Vor etwa 18 Jahren haben die Mitgliedstaaten der Europäischen Union beschlossen, ein Gemeinsames Europäisches Asylsystem (GEAS) zu entwickeln. Erst vor zwei Jahren wurden alle dazugehörenden Richtlinien und Verordnungen flächendeckend in der EU umgesetzt. Nun soll das gesamte System aufs Neue umgekrempelt werden.
Vor dem Hintergrund der „Flüchtlingskrise“ im Jahr 2015 hat die Europäische Kommission ein umfassendes Reformpaket vorgeschlagen. Dabei handelt es sich vor allem um „Verordnungen“, die unmittelbar für alle Mitgliedstaaten wirksam wären und keiner Umsetzung durch die nationalen Parlamente bedürfen. Das heißt: Aufgrund des sogenannten Anwendungsvorrangs würden die geplanten Reformen de facto erhebliche Teile der bestehenden nationalen Asylgesetze aushebeln beziehungsweise ersetzen.
Die wichtigsten Reformen:
- Zwingende Vorprüfung: Der Entwurf der geplanten Asylverfahrensverordnung sieht vor, dass Anträge von Menschen, die über einen vermeintlich sicheren Drittstaat eingereist sind, für unzulässig erklärt werden müssen. Es würde dann nur noch geprüft, ob der Asylsuchende aus der EU abgeschoben werden kann. Ein individuelles Asylverfahren gebe es nicht mehr. Das gilt auch, wenn sich Familienangehörige in Europa befinden.
- "Dublin-Fälle": Die Kommission plant eine umfassende Reform der umstrittenen Dublin-Verordnung. Der Mitgliedstaat, in dem ein Asylsuchender zuerst registriert wird, soll künftig unbefristet für ihn zuständig sein – und nicht mehr, wie jetzt, bis Ablauf der sogenannten Überstellungsfrist (sechs bis 18 Monate). "Dublin-Fälle" würden zudem nur eine begrenzte Möglichkeit haben, gegen die Überstellung zu klagen.
- Das Selbsteintrittsrecht fällt aus: Auch darf künftig kein Staat mehr die Zuständigkeit für Asylsuchende übernehmen, die sich in anderen Mitgliedstaaten befinden wie Deutschland es im Sommer 2015 getan hat.
- Sanktionen gegen "Dublin-Fälle": Asylsuchende, die den für sie zuständigen Mitgliedstaat verlassen, sollen dauerhaft nur eingeschränkt Anspruch auf Sozialleistungen haben. Das gilt auch für Familien und bei Menschen, die unfreiwillig nicht in den zuständigen Staat zurück können.
- Verteilungsmechanismus: Die Kommission plant, einen Verteilungsschlüssel für alle Mitgliedstaaten einzuführen. Dieser Schlüssel würde jedoch nur greifen, wenn ein Mitgliedstaat mehr als 150 Prozent seiner Quote erfüllt. Nur dann könnten Asylbewerber auf die anderen Mitgliedstaaten umverteilt werden.
Die Reformen würden die Probleme verschlimmern
Über die Wirkungen der Reformpakete der Kommission herrscht Uneinigkeit. So hat der Innenausschuss des Europäischen Parlaments kürzlich zahlreiche Änderungsvorschläge zur Dublin-Reform verabschiedet, die oftmals in eine entgegengesetzte Richtung gehen: Demnach sollten Asylbewerber in erster Linie aufgrund familiärer Verbindungen den Mitgliedstaaten zugewiesen werden. Geflüchtete, die keine Verbindung zu einem bestimmten Staat haben, sollten nach einem verbindlichen Verteilungsschlüssel auf alle Mitgliedstaaten umverteilt werden.
In der aktuellen Form bringe der Reformplan der Kommission mehr Probleme mit sich als Lösungen, sagt Constantin Hruschka, Experte für Europäisches Asylrecht am "Max-Planck-Institut für Sozialrecht und Sozialpolitik in München". Wenn die Fristen für die Überstellung nicht mehr verbindlich wären, würden in der Regel die Mitgliedstaaten, in denen die Asylsuchenden zuerst in die EU einreisen, auf Dauer für die ankommenden Flüchtlinge zuständig sein. Mitgliedstaaten wie Italien und Griechenland, die ohnehin keine ausreichende Aufnahme-Infrastruktur haben, wären dadurch noch stärker als jetzt belastet, so Hruschka bei einem Pressegespräch des MEDIENDIENSTES in Berlin.
"Ein Verteilungsmechanismus, der nur bei einer erheblichen Überbelastung greift, ist auch keine tragbare Lösung", sagt der Rechtswissenschaftler. EU-Staaten an den Außengrenzen würden vermutlich wieder anfangen, nur einen Bruchteil der Geflüchteten zu registrieren – wie bereits vor der Einführung des "Hotspot-Systems" 2015. Viele Asylsuchende würden dann versuchen, weiterzureisen, so Hruschka. "Ohne Registrierung und Überstellungsfristen würde es auf einmal wieder mehrere Zehntausend 'refugees in orbit' geben – Asylsuchende, die in einem Mitgliedstaat sind, der nicht für das Asylverfahren zuständig ist und daher nicht überprüft, ob sie Schutz brauchen."
Indessen würden "Dublin-Fälle" auf Dauer in der Ungewissheit leben, ob und wann sie in den zuständigen Mitgliedstaat überstellt werden. So hätten sie keinen Zugang zu Sprachkursen oder anderen Integrationsmaßnahmen. Ihre Kinder könnten nicht eingeschult werden. Sollten - wie vorgesehen - auch die Sozialleistungen für sie gekürzt werden, droht der Absturz in menschenunwürdige Zustände, sagt der Rechtswissenschaftler – eine Situation, die im Widerspruch zum Grundgesetz stünde: Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass Sozialleistungen für Geflüchtete nicht aus "migrationspolitischen Gründen" gekürzt werden dürfen.
Auch für die Rechtspraxis hätten die geplanten Reformen negative Folgen, sagt die Berliner Rechtsanwältin Berenice Böhlo: "Die Einführung eines Zulässigkeitsverfahrens, wie es die Reform vorsieht, würde zu einer Auslagerung des Flüchtlingsschutzes in Drittstaaten führen." Schutzsuchende würden zurückgeschoben werden, bevor sie überhaupt einen Asylantrag in Europa stellen können – ohne dass ihr Schutzantrag geprüft wird und, ohne dass sicher gestellt ist, dass diese Drittstaaten Vertragsstaaten der Genfer Flüchtlingskonvention sind und diese einhalten würden, sagt Böhlo.
Auch die Reform der umstrittenen Dublin-Verordnung würde voraussichtlich mehr Unsicherheit schaffen, sagt die Rechtsanwältin – für Asylsuchende sowie für Behörden und Gerichte. „Fast jeder Dritte Asylsuchende in der EU ist ein sogenannter Dublin-Fall. Tausende dieser Fälle landen vor Gericht. Tatsächlich überstellt werden am Ende dennoch nur wenige Hundert Menschen“, sagt die Rechtsanwältin. Durch die Reform würde sich die Zahl der Verfahren gegen Überstellungen massiv in die Länge ziehen und erhöhen, so dass dies am Ende auch zu mehr Belastung für die Gerichte führen würde.
Von Fabio Ghelli
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