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Staatsangehörigkeit und Einbürgerung

Viele Rechte sind in Deutschland an den deutschen Pass gebunden. Bei der Bundestagswahl etwa sind nur deutsche Staatsbürger wahlberechtigt, Ausländer sind von der Abstimmung ausgeschlossen. Welche Wege gibt es, den deutschen Pass zu erhalten? Wer hat Anspruch auf eine Einbürgerung? Und wie viele Menschen leben in Deutschland, die zwei Pässe haben?

Wer erhält den deutschen Pass?

Es gibt drei Wege, deutscher Staatsbürger zu werden: per Abstammung, per Geburt in Deutschland oder durch eine Einbürgerung.

Abstammung

Per Abstammung bedeutet: Wer mindestens einen deutschen Elternteil hat, erhält mit der Geburt automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit. Wird das Kind im Ausland geboren oder ist bei der Geburt nur der Vater deutscher Staatsangehöriger und nicht mit der Mutter verheiratet, müssen bestimmte Nachweise Staatsangehörigkeitsgesetz § 4 Abs. 1 und Abs. 4 erbracht werden.QuelleStaatsangehörigkeitsgesetz § 4 Abs. 1

Geburt in Deutschland

Per Geburt in Deutschland bedeutet: Kinder, die zwei ausländische Eltern haben und in Deutschland geboren sind, können neben dem Pass ihrer Eltern auch den deutschen Pass erhalten – allerdings nur unter der Voraussetzung, dass mindestens ein Elternteil seit acht Jahren rechtmäßig in Deutschland lebt und zum Zeitpunkt der Geburt ein unbefristetes Aufenthaltsrecht hat.QuelleStaatsangehörigkeitsgesetz § 4 Abs. 3

Für einige dieser Kinder gilt die sogenannte Optionspflicht. Das heißt: Zwischen ihrem 18. und 22. Geburtstag müssen sie sich entscheiden, welchen der beiden Pässe sie dauerhaft behalten wollen. Von der "Optionspflicht" ist jedoch ausgenommen, wer bis zu seinem 22. Geburtstag acht Jahre in Deutschland gelebt hat, sechs Jahre in Deutschland zur Schule gegangen ist oder einen Schul- oder Berufsabschluss in Deutschland erworben hat. Ebenso ausgenommen sind Personen, die neben der deutschen die Staatsangehörigkeit eines anderen EU-Staates oder der Schweiz besitzen.QuelleStaatsangehörigkeitsgesetz § 29 Abs. 1 und 1a; Bundesamt für Migration und Flüchtlinge: "Einbürgerung in Deutschland"

Einbürgerung

Wer nicht per Abstammung oder per Geburt die deutsche Staatsbürgerschaft erhält, kann sich einbürgern lassen. Antragsteller müssen dafür allerdings verschiedene Voraussetzungensiehe Staatsangehörigkeitsgesetz § 10 Abs. 1 erfüllen. Einen Anspruch auf Einbürgerung hat, wer:

  • seit acht Jahren dauerhaft und rechtmäßig in Deutschland lebt,
  • sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes bekennt,
  • zum Zeitpunkt der Einbürgerung ein unbefristetes oder auf Dauer angelegtes Aufenthaltsrecht hat,
  • seinen Lebensunterhalt eigenständig sichern kann,
  • über ausreichende DeutschkenntnisseNiveau B 1 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen verfügt,
  • nicht wegen einer Straftat verurteilt worden ist und
  • den "Einbürgerungstest" bestanden hat (hier gibt es Ausnahmeregelungen),
  • seine bisherige Staatsangehörigkeit aufgibt (auch hier gibt es Ausnahmeregelungensiehe Staatsangehörigkeitsgesetz § 12 Abs. 1).

Für Antragsteller, die nicht alle Voraussetzungen erfüllen, gibt es die Möglichkeit einer "Ermessenseinbürgerung". In diesen Fällen muss die Einbürgerungsbehörde entscheiden, ob ein "öffentliches Interesse" an der Einbürgerung besteht und einige Mindestanforderungen erfüllt sind.QuelleBundesregierung: "Die Ermessenseinbürgerung"

Die Einbürgerung kostet 255 Euro für Erwachsene und 51 Euro für minderjährige Kinder, die zusammen mit ihren Eltern eingebürgert werden.QuelleBundesinnenministerium: Einbürgerung

Das Staatsbürgerschaftsrecht in Deutschland war lange Zeit sehr restriktiv geregelt. Bis 2000 galt ausschließlich das Abstammungsprinzip: Demnach war nur Deutscher, wer auch deutsche Eltern hatte. Mit einer Gesetzesreform im Jahr 2000 wurde auch das "Geburtsortsprinzip" eingeführt. Seitdem können auch Kinder, die keine deutschen Eltern haben, aber hier geboren sind, die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten.QuelleBundeszentrale für politische Bildung (2007): "Die Reform des Staatsangehörigkeitsrechts und das neue Einbürgerungsrecht"

Wie viele Einbürgerungen gibt es in Deutschland?

2017 wurden rund 112.000 Ausländer zu Neudeutschen. Das sind 1,7 Prozent mehr als im Vorjahr. Seit Einführung des neuen Staatsangehörigkeitsrechts im Jahr 2000 wurden mehr als 2,2 Millionen Menschen in Deutschland eingebürgert (Stand Ende 2017).QuelleStatistisches Bundesamt (2018): Pressemitteilung vom 23.05.2018 und Fachserie 1 Reihe 2.1, S. 12, eigene Berechnung

Das häufigste Herkunftsland bei Einbürgerungen ist die Türkei. Zwischen 2000 und 2017 wurden mehr als 657.000 Türken eingebürgert, das entspricht rund 30 Prozent aller Einbürgerungen in diesem Zeitraum. Allerdings geht die Zahl in dieser Gruppe seit 2000 stark zurück, wie eine Grafik des MEDIENDIENSTES zeigt (2017 um 8 Prozent im Vergleich zum Vorjahr).QuelleStatistisches Bundesamt (2018): Fachserie 1 Reihe 2.1, S. 16 ff., sowie ältere Ausgaben, eigene Berechnung

Was ist das "Einbürgerungspotenzial"?

Als "Einbürgerungspotenzial" bezeichnet das Statistische Bundesamt den Anteil der "Ausländer", die sich einbürgern lassen könnten. Wer die Kriterien für eine Einbürgerung erfüllt, ist statistisch nur schwer zu erfassen. Das Statistische Bundesamt geht deshalb vereinfachend von der Annahme aus, dass alle Voraussetzungen für eine Einbürgerung erfüllt sind, wenn ein "Ausländer" seit mindestens zehn Jahren in Deutschland lebt. Ende 2017 waren das laut "Ausländerzentralregister" (AZR) rund 5 Millionen Menschen. Im Jahr 2017 haben sich rund 112.000 Menschen für eine Einbürgerung entschieden. Daraus ergibt sich ein "ausgeschöpftes Einbürgerungspotenzial" von rund 2,2 Prozent.QuelleStatistisches Bundesamt (2018): Pressemitteilung vom 23.05.2018; Statistisches Bundesamt (2018): Fachserie 1 Reihe 2, S. 85 f., eigene Berechnung

Was ist der Einbürgerungstest?

2008 wurde in Deutschland der sogenannte Einbürgerungstest eingeführt. Seitdem müssen Menschen, die sich einbürgern lassen möchten, 33 Fragen zur deutschen Gesellschaft und Politik beantworten – mindestens 17 davon richtig. Vom Test befreit sind Personen unter 16 sowie Antragsteller, die die Anforderungen aus gesundheitlichen Gründenwegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit, einer Behinderung oder altersbedingt nicht erfüllen können. Ebenso ausgenommen sind Personen mit deutschem Schulabschluss oder einem abgeschlossenen Studium der Rechts-, Gesellschafts-, Sozial-, Politik- oder Verwaltungswissenschaft an einer deutschen Hochschule.QuelleBundesinnenministerium: Einbürgerung

Von den 33 TestfragenDie Fragen werden aus einem Gesamtkatalog von 310 Fragen ausgewählt. behandeln 30 die Geschichte und Politik der Bundesrepublik und drei das Bundesland, in dem der Antragsteller wohnt. Beispielfragen sind: Wie heißt die deutsche Verfassung? Was ist die Bundeswehr? Zu welchem Fest tragen Menschen in Deutschland bunte Kostüme und Masken?QuelleBAMF: Der Einbürgerungstest; BAMF (2017): Gesamtfragenkatalog zum Test"Leben in Deutschland" und zum "Einbürgerungstest"

Für den Einbürgerungstest haben die Teilnehmer eine Stunde Zeit. Er kann beliebig oft wiederholt werden. Jeder Versuch kostet 25 Euro.QuelleBAMF: Der Einbürgerungstest; Land Sachsen-Anhalt: Einbürgerungstest

Nach AngabenBAMF auf Anfrage des MEDIENDIENSTES, 27.08.2018 des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) haben 2017 mehr als 51.700 Personen am Einbürgerungstest teilgenommen – 98,4 Prozent erfolgreich. Seit der Einführung im Jahr 2008 liegt die Erfolgsquote bei über 98 Prozent (siehe Tabelle).QuelleBAMF auf Anfrage des MEDIENDIENSTES, 27.08.2018

Experten haben wiederholt Kritik am Einbürgerungstest geübt: Er mache das Einbürgerungsverfahren komplizierter und schrecke Menschen davon ab, sich einbürgern zu lassen.QuelleArtikel des MEDIENDIENSTES vom 28.08.2013

Wie entsteht doppelte Staatsbürgerschaft?

Obwohl Mehrstaatigkeit nach offizieller Erklärungsiehe Bundestags-Drucksache 18/4715, Seite 2 vermieden werden soll, gibt es viele Menschen in Deutschland, die zwei oder mehrere Pässe haben. Das hat unterschiedliche Gründe:

  1. Kinder, die einen deutschen und ein ausländischen Elternteil haben, erwerben in der Regel per Geburtsrecht beide Staatsangehörigkeiten – und können diese auch behalten.
  2. Auch Kinder ausländischer Eltern erhalten seit 2000 unter bestimmten Voraussetzungen mit der Geburt zusätzlich den deutschen Pass. Für einige von ihnen gilt jedoch die Optionspflicht – das heißt: Sie müssen sich ab dem 18. Geburtstag für eine der beiden Staatsbürgerschaften entscheiden.
  3. Einbürgerungen: Zwar soll bei Einbürgerungen das Entstehen von Mehrstaatigkeit vermieden werden. In der Praxis gibt es aber viele Ausnahmensiehe § 12 Staatsangehörigkeitsgesetz. So akzeptieren deutsche Behörden eine Einbürgerung "unter Hinnahme der Mehrstaatigkeit" etwa, wenn
    • eine Entlassung aus der Staatsangehörigkeit nach dem Recht des bisherigen Staates nicht möglich ist oder der bisherige Staat die Entlassung regelmäßig verweigert. Das trifft etwa auf Afghanistan, Algerien, Eritrea, Kuba, Libanon, Marokko, Syrien oder Tunesien zu.
    • der Person bei Aufgabe der ausländischen Staatsangehörigkeit erhebliche wirtschaftliche Nachteile entstehen würden
    • die Person Bürger der Europäischen Union oder der Schweiz ist
    • die Person ein anerkannter Flüchtling nach der "Genfer Flüchtlingskonvention" ist.
    Quelle§ 12 Staatsangehörigkeitsgesetz

Wie viele Doppelstaater leben in Deutschland?

Mit dem Zensus 2011 wurde erstmals die Zahl der Deutschen mit (mindestens) einem weiteren Pass registriert. Demnach hatten laut Melderegistereintrag knapp 4,3 Millionen Personen neben der deutschen (mindestens) eine weitere Staatsangehörigkeit,

  • davon 690.000 die polnische,
  • 570.000 die russische und
  • 530.000 die türkische.

Laut Mikrozensus 2017 gab es hingegen nur knapp 1,8 Millionen Menschen, die neben der deutschen (mindestens) eine weitere Staatsangehörigkeit hatten. Diese Zahl dürfte zu niedrig sein. Denn: Der Mikrozensus beruht auf Selbstauskünften der Befragten. Viele wissen nicht, dass sie eine zweite Staatsangehörigkeit besitzen, möchten es möglicherweise nicht zugeben oder sehen die zweite Staatsangehörigkeit nicht als Teil ihrer Identität an.QuelleStatistisches Bundesamt (2018): "Ergebnisse des Mikrozensus 2017" Fachserie 1 Reihe 2.2, S. 163

Aber auch die Zahl von 4,3 Millionen Doppelstaatern ist nicht genau. Denn die Behörden des zweiten Landes informieren nicht immer Deutschland darüber, dass eine Person ausgebürgert wurde. Die tatsächliche Zahl der Doppelstaater dürfte zwischen 1,9 und 4,3 Millionen liegen.

In einer StudieThränhardt 2017: Einbürgerung im Einwanderungsland Deutschland schätzt der Migrationsforscher Dietrich Thränhardt die Zahl der Doppelstaater auf 2,9 Millionen. Zudem geht Thränhardt davon aus, dass etwa 10,1 Millionen Deutsche das Recht auf eine doppelte Staatsbürgerschaft haben. Die wenigsten würden dieses Recht aber wirklich einfordern.QuelleThränhardt 2017: Einbürgerung im Einwanderungsland Deutschland, S. 21 bzw 20

Wie viele Eingebürgerte dürfen ihren alten Pass behalten?

2017 durften rund 64 Prozent der neu Eingebürgerten ihren alten Pass behalten. Ob ein Antrag auf Mehrstaatigkeit Erfolg hat, ist von Herkunftsland zu Herkunftsland sehr unterschiedlichsiehe Statistisches Bundesamt (2018): Fachserie 1 Reihe 2.1, S. 113 ff.:

  • Bei Iranern, Syrern, Libanesen, Afghanen, Algeriern, Marokkanern oder Tunesiern wird in nahezu 100 Prozent der Fälle darauf verzichtet, dass die Einbürgerungswilligen ihre bisherige Staatsbürgerschaft aufgeben, weil das nicht möglich oder zumutbar wäre.
  • Auffällig hoch ist die "Hinnahme von Mehrstaatigkeit" auch bei Antragstellern aus einigen nord- und südamerikanischen Staaten wie den USA (2017: rund 89 Prozent), Brasilien und Argentinien (jeweils 100 Prozent).
  • Die Türkei liegt mit rund 17 Prozent Einbürgerungen unter Beibehaltung der alten Staatsbürgerschaft im unteren Mittelfeld.
  • Am seltensten wird Mehrstaatigkeit bei der Einbürgerung von Menschen aus einigen afrikanischen Ländern akzeptiert, wie Uganda (2017: rund 5 Prozent), Simbabwe (5 Prozent) und Kamerun (rund 6 Prozent). Niedrige Quoten von unter zehn Prozent finden sich aber auch für einige asiatische Länder wie China, Indien und Kasachstan.QuelleStatistisches Bundesamt (2018): Fachserie 1 Reihe 2.1, S. 113 ff.

Was ist die Optionspflicht?

Die Optionspflicht ist eine Sonderregelung für Menschen, die als Kind zweier ausländischer Eltern in Deutschland geboren wurden und neben dem Pass ihrer Eltern auch den deutschen Pass besitzen: Sie müssen sich bis zu ihrem 22. Geburtstag entscheiden, welche der beiden Staatsangehörigkeiten sie dauerhaft behalten wollen. Die jeweils andere wird entzogen.QuelleBAMF: "Einbürgerung in Deutschland"

Von der "Optionspflicht" ist ausgenommen, wer:

  • "in Deutschland aufgewachsen ist" – das heißt bis zu seinem 22. Geburtstag
    • acht Jahre in Deutschland gelebt hat,
    • sechs Jahre in Deutschland zur Schule gegangen ist
    • oder einen Schul- oder Berufsabschluss in Deutschland erworben hat.
  • neben der deutschen die Staatsangehörigkeit eines anderen EU-Staates oder der Schweiz besitzt.QuelleStaatsangehörigkeitsgesetz § 29 Abs. 1 und 1a

News Zum Thema: Staatsbürgerschaft

Zahlen und Fakten  10 Jahre „Einbürgerungstest“

Seit dem 1. September 2008 gilt in der Regel: Menschen, die sich einbürgern lassen möchten, müssen einen Test mit 33 Fragen zur deutschen Gesellschaft und Politik bestehen. Wie viele Personen nehmen an der Prüfung teil? Und wie hoch ist die Erfolgsquote? Aktuelle Zahlen finden Sie in unserer Rubrik.

Staatsbürgerschaft  Nur wenig Einbürgerungen

Rund 112.000 Menschen haben sich im vergangenen Jahr einbürgern lassen. Kaum mehr als im Jahr zuvor. Im Gastbeitrag für den MEDIENDIENST erklärt der Politikwissenschaftler Dietrich Thränhardt, warum Deutschland bei Einbürgerungen wenig erfolgreich ist – obwohl der deutsche Pass als der wertvollste der Welt gilt.

Pressegespräch  Experten kritisieren die Einbürgerungspolitik

Deutschland bürgert im internationalen Vergleich wenig Menschen ein. Im vergangenen Jahr haben gerade einmal 110.000 Personen die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten. Wie ist das zu erklären? Welche Folgen hat das für die Demokratie? Und was können Politik und Verwaltung tun, um Einbürgerungen zu erleichtern? Zu diesen Fragen lud der MEDIENDIENST zu einem Pressegespräch in Berlin ein.

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