Rund 69.000 Schüler*innen in Deutschland besuchen islamischen Religionsunterricht, vor drei Jahren waren es etwa 60.000. Das ergibt eine Umfrage des MEDIENDIENSTES unter den Kultusministerien der Bundesländer. Varianten des islamischen Religionsunterrichts gibt es in allen alten Bundesländern – allerdings unterscheiden sich diese stark. In den fünf neuen Ländern gibt es keine Angebote.
In einigen Bundesländern wurden die Angebote für muslimische Schüler*innen in den letzten Jahren ausgebaut: Bayern hatte 2021 das Modellprojekt Islamkunde in ein ordentliches Fach überführt und Hamburg wird zum kommenden Schuljahr den Religionsunterricht für alle, den auch islamische Gemeinden mitverantworten, flächendeckend einführen. In anderen Ländern stagnieren die Entwicklungen. Zum Beispiel hatte das Saarland 2015/16 einen Modellversuch an vier Grundschulen gestartet und wollte diesen auf weitere Schulen ausweiten. Bis heute gibt es nur Unterricht an den vier Schulen. In den ostdeutschen Bundesländern gibt es keine Maßnahmen, um Unterricht einzuführen.
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Nur ein Bruchteil der muslimischen Schüler*innen besucht islamischen Religionsunterricht, ein flächendeckendes Angebot fehlt. Angaben der Kultusministerien zufolge gibt es über 1.000.000 muslimische Schüler*innen in ganz Deutschland. Die Zahlen liegen nur für sieben Bundesländer vor, die Gesamtzahl dürfte also höher liegen.
In NRW etwa sind 470.000 Schüler*innen muslimischen Glaubens, rund 19 Prozent aller Schüler*innen. Von ihnen besuchen etwa 6 Prozent (26.000) islamischen Religionsunterricht. In den meisten anderen Bundesländern, für die entsprechende Zahlen vorliegen, liegt die Quote ähnlich niedrig, in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz bei etwa vier Prozent.
Viele Modelle, viele Konflikte
Die Bundesländer gestalten den Unterricht unterschiedlich. Es gibt drei verschiedene Formen: Islamischen Religionsunterricht, islamischen Religionsunterricht als Modell und islamische Religionskunde. Beim Religionsunterricht verantworten eine oder mehrere Religionsgemeinschaften die Inhalte und die Auswahl der Lehrkräfte für den Unterricht. Der Staat stellt lediglich die Räumlichkeiten in den Schulen zur Verfügung – die Religionsfreiheit und zugleich die staatliche Neutralitätspflicht sollen gewahrt werden. Das ist der Fall in Niedersachsen sowie in Berlin – hier hatte sich eine Gemeinde das Recht auf den Unterricht eingeklagt.
Hinzu kommen verschiedene Modelle, bei denen die Länder den Unterricht aber mitgestalten: In Nordrhein-Westfalen – wo Religionsunterricht als ordentliches Fach eingeführt wurde – gibt es etwa eine Kommission, in der Gemeinden vertreten sind, die Landesregierung entscheidet über die Mitglieder mit. In Baden-Württemberg wird der Unterricht über eine Stiftung organisiert. Teil dieser Stiftung ist eine Schiedskommission, drei der fünf Mitglieder müssen von der Landesregierung bestätigt werden.Quelle
Religionskunde ist staatlich verantwortet und kein bekenntnisorientiertes Angebot. Die gibt es in Bayern, Schleswig-Holstein und teilweise in Hessen. Laut bayerischem Kultusministerium erfülle "keine der in Deutschland tätigen Organisationen" vollständig die Merkmale einer (islamischen) Religionsgemeinschaft, daher verantworte der Staat das Fach. Muslimische Verbände kritisieren das Vorgehen der bayerischen Landesregierung und möchten Mitsprache beim Unterricht haben, sie sehen ihr Grundrecht auf religiösen Unterricht verwehrt. Ähnliche Kritik gab es auch in Hessen.Quelle
Einen anderen Weg hat Hamburg gewählt: Hier gibt es den „Religionsunterricht für alle“, der im kommenden Schuljahr an allen Schulen eingeführt wird. Am Unterricht sind mehrere Gemeinschaften beteiligt, nicht nur die muslimische, sondern auch christliche und die jüdische. Grundlage für die Kooperation für die muslimischen Vertreter*innen ist hierbei ein Staatsvertrag, der zwischen mehreren Gemeinden und der Stadt Hamburg geschlossen wurde.
Was die Entwicklungen bremst sind unter anderem Konflikte zwischen Bundesländern und Religionsgemeinschaften. In Hessen kündigte das Kultusministerium die Zusammenarbeit zum Unterricht 2020 auf. Der Grund: fehlende Unabhängigkeit des Kooperationspartners DITIB. Das Land führte eigene staatliche Islamkunde ein, bis der Verband auch in der zweiten Instanz Recht bekam und den Unterricht wieder erteilen durfte. Einen ähnlichen Fall gab es auch in Rheinland-Pfalz: Hier standen Verhandlungen über einen Staatsvertrag, der auch den Religionsunterricht regeln könnte, lange Zeit still wegen des Vorwurfs der ausländischen Einflussnahmen bei DITIB.Quelle
Es fehlen Lehrkräfte und Ausbildungsmöglichkeiten
Doch nicht nur die Konflikte mit den Religionsgemeinschaften spielen eine Rolle. Der Professor für Islamische Theologie an der Universität Osnabrück, Bülent Uçar, dazu: "Der Islamische Religionsunterricht wird seit Jahren stiefmütterlich behandelt und es besteht ein massiver Ausbaubedarf. Ein Hauptproblem ist, dass der Staat trotz bestehender Nachfrage nicht genügend Stellen schafft."
In NRW kommen auf 26.020 Schüler*innen 263 Lehrer*innen. Also knapp 100 Schüler*innen pro Lehrer*in. In Niedersachsen mit 3.380 Schüler*innen sind es 70 Lehrkräfte. "Es gibt noch zu wenig Ausbildungskapazitäten und viele Unsicherheiten für Lehrkräfte", sagt Birgül Karaarslan, Vorsitzende des Verbandes muslimischer Lehrkräfte. Zugleich habe der Beruf ein Imageproblem, was ihn auch unattraktiv für Berufsanwärter*innen mache. "Die neuen Religionslehrer*innen werden oft nicht richtig im Kollegium angenommen", so Karaarslan.Quelle
Weitere Quellen
Çakır-Mattner, Lux, Calisir, Engelhardt, Wagner (AIWG) (2022): "Berufsfeld Islam? Zur Berufseinmündung und Professionalisierung von Absolvent_innen der Islamisch-Theologischen Studien", LINK
Wissenschaftlicher Dienst des Deutschen Bundestags (2021): „Islamischer Religionsunterricht an Schulen. Verfassungsrechtliche Rahmenbedingungen und Umsetzung in den Bundesländern“, LINK
Ulfat, Engelhardt, Yavuz (AIWG) (2021): "Islamischer Religionsunterricht in Deutschland. Qualität, Rahmenbedingungen und Umsetzung", LINK
Bösing, Stein, Zimmer (BpB) (2023): „Staatlich verantworteter islamischer Religionsunterricht und bekenntnisorientierte Moscheeunterweisung", LINK
Von Reza Nazir
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