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EU-Asylpolitik 30.09.2016

Wie soll "Dublin" reformiert werden?

Die Dublin-Verordnung regelt, welches EU-Land für ein Asylverfahren zuständig ist. Demnach sollte in der Regel immer der Mitgliedstaat verantwortlich sein, über den Flüchtlinge die EU betreten haben. Das heißt in den meisten Fällen: Griechenland und Italien. Doch das System funktioniert nicht. Das EU-Parlament arbeitet deshalb an einer Reform der Verordnung. Experten warnen aber: Alte Fehler könnten wiederholt werden.

Das EU-Parlament arbeitet an einer Reform der Dublin-Verordnung. Foto: dpa

Eine StudieMigration Policy Institute, "Not Adding Up – The Fading Promises of Europe’s Dublin System des "Migration Policy Institute" offenbart  Schwächen im Dublin-System: Das gesamte Asylverfahren bei "Dublin-Fällen" werde durch die aktuelle Regelung um etwa ein Jahr verzögert. Und nur rund ein Drittel der Flüchtlinge, die innerhalb der EU weiterreisen, werden ins Einreiseland zurückgeschickt. Auch die Europäische Kommission ist mit dem aktuellen System unzufrieden: Schon im Mai 2015 beklagte sie in ihrer „MigrationsagendaEuropäische Kommission, Die europäische Migrationsagenda, Punkt III.3“, dass die Verordnung keine Wirkung zeigt.

Jetzt soll das System reformiert werden – zum zweiten Mal innerhalb von zwei Jahren. Einen ersten Reformentwurf hat der "Ausschuss für Bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres des Europäischen Parlaments" (LIBE) kürzlich veröffentlicht. Das Problem: Laut Experten und Flüchtlingsorganisationen wie PRO ASYL würde die Reform in der neuen Fassung womöglich noch mehr Probleme verursachen.

Welche Neuerungen sind geplant?

So soll das neue System (auch als "Dublin IV" bezeichnet) aussehen:

  • Das sogenannte „Erststaats-Prinzip“ bleibt bestehen. Die Mitgliedstaaten an der EU-Außengrenze tragen also weiterhin die Verantwortung für die meisten einreisenden Flüchtlinge. Steigt die Zahl der Asylbewerber in einem Mitgliedstaat über eine bestimmte Schwelle, sollen Flüchtlinge auf andere Mitgliedstaaten verteilt werden. Wenn sich ein Staat weigert, muss er pro abgelehntem Flüchtling einen „Solidaritätsbeitrag“ von 250.000 Euro zahlen.
  • Verlassen Flüchtlinge den Mitgliedstaat, der für sie zuständig ist, müssen sie mit Sanktionen rechnen.
  • Aktuell gilt: Die Zuständigkeit des Einreisestaats kann entfallen, wenn der Flüchtling in ein anderes EU-Land weitergereist ist und nicht innerhalb einer bestimmten Frist zurück ins Einreiseland geschickt wird. Künftig soll die Zuständigkeit des Einreisestaats unbefristet gelten. Das heißt: Auch nach Jahren kann ein Geflüchteter zum Beispiel aus Deutschland nach Italien geschickt werden.
  • Die Dublin-Verfahren sollen schneller und effizienter abgewickelt werden. Dafür soll das "Europäische Unterstützungsbüro für Asylfragen" (EASO) in eine EU-Asylagentur umgewandelt werden, die die "Belastbarkeit" der Mitgliedstaaten prüft und sie bei Bedarf in puncto Registrierung und Asylverfahren unterstützt.

Der EU-Rechtswissenschaftler Francesco Maiani hat im Auftrag des EU-Parlaments die Reformpläne ausgewertet. Sein Befund ist ernüchternd: „‚Dublin IV’ wiederholt die Fehler der Vergangenheit." Ein Verteilungs-System könne nicht funktionieren, wenn die Betroffenen – also die Asylbewerber – nicht miteinbezogen werden. "Asylbewerber sind keine Reissäcke oder Bierkisten, die man hin- und herschieben kann. Dies haben 20 Jahre Dublin-Praxis unmissverständlich gezeigt", sagte Maiani dem MEDIENDIENST INTEGRATION. Auch die Idee, auf härtere Strafen zu setzen, sieht Maiani kritisch: "Derartige Sanktionen sind nicht nur menschenrechtlich problematisch. Es ist auch ein altes und unwirksames Rezept.”

Auch der Plan, im Notfall Flüchtlinge auf die Mitgliedstaaten umzuverteilen, scheint zum Scheitern verurteilt: Schon seit einem Jahr will die EU Asylsuchende, die in den sogenannten Hotspots in Italien und Griechenland registriert wurden, auf alle Mitgliedstaaten verteilen. 160.000 Menschen sollten das sein. In einem Jahr konnten jedoch nur rund 5.600 von ihnen im Rahmen des Verteilungsprogramms die überfüllten Aufnahmezentren in den Erstaufnahmeländern verlassen (Stand: Ende September 2016).

Kein Konsens unter den EU-Mitgliedstaaten

Wie könnte ein anderes System aussehen? Migrationswissenschaftler haben inzwischen mehrere Alternativen erarbeitet: In seinem JahresgutachtenSVR, Jahresgutachten 2015 – Zehn Kernbotschaften, Seite 4 2015 plädiert der Sachverständigenrat deutscher Stiftungen für Integration und Migration (SVR) für ein zentrales Registrierungssystem an den Außengrenzen der EU. Wird der Asylantrag angenommen, sollen Geflüchtete umgehend die volle Freizügigkeit innerhalb der EU genießen – und nicht erst nach fünf Jahren, wie im jetzigen Dublin-System. Für eine Reform der Verordnung ist die Zustimmung der Mehrheit der Mitgliedstaaten nötig – und diese scheint derzeit nicht erreichbar.

Auch in der deutschen Politik scheint es derzeit keine eindeutige Meinung zum Thema Dublin zu geben: Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) sagte jüngst, sie habe "sich lange Zeit gerne auf das Dublin-Verfahren verlassen, dass uns Deutschen [...] das Problem abgenommen hat. Und das war nicht gut." Bundesinnenminister Thomas de Maizière hat wiederholt eine „faire Lastenverteilung“ innerhalb der EU gefordert. Gleichzeitig will er jedoch laut Medienberichten die Situation des Aufnahmesystems in Griechenland prüfen lassen, damit Asylbewerber demnächst entsprechend der Dublin-Verordnung auch dorthin zurückgeschickt werden können. 

Von Fabio Ghelli

 


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