MEDIENDIENST: Von wem erfahren Frauen in Flüchtlingsunterkünften Gewalt?
Heike Rabe: Das ist bisher wenig erforscht, obwohl das Problem schon lange bekannt ist. So zeigte eine Interviewstudie mit 65 geflüchteten Frauen bereits 2004, dass sie häufig von Gewalt betroffen sind: 79 Prozent der Befragten gaben an, psychischer Gewalt ausgesetzt gewesen zu sein, 51 Prozent sprachen von körperlicher und 25 Prozent von sexueller Gewalt. Demnach waren die Täter Beziehungspartner, fremde Personen, Mitbewohner oder das Personal in Unterkünften.
Zum "Policy Paper: Effektiver Schutz vor geschlechtsspezifischer Gewalt – auch in Flüchtlingsunterkünften" vom Deutschen Institut für Menschenrechte gelangen Sie hier.
Inwiefern spielt dabei die Unterbringungssituation eine Rolle?
Es gibt verschiedene Faktoren, die das Risiko für geschlechtsspezifische Gewalt erhöhen: Wenn ein Paar isoliert ist, die Betroffenen keine Hilfe erfahren oder das Umfeld Gewalt toleriert. Auf der individuellen Ebene wirkt zum Beispiel Stress gewaltfördernd. Entsprechend kann man davon ausgehen, dass die derzeitige Situation in Flüchtlingsunterkünften Gewalt gegenüber Frauen verstärkt: Das Asylverfahren, die unsichere Zukunftsperspektive sowie die fehlende Privatsphäre und die Enge produzieren einen enormen Stress. Hinzu kommt, dass die Unterkünfte zahlenmäßig von Männern dominiert werden und Frauen keine eigenen Rückzugsräume haben.
Was kann der Staat tun, um geflüchtete Frauen besser zu schützen?
Bisher gibt es dazu keine einheitlichen Standards. Die Zuständigkeitsregelungen sind bis in die Kommunen weit verzweigt. Besonders problematisch ist, dass es den Betreibern der Unterkünfte weitestgehend überlassen bleibt, welche Maßnahmen sie zum Schutz vor oder im Fall von geschlechtsspezifischer Gewalt treffen. Anfang 2015 hat das "Deutsche Institut für Menschenrechte" eine schriftliche Abfrage bei den für die Erstaufnahmeeinrichtungen zuständigen Innen- und Integrationsministerien durchgeführt, die das bestätigen.
Aber es gibt doch sicher gesetzliche Regelungen?
Nach dem Polizeirecht und dem Gewaltschutzgesetz sind verschiedene Maßnahmen möglich, nach der Maxime „wer schlägt, der geht“: Die Polizei kann den Störer aus Flüchtlingsunterkünften "wegweisen". Das Familiengericht kann anordnen, dass der Täter das Familienzimmer verlässt, oder sogenannte Kontakt- und Näherungsverbote aussprechen. Die Heimleitung kann den Tätern ein Hausverbot erteilen. Dabei müssen aber auch die Belange der Täter berücksichtigt werden. Sie können sich aufgrund der ausländerrechtlichen Lage zum Teil nicht frei bewegen oder selbstständig eine andere Bleibe suchen.
HEIKE RABE ist Juristin und seit 2009 wissen-schaftliche Mitarbeiterin am Deutschen Institut für Menschen-rechte (DIMR). Sie arbeitet zu den Schwerpunkten Menschenrechte von Frauen, Menschenhandel, geschlechtsspezifische Gewalt und Zugang zum Recht.
Wie also wird geholfen?
Der Gewaltschutz für Frauen in Flüchtlingsunterkünften wird derzeit – wenn überhaupt – häufig so organisiert, dass Täter und Opfer innerhalb der Unterkünfte getrennt werden oder die Betroffenen in ein Frauenhaus gehen. Doch so ein Umverteilungsverfahren durch die Ausländerbehörde kann Monate dauern. Das steht im Widerspruch zu menschenrechtlichen Verpflichtungen, insbesondere zu den Vorgaben der sogenannten Istanbul-Konvention des Europarats: Die besagt, dass allen Betroffenen mit sofortiger Wirkung und unabhängig von anderen rechtlichen Verfahren Schutz angeboten werden muss – unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus oder Wohnort. Spätestens wenn Deutschland die Istanbul-Konvention des Europarats ratifiziert, müssen diese Gesetze auch für Frauen in Unterkünften geltend gemacht werden.
Wo sehen Sie derzeit die größten Mängel bei diesem Thema?
Die zentrale Hürde sind die ausländerrechtlichen Regelungen. Wenn sich geflüchtete Frauen dafür entscheiden, die Gewalt anzusprechen und zu handeln, haben sie nicht dieselben Möglichkeiten wie Frauen mit einem langfristig gesicherten Aufenthaltsstatus. Asylsuchende und geduldete Frauen, die in den ersten drei Monaten der Residenzpflicht und danach einer Wohnsitzauflage unterliegen, sind in vielen Bundesländern in ihrer Bewegungsfreiheit eingeschränkt. Sie können nicht frei entscheiden, ob sie in ein Frauenhaus gehen, die Stadt oder das Bundesland verlassen wollen. Sie brauchen dafür die Genehmigung der Behörde, die aber in deren Ermessen liegt. Zudem haben sie Sorge, dass sich eine Beschwerde oder Anzeige auf ihr Bleiberecht oder das ihres Partners auswirken kann. Haben Frauen ihren Asylantrag nicht auf eigene Fluchtgründe gestützt, ist ihr Asylantrag von dem Bestand der Ehe abhängig.
An wen können sich die Betroffenen wenden?
Zum Beispiel an Frauenhäuser, Fachberatungsstellen oder Frauennotrufe. Das setzt aber voraus, dass sie diese Stellen kennen, sich dort sprachlich verständigen können und es ein passendes Angebot gibt. Für die Aufnahme in einem Frauenhaus muss an manchen Orten vorher geklärt sein, wer die Kosten übernimmt. Asylsuchende und geduldete Frauen leben jedoch relativ isoliert in den Unterkünften und kennen ihre Rechte oft nicht.
Wie kann man die Situation in den Unterkünften verbessern?
Bei der Unterbringung von Flüchtlingen müsste der Schutz vor geschlechtsspezifischer Gewalt konsequent berücksichtigt werden. Es sollten Frauenräume oder Unterkünfte nur für Frauen und ihre Kinder eingerichtet werden. Weitere wichtige Aspekte sind: eine verbindliche Regelung, dass die Bewohnerinnen regelmäßig über ihre Rechte und externe Hilfsangebote informiert werden, dass sie abschließbare Zimmer und Sanitäranlagen vorfinden und das Personal von Unterkünften für das Thema sensibilisiert wird. Das Thema Gewaltschutz sollte auch in der Hausordnung verankert sein.
Und was sollte von behördlicher Seite getan werden?
Die Innen-, Integrations- und Sozialministerien müssen sicherstellen, dass bei geschlechtsspezifischer Gewalt eine kurzfristige Intervention erfolgt. Dafür müssen Sozial- und Ausländerbehörden ein schnelles Verfahren einrichten, um Betroffene und Täter bei Gewaltvorfällen umzuverteilen, sie müssen Ansprechpartnerinnen benennen und dafür sorgen, dass sie zeitnah erreichbar sind. Wenn Frauen sofort Schutz brauchen, sollte – trotz der derzeit schwierigen Belegungssituation – eine bestimmte Anzahl von Notplätzen bereitgestellt werden.
Interview: Rana Göroğlu
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