Europäische Union
In der EU gibt es verschiedene Akteure, die die Einwanderungs- und Asylpolitik bestimmen. Dazu gehören vorwiegend das EU-Parlament und der Rat der EU. Diese Institutionen haben in den vergangenen zwanzig Jahren zunehmend Einfluss auf Einwanderungs- und Asylpolitik der einzelnen Mitgliedstaaten geübt, während Integration und Wirtschaftsmigration weitestgehend in die Kompetenz der Staaten fallen.
Wie viele EU-Bürger arbeiten in Deutschland?
In Deutschland arbeiten rund 2,72 Millionen Staatsangehörige aus anderen EU-Ländern (Stand: Januar 2024). Die Beschäftigungsquote liegt bei rund 61,3 Prozent. In der Gesamtbevölkerung sind es 68,7 Prozent. Viel weniger sind arbeitslos: Im Januar 2024 waren etwa 238.000 EU-Staatsbürger arbeitslos, das ist ein Anteil von 8,9 Prozent (Gesamtbevölkerung: 7 Prozent).Quelle
Die Zahlen gehen aus dem "Zuwanderungsmonitor" des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) hervor. Gezählt werden hier alle, die sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind, auch in Minijobs. Selbstständige sind dabei nicht berücksichtigt.Quelle
Besonders aus den Gebieten der EU-Osterweiterung arbeiten viele Menschen in Deutschland, insgesamt 1,6 Millionen Beschäftigte (EU-8 und EU-2). Allein aus Bulgarien und Rumänien (EU-2) sind es über 730.000. Die befürchtete "Armutszuwanderung" ist größtenteils ausgeblieben, stattdessen kamen sehr viele Arbeitskräfte. Forscher sprechen von einer Erfolgsgeschichte für die Wirtschaft. Die Beschäftigungsquoten für diese beiden Länder liegen für die EU-8 Staaten bei 62,1 Prozent, für die EU-2 sogar bei 69,1.
Wie viele EU-Bürger sind arbeitslos?
Leistungen nach SGB II ("Hartz IV") erhalten laut IAB 400.000 EU-Ausländer in Deutschland (Stand: Dezember 2023). Arbeitslos waren im Januar 2024 etwa 238.000 EU-Staatsbürger. Die sogenannte SGB-II-Hilfequote von Unionsbürger*innen lag im Dezember 2023 bei 8,8 Prozent (Gesamtbevölkerung: 8,4 Prozent). Darunter fallen auch sogenannte Aufstocker, die zwar arbeiten, aber so wenig verdienen, dass sie zusätzlich Hartz IV beantragt haben.Quelle
Welche Freizügigkeit genießen Unionsbürger?
Das EU-Freizügigkeitsgesetz umfasst vier Freiheiten, die
- Reisefreiheit,
- Dienstleistungsfreiheit,
- Niederlassungsfreiheit und
- Arbeitnehmerfreizügigkeit.
EU-Bürger*innen können also innerhalb der Europäischen Union in ein anderes Land ziehen und dort Arbeit suchen. Unionsbürger*innen, die in einem anderen Mitgliedstaat leben, haben „die gleichen Rechte und Pflichten [...] wie die Staatsangehörigen dieses Staates.“Rechtsgrundlage
Das betrifft auch den Anspruch auf Sozialleistungen für Arbeitnehmer*innen und Arbeitssuchende – wie etwa Hartz IV.Rechtliche Grundlage
Es gibt jedoch Einschränkungen: Der EU-Freizügigkeits-Richtlinie zufolge müssen EU-Bürger*innen, die in einem anderen EU-Staat leben, den eigenen Lebensunterhalt bestreiten können.
Welche Ansprüche auf Sozialleistungen haben EU-Bürger in Deutschland?
Zum 1. Januar 2017 hat der Gesetzgeber die Sozialleistungen, die EU-Bürger*innen in Deutschland zustehen, eingeschränkt.
Wer hat keinen Anspruch auf Sozialleistungen?
- Alle EU-Bürger*innen, die weniger als drei Monate in Deutschland waren und hier keine Arbeit ausgeübt haben.Rechtliche Grundlage
- EU-Bürger*innen, die "allein zum Zweck der Arbeitssuche" nach Deutschland eingewandert sind.Rechtliche Grundlage
Wer hat Anspruch auf Sozialleistungen?
- Wer in Deutschland arbeitet oder gearbeitet hat, gilt als "Arbeitnehmer" und hat wie deutsche Staatsbürger*innen Zugang zu Sozialleistungen.
- Für diejenigen, die länger als ein Jahr am Stück in Deutschland gearbeitet haben, ist dieser Anspruch uneingeschränkt.
- Wer weniger als ein Jahr gearbeitet hat, hat maximal sechs Monate Anspruch auf Sozialleistungen.Rechtliche Grundlage
- Wer keine Arbeit hat, hat erst nach fünf Jahren Aufenthalt Anspruch auf Sozialleistungen nach SGB II und SGB XII.Rechtliche Grundlage
Der Europäische Gerichtshof hat 2014 in einem Urteil festgestellt: Wenn sie in einem anderen Mitgliedstaat weder arbeiten noch Arbeit suchen, können EU-Bürger*innen ihr Freizügigkeitsrecht verlieren.
Wie viel Kindergeld geht ins Ausland?
Insgesamt zahlte Deutschland 2021 für rund 16,7 Millionen Kinder Kindergeld. Davon waren rund 1,8 Prozent (etwa 292.100) nicht-deutsche Kinder, die im Ausland leben – in den allermeisten Fällen die Kinder von EU-Arbeitskräften, die in Deutschland arbeiten. Nach Wohnsitz waren das besonders häufig Kinder polnischer Kindergeldberechtigter (134.000), gefolgt von Kindern rumänischer (rund 31.500) und tschechischer Staatsbürger*innen (rund 31.900).Quelle
Mehrere Jahre stieg die Zahl der im Ausland lebenden Kinder von ausländischen Arbeitskräften in Deutschland, für die Kindergeld gezahlt wird. Das sei unter anderem darauf zurückzuführen, dass heute mehr EU-Ausländer*innen in Deutschland lebten und arbeiteten als noch vor ein paar Jahren, erklärte der Arbeitsmarktforscher Herbert Brücker vom „Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung“ (IAB) im Interview mit dem MEDIENDIENST. Inzwischen stagniert die Zahl.
Nach geltendem EU-Recht sowie nach dem deutschen Einkommensteuergesetz können EU-Bürger*innen für ihre Kinder im Ausland Kindergeld beantragen, sofern sie in Deutschland steuerpflichtig arbeiten. Das gilt auch für Saisonarbeiter*innen, die einkommensteuerpflichtig in Deutschland arbeiten. Die Höhe des Kindergeldes muss exakt dem von inländischen Arbeitskräften entsprechen – so ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs EuGH von 2021. Niedrigere Sätze – etwa für Arbeitskräfte, deren Kinder im Ausland leben – sind nicht zulässig. Im konkreten Fall ging es um eine Sonderregelung in Österreich, die vom EuGH für unzulässig erklärt wurde.Quelle
Dass EU-Bürger*innen für ihre im Ausland lebenden Kinder in Deutschland Kindergeld beziehen können, sorgt immer wieder für Kontroversen. Ein Faktencheck des MEDIENDIENSTES zeigt jedoch, dass die Aufregung nicht angebracht ist. Etwa ist es nicht möglich, in mehreren EU-Staaten volles Kindergeld zu bekommen.
Einwanderer aus der EU: Wer kommt nach Deutschland?
2023 sind rund 466.500 EU-Bürger*innen zugewandert. Im Vergleich zum Vorjahr sank die Zahl der zugewanderten EU-Staatsangehörigen um 3,1 Prozent. Die meisten EU-Einwanderer*innen kamen 2023 aus Rumänien (rund 152.300), Polen (79.000) und Bulgarien (51.700). Im gleichen Zeitraum sind rund 349.700 EU-Bürger*innen abgewandert – darunter rund 114.900 Rumän*innen, 58.600 Pol*innen und 41.300 Bulgar*innen. Die drei Länder machen mit mehr als 60 Prozent den Großteil der Zu- und Fortzüge von EU-Staatsangehörigen aus.Quelle
EU-Bürger*innen in Deutschland
Zum Stichtag 31. Dezember 2023 lebten laut Ausländerzentralregister (AZR) rund 5,1 Millionen Staatsangehörige anderer EU-Staaten in Deutschland. Das sind rund 49.000 Personen mehr als Ende 2022.Quelle
Einwander*innen aus EU-Staaten und deren Kinder stellen einen großen Teil der Bevölkerung mit Migrationshintergrund hierzulande: Von den rund 24,9 Millionen Menschen mit Migrationshintergrund, die Ende 2023 in Deutschland lebten, hatten rund 7,6 Millionen Bezüge zu einem Mitgliedstaat der Europäischen Union.Quelle
Von den Menschen mit EU-Migrationshintergrund haben die meisten Bezüge zu:
- Polen: Rund 2,2 Millionen Menschen. Nach Menschen mit familiären Bezügen zur Türkei (rund 1,3 Millionen) bilden sie die zweitgrößte Gruppe unter den Menschen mit Migrationshintergrund.
- Rumänien: 1,1 Million
- Italien: 876.000
- Griechenland: 432.000
- Kroatien: 400.000
- Bulgarien: 376.000
- Österreich: 341.000
- Spanien: 233.000
- Frankreich: 222.000
- Niederlande: 218.000
- Portugal: 166.000Quelle
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