Der Satz mit Streitpotenzial steht auf Seite elf des Koalitionsvertrags: "Wer in Deutschland geboren und aufgewachsen ist, soll seinen deutschen Pass nicht verlieren und keiner Optionspflicht unterliegen." Legt man die Formulierung "in Deutschland geboren und aufgewachsen" wörtlich aus, stellt sich die Frage: Sind Kinder und Jugendliche weiterhin von der Optionspflicht betroffen, wenn sie eine Weile im Ausland gelebt haben?
Anfang Februar hatte Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) einen Gesetzesentwurf vorgelegt, der darauf folgende Antwort gibt: "in Deutschland aufgewachsen" seien all jene, die bis zu ihrem 23. Lebensjahr zwölf Jahre hier gelebt haben, davon mindestens vier zwischen ihrem zehnten und 16. Lebensjahr. Nachgewiesen werden könne das anhand von Meldebescheinigungen. Alternativ reiche ein deutscher Schulabschluss. Damit soll laut Entwurf vermieden werden, dass junge Menschen einen Doppelpass bekommen, die sich "in der prägenden Phase der allgemeinen Schulpflicht nicht in Deutschland aufgehalten haben".
Vertreter der SPD kritisierten, ein solcher Nachweis würde einen enormen bürokratischen Aufwand bedeuten und sei deshalb unpraktikabel. Man wolle die Optionspflicht "ohne Wenn und Aber" abschaffen. Der schleswig-holsteinische Innenminister Andreas Breitner (SPD) hat nun einen Gesetzesentwurf vorgestellt, der von der Voraussetzung des "Aufgewachsenseins" absieht. Am 14. März wollen die drei rot-grün regierten Länder Schleswig-Holstein, Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg ihn in den Bundesrat einbringen.
Die SPD-Generalsekretärin Yasmin Fahimi betonte, dass sie keine über den Koalitionsvertrag hinausgehenden Reformen fordert. Die mit der Union vereinbarte Regelung sei ein "wichtiger Meilenstein in der Integrationspolitik. Die Grundlage dazu für die Bundesebene ist der Koalitionsvertrag." Ähnlich äußerte sich auch der stellvertretende Parteivorsitzende Ralf Stegner. Die Auslegung dieses Vertrags durch den Bundesinnenminister sei allerdings "noch nicht der Weißheit letzter Schluss", sagte Stegner am Donnerstag der Nachrichtenagentur Reuters. Die Unionsparteien riefen die SPD zur Koalitionstreue auf.
Widerspruch zum Gleichbehandlungsgrundsatz?
Dem Entwurf des Bundesinnenministeriums (BMI) zufolge wären Schulabbrecher oder Menschen mit einem ausländischen Abschluss pauschal von der doppelten Staatsangehörigkeit ausgeschlossen. Darüber hinaus halten Experten eine Unterscheidung nach Aufenthaltsdauer grundsätzlich für problematisch. Eine Ungleichbehandlung von Jugendlichen, die ihr ganzes Leben oder nur ein paar Jahre in Deutschland verbracht haben, sei in der Praxis nicht vorstellbar, sagte etwa der Rechtswissenschaftler Thomas Groß (IMIS) der Berliner Zeitung. Das sei mit Blick auf den Gleichbehandlungsgrundsatz schwierig und schaffe ein "Bürokratiemonster". SVR-Vorsitzende Christine Langenfeld sprach hinsichtlich der vom Bundesinnenministerium vorgeschlagenen Regelung ebenfalls von einem "Einfallstor für Definitionsprobleme und Bürokratieaufbau".
- Tatsächlich müssten Behörden alle bislang optionspflichtigen Kinder registrieren und ihren Wohnort festhalten.
- Die Optionspflicht bliebe in Teilen bestehen.
- Erst mit 18 Jahren würde sich entscheiden, ob sie unter das Optionsmodell fallen oder ein Anrecht auf doppelte Staatsangehörigkeit haben.
Lediglich drei Prozent im Ausland gemeldet
Wie viele Optionspflichtige möglicherweise nicht in Deutschland aufgewachsen sind, ist unklar. Laut BMI liegen keine Angaben über im Ausland gemeldete Optionskinder vor. Dennoch wird deutlich, dass es sich um eine kleine Gruppe handelt. Als "Näherungswert" erklärt ein Sprecher des BMI: "Die Meldebehörden informieren nach § 34 StAG die zuständigen Staatsangehörigkeitsbehörden über Optionspflichtige, die in Kürze das 18. Lebensjahr vollenden werden und bei denen nach § 29 StAG ein Staatsangehörigkeitsverlust eintreten kann."
Die Meldungen über im Ausland lebende Optionskinder an das Bundesverwaltungsamt im Jahr 2013 betrafen rund drei Prozent der Optionspflichtigen dieses Jahrgangs. Allerdings handle es sich dabei um eine "Momentaufnahme" von Optionspflichtigen rund um ihren 18. Geburtstag, die keine Aussage über die Dauer des Auslandsaufenthalts treffe. Für das Jahr 2013 rechneten die Behörden mit 4.734 Optionsfällen. Drei Prozent entsprächen demnach gerade einmal rund 140 Personen.
2013 war das erste Jahr, in dem Konsequenzen der Optionspflicht sichtbar wurden. Im Januar 2014 gab das Bundesverwaltungsamt 248 Fälle von einem "Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit" aufgrund des Optionszwangs bekannt. Um die Zeit bis zur Reform des Staatsangehörigkeitsrechts zu überbrücken, hat der Bremer Innensenat als erstes Bundesland eine Übergangsregelung erlassen. Um den Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit zu verhindern, müssen Optionspflichtige in Bremen und Bremerhaven vor ihrem 21. Geburtstag eine sogenannte Beibehaltungsgenehmigung bei den zuständigen Behörden beantragen. Auch die Bundesländer Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein haben die Optionspflicht ausgesetzt oder zumindest gelockert.
Von Ferda Ataman und Rana Göroğlu, MDI
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