Obergrenze
Bei dem Begriff handelt es sich um eine politische Forderung, die für einen Höchstwert von Asylanträgen pro Jahr steht. In Deutschland gibt es eine solche "Obergrenze" bislang nicht, jeder Zuwanderer hat das Recht, einen Asylantrag zu stellen. Was passieren würde, wenn dieser Höchstwert erreicht würde, bleibt bislang unklar. Experten haben Bedenken geäußert, ob so eine Grenze rechtlich zulässig wäre.
OECD
Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (Organisation for Economic Co-operation and Development) vereinigt 35 Mitgliedsländer, "die sich zu Demokratie und Marktwirtschaft" bekennen. Quelle: OECD
Optionsmodell
Siehe Optionspflicht.
Optionspflicht
Seit 2000 können in Deutschland geborene Kinder von Ausländern neben der ausländischen auch die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten. Dabei wurde jedoch die "Optionspflicht" eingeführt: Zwischen dem 18. und dem 22. Geburtstag müssen sie sich für eine der beiden Staatsangehörigkeiten entscheiden. Mit der Reform von 2014 entfällt diese Regelung für die meisten, wenn sie "in Deutschland geboren und aufgewachsen" sind. Quelle: Bundesregierung