Am 19. September hat der Bundesrat entschieden, dass die Liste der „sicheren Herkunftsstaaten“ um Serbien, Bosnien-Herzegowina und Mazedonien erweitert wird. Dadurch können die Anträge von Asylsuchenden aus diesen Ländern schneller abgelehnt werden. Da etwa 17 Prozent der Anträge von Menschen aus diesen Ländern gestellt werden, verspricht sich die Bundesregierung davon kürzere Bearbeitungszeiten und weniger Kosten.
In ihrer Haushaltsrede sagte Bundeskanzlerin Merkel, die Erweiterung der Liste der "sicheren Herkunftsstaaten" sei in der aktuellen Situation sehr wichtig, "weil uns das die Möglichkeit gibt, [...] denen mehr zu helfen, die dringend unsere Hilfe brauchen". Eine Verkürzung der Bearbeitungsdauer bei den Asylverfahren sei "sowohl im Interesse der Schutzsuchenden als auch im Interesse der betroffenen Kommunen."
Tatsächlich sind die Kommunen am stärksten von den Folgen der steigenden Asylbewerberzahlen betroffen: In Berlin blieb kürzlich eine Erstaufnahmestelle wegen Überlastung mehrere Tage geschlossen. Auch in Hessen, Bayern und Nordrhein-Westfalen wurden vorübergehend Aufnahmen gestoppt oder Asylbewerber in Zeltlager, Kasernen und Kliniken ausgelagert.Quelle
Oppositionspolitiker wie Luise Amtsberg (Die Grünen) sehen die derzeitigen Probleme allerdings nicht darin, dass zu viele Menschen einen Asylantrag stellen, die keinen Anspruch darauf haben. Schuld am derzeitigen Notstand seien vielmehr strukturelle Probleme, wie bürokratische Hürden und die ungleichmäßige Verteilung der Ausgaben.
Denn zum einen führt der Bearbeitungsstau beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zu immer längeren Wartezeiten für die Flüchtlinge. Zum anderen werden die Kommunen bei der Aufnahme von Asylbewerbern oftmals nicht ausreichend unterstützt. Das Ergebnis: eine hohe bürokratische Belastung, überfüllte Erstaufnahmeeinrichtungen und steigende Kosten.
Die Situation war vorhersehbar
1,5 Milliarden Euro kostete die Bundesrepublik nach Angaben des Statistischen Bundesamts die finanzielle Unterstützung der hierzulande lebenden Flüchtlinge im Jahr 2013. Das sind 47 Prozent mehr als im Vorjahr. Angesichts der hohen Zahl der Asylbewerber in diesem Jahr wird damit gerechnet, dass die Summe weiter steigen wird.
Dennoch kam dieser Kostenanstieg nicht überraschend. Denn zum einen ist die Zahl der Leistungsberechtigten dadurch gestiegen, dass viele Kriegsflüchtlinge aus Syrien gekommen sind – zum Teil im Rahmen der Aufnahmeprogramme des Bundes und der Länder.
Zum anderen bekamen die Bezieher von Asylbewerberleistungen 2013 mehr Geld als bislang. Denn 2012 kam das Bundesverfassungsgericht zu dem Urteil, dass Asylbewerberleistungen weit unter dem Existenzminimum liegen. Daraufhin wurden die Leistungen zu Januar 2013 durch eine Übergangsregelung an den Hartz IV-Satz angepasst (ca. 360 Euro). Davor lagen sie im Durchschnitt bei 225 Euro. Im Juni hat das Bundeskabinett eine Reform des Asylbewerberleistungsgesetzes beschlossen, die die Leistungssätze dauerhaft auf 352 Euro festlegt.
Trotz dieser zwei Faktoren liegen die Ausgaben für Asylbewerberleistungen weit unter den Rekordwerten der 90er Jahre. Im letzten Jahr erreichten sie lediglich dieselbe Höhe wie im Jahr 2002 (siehe Angaben des Statistischen Bundesamts).
Es sind also nicht die höheren Kosten, die den Notstand verursachen, sondern deren Verteilung zwischen Bund, Bundesländern und Kommunen. Das liegt zum Teil am Asylbewerberleistungsgesetz, das die Kosten für die Aufnahme, Unterbringung und Versorgung von Asylbewerbern komplett den Bundesländern und Kommunen überlässt.
Dabei müssen die Kommunen zunächst die Kosten vorstrecken, die dann durch das Bundesland rückerstattet werden – allerdings nur zum Teil: In vielen Bundesländern bekommen die Kommunen nur eine pauschale Rückerstattung. Wie der Geschäftsführer des Städtetags Stephan Articus Medien gegenüber erklärte, sollen die Kommunen in Bayern und Schleswig-Holstein zwischen 80 und 70 Prozent ihrer Auslagen erstattet bekommen, während einige Städte in Nordrhein-Westfalen sich mit 20 Prozent zufrieden geben müssen.
Das erklärt die unterschiedliche finanzielle Belastung in den Bundesländern: Ein Stadtstaat wie Bremen zahlt nach Angaben des Statistischen Bundesamtes pro Einwohner 44,70 Euro im Jahr für den Lebensunterhalt der Flüchtlinge. In Baden-Württemberg betragen die Ausgaben pro Einwohner hingegen nur elf Euro, im Saarland sogar nur knappe acht Euro. Dabei sollte der Königsteiner Schlüssel für eine gerechte Verteilung der Flüchtlinge aufgrund von Steuereinnahmen und der Bevölkerungszahl sorgen.
Das Kabinett hat nun in der geplanten Reform des Asylbewerberleistungsgesetzes beschlossen, die Bezugsdauer zu verkürzen, damit Asylbewerber schneller als bislang die sonst üblichen Sozialleistungen beziehen können. War ein Asylsuchender bislang für vier Jahre auf Asylbewerberleistungen angewiesen, soll er künftig schon nach 15 Monaten Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch beantragen können. Damit werden Bundesländer und Kommunen deutlich entlastet, denn Sozialleistungen werden direkt vom Bund finanziert.
Von Fabio Ghelli
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