von Drittstaatern ohne Aufenthaltsstatus ohne Widerstand.
Von Fabio Ghelli
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