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Zur Wahlwiederholung 02.02.2023

Migration und politische Teilhabe in Berlin

Am 12. Februar findet in Berlin die Wiederholung der Wahl zum Abgeordnetenhaus statt. Wie viele Menschen mit Migrationshintergrund leben dort? Wie viele von ihnen können nicht wählen? Und wie viele Geflüchtete aus der Ukraine hat Berlin aufgenommen? Die wichtigsten Zahlen und Fakten.

Berlin wählt am 12. Februar 2023 neue Abgeordnete für die Bezirksverordnetenversammlungen und das Berliner Abgeordnetenhaus. An der Wahl zum Abgeordnetenhaus dürfen 744.915 Menschen nicht teilnehmen, weil sie eine ausländische Staatsbürgerschaft haben (Stand 30.06.2022). Das entspricht etwa 23 Prozent der Bevölkerung des Hauptstadt ab 18 Jahren. Nach Angaben des Landeswahlleiters für Berlin sind etwa 2,44 Millionen Bewohner*innen Berlins wahlberechtigt (Stand 30.12.2022).QuellenAmt für Statistik Berlin-Brandenburg: Einwohnerregisterstatistik, erstes Halbjahr 2022, LINK; Landeswahlleiter Berlin: Wahlberechtigte bei den Berliner Wahlen am 12. Februar 2023, LINK

In einigen Bezirken liegt der Anteil der Menschen mit ausländischer Staatsangehörigkeit deutlich über dem Durschnitt. In Berlin Mitte haben etwa 38 Prozent der volljährigen Bevölkerung eine ausländische Staatsbürgerschaft – und können somit nicht an der Wahl teilnehmen. In Friedrichshain-Kreuzberg sind es etwa 32 Prozent und in Neukölln etwa 29 Prozent.QuelleStatistik Berlin-Brandenburg: Einwohnerregisterstatistik, erstes Halbjahr 2022 LINK

Mehr als 365.000 Personen ab 20 Jahren, die zur ausländischen Bevölkerung Berlins zählen, leben bereits seit mindestens 10 Jahren in Deutschland.

Berliner*innen mit ausländischer Staatsangehörigkeit sind durchschnittlich jünger als Berliner*innen mit deutschem Pass. Während das DurchschnittsalterAnmerkung: Die Berechnungen des Durchschnittsalters umfassen aufgrund der Datenverfügbarkeit die Bevölkerung im Alter von 0-99 Jahren. der deutschen Bevölkerung bei 44 Jahren liegt, beträgt es für ausländische Staatsangehörige in Berlin rund 36 Jahre. Unter den Erwachsenen mit ausländischer Staatsangehörigkeit stellen die 30- bis unter 40-Jährigen die größte Altersgruppe in Berlin dar.QuelleAngaben des Amts für Statistik Berlin-Brandenburg auf Anfrage des MEDIENDIENSTES, eigene Berechnungen.

 

Bevölkerung

Insgesamt haben laut Mikrozensus mehr als ein Drittel (35,2 Prozent) der Gesamtbevölkerung im Bundesland Berlin einen Migrationshintergrund. Rund 44 Prozent der Menschen mit Migrationshintergrund in Berlin haben die deutsche Staatsbürgerschaft, die anderen etwa 56 Prozent sind ausländische Staatsangehörige.QuelleStatistisches Bundesamt, Bevölkerung mit Migrationshintergrund 2021 (Endergebnisse), eigene Berechnungen, LINK

 

Die mit Abstand größte ausländische Community in Berlin ist mit knapp 100.000 Menschen die türkische Community. Darauf folgen die polnische (53.664), die ukrainische (49.280), die syrische (44.324) und die italienische (32.362).QuelleEinwohnerregisterstatistik Berlin (Stand 30.06.2022), LINK 

 

Geflüchtete in Berlin

Insgesamt leben in Berlin 114.465 SchutzsuchendeLaut Statistischem Bundesamt sind "Schutzsuchende" alle Ausländerinnen und Ausländer, die sich "unter Berufung auf humanitäre Gründe in Deutschland aufhalten"., also Menschen, die einen Asylantrag gestellt haben, Schutz bekommen haben oder deren Antrag abgelehnt wurde (Stichtag: 31.12.2021).QuelleStatistisches Bundesamt (2022): Schutzsuchende nach Schutzstatus und Bundesländern, Ergebnisse des Ausländerzentralregisters 2021, LINK

Im Jahr 2022 wurden in Berlin insgesamt 14.667 Asylerstanträge gestellt. Das entspricht rund 7 Prozent aller in Deutschland gestellten Erstanträge auf Asyl. Berlin liegt damit im Ländervergleich auf Platz 6 der Bundesländer mit den meisten Asylerstanträgen, hinter Nordrhein-Westfalen, Bayern, Baden-Württemberg, Niedersachsen und Hessen.QuelleBundesamt für Migration und Flüchtlinge: Aktuelle Zahlen 12/2022, S. 8, LINK

Wenn man die Zahl der Schutzsuchenden (Asylerstanträge und Geflüchtete aus der Ukraine) ins Verhältnis zur Einwohner*innenzahl setzt, hat Berlin 2022 rund 18,2 Schutzsuchende auf 1000 Einwohner*innen aufgenommen. Damit liegt Berlin knapp hinter den anderen Stadtstaaten Bremen (19,2) und Hamburg (19,3), aber deutlich über den Werten der anderen Bundesländer.  

 

Geflüchtete aus der Ukraine

Seit Beginn des russischen Angriffskriegs in der Ukraine wurden in Berlin 53.345 Geflüchtete aus der Ukraine im AZR registriert, 42.702 von ihnen haben einen vorübergehenden Schutz nach §24 AufenthG erhalten (Stand 29. Januar). Damit liegt Berlin auf Platz 6 aller Bundesländer, die die meisten Geflüchteten aus der Ukraine aufgenommen haben (Stand 5. Januar).QuelleBerliner Innensenat & AZR auf Anfrage

Berlin hat ein eigenes Antidiskriminierungsgesetz

2020 verabschiedete Berlin als erstes Bundesland ein Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG). Ziel des Gesetzes ist es, Personen vor Diskriminierung durch Behörden zu schützen: Etwa vor Racial Profiling durch Polizist*innen, vor Diskriminierung durch Schulbehörden oder das Jugendamt. Auch verpflichtet sich Berlin mit dem LADG zur "Wertschätzung von Vielfalt" in der Verwaltung und richtete eine Ombudsstelle ein, die Betroffene berät und bei Streitfällen vermittelt.

Zivilgesellschaftliche Organisationen lobten das LADG. Vehementer Protest kam von Polizeigewerkschaften, sie warnten vor Klagewellen. Die ersten Erfahrungen aus Berlin zeigen: die Klageflut bleibt aus, die Arbeit der Polizei würde nicht beeinträchtigt, so der Pressesprecher der Berliner Polizei auf einem Pressegespräch des MEDIENDIENSTES.

Von Jonas Lehnen und Sophie Thieme

 


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