Welches Ziel verfolgen Sie mit der Tagung "Recht – Bildung – Migration"?
Wir wollen darauf aufmerksam machen, dass es dringend notwendig ist, konsequent für Chancengleichheit in der deutschen Migrationsgesellschaft zu arbeiten. Denn die nachweisbaren Benachteiligungen im Bildungs- und Erziehungswesen verletzen das Recht auf Bildung, ebenso wie die Barrieren beim Zugang zu den entsprechenden Einrichtungen für Kinder und Jugendliche aus Einwandererfamilien. Wir wollen ausloten, welche Möglichkeiten es gibt, Erziehung und Bildung – insbesondere im Hinblick auf migrationsbedingte Vielfalt – inklusiver zu organisieren.
Warum ist es wichtig, Menschenrechte, Bildung, Migration und Integration zusammen zu denken?
Wir sprechen häufig von der Notwendigkeit, die zugewanderten Menschen durch Bildung zu integrieren. Das klingt erst einmal plausibel: Die Menschen kommen als Newcomer in ein neues Land und die Bildungseinrichtungen machen entsprechende Angebote, damit sie sich schnell integrieren können. Dazu gehören Sprach- und Integrationskurse, Weiterbildungsangebote und die interkulturelle Schulentwicklung – so zumindest das Ideal. Die Realität sieht in Deutschland aber vielerorts anders aus. Kinder und Jugendliche aus Einwandererfamilien – insbesondere die mit einer Flüchtlingsgeschichte – stoßen auf vielfältige strukturelle und rechtliche Barrieren, die diskriminierend wirken, ihr Recht auf Bildung einschränken und damit ihre Bildungsteilhabe erschweren. Der UN-Sonderberichterstatter Vernor Muñoz hat das bereits 2006 in seinem Bericht über Bildung in Deutschland angemahnt.
Und wie können die Menschen- und Kinderrechte dabei helfen, für mehr Bildungsgerechtigkeit zu sorgen?
Sie bilden einen wichtigen Rahmen für die Debatten um Migration und Integration. Das Recht auf Bildung ist zum Beispiel in der UN-Kinderrechtskonvention festgeschrieben, die auch Deutschland unterzeichnet hat. Darin finden sich wichtige Normen, wie Bildungs- und Erziehungsprozesse zu organisieren sind. Gleichzeitig kann man die bestehende Bildungsungleichheit in der Migrationsgesellschaft direkt mit der Idee von Bildungsgerechtigkeit in Zusammenhang bringen. Bildungsintegration bedeutet hier also, eine gleichberechtigte Teilhabe an Bildung zu ermöglichen.
Können Sie dafür ein konkretes Beispiel nennen?
Prof. Dr. VIOLA B. GEORGI ist Professorin für Diversity Education an der Stiftung Universität Hildesheim und Direktorin des Zentrums für Bildungsintegration (ZBI). Zu den Arbeitsschwerpunkten der Erziehungswissenschaftlerin gehören Interkulturelle Bildung, Diversity in Bildungsmedien und Demokratiepädagogik.
Auf der Grundlage der Menschen- und Kinderrechte kann man zum Beispiel für Asylsuchende und minderjährige unbegleitete Flüchtlinge einen gleichberechtigten Zugang zu Schule, Ausbildung und Weiterbildung einfordern. Das ist dringend notwendig, da Kinder und Jugendliche aus Flüchtlingsfamilien massiv benachteiligt sind. In Deutschland leben rund 65.000 Kinder mit unsicherem Aufenthaltsstatus. Aber ihr Recht auf Bildung ist noch keineswegs durchgesetzt.
Wie kommt es dazu?
Kinder, die keinen oder nur einen befristeten Aufenthaltsstatus besitzen, erhalten häufig keinen oder nur einen eingeschränkten Zugang zu Bildungsangeboten. Zum Beispiel gibt es für sie in vielen Bundesländern zwar das Recht, aber nicht die Pflicht, die Schule zu besuchen. Das Argument ist hier, dass Minderjährige, die sich nur für einen begrenzten oder unbestimmten Zeitraum in Deutschland aufhalten, nicht zwingend zur Schule gehen müssen. Diesem Argument folgen wohl auch die skandalös langen Wartezeiten auf einen Schulplatz. Kinder und Jugendliche aus Flüchtlingsfamilien warten nämlich oft drei bis sieben Monate auf einen Schulplatz, wie eine im Auftrag von UNICEF durchgeführte Studie des "Bundesfachverbands Unbegleitete Minderjährige Flüchtlinge" (B-UMF) beklagt.
Ist es in der Wissenschaft ein neuer Ansatz, Bildung als Menschenrecht zu betrachten?
Das ist eigentlich kein so neuer Ansatz, aber durch die Ratifizierung der UN-Konvention zu den Rechten von Menschen mit Behinderungen im Dezember 2006 hat er an Fahrt gewonnen. Die UN-Behindertenrechtskonvention fordert die Umstellung auf ein inklusives Erziehungs- und Bildungssystem und verknüpft das mit dem Recht auf soziale Inklusion. Wenn wir den Inklusionsbegriff breit fassen, wird greifbar, welches Potential er für die Erziehungswissenschaft birgt. Inklusive Bildungs- und Erziehungskonzepte zu entwickeln, zu erproben und umzusetzen, ist zwar nichts Neues, aber neuerdings eben quasi rechtlich verpflichtend.
Vor rund 25 Jahren hat Deutschland die UN-Kinderrechtskonvention unterzeichnet. Ein wichtiger Bestandteil ist das Recht auf Bildung – unabhängig davon, ob die Kinder hier geboren und aufgewachsen sind oder nicht. Wie steht es um die Umsetzung in Deutschland?
Die Kinderrechtskonvention ist in Deutschland seit 1992 in Kraft, seit 2010 sogar ohne Vorbehalte, vollständig umgesetzt ist sie aber bis heute nicht. Die Umsetzung wäre sicher effizienter, wenn die Kinderrechte im Grundgesetz verankert würden, wie es von verschiedenen Parteien, Organisationen und Experten gefordert wird. Dieser Schritt ist wahrscheinlich unabdingbar, um die Beteiligungsmöglichkeiten und die Lebenschancen von Kindern und Jugendlichen zu verbessern.
Interview: Rana Göroğlu
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