Mediendienst: Was halten Sie von dem Gesetzentwurf zur Neuregelung der Optionspflicht?
Rainer Bauböck: Der aktuelle Gesetzestext ist offensichtlich das Produkt eines politischen Kompromisses. Ich glaube, dass er so lange halten wird, bis es gerichtliche Einsprüche dagegen gibt. Aus europarechtlicher Perspektive ist die Reform aber nicht einwandfrei.
Warum nicht?
Nehmen wir den Fall eines Kindes, das in Deutschland von türkischen Eltern geboren ist. Bei der Geburt erhält es sowohl die deutsche als auch die türkische Staatsbürgerschaft. Nehmen wir an, die Eltern ziehen dann aus beruflichen Gründen in ein anderes europäisches Land, sagen wir Österreich. Das Kind genießt als europäischer Staatsbürger ein Niederlassungsrecht in einem anderen Mitgliedstaat und die Eltern können sich auf ihre Sorgepflicht für einen europäischen Staatsbürger berufen, um ihren Aufenthalt in Österreich zu rechtfertigen.
Wo könnte dann das Problem liegen?
Österreich hat bekanntermaßen eine sehr strenge Einbürgerungspolitik. Es ist daher sehr unwahrscheinlich, dass die Eltern oder das Kind sich einbürgern lassen werden. Die Zeit vergeht. Das Kind wird 23. Ich glaube nicht, dass die Bundesrepublik ein Register aller optionspflichtigen Jugendlichen weltweit hat. Also wird die Familie nicht von der bevorstehenden Optionspflicht informiert und so verliert der Junge automatisch seine deutsche Staatsbürgerschaft und damit auch seine Unionsbürgerschaft. Und das, weil er von einem anerkannten Recht aller Unionsbürger – nämlich dem Freizügigkeitsrecht – Gebrauch gemacht hat. Das ist paradox und gegen den Sinn der Unionsbürgerschaft.
Der Fall ist sehr speziell. Sehen Sie auch grundsätzliche Schwierigkeiten mit der geplanten Reform?
Das Problem des deutschen Staatsbürgerschaftsrechts ist, dass es viel zu viele Ausnahmen gibt. Das sieht man vor allem bei der doppelten Staatsangehörigkeit: Es gibt so viele mögliche Szenarien, dass man das leitende Prinzip der Staatsbürgerschaft nicht mehr erkennen kann. Man könnte einfach sagen: Schluss mit all diesen Ausnahmen, die immer wieder zu Ungleichbehandlung führen. Lasst uns einfach die doppelte Staatsbürgerschaft akzeptieren. In anderen Worten: Man sollte die Optionspflicht und die Aufgabe der ursprünglichen Staatsbürgerschaft bei Einbürgerung abschaffen.
Glauben sie, dass es zu Klagen kommen wird?
Das kann man nicht ausschließen. Es ist höchst wahrscheinlich, dass spätestens, wenn Klagen beim Europäischen Gerichtshof in Luxemburg landen, dieser einige Bedenken gegen die Reform erheben wird. Doch diese Klagen dauern meist Jahre.
In Deutschland gilt der Grundsatz der Vermeidung von Mehrstaatigkeit. Ist Deutschland damit eine Ausnahme in Europa?
Nicht wirklich. Andere Länder wie etwa die Niederlande oder Österreich haben auch eine restriktive Politik im Bezug auf doppelte Staatsbürgerschaft. Dänemark, das bis jetzt zu den Ländern zählte, in denen es am schwierigsten war, zwei Staatsangehörigkeiten zu haben, ist gerade im Begriff, das entsprechende Gesetz zu ändern. Allgemein kann man sagen, dass es einen weltweiten Trend gibt, sich vom "exklusiven" Modell zu entfernen. Schweden, Finnland und Luxemburg haben zum Beispiel in den letzten Jahren ein inklusiveres Staatsbürgerschaftsgesetz eingeführt.
Wem nutzt die doppelte Staatsbürgerschaft?
Für die Einwanderungsländer ist sie als Instrument der politischen und gesellschaftlichen Integration wichtig. Die Auswanderungsländer können wiederum dadurch stärkere Kontakte zu den einzelnen Communities im Ausland pflegen. So haben zum Beispiel traditionelle Auswanderungsländer wie Mexiko und die Türkei ihre Einstellung gegenüber der doppelten Staatsbürgerschaft seit den 90er Jahren stark geändert.
Ausländische Staatsangehörige mit Niederlassungserlaubnis sind mit Staatsbürgern rechtlich weitgehend gleichgestellt. Braucht man die Staatsbürgerschaft des Landes überhaupt noch, in dem man seinen Lebensmittelpunkt hat?
Es gibt zwei sehr wichtige Rechte, die erst mit der Staatsbürgerschaft einhergehen: das Wahl- und das Rückkehrrecht. Aus der Sicht der Einwanderer ist das Rückkehrrecht unabdingbar. Denn dies ist ein Instrument der Freizügigkeit, das den Menschen erlaubt, eine starke Bindung zu ihrem Ursprungsland zu pflegen. Aus der Sicht der Aufnahmeländer ist es problematisch, wenn ein erheblicher Teil der lokalen Bevölkerung von den demokratischen Entscheidungen ausgeschlossen ist. Das unbedingte Wahlrecht, das mit der Staatsbürgerschaft einhergeht, stärkt so die demokratische Legitimierung.
Prof. Dr. Rainer Bauböck lehrt soziale und politische Theorie am Europäischen Hochschulinstitut in Florenz. Zuvor war er Mitarbeiter am Institut für Höhere Studien in Wien und am Institut für europäische Integrationsforschung der Österreichischen Akademie der Wissenschaften. Er forscht zu den Schwerpunkten Migration, Multikulturalismus, Nationalismus, Staatsbürgerschaft und Minderheitenrechte.
Interview: Fabio Ghelli
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