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Memorandum 01.12.2016

Organisationen kritisieren Asylverfahren

Als Reaktion auf die gestiegenen Flüchtlingszahlen hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge die Asylverfahren weitgehend reformiert. So hat die Behörde von Januar bis Oktober 2016 rund 70 Prozent mehr Entscheidungen getroffen als im Vorjahreszeitraum. Ein Zusammenschluss aus Anwälten, Wohlfahrtsverbänden und Menschenrechtsorganisationen kritisiert jetzt: Die hohe Entscheidungszahl gehe auf Kosten der Qualität.

Ein Asylbewerber gibt in der BAMF-Außenstelle Berlin Fingerabdrücke ab. Foto: T. Lobenwein

Vor etwa einem Jahr hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) angefangen, das Asylverfahren umzustrukturieren:

  • Es wurden unter anderem „Ankunftszentren“ geschaffen, in denen innerhalb kürzester Zeit über die Asylanträge von Menschen mit guter beziehungsweise schlechter BleibeperspektiveEs ist gesetzlich nicht geregelt, wann ein Asylbewerber eine "gute Bleibeperspektive" hat. In der Praxis fallen unter diese Kategorie diejenigen Asylbewerber, die aus Ländern mit einer Schutzquote von über 50 Prozent kommen (derzeit Syrien, Eritrea, Irak, Iran und Somalia). entschieden werden sollte,
  • Um den Entscheidungsprozess zu beschleunigen, wurden vier „Entscheidungszentren“ eingerichtet, in denen die Anhörungsprotokolle der Antragsteller ausgewertet werden,
  • Die Zahl der Entscheider beim Bundesamt wurde in kürzester Zeit nahezu verdreifacht.

Ein ZusammenschlussAmnesty International, AWO, BAfF, Caritas, Der Paritätische Gesamtverband, Deutscher Anwaltverein, Diakonie, Jesuiten-Flüchtlingsdienst, Neue Richtervereinigung, Pro Asyl, Republikanischer Anwältinnen - und Anwälteverein, Rechtsberaterkonferenz aus zwölf Wohlfahrtsverbänden, Anwalts- und Richtervereinigungen sowie Menschenrechtsorganisationen hat nun eine qualitative Studie mit dem Titel „Memorandum für faire und sorgfältige Asylverfahren in Deutschland“ vorgelegt. Dafür haben die Organisationen knapp 150 Anwaltskanzleien und Beratungsstellen befragt. "Bis einschließlich Juni 2016 konnten in insgesamt 106 Fällen Verfahrensmängel dokumentiert werden", heißt es im Memorandum. Das Fazit: „Der politische Druck auf das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge bis zum Wahljahr 2017 mehr als eine halbe Million anhängiger Asylanträge abzuarbeiten, hat zu einer Entscheidungshektik geführt, die sich in allen Bereichen negativ auswirkt.“

Die Kritik im Detail:

  • Die Trennung von Anhörung und Entscheidung führe zu Fehlentscheidungen. Schon in der Vergangenheit kam es vor, dass Entscheider vom BAMF nicht selbst die Anhörungen führen konnten, sondern ihre Entscheidungen auf schriftliche Anhörungsprotokolle basieren mussten. Diese Praxis ist nach Auffassung der Studien-Autoren seit Einführung der Entscheidungszentren zum Regelverfahren geworden. Das habe schwerwiegende Konsequenzen für das Verfahren.
  • Schlecht qualifizierte Dolmetscher können Asylentscheidungen weitgehend beeinflussen, heißt es im Memorandum. Mehrere Rechtsanwälte, die im Rahmen der Studie befragt wurden, haben Fälle dokumentiert, in denen Sprachmittler bei Anhörungen Einfluss auf die Entscheidungspraxis geübt haben – entweder weil sie Antworten nur zusammenfassend wiedergegeben oder weil sie Antragsteller durch Hinweise beeinflusst haben. Aufgrund der steigenden Nachfrage der vergangenen Monate seien zudem viele Sprachmittler eingesetzt worden, die sehr mangelhafte Sprachkenntnisse hatten.
  • Schnelle Entscheidungen führten zu mehr Klagen. Bei den Mängeln im Asylverfahren, die im Memorandum aufgeführt werden, handelt es sich meist um Verletzungen der verfahrensrechtlichen FürsorgepflichtSiehe EU-Asylverfahrensrichtlinie Artikel 16: Wird eine persönliche Anhörung zum Inhalt eines Antrags auf internationalen Schutz durchgeführt, so stellt die Asylbehörde sicher, dass dem Antragsteller hinreichend Gelegenheit gegeben wird, die zur Begründung seines Antrags notwendigen Angaben [...] möglichst vollstän dig vorzubringen. Dies schließt die Gelegenheit ein, sich zu fehlenden Angaben und/oder zu Abweichungen oder Widersprüchen in den Aussagen des Antragstellers zu äußern.. Dabei sollen unter anderem Widersprüche und Ungenauigkeiten häufig ohne Nachfrage als Beweis dafür genommen worden sein, dass der Antragsteller unglaubhaft sei. In mehreren Fällen sollen Anhörer zudem tendenziöse oder „verhörartige“ Fragen gestellt haben. Verfolgungsgründe sollen ignoriert oder nicht protokolliert worden sein. „Bis das Bundesamt eine nennenswerte Qualitätskontrolle etabliert hat, sind die Betroffenen allein auf die Verwaltungsgerichte als Korrekturinstanz angewiesen“, schreiben die Organisationen. Dabei drohe eine Überbelastung der Verwaltungsgerichte.

BAMF weist Kritik zurück

 

"Wir verstehen, dass der starke Anstieg der Antragszahlen im Jahr 2015 das Bundesamt zu Notmaßnahmen gezwungen hat", sagte Katharina Stamm von der Diakonie bei der Vorstellung des Memorandums. "Angesichts der sinkenden Erstantragszahlen wäre es jedoch sinnvoll, das gesamte System jetzt erneut zu überdenken und die bestehenden Mängel zu beheben."

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge weist die Kritik der Herausgeber zurück: „Die im Memorandum aufgezeigten 106 Fälle sind nicht maßgeblich für die 530.000 Entscheidungen, die in diesem Jahr getroffen wurden“, sagte Frank-Jürgen Weise, Leiter des Bundesamtes. „Dennoch nehmen wir Hinweise auf Qualitätsmängel immer sehr ernst. Auch diese Fälle werden wir uns anschauen, werden diese prüfen und sorgen im berechtigten Fall für Abhilfe.“ 

Von Fabio Ghelli

 


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