• News
  • Podcast
  • Experten
  • How To
  • Veranstaltungen
  • Über uns
  • Kontakt
  • Newsletter
  • Themen A-Z
   
  • Zahlen und Fakten:
  • Flucht & Asyl
    • Zahl der Flüchtlinge
    • Asylrecht
    • Versorgung
    • Abschiebungen
    • Duldung
    • Arbeit und Bildung
    • Minderjährige
    • EU-Asylpolitik
    • Syrische Flüchtlinge
    • Afghanische Flüchtlinge
    • Ukrainische Flüchtlinge
  • Migration
    • Bevölkerung
    • Wer kommt, wer geht?
    • Europäische Union
    • Arbeitskräfte
    • Irreguläre
    • Staatsbürgerschaft
    • Staatenlose
    • Klimawandel & Migration
    • Menschenhandel
    • Geschichte der Migration
  • Integration
    • Kita
    • Ausbildung
    • Schule
    • Hochschule
    • Arbeitsmarkt
    • Mehrsprachigkeit
    • Gesundheit
    • Fußball
    • Politische Teilhabe
    • 'Interkult. Öffnung'
    • Medien
    • Einstellungen
  • Desintegration
    • Antisemitismus
    • Rassismus
    • Diskriminierung
    • Kriminalität
    • Extremistischer Islamismus
    • Rechtsextremismus
    • Rechtspopulismus
  • Gruppen
    • Islam und Muslime
    • Kurden
    • Juden
    • Schwarze Menschen
    • Sinti & Roma
    • Postsowjetische Migranten
  • English
    • About us
    • Facts & Figures
    • News
BGH-Entscheidung 25.07.2014

Die Meisten in Abschiebehaft sitzen dort rechtswidrig

Ein Großteil der Flüchtlinge, die sich zurzeit in Deutschland in Abschiebungshaft befinden, sind sogenannte „Dublin-Fälle“: Das heißt, sie sind über ein anderes EU-Land nach Deutschland gekommen und sollen dorthin zurückgeschickt werden. Der Bundesgerichtshof hat nun beschlossen: Nach der Reform der europäischen Dublin-Verordnung ist eine Inhaftierung dieser Flüchtlinge nicht zulässig.

Die meisten sitzen hier laut BGH unrechtmäßig: Abschiebehaftanstalt in Brandenburg. Foto: dpa

Ein Asylbewerber, der über einen anderen EU-Staat nach Deutschland eingereist ist, muss binnen drei Monaten zurück in das Land, in dem er zuerst registriert wurde. Weigert er sich, kann er dorthin abgeschoben werden. Das regelt die Dublin-Verordnung, die zum 1. Januar 2014 reformiert wurde. Um sicher zu sein, dass Asylbewerber nicht untertauchen, pflegt die Bundespolizei diese sogenannten „Dublin-Fälle“ bis zu ihrer Überstellung in Haft zu halten. Da es oft mehrere Wochen dauert bis das entsprechende Land auf das Überstellungsersuchen reagiert, bleiben die Flüchtlinge in der Regel solange in Haft.

Nach der Dublin-ReformSiehe Artikel 28 Absätze 1 und 2 von Juni 2013 ist die Inhaftierung allerdings nur noch dann zulässig, wenn „erhebliche Fluchtgefahr“ besteht. Trotzdem wurden „Dublin-Fälle“ in Deutschland weiterhin inhaftiert. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat diese Woche eine Grundsatzentscheidung vom 26. Juni bekannt gegeben, wonach die deutsche Gesetzgebung§ 62 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 Aufenthaltsgesetz und Praxis nicht mit europäischem Recht vereinbar ist.

Das BGH-Urteil bezieht sich auf den Fall eines pakistanischen Staatsangehörigen, der im November 2013 einen Asylantrag in Ungarn gestellt hatte und dann über Italien und Frankreich nach Deutschland gelangt ist. Hier wurde er im Dezember 2013 von der Bundespolizei festgenommen und mehrere Wochen in Haft gehalten. Der Pakistaner legte Beschwerde ein, die das Beschwerdegericht allerdings ablehnte. Jetzt hat das höchste deutsche Gericht diese Entscheidung gekippt.

Zwei Urteile zu Abschiebehaft

Zwischen 2008 und 2011 (Zeitpunkt der letzten DatenerhebungSiehe BT Drucksache 17/7446) saßen mehr als 30.000 Menschen in Abschiebungshaft, davon waren vermutlich mehr als 25.000 "Dublin-Fälle".  Derzeit befinden sich nach Angabenauf Anfrage des Mediendienstes und der Tageszeitung der Länderinnenministerien etwa 90 Menschen in Abschiebungshaft. Ihre Haftzeit dauere im Durchschnitt drei Wochen. Wie viele davon „Dublin-Fälle“ sind, lasse sich nicht ermitteln, erklärt die Bundesregierung in einer AntwortBT Drucksache 18/886, Seite 9 auf eine  Anfrage der Linksfraktion im Bundestag. Die Linke spricht von 80 Prozent aller Abzuschiebenden in Haft. Pro Asyl schätzt die Zahl in einer Publikation auf 90 Prozent. 

Nach Auffassung des Bundesgerichtshofs wären damit die meisten Inhaftierungen von Asylbewerbern rechtswidrig. Rechtsanwalt Peter Fahlbusch, der seit mehr als zehn Jahren Abschiebungshaftverfahren in ganz Deutschland betreut, nennt die Entscheidung daher "bahnbrechend". Das Urteil sorge "endlich für Klarheit im Umgang mit Asylsuchenden" in Dublin-Verfahren. „Es geht hier nicht um Verbrecher“, sagt Fahlbusch, „sondern um Asylsuchende, die keinerlei Straftaten begangen haben. Teilweise werden sie wochenlang in einer Haftanstalt, oftmals neben gewöhnlichen Verbrechern, untergebracht.“

In vielen Ländern ist es üblich, aus Mangel an Alternativen Flüchtlinge in gewöhnlichen Strafvollzugsanstalten unterzubringen. Das verstößt gegen EU-RechtEU-Rückführungsrichtlinie Artikel 15, urteilte erst vergangene Woche der Europäische Gerichtshof. Das Urteil zeigt bereits erste Wirkungen: Schon wenige Stunden nach der Bekanntgabe entließ das Land Sachsen-Anhalt sieben Abzuschiebende aus einer Haftanstalt.

Bundesregierung plant strengere Regeln für Abschiebehaft

Auch die BGH-Entscheidung hat sofort Wirkung gezeigt: Das Bundesinnenministerium habe  seine nachgeordneten Behörden über den Beschluss informiert und "auf eine Beendigung der Haft in den betroffenen Fällen hingewirkt", heißt es in einer Pressemitteilung. „Jetzt müssen die Ausländerbehörden und die Bundespolizei genau überprüfen, wen sie inhaftiert haben“, sagt Fahlbusch, "und die meisten Dublin-Fälle umgehend freilassen. Tun sie das nicht, machen sie sich wegen Freiheitsentziehung strafbar.“

Die Bundesregierung arbeitet allerdings seit einigen Monaten an einer Gesetzesreform, die die schiefe Rechtslage noch verschärfen könnte. Darin soll es unter anderem um eine genauere Definition von "Fluchtgefahr" gehen. Laut Medienberichten nennt der Referentenentwurf zahlreiche Fluchtgründe, die eine Inhaftierung rechtfertigen könnten: zum Beispiel die Fälschung oder Vernichtung von Pässen oder der Versuch, sich einer polizeilichen Kontrolle zu entziehen. Im Gegensatz zum BGH-Urteil soll außerdem schon die Rückführung auf Grundlage der Dublin-Verordnung als Anhaltspunkt für eine Haftanordnung gelten.

In einer Pressemitteilung erklärt Bundesinnenminister Thomas de Maizière zur BGH-Entscheidung, sie schaffe "Rechtsklarheit" wo bislang keine war. Mit der von seinem Haus geplanten Reform sei keine Verschärfung der Rechtslage verbunden. "Sie sorgt vielmehr für Rechtsklarheit und Transparenz und ändert nichts daran, dass Haft nur durch einen unabhängigen Richter unter engen Voraussetzungen angeordnet werden darf".

Von Fabio Ghelli

 


Sie sind Journalist*in und haben weitere Fragen oder suchen Fachleute zum Thema? Dann können Sie uns gern kontaktieren. Wir helfen schnell und unkompliziert. Unsere Texte und Grafiken können kostenfrei unter den Regeln der Creative Commons und unserer Namensnennung verwendet werden. Dies gilt nicht für Bilder und Fotos, die wir von Dritten erworben haben.

Artikel teilen

Zahlen und Fakten

Flucht & Asyl

Hier finden Sie Zahlen und Fakten zu Asylanträgen, zum deutschen und europäischen Asylrecht, zur Unterbringung von Asylsuchenden und zur Dublin-Verordnung.

ZUR RUBRIK

Mehr zum Thema

Gesetzesreform

Bundesregierung will mehr Abschiebungen durchsetzen

EuGH-Urteil

Unterbringung von Abzuschiebenden im Gefängnis unzulässig

Über uns

Der MEDIENDIENST INTEGRATION ist eine Serviceplattform für Journalistinnen und Journalisten.

Auf unserer Webseite bieten wir Zahlen, Fakten und Hintergrundberichte zu Migration, Integration und Asyl in Deutschland. Wir arbeiten eng mit Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern zusammen und vermitteln Expertinnen und Experten für die Berichterstattung. Abonnieren Sie unseren Newsletter und erhalten Sie die aktuellen Termine zu unseren Themen.

Projektträger

Projektträger ist der „Rat für Migration e.V.“, ein bundesweiter Zusammenschluss von Migrationsforscherinnen und -forschern. Der MEDIENDIENST INTEGRATION arbeitet unabhängig und will den Austausch zwischen Wissenschaft und Medien intensivieren.

letzte Tweets

MDIntegration@twitter

Kontakt

Mediendienst Integration
Schiffbauerdamm 40
10117 Berlin

mail  mediendienst-integration.de
Tel.: +49-30-200-764-80 oder -81

Informationen

  • Jobs
  • Förderung
  • Impressum
  • Nutzungshinweise
  • Netiquette
  • Datenschutzerklärung
© 2012 - 2025 Mediendienst Integration
  • Zahlen und Fakten:
    • Flucht & Asyl
      • Zahl der Flüchtlinge
      • Asylrecht
      • Versorgung
      • Abschiebungen
      • Duldung
      • Arbeit und Bildung
      • Minderjährige
      • EU-Asylpolitik
      • Syrische Flüchtlinge
      • Afghanische Flüchtlinge
      • Ukrainische Flüchtlinge
    • Migration
      • Bevölkerung
      • Wer kommt, wer geht?
      • Europäische Union
      • Arbeitskräfte
      • Irreguläre
      • Staatsbürgerschaft
      • Staatenlose
      • Klimawandel & Migration
      • Menschenhandel
      • Geschichte der Migration
    • Integration
      • Kita
      • Ausbildung
      • Schule
      • Hochschule
      • Arbeitsmarkt
      • Mehrsprachigkeit
      • Gesundheit
      • Fußball
      • Politische Teilhabe
      • 'Interkult. Öffnung'
      • Medien
      • Einstellungen
    • Desintegration
      • Antisemitismus
      • Rassismus
      • Diskriminierung
      • Kriminalität
      • Extremistischer Islamismus
      • Rechtsextremismus
      • Rechtspopulismus
    • Gruppen
      • Islam und Muslime
      • Kurden
      • Juden
      • Schwarze Menschen
      • Sinti & Roma
      • Postsowjetische Migranten
    • English
      • About us
      • Facts & Figures
      • News
  • News
  • Podcast
  • Experten
  • How To
  • Veranstaltungen
  • Über uns
  • Kontakt
  • Newsletter
  • Themen A-Z
    • Jobs
    • Förderung
    • Impressum
    • Nutzungshinweise
    • Netiquette
    • Datenschutzerklärung