Als eine der ersten Amtshandlungen hat die neue Regierung im Januar 2014 einen Staatssekretärs-Ausschuss einberufen, der sich mit der "Inanspruchnahme von Sozialleistungen durch EU-Bürger" beschäftigt. Auslöser war eine Debatte über eine Armutseinwanderung in die Sozialsysteme, die mit dem Inkrafttreten der vollen Freizügigkeitsrechte für Rumänien und Bulgarien 2014 befürchtet wurde. Im März stellte der Ausschuss einen Zwischenbericht vor, am 27. August erschien der Abschlussbericht.
Darin finden sich aktualisierte Statistiken und konkrete Reformvorschläge für das Freizügigkeitsgesetz und andere Paragraphen. Die Gesetzesänderungen sind im Kabinett bereits beschlossene Sache und sollen im Laufe dieses Jahr umgesetzt werden. Am 5. November hat der Innenausschuss des Bundestags zugestimmt. Gegen die Stimmen der Oppositionsfraktionen "Die Linke" und "Bündnis 90/Die Grünen" votierte das Gremium für den Gesetzentwurf der Bundesregierung. Ein genauer Blick auf die Inhalte der geplanten Reform wirft die Frage auf, ob die Änderungen tatsächlich notwendig sind:
Ziel der Reform
Die Bundesregierung will den Missbrauch von Sozialleistungen durch EU-Staatsbürger unterbinden. Die Debatte war Ende 2013 stark geprägt vom CSU-Slogan „Wer betrügt, der fliegt“.
→ Im Abschlussbericht des Staatssekretärs-Ausschusses finden sich allerdings keinerlei Angaben zu Betrugs- oder Fälschungsdelikten.
Arbeitssuche
Unionsbürger sollen künftig nur sechs Monate Zeit haben, um in Deutschland einen Job zu suchen. Haben sie danach keine konkrete Aussicht auf eine Stelle, können sie ausgewiesen werden.
→ Dabei gilt schon jetzt: Arbeitssuchende dürfen nach EU-Recht nicht unbefristet in Deutschland bleiben. Die Reform des Freizügigkeitsgesetzes würde de facto nur eine Frist im deutschen Recht verankern, die bereits in der Praxis umgesetzt wird. (Vgl. MDI-Informationspapier zu Ansprüchen von EU-Bürgern in Deutschland, Punkt II.)
Wiedereinreiseverbot
Wer sich mit gefälschten Dokumenten das Aufenthaltsrecht (– und nicht wie oft berichtet Sozialleistungen –) erschleicht, soll ein Wiedereinreiseverbot von bis zu fünf Jahren erhalten. Dies galt bislang nur für Menschen, die "eine Gefahr für die öffentliche Ordnung" darstellen. In wie vielen Fällen ein entsprechendes Wiedereinreiseverbot zum Tragen kommen würde, ist bislang unbekannt.
→ Schon jetzt gilt: Wer sein Freizügigkeitsrecht auf illegalem Weg erhält, verliert nach dem deutschen Freizügigkeitsgesetz sein Aufenthaltsrecht. Neu ist das Wiedereinreiseverbot von bis zu fünf Jahren. Das Innenministerium betont dabei, dass die Reform im Sinne der EU-Freizügigkeit zulässig sei. Diese räumt den Mitgliedsstaaten das Recht ein, Strafmaßnahmen gegen Personen einzuführen, die sich das Freizügigkeitsrecht erschleichen. In der Praxis kam das bislang nur dann vor, wenn ein Drittstaatsangehöriger per Scheinehe als Ehepartner eines EU-Bürgers in Deutschland lebt. In diesen Fällen verlieren die Ausländer allerdings auch schon nach heutigem Recht ihren Aufenthaltsstatus und somit das Freizügigkeitsrecht.
Kindergeld
Das Kindergeld soll künftig nur bei Angabe einer Steuernummer gezahlt werden. Hiermit wollen die Minister vermeiden, dass Anträge unberechtigterweise mehrfach gestellt werden.
→ Das wäre tatsächlich neu.
Was tun Rumänen und Bulgaren in Deutschland?
Seit der vollen Freizügigkeit 2014 sind laut Angaben des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) mehr als 60.000 Rumänen und Bulgaren eingewandert. In Deutschland ist ihre Zahl somit auf ungefähr 465.000 Menschen gestiegen. Der befürchtete „Ansturm“ auf die Sozialsysteme blieb jedoch bislang aus, denn nach wie vor geht die überwiegende Mehrheit einer sozialversicherungspflichtigen Arbeit nach.
Zwar stieg die Zahl der Leistungsempfänger nach SGB II laut Angaben der Bundesgantur für Arbeit auf rund 58.600 (Stand Mai 2014) – im Vorjahr waren es noch 36.000 Hartz-IV-Bezieher und "Aufstocker". Allerdings muss der Anstieg in das Verhältnis zur gestiegenen Bevölkerungsgruppe gesetzt werden: 2014 entspricht das 12,9 Prozent aller EU-2 Staatsbürger in Deutschland (8,9 Prozent der Rumänen, 20 Prozent der Bulgaren). Im Mai 2013 entsprach ihr Anteil 10 Prozent.
Noch deutlicher stieg allerdings die Zahl der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten aus Bulgarien und Rumänien. Im Mai 2014 betrug ihre Zahl 240.000 und damit 103.000 mehr als im Dezember 2013 (plus 76 Prozent), so die Arbeitsagentur .
(Dieser Artikel erschien am 13.08.2014 und wurde am 5. November aktualisiert.)
Von Fabio Ghelli
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