Die Politik sucht nach Lösungen für die akute Überlastung von Kommunen und Aufnahmeeinrichtungen. Die zentrale Frage lautet: Wie können Asylanträge schneller bearbeitet werden? Damit sich das zuständige Personal beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) vorrangig auf die Anerkennungsverfahren konzentrieren kann, müsse das Asylverfahren reformiert werden, schreibt Migrationsforscher Dietrich Thränhardt in einem Gutachten für den MEDIENDIENST.
Vor allem zwei Praktiken im Asylverfahren hält er für fragwürdig: die "Widerrufsprüfung" und der Umgang mit sogenannten Dublin-Fällen.
Dublin-System
Das europäische Verteilungsverfahren belastet das Bundesamt ungemein. Viele Menschen, die in Deutschland einen Asylantrag stellen, sind über andere EU-Länder eingereist und müssen laut Dublin-Verordnung dorthin zurück überstellt werden. Etwa jeder fünfte Erstantrag, den das BAMF 2014 bearbeitet hat, war ein Dublin-Fall. Die Beamten müssen dann ein sogenanntes „Übernahmeersuchen“ stellen. Insgesamt wurden über 35.000 Überstellungen in andere EU-Länder beantragt, doch nur in 14 Prozent der Fälle (4.772) kam es dazu. Hier stellt sich laut Thränhardt die Frage, ob die Ergebnisse den Aufwand rechtfertigen.
Widerrufsprüfung
Bisher galt: Wird ein Asylantrag positiv entschieden, erhalten Asylsuchende eine Aufenthaltserlaubnis – doch die ist nur für drei Jahre gültig. Danach muss das BAMF erneut prüfen und entscheiden, ob der Asyl- oder Flüchtlingsstatus widerrufen wird. "Die Widerrufsprüfung ist gesetzlich für jeden einzelnen Fall vorgesehen und nicht anlassbezogen", kritisiert Thränhardt. "Dieses Vorgehen gibt es nur in Deutschland." Dabei wird der Flüchtlings-Status nur in den wenigsten Fällen tatsächlich widerrufen, heißt es im Gutachten.
Wie das BAMF am 31. Juli mitteilte, hat sich die Rechtslage durch das "Gesetz zur Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung" geändert, das zum 1. August 2015 in Kraft tritt. Ab dann könne die zuständige Ausländerbehörde nach drei Jahren eine Niederlassungserlaubnis erteilen, sofern das Bundesamt nicht im Einzelfall mitteilt, dass der Schutzstatus zurückgenommen wird.
Doch die Zahl der unerledigten Anträge liegt bereits bei knapp 240.000. Dieser Bearbeitungsstau sei einmalig in Europa: "In der Bundesrepublik gibt es so viele unerledigte Anträge wie in allen anderen EU-Ländern zusammen", schreibt Thränhardt. Das führe dazu, dass manche Asylbewerber lange in Ungewissheit warten müssen, bis sie erfahren, ob sie bleiben dürfen oder nicht – manche bis zu 14 Monate.
Eine der wesentlichen Erklärungen für den Beginn des Antragsstaus im Jahr 2008 ist die Widerrufsprüfung: Obwohl damals lediglich 28.000 Asylanträge im ganzen Jahr eingingen, mussten auf einen Schlag zusätzlich 37.000 Widerrufsprüfungen vorgenommen werden. Denn: Drei Jahre zuvor war das neue Zuwanderungsgesetz in Kraft getreten, mit dem das Prüfverfahren neu eingeführt wurde. Daher begrüßt auch BAMF-Präsident Dr. Manfred Schmidt die neue Rechtslage: „Dies bedeutet sowohl für die Flüchtlinge als auch für das Bundesamt in der jetzigen Situation eine wesentliche Entlastung.“
Das BAMF kann sich nicht auf Anerkennungen konzentrieren
Die durchschnittliche Bearbeitungsdauer von Asylanträgen in Deutschland liegt derzeit bei fünf Monaten. Das BAMF konnte sie also um rund zwei Monate verringern – denn 2014 lag sie noch bei sieben Monaten. Um das zu erreichen, haben die BAMF-Entscheider beispielsweise Asylanträge aus bestimmten Ländern schneller bearbeitet: Flüchtlinge aus Syrien erhalten seit einiger Zeit schnelle Zusagen (sofern sie keine "Dublin-Fälle" sind). Doch das im Koalitionsvertrag von 2013 vereinbarte Ziel wurde nicht erreicht: die Zahl der „Entscheiderinnen und Entscheider“ beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge sollte soweit erhöht werden, dass die Verfahren innerhalb von drei Monaten abgeschlossen werden.
Zwar hat das Bundesamt in den vergangenen zwei Jahren 650 neue Stellen erhalten. Doch nur ein Drittel davon wurde als Entscheiderinnen und Entscheider eingestellt, zwei Drittel arbeiten in anderen – ebenfalls wichtigen – Bereichen des Asylverfahrens. Zum Stichtag 15. Juli 2015 arbeiteten 560 Entscheider beim BAMF. Doch damit konnte weder die Verfahrensdauer auf drei Monate verkürzt noch der Bearbeitungsstau abgebaut werden. Im Gegenteil: In den ersten sechs Monaten von 2015 ist er um 40 Prozent gestiegen.
Trotz der Beschlüsse der Bund-Länder-Konferenz im Mai 2015 unter Beteiligung der Bundeskanzlerin, die mehr Geld für Kommunen und Personal bedeuten, ist eine nennenswerte Besserung in den kommenden Monaten nicht in Sicht. Bis Ende 2015 sollen im Bereich Asylverfahren 1.000 weitere Mitarbeiter eingestellt werden. "Diese Zahl hätte 2013 vermutlich ausgereicht", schreibt Thränhardt. "Angesichts der inzwischen aufgelaufenen Anträge dürfte sie jedoch erneut zu gering sein."
Wie Asylverfahren effektiver gestaltet werden können, zeige das Beispiel einiger Nachbarländer: So werden 80 Prozent der Entscheidungen in den Niederlanden innerhalb einer Woche entschieden. In der Schweiz werde bei Asylanträgen aus „sicheren Herkunftsstaaten" in der Regel sogar binnen 48 Stunden eine Entscheidung gefällt. Das könne man in Deutschland zum Vorbild nehmen.
Weitere Informationen und Grafiken finden Sie im Gutachten von Prof. Dr. Dietrich Thränhardt. Thränhardt ist Politikwissenschaftler und Mitglied im "Rat für Migration" (RfM). Er ist Herausgeber der "Studien zu Migration und Minderheiten" und lehrt an der Universität Münster Vergleichende Regierungslehre und Migrationsforschung.
Von Ferda Ataman und Fabio Ghelli
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