MEDIENDIENST: Das „Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht“ soll es einfacher machen, die Identität von Asylsuchenden festzustellen. Was würde das für Asylbewerber bedeuten?
Eric Töpfer: Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die Auswertung von Datenträgern Teil des normalen Asylverfahrens wird. Wenn Zweifel an der Identität und Herkunft der Asylsuchenden existieren – etwa weil sie gefälschte oder keine Dokumente vorzeigen –, können BAMF-Mitarbeiter die Herausgabe von Handys und anderen Datenträgern verlangen. Nach Schätzungen des BAMF könnte das bis zu 60 Prozent aller Antragsteller betreffen.
Warum ist das Auslesen von privaten Datenträgern so heikel?
Inzwischen sind Smartphones zu einem wesentlichen Teil unseres Lebens geworden: Wir machen Fotos und Videos mit ihnen, schreiben persönliche Nachrichten, pflegen Freundschaften über soziale Netzwerke. Zudem sammeln die Geräte – häufig unbemerkt – Bewegungsprofile, Informationen über unser Internetsurfverhalten etc. Unmengen persönlicher Informationen sind heute auf unseren Handys und unseren Computern gespeichert. Bei Flüchtlingen ist es nicht anders. Jetzt stellen Sie sich vor, Sie müssten auf einmal einer wildfremden Person tiefe Einblicke in diese sehr privaten Informationen gewähren. Wie würden Sie sich dabei fühlen?
Im Gesetz heißt es, das Auslesen von Datenträgern sei unzulässig, wenn angenommen werden muss, dass „allein Erkenntnisse aus dem Kernbereich privater Lebensgestaltung“ erlangt werden. Ist dadurch die Privatsphäre eines Asylbewerbers gesichert?
ERIC TÖPFER arbeitet in der Abteilung Menschenrechts-Politik Inland/Europa des "Deutschen Instituts für Menschenrechte" (DIMR) mit den Themen Innere Sicherheit und Datenschutz. Zuvor war er in verschiedenen Projekten zu Überwachungstechnologien und städtischer Sicherheitspolitik am Zentrum Technik und Gesellschaft der Technischen Universität Berlin tätig.
Nein, denn geschützt werden soll dadurch eben nur der „Kernbereich“, also die absolut vor staatlichen Zugriffen geschützte Intimsphäre. Einblicke in andere Informationen über das Privatleben von Geflüchteten blieben BAMF-Mitarbeitenden dadurch nicht verwehrt. In der Praxis sollen Verwaltungsjuristen sicherstellen, dass bei der Auswertung zwischen intimen und sonstigen privaten Informationen unterschieden wird und erstere nicht verwertet werden. Es ist jedoch zu bezweifeln, dass diese Unterscheidung immer trennscharf möglich ist. Zudem wird die Maßnahme, anders als beim Auslesen von Mobiltelefonen durch die Ausländerbehörden, die seit 2015 möglich ist, ungleich viel mehr Menschen betreffen. Ungeklärt sind auch weitere Fragen: Wer soll die Informationen übersetzen und würde damit Einsichten in das Privatleben Betroffener gewinnen? Und was passiert, wenn der Asylsuchende kein Handy vorlegen kann? Würde das Nachteile im Asylverfahren für ihn bedeuten?
Manche sagen: Wenn Flüchtlinge nichts zu verbergen haben, können sie ihre Handys problemlos aushändigen ...
Der Schutz der Privatsphäre und persönlicher Daten ist ein Menschenrecht. Bereits 1983 hat das Bundesverfassungsgericht das sogenannte Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht und der Unverletzlichkeit der Menschenwürde abgeleitet. 2008 hat das Gericht zudem entschieden, dass es ein Recht auf die Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme gibt. Entsprechend dieses sogenannten Computergrundrechts stellt jeder staatliche Zugriff auf private Datenträger einen erheblichen Grundrechtseingriff dar. Und dieses Recht haben nicht nur deutsche Staatsbürger. Vor diesem Hintergrund kritisierte auch die Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff (CDU) das Gesetzesvorhaben.
Sie sehen also Menschenrechte verletzt?
Ja. Das Bundesverfassungsgericht hat das Auslesen privater Datenträger mit einer Hausdurchsuchung verglichen. Das heißt: Es muss dafür sehr triftige Gründe geben. Und es muss erforderlich sein, damit Behörden an wichtige Informationen rankommen können. Wenn ein Handy im Rahmen einer polizeilichen Ermittlung beschlagnahmt wird, braucht es dafür die Genehmigung eines Gerichts. Für Asylsuchende sollen vergleichbare Standards offensichtlich nicht gelten.
Könnte das Verfassungsgericht das Gesetz kippen?
Ich glaube nicht, dass das Gesetz, wenn es in der vorliegenden Fassung verabschiedet wird, vor dem Verfassungsgericht bestehen würde.
Interview: Fabio Ghelli
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