2018 kamen mehr als 58.000 Menschen über den sogenannten Ehegattennachzug nach Deutschland. Viele von ihnen mussten vor der Einreise einen Deutschtest bestehen. Denn seit 2007 gilt: Menschen aus den meisten Nicht-EU-Staaten, die zu ihren Ehegatten nach Deutschland ziehen möchten, müssen nachweisen, dass sie sich auf "einfache Art" auf Deutsch verständigen können.Quelle
2014 und 2015 fällte der Europäische Gerichtshof (EuGH) zwei Urteile, die Einschränkungen für solche Sprachtests vorsehen:
- 2014 entschied der EuGH, dass es für Ehegatten von türkischen Staatsangehörigen Ausnahmeregelungen geben muss. Pauschal Sprachtests zu verlangen, verstoße gegen die sogenannte Stillhalteklausel des Assoziierungsabkommens, das die EU (damals EWG) 1970 mit der Türkei geschlossen hatte. Demnach dürfen die EU-Mitgliedstaaten keine Regelungen einführen, die türkische Arbeitskräfte daran hindern, sich in der EU niederzulassen.Quelle
- 2015 folgte ein zweites Urteil, das sich auf alle nachziehenden Ehegatten bezieht. Demnach dürfen EU-Mitgliedstaaten vor der Einreise zwar Sprachkenntnisse verlangen. Das dürfe die Familienzusammenführung aber nicht "übermäßig erschweren", so der EuGH.Quelle
Wie ist die Rechtslage heute?
Die Bundesregierung hat 2015 eine sogenannte Härtefallklausel eingeführt. Sie soll Personen im Einzelfall ermöglichen, auch ohne Sprachtest zu ihren Ehegatten zu ziehen. Einen Härtefall kann laut Gesetz beantragen, wer "auf Grund besonderer Umstände" vor der Einreise kein Deutsch lernen kann. Was mit "besonderen Umständen" gemeint ist, wird im Gesetz jedoch nicht näher erläutert.Quelle
Für Ehegatten von deutschen Staatsangehörigen hatte das Bundesverwaltungsgericht 2012 eine ähnliche Ausnahmeregelung geschaffen. Demnach ist kein Sprachtest nötig, wenn es der nachziehenden Person ein Jahr lang trotz Mühen nicht gelungen ist, das Sprachniveau A1 zu erreichen.Quelle
Viele scheitern am Sprachtest
Wie viele Menschen von der Härtefallregelung Gebrauch machen, ist laut Bundesregierung nicht bekannt. Fest steht: Viele Menschen, die zu ihren Ehepartnerinnen und -partnern nach Deutschland ziehen möchten, scheitern am Sprachtest. 2018 waren das 16.198 Personen – etwa ein Drittel aller Test-Teilnehmerinnen und -Teilnehmer (48.130).Quelle
In der Praxis zeige die Härtefallregelung bislang kaum Wirkung, kritisieren Expertinnen. Bis heute stellten die Sprachanforderungen für den Ehegattennachzug eine große Hürde dar:
Swenja Gerhard – Juristin beim Verband binationaler Familien und Partnerschaften, iaf e.V.
„Die Härtefallregelung greift in der Praxis oft nicht. Wir haben Fälle betreut, in denen Ehepartnerinnen und -partner Dutzende Male erfolglos versucht haben, den Deutschtest zu bestehen. Viele von ihnen hätten unter die Härtefallklausel fallen müssen, weil sie Lerndefizite hatten oder eingeschränkten Zugang zu Sprachkursen. Doch nur die Wenigsten wussten von der Regelung. Wir hatten zum Beispiel den Fall eines 67-jährigen Iraners, der zu seiner Frau und Kindern nach Deutschland ziehen wollte – beim Sprachtest aber immer knapp gescheitert ist. Nur dank der Bemühungen seiner Kinder konnte er erfolgreich einen Härtefall beantragen."
Nuray Acun – Beauftragte für Sprachkurse und Prüfungen am Goethe-Institut in Izmir (Türkei)
"Das Goethe-Institut bietet seit 2007 Kurse für Menschen an, die zu ihren Ehegatten nach Deutschland ziehen wollen. Dabei haben wir es mit einer sehr vielfältigen Klientel zu tun. Viele Teilnehmerinnen und Teilnehmer sind jung und lernfähig. Aber es gibt auch Menschen, die nur ein bis zwei Jahre zur Schule gegangen sind und deshalb erhebliche Lernschwierigkeiten haben. Das gilt vor allem für Menschen im mittleren Alter. Sie kommen zu uns und fragen: "Warum muss ich Deutsch lernen? Ich möchte doch nur mit meinem Ehepartner in Deutschland den letzten Abschnitt meines Lebens verbringen." Und selbst wenn Leute Deutsch lernen können, fehlt es oft an guten Sprachkursen – zum Beispiel im Osten der Türkei. Die Härtefallklausel kommt trotzdem selten zum Tragen, weil das Konsulat in der Regel darauf besteht, dass die Antragstellerinnen und Anstragsteller den Sprachtest bestehen."
Von Fabio Ghelli
Wichtige Quellen
Rechtsgrundlage für Sprachanforderungen beim Ehegattennachzug, Aufenthaltsgesetz § 30 / Link
Europäischer Gerichtshof, Urteil C-138/13, Naime Dogan, 10.7.2014 / Link
Europäischer Gerichtshof, Urteil C-153/14, K. und A., 9.7.2015 / Link
Härtefallregelung im Gesetz vom 27. Juli 2015, S. 1391 / Link
Zahlen zum Ehegattennachzug, Auswärtiges Amt, 2019 / Link
Deutsch-Tests beim Ehegattennachzug, Bundestags-Drucksache 19/9692, S. 47 / Link
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