• News
  • Podcast
  • Experten
  • How To
  • Veranstaltungen
  • Über uns
  • Kontakt
  • Newsletter
  • Themen A-Z
   
  • Zahlen und Fakten:
  • Flucht & Asyl
    • Zahl der Flüchtlinge
    • Asylrecht
    • Versorgung
    • Abschiebungen
    • Duldung
    • Arbeit und Bildung
    • Minderjährige
    • EU-Asylpolitik
    • Syrische Flüchtlinge
    • Afghanische Flüchtlinge
    • Ukrainische Flüchtlinge
  • Migration
    • Bevölkerung
    • Wer kommt, wer geht?
    • Europäische Union
    • Arbeitskräfte
    • Irreguläre
    • Staatsbürgerschaft
    • Staatenlose
    • Klimawandel & Migration
    • Menschenhandel
    • Geschichte der Migration
  • Integration
    • Kita
    • Ausbildung
    • Schule
    • Hochschule
    • Arbeitsmarkt
    • Mehrsprachigkeit
    • Gesundheit
    • Fußball
    • Politische Teilhabe
    • 'Interkult. Öffnung'
    • Medien
    • Einstellungen
  • Desintegration
    • Antisemitismus
    • Rassismus
    • Diskriminierung
    • Kriminalität
    • Extremistischer Islamismus
    • Rechtsextremismus
    • Rechtspopulismus
  • Gruppen
    • Islam und Muslime
    • Kurden
    • Juden
    • Schwarze Menschen
    • Sinti & Roma
    • Postsowjetische Migranten
  • English
    • About us
    • Facts & Figures
    • News
Gast-Kommentar
EuGH-Urteil zu Ehegattennachzug 10.07.2015

"Nach der Einreise wäre Deutschlernen leichter"

Von Prof. Dr. Thomas Groß

Das Grundrecht auf Ehe und Familie besagt: Ausländische Ehepartner dürfen zu ihren Angehörigen nach Deutschland ziehen. Seit 2007 müssen Menschen aus Drittstaaten jedoch vor der Einreise Deutschkenntnisse nachweisen. Nun hat der EuGH ein Urteil dazu gefällt, inwiefern solche Anforderungen mit der EU-Richtlinie zur Familienzusammenführung vereinbar sind. In einem Gast-Kommentar erklärt Rechtswissenschaftler Thomas Groß, was das Urteil für Deutschland bedeutet.

Laut EuGH sind Sprachtests zulässig, dürfen die Familienzusammenführung aber nicht behindern. Foto: picture alliance/Bildagentur online

Mit der Reform des Zuwanderungsgesetzes sind im August 2007 einige aufenthaltsrechtliche Neuregelungen in Kraft getreten. Seither verlangt der deutsche Gesetzgeber von aus dem Ausland nachziehenden Ehegatten, dass sie vor ihrer Einreise nachweisen, sich auf "einfache Art" auf Deutsch verständigen zu können. Im Regelfall geschieht das durch eine Prüfung bei einem Goethe-Institut im Herkunftsland.

Es gibt allerdings zahlreiche Ausnahmen, etwa wenn die bereits in Deutschland lebenden Ehepartner hochqualifiziert sind, die Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Landes haben oder aus wirtschaftlich starken Ländern wie den USA, Israel, Japan und einigen anderen StaatenJapan, Kanada, Korea, Neuseeland, Andorra, Honduras, Monaco und San Marino kommen. Ziel der Regelung ist damit eindeutig eine Benachteiligung von Zuwanderern aus ärmeren Ländern, wie etwa der Türkei, bei der es nach dem Inkrafttreten der Vorschrift zu einem deutlichen Rückgang des Familiennachzugs kam. Offiziell gerechtfertigt wird sie allerdings mit einer Verbesserung der Integration und dem Schutz vor Zwangsehen.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat bereits in einem Urteil vom Juli 2014 entschieden, dass die Sprachanforderungen für Ehegatten türkischer Staatsbürger gegen die "Stillhalteklausel" des Assoziierungsabkommens zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und der Türkei verstoßen, wenn keine Ausnahmen in Härtefällen zugelassen wurden. Nachdem dieses Urteil zunächst in rechtlich zweifelhafter Form nur durch einen Erlass des Auswärtigen Amtes umgesetzt wurde, hat der Bundestag Anfang Juli 2015 eine allgemeine HärtefallklauselSiehe Gesetzesbeschluss vom 3.7.2015 sowie Änderungsantrag der Bundestagsfraktionen von CDU/CSU und SPD vom 12. Juni 2015, S. 9f in Paragraph 30 des Aufenthaltsgesetzes aufgenommen, der den Ehegattennachzug regelt. Danach wird in Zukunft auf den Sprachnachweis verzichtet, wenn „es dem Ehegatten aufgrund besonderer Umstände des Einzelfalls nicht möglich oder nicht zumutbar ist, vor der Einreise Bemühungen zum Erwerb einfacher Kenntnisse der deutschen Sprache zu unternehmen.“

Prof. Dr. Thomas Groß ist Rechtswissenschaftler an der Universität Osnabrück. Seit 2011 hat er dort den Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Europarecht und Rechtsvergleichung inne. Seit 2015 ist er Mitglied im Vorstand des "Instituts für Migrationsforschung und Interkulturelle Studien" (IMIS). Zu seinen Forschungsschwerpunkten gehören das Ausländer- und Asylrecht.

Die Härtefallklausel bedeutet, dass im Einzelfall geprüft werden muss, ob es – wie dort beschriebenSiehe Gesetzesbeschluss vom 3.7.2015 sowie Änderungsantrag der Bundestagsfraktionen von CDU/CSU und SPD vom 12. Juni 2015, S. 9f – ausländischen Ehegatten entweder von vorneherein nicht möglich oder zumutbar ist, vor der Einreise einfache deutsche Sprachkenntnisse zu erwerben oder das trotz "ernsthafter Bemühungen" innerhalb eines Jahres nicht gelungen ist. Vertreter von Linken und Grünen und Nichtregierungsorganisationen wie der Verband binationaler Familien und Partnerschaften (iaf) kritisieren, dass die Prüfung von Einzelfällen in der Praxis realitätsfern sei. So müssten die Betroffenen zum einen die Rechtslage kennen, um eine solche einzufordern, zum anderen könnten die Behörden wirkliche Einzelfallprüfungen gar nicht vornehmen.

Wie wirkt sich das Urteil auf Deutschland aus?

Am 9. Juli 2015 hat der EuGH ein Urteilsiehe Pressemitteilung sowie Volltext des Urteils vom 9.7.2015 gefällt. Konkret ging es dabei um die Frage, ob die von den Niederlanden beim Ehegattennachzug verlangte Integrationsprüfung zulässig ist. Dabei haben die Luxemburger Richter aber auch eine Grundsatzfrage entschieden: Die Mitgliedsstaaten können Sprachkenntnisse bereits vor der Einreise verlangen. Das sei mit der EU-Richtlinie zur Familienzusammenführung vereinbar, weil dadurch die Integration gefördert werden könne. Mit dem Gegenargument, dass der Spracherwerb nach der Einreise viel leichter erfolgen kann, hat der EuGH sich leider nicht auseinandergesetzt.

Allerdings verlangtsiehe Pressemitteilung sowie Volltext des Urteils vom 9.7.2015 der oberste europäische Gerichtshof, dass das Recht auf Familienzusammenführung durch diese Anforderungen nicht unmöglich gemacht oder übermäßig erschwert werden darf. Die niederländische Härtefallklausel, die nur bei einer „erheblichen Unbilligkeit“ greift, wurde deshalb für unverhältnismäßig erklärt. Auch die dort anfallenden Prüfungskosten von insgesamt 460 Euro wurden als unzumutbar hoch verworfen.

Für Deutschland bedeutet dieses Urteil, dass die geltende Regelung, insbesondere mit der Anfang Juli 2015 beschlossenen HärtefallklauselSiehe Gesetzesbeschluss vom 3.7.2015 sowie Änderungsantrag der Bundestagsfraktionen von CDU/CSU und SPD vom 12. Juni 2015, S. 9f, zu Paragraph 30 des Aufenthaltsgesetzes, die etwas großzügiger als in den Niederlanden formuliert ist, nicht gegen europarechtliche Vorgaben verstößt. Es wird nun darauf ankommen, wie sie in der Praxis gehandhabt wird. Anders als in den Niederlanden sind die Prüfungskosten nicht einheitlich festgelegt, so dass hierzu keine allgemeinen Aussagen gemacht werden können, sondern ebenfalls eine einzelfallbezogene Zumutbarkeitsprüfung erforderlich ist.

Es ist aber auch klar, dass die EU-Richtlinie zur Familienzusammenführung die Mitgliedstaaten nicht zur Einführung der Sprachanforderungen verpflichtet und dass diese das Grundrecht auf Ehe und Familie einschränken. Deshalb sollte der Bundestag bald erneut überprüfen, wie sich die Härtefallklausel auswirkt und ob die Regelung gerechtfertigt ist. Der Bundesrat hat sich in einer Stellungnahme bereits der Auffassung angeschlossen, dass es aus integrationspolitischer Sicht sinnvoller ist, die deutsche Sprache dort zu lernen, wo sie im Alltag gesprochen wird.

 


Sie sind Journalist*in und haben weitere Fragen oder suchen Fachleute zum Thema? Dann können Sie uns gern kontaktieren. Wir helfen schnell und unkompliziert. Unsere Texte und Grafiken können kostenfrei unter den Regeln der Creative Commons und unserer Namensnennung verwendet werden. Dies gilt nicht für Bilder und Fotos, die wir von Dritten erworben haben.

Artikel teilen

Zahlen und Fakten

Mehr zum Thema

Deutschtest beim Ehegattennachzug

EuGH-Urteil schafft weitere Ausnahme von der Regel

Studie zur Heiratsmigration

Wenn die Liebe keine Grenzen kennt

Über uns

Der MEDIENDIENST INTEGRATION ist eine Serviceplattform für Journalistinnen und Journalisten.

Auf unserer Webseite bieten wir Zahlen, Fakten und Hintergrundberichte zu Migration, Integration und Asyl in Deutschland. Wir arbeiten eng mit Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern zusammen und vermitteln Expertinnen und Experten für die Berichterstattung. Abonnieren Sie unseren Newsletter und erhalten Sie die aktuellen Termine zu unseren Themen.

Projektträger

Projektträger ist der „Rat für Migration e.V.“, ein bundesweiter Zusammenschluss von Migrationsforscherinnen und -forschern. Der MEDIENDIENST INTEGRATION arbeitet unabhängig und will den Austausch zwischen Wissenschaft und Medien intensivieren.

letzte Tweets

MDIntegration@twitter

Kontakt

Mediendienst Integration
Schiffbauerdamm 40
10117 Berlin

mail  mediendienst-integration.de
Tel.: +49-30-200-764-80 oder -81

Informationen

  • Jobs
  • Förderung
  • Impressum
  • Nutzungshinweise
  • Netiquette
  • Datenschutzerklärung
© 2012 - 2025 Mediendienst Integration
  • Zahlen und Fakten:
    • Flucht & Asyl
      • Zahl der Flüchtlinge
      • Asylrecht
      • Versorgung
      • Abschiebungen
      • Duldung
      • Arbeit und Bildung
      • Minderjährige
      • EU-Asylpolitik
      • Syrische Flüchtlinge
      • Afghanische Flüchtlinge
      • Ukrainische Flüchtlinge
    • Migration
      • Bevölkerung
      • Wer kommt, wer geht?
      • Europäische Union
      • Arbeitskräfte
      • Irreguläre
      • Staatsbürgerschaft
      • Staatenlose
      • Klimawandel & Migration
      • Menschenhandel
      • Geschichte der Migration
    • Integration
      • Kita
      • Ausbildung
      • Schule
      • Hochschule
      • Arbeitsmarkt
      • Mehrsprachigkeit
      • Gesundheit
      • Fußball
      • Politische Teilhabe
      • 'Interkult. Öffnung'
      • Medien
      • Einstellungen
    • Desintegration
      • Antisemitismus
      • Rassismus
      • Diskriminierung
      • Kriminalität
      • Extremistischer Islamismus
      • Rechtsextremismus
      • Rechtspopulismus
    • Gruppen
      • Islam und Muslime
      • Kurden
      • Juden
      • Schwarze Menschen
      • Sinti & Roma
      • Postsowjetische Migranten
    • English
      • About us
      • Facts & Figures
      • News
  • News
  • Podcast
  • Experten
  • How To
  • Veranstaltungen
  • Über uns
  • Kontakt
  • Newsletter
  • Themen A-Z
    • Jobs
    • Förderung
    • Impressum
    • Nutzungshinweise
    • Netiquette
    • Datenschutzerklärung