Ende der 90er Jahre boomte die Internetbranche weltweit. Ein flächendeckender Zugang zum Internet musste her und Deutschland brauchte Fachkräfte, um den neuen Arbeitszweig voranzutreiben. Denn laut Unternehmerverbänden fanden sich zu wenig ausgebildete Fachleute in den Bereichen Informatik und Technologie. Der damalige Bundeskanzler Gerhard Schröder kündigte bei der Eröffnung der Computermesse Cebit eine Lösung an: Eine „Green Card“ nach US-amerikanischem Vorbild sollte es High-Tech-Spezialisten aus Drittstaaten ermöglichen, einfach und „unbürokratisch“ nach Deutschland einzuwandern.
Die „Verordnung über die Arbeitsgenehmigung für hoch qualifizierte ausländische Fachkräfte der Informations- und Kommunikationstechnologie“, so der offizielle Titel für die deutsche "Green Card", wurde am 21. Mai 2000 beschlossen und trat im August desselben Jahres in Kraft. Erstmals seit dem Anwerbestopp von 1973 war es zumindest für einen Berufsbereich wieder erwünscht, dass ausländische Arbeitnehmer nach Deutschland einwandern.
Um den neuen Aufenthaltstitel zu bekommen, mussten IT-Experten entweder einen Hochschulabschluss in Informationstechnologie oder ein Arbeitsangebot aus der Informatik-Branche vorweisen können mit mindestens 51.000 Euro (beziehungsweise 100.000 DM) Jahresverdienst. Die Green-Card-Einwanderer sollten mit besonderen Konditionen gelockt werden:
- Einwanderer konnten eine Aufenthaltsgenehmigung für fünf Jahre erhalten.
- Sie durften ihre Familien mitbringen.
- Sie wurden kranken-, arbeitslosen- und rentenversichert.
- Die Entscheidung über Anträge ging sehr schnell, im Durchschnitt dauerte sie nur eine Woche.Quelle
Doch anders als das US-amerikanische Arbeitsvisum beinhaltete die deutsche "Green Card" weder eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis noch die Möglichkeit zur späteren Einbürgerung.
Was verhinderte den Erfolg der "Green Card"?
20.000 solcher Arbeitsgenehmigungen sollten vergeben werden, doch nach drei Jahren waren nur knapp 15.000 erteilt worden. Die meisten Einwanderer kamen aus Osteuropa (35 Prozent) und Indien (27 Prozent). Der Großteil arbeitete in kleinen und mittleren Unternehmen, vor allem in Bayern, Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen.
Weil sie die Zielmarke nicht erreichte, galt die "Green Card" nur als "mäßig erfolgreich". Die Erklärung lag für viele auf der Hand: Die Initiative war eine Reaktion auf einen akuten Engpass in der IT-Branche, doch während die Verordnung eingeführt wurde, platzte die „Dot Com-Blase“ im März 2000 und stoppte das rasante Wachstum.Quelle
2004 lief die "Green Card"-Verordnung aus. Dennoch hat sie eine nachhaltige Debatte angestoßen: Einerseits fielen damals Forderungen wie "Kinder statt Inder", andererseits ging die Politik einen klaren Schritt in Richtung "Einwanderungsland". 2005 wurde schließlich das seit 1965 gültige Ausländergesetz ersetzt. Es folgte das bis heute gültige "Gesetz zur Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung und zur Regelung des Aufenthalts und der Integration von Unionsbürgern und Ausländern" – kurz: Zuwanderungsgesetz. Es ermöglicht unter bestimmten Umständen sogar eine unbefristete Niederlassungserlaubnis für Hochqualifizierte.
Damit wurde erstmals eine Integrationspolitik in Deutschland gesetzlich verankert. Gleichzeitig blieb die Migrationspolitik ambivalent zwischen Anwerbung und Abgrenzung: Sie regelt eine unübersichtliche Ansammlung von inzwischen 60 Aufenthaltstiteln.
Der von Europa verordnete Nachfolger: die blaue Karte
Einer davon ist das neue Pendant zur US-amerikanischen "Green Card": Am 1. August 2012 wurde in Deutschland die "Blaue Karte EU" eingeführt. Sie setzt die europäische Hochqualifizierten-Richtlinie um. Damit haben die EU-Länder erstmals einen gemeinsamen Aufenthaltstitel für Hochqualifizierte aus Ländern eingeführt, die außerhalb der Europäischen Union liegen.
Die Voraussetzungen für die Blue Card sind ähnlich wie 2000 die der deutschen "Green Card" – sie beschränken sich jedoch nicht nur auf IT-Berufe. Jeder Ausländer, der ein Hochschulstudium abgeschlossen hat, einen Arbeitsvertrag oder ein verbindliches Arbeitsplatzangebot mit einem bestimmten Mindestgehalt vorlegt, kann sich bewerben. Arbeitnehmer müssen 2015 ein Jahresgehalt von 48.400 Euro vorweisen, in sogenannten "Mangelberufen" liegt es bei 37.752 Euro.
Die Blaue Karte EU ist auf höchstens vier Jahre befristet und kann unter bestimmten Voraussetzungen in eine Niederlassungserlaubnis münden.
Die Bilanz: Ende März 2015, fast drei Jahre nach Einführung der Blauen Karte, lebten insgesamt knapp 22.000 Ausländer mit diesem Aufenthaltstitel in Deutschland. Die meisten davon sind Staatsangehörige aus Indien (22 Prozent), China (9 Prozent), Russland (8 Prozent) und den USA (5 Prozent). Ein großer Teil von ihnen lebte bereits vorher in Deutschland oder hatte hier studiert. 47 Prozent der Blue Card-Inhaber arbeiten in sogenannten Mangelberufen, wie etwa als Ingenieure oder Ärzte.
In einem kürzlich veröffentlichten Gutachten des SVR wird die Blaue Karte EU als Erfolg bezeichnet, denn in keinem anderen Land wurden auch nur annähernd so viele ausgeteilt wie hier. Während die Bundesregierung 2014 mit rund 12.000 Blauen Karten im internationalen Vergleich auf Platz eins steht, lag diese Zahl in Frankreich gerade einmal bei 600, gefolgt von Italien mit 165 Blue Card-Einwanderern.Quelle
Andererseits: Bei über 1,2 Millionen Zuzügen pro Jahr stellen die 12.000 Blue Card-Migranten gerade einmal rund ein Prozent der Migranten nach Deutschland dar. Um die Zahl der qualifizierten Einwanderer aus Drittstaaten zu erhöhen, dürfen seit August 2012 auch erstmals Menschen mit Hochschulabschluss ohne konkretes Arbeitsplatzangebot nach Deutschland einreisen, um bis zu sechs Monate eine angemessene Arbeit zu suchen. Die Hürde: In dieser Zeit müssen sie Lebensunterhalt und Krankenversicherung nachweislich selbst bestreiten können, denn sie dürfen nicht jobben.
Insgesamt blieb die Zahl der zugewanderten Fachkräfte aus Drittstaaten seit der Einführung des Zuwanderungsgesetzes relativ niedrig. Gleichzeitig gehen Statistiker davon aus, dass die derzeit hohe Zuwanderung aus den EU-Staaten in den kommenden Jahren stark sinken wird. Ein neues "Einwanderungsgesetz" steht derzeit in der Diskussion und soll Abhilfe schaffen. Die unzähligen Aufenthaltstitel sollen übersichtlicher und die Rechtslage für Einwanderungswillige attraktiver werden. Seit Frühjar 2015 gibt es aus fast allen Parteien im Bundestag Vorschläge, die der MEDIENDIENST in einem Informationspapier zusammengefasst hat.
Von Jenny Lindner
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