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MDI-Recherche
Geförderte Ausreisen 02.01.2020

Wie kann eine andere Rückkehrpolitik aussehen?

Bund und Länder haben ihre Programme zur "freiwilligen Rückkehr" deutlich ausgebaut. Das zeigt eine Recherche des MEDIENDIENSTES. Dennoch sinkt die Zahl der geförderten Ausreisen. Denn eine einmalige finanzielle Unterstützung bietet keine Perspektive im Herkunftsland.

Zwei junge Männer aus dem Kosovo (1. und 3. von rechts) und ihr Übersetzer lassen sich zum Thema "freiwillige Rückkehr" beraten. Foto: dpa

Die Rückkehr von abgelehnten Asylbewerbern stand in den vergangenen Jahren immer wieder im Mittelpunkt politischer Debatten. Die Bundesregierung hat ihre Abschiebungs-Praxis verschärft. Zugleich haben Bund und Länder aber auch ihre Förderprogramme für die "freiwillige Rückkehr" deutlich ausgebaut:

  • Das bundesweite REAG/GARP-Programm hat die Hilfe für Menschen, die in ihre Heimat zurückkehren, von 500 auf 1.000 Euro verdoppelt.
  • Zusätzlich können Rückkehrende seit 2017 beim Programm "StarthilfePlus" eine "Reintegrationshilfe" beantragen.
  • Im selben Jahr hat das Entwicklungsministerium das Programm "Perspektive Heimat" gestartet, das Rückkehrende bei der Jobsuche in der Heimat unterstützen soll.
  • Neun Bundesländer haben eigene Rückkehr- und Reintegrationsprogramme gestartet oder ausgebaut.

MEDIENDIENST-Recherche: Die wichtigsten Zahlen und
Fakten zu Rückkehr- und Reintegrations-Programmen

Anerkannte Flüchtlinge, abgelehnte Asylbewerber sowie Asylbewerber, die vor Abschluss ihres Asylverfahrens Deutschland verlassen wollen, können unter anderem mit Unterstützung von Rückkehr- beziehungsweise Reintegrations-Programmen Deutschland verlassen. Dazu gehören:

  • REAG/GARP: Das Rückkehr-Programm der Internationalen Organisation für Migration (IOM) bietet Rückkehrenden unter anderem Reisebeihilfe bis maximal 200 Euro, die Erstattung medizinischer Kosten und eine "Starthilfe" bis zu 3.500 Euro pro Familie an. Vom "Starthilfe"-Programm sind Menschen ausgeschlossen, die kein Visum benötigen, um nach Deutschland einzureisen – wie etwa aus dem West-Balkan, Georgien und der Ukraine. Asylbewerberinnen und Asylbewerber, die noch während des Asylverfahrens oder spätestes zwei Monate nach einem negativen Bescheid die Rückkehrförderung beantragen, erhalten einen "Bonus" von 500 Euro. REAG/GARP ist das meistgenutzte Rückkehr-Programm in Deutschland. Zahlen: In den ersten zehn Monaten von 2019 wurden rund 11.000 geförderte Rückreisen bewilligt. Im Gesamtjahr 2018 waren es etwa 16.000. Die größte Gruppe der Teilnehmerinnen und Teilnehmer kam aus dem Irak.QuelleBundestagsdrucksache 19/12240, Seite 59 und Bundesamt für Migration und Flüchtlinge auf Anfrage des MEDIENDIENSTES
  • StarthilfePlus: Zusätzlich zum REAG/GARP-Programm können sich Rückkehrende um Förderungen durch das Programm "Starthilfe Plus" bewerben. Dabei erhalten Personen aus 35 StaatenAfghanistan, Ägypten, Algerien, Äthiopien, Bangladesch, Benin, Burkina Faso, China, Elfenbeinküste, Demokratische Republik Kongo, Eritrea, Gambia, Ghana, Guinea, Guinea-Bissau, Indien, Irak, Kamerun, Kenia, Mali, Marokko, Mongolei, Niger, Nigeria, Pakistan, Russische Föderation, Senegal, Sierra Leone, Simbabwe, Sri Lanka, Sudan, Togo, Tunesien, Vietnam eine "Reintegrationshilfe" im Wert von 1.000 Euro pro Person beziehungsweise 2.000 Euro pro Familie. Menschen aus Armenien, Aserbaidschan, Iran, Libanon, Tadschikistan und der Türkei erhalten zudem Hilfe, um ihre Wohnsituation im Herkunftsland zu verbessern. Langzeitgeduldete aus dem West-Balkan, Georgien und der Republik Moldau bekommen Unterstützung bei Wohn- und medizinischen Kosten. Zahlen: Seit Programmstart im Februar 2017 haben rund 21.000 Menschen am Programm teilgenommen (Stand: November 2019). Auch hier kommen die meisten Antragsteller aus dem Irak.QuelleBundesamt für Migration und Flüchtlinge auf Anfrage des MEDIENDIENSTES
  • Neun BundesländerBaden-Württemberg, Bayern, Brandenburg (in Planung), Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein haben eigene Rückkehr- und Reintegrationsprogramme ins Leben gerufen. Einige dieser Programme gibt es schon seit langem, wie etwa die "Landesförderung freiwillige Rückkehr" in Baden-Württemberg und die "Landesinitiative Rückkehr" in Rheinland-Pfalz. Doch die meisten sind in den vergangenen drei Jahren entstanden, wie etwa die "Förderrichtlinie Hessen", das "Bayerische Rückkehrprogramm" und das Programm zur Aufstockung von REAG/GARP in Niedersachsen. Schleswig-Holstein, Sachsen-Anhalt und Rheinland-Pfalz haben auch mithilfe nicht-staatlicher Organisationen wie der Diakonie, der Caritas und dem Roten Kreuz ihre Beratungsangebote im Bereich Rückkehr gestärkt. Außerdem bieten mehrere Bundesländer wie Baden-Württemberg, Hamburg, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Bayern Rückkehrförderung für Länder, die vom REAG/GARP-Programm ausgeschlossen sind – wie etwa Syrien, Libyen, Jemen und Eritrea. Sehr oft dienen die landeseigenen Programme dazu, Förderungen durch andere Programme aufzustocken. Deshalb ist es nicht möglich, genau zu sagen, wie viele Menschen ausschließlich mithilfe dieser Programme Deutschland verlassen haben.QuelleAnfrage des MEDIENDIENSTES an die zuständigen Ministerien der Bundesländer
  • Perspektive Heimat: Das Programm des Entwicklungsministeriums in Kooperation mit der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) bietet Teilnehmerinnen und Teilnehmern in 13 LändernAfghanistan, Ägypten, Albanien, Gambia, Ghana, Irak, Kosovo, Marokko, Nigeria, Pakistan, Senegal, Serbien und Tunesien Beratung in Sachen Arbeitssuche und Existenzgründung an. Darunter sind auch viele Rückkehrer. Zahlen: Zwischen Juli 2017 und Oktober 2019 gab es rund 500.000 individuelle Unterstützungsangebote – davon etwa 38.000 für Rückkehrer aus Deutschland.QuelleAuswärtiges Amt auf Anfrage des MEDIENDIENSTES
  • URA: Das Projekt URA bietet kosovarischen Rückkehrern ein "Überbrückungsgeld", einen Mietkostenzuschuss, die Erstattung von Behandlungs- und Medizinkosten sowie Arbeitsberatung an. Zahlen: Seit 2015 haben rund 13.200 Menschen am Programm teilgenommen. Die Zahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer ist in den vergangenen Jahren stark gesunken. In den ersten zehn Monaten von 2019 waren es lediglich 427 Personen.QuelleBundesamt für Migration und Flüchtlinge auf Anfrage des MEDIENDIENSTES
  • ERRIN: Das Europäische Rückkehr- und Reintegrationsnetzwerk (ERRIN) ist eine Arbeitsgemeinschaft aus 15 europäischen Ländern zur Umsetzung von Reintegrationsmaßnahmen durch lokale Partner in 15 DrittstaatenÄthiopien, Afghanistan, Armenien, Bangladesch, Gambia, Ghana, Indien, Irak, Marokko, Nigeria, Pakistan, Russische Föderation, Somalia, Sri Lanka, Ukraine. Das Netzwerk bietet Beratung und Sachleistungen bis zu 2.000 Euro an. Zahlen: Im Gesamtjahr 2018 wurden rund 3.000 Personen über ERRIN gefördert. In den ersten zehn Monaten von 2019 waren es mehr als 3.100.QuelleBundesamt für Migration und Flüchtlinge auf Anfrage des MEDIENDIENSTES

 

Mehr Geld führt nicht zu mehr Ausreisen

Und dennoch: Die Zahl der Menschen sinkt, die mithilfe dieser Angebote Deutschland verlassen. Woran liegt das? Der MEDIENDIENST hat Expertinnen und Experten dazu befragt. 

Grundsätzlich befürworten Fachleute, dass Bund und Länder mehr in die Rückkehrberatung und -förderung investieren. Denn die "freiwillige Ausreise" gilt als humaner und kostengünstiger als die Abschiebung. Doch die bisherigen Maßnahmen greifen zu kurz, sagen Expertinnen und Experten. "Mehr Geld in Rückkehrmaßnahmen zu investieren, führt nicht unbedingt zu mehr Ausreisen und ist auch nicht immer humaner", so Valentin Feneberg, Sozialwissenschaftler an der Humboldt-Universität zu Berlin.

2016 und 2017 war die Zahl der freiwilligen Ausgereisten noch vergleichsweise hoch. Laut Feneberg liegt das daran, dass unter den Ausreisepflichtigen viele Menschen aus dem Westbalkan waren. Die Flucht nach Deutschland und die Ausreise ins Herkunftsland war bei diesen Menschen nicht so aufwendig wie etwa bei Menschen aus der Subsahara. Letztere haben einen weiteren Weg zurückgelegt und in vielen Fällen ihr Leben riskiert, um nach Europa zu gelangen. "Selbst hohe Beträge können nicht aufwiegen, was diese Menschen auf sich genommen haben", so Feneberg.

Nur eine wirklich freiwillige Rückkehr ist nachhaltig

Das Problem ist, dass die aktuelle Rückkehrpolitik ziemlich kurzsichtig denkt, sagt Claudia Olivier-Mensah, die das "Projekt Rückkehrinteressierte Migrant*innen" (PRIM) an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz leitet: "Das Ziel der deutschen Rückkehr-Programme ist es primär, Menschen mit unsicheren Aufenthaltsstatus dazu zu bringen, so schnell wie möglich Deutschland zu verlassen." Wer Deutschland den Rücken kehrt, bevor über sein Asylgesuch entschieden wurde, kriegt mehr Geld als jemand, der erst nach dem Asylentscheid in das Herkunftsland zurückgeht. Dies sei etwa das Ziel des 2017 eingeführten Programms "StarthilfePlus".

Besser wäre es laut Olivier-Mensah, die Hintergründe, Bedürfnisse und Wünsche von Menschen mit Fluchtgeschichte sowie ihre oft sehr ambivalenten Gefühle in Bezug auf die Rückkehr zu verstehen: Viele Geflüchtete und Zuwanderer haben eine starke Sehnsucht nach ihrer "Heimat" und ihren Angehörigen, so die Sozialpädagogin. Doch viele von ihnen würden sich schämen, mit nur wenigen Euro in der Tasche zurück zu ihren Familien zu gehen. Denn oft haben die Familien die Flucht finanziert und Schulden aufgenommen, um sie zu ermöglichen.

"Wenn wir diesen Menschen die Zeit und Gelegenheit geben, hier in Europa Fachwissen und Startkapital zu sammeln, könnten sie aus eigenem Wunsch, mit Aussicht auf persönlichen Erfolg und einer guten Zukunftsperspektive in ihre Herkunftsländer zurückkehren." Das könnte zum Beispiel durch den Ausbau von Qualifizierungsmaßnahmen erfolgen.

Werden Menschen aber dazu gedrängt, schnell auszureisen, drohen negative Dynamiken, sagt Chloe Sydney. Sie hat untersucht, wie sich zurückgekehrte Geflüchtete in ihrer Heimat wieder einleben. "Maßnahmen, die Menschen dazu drängen, das Aufnahmeland frühzeitig zu verlassen, können zu einem Teufelskreis führen: Personen, die sich auf diese Art und Weise zur Ausreise überreden lassen, können oftmals nicht sesshaft werden und müssen weiterreisen."QuelleChloe Sydney, "Return Decision Making by Refugees" in "Forced Migration Review" Nr. 62, Oktober 2019, Seite 11

Von Fabio Ghelli

 


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