1969 trat das "Internationale Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung" in Kraft, die erste völkerrechtlich bindende Erklärung gegen Rassismus. Auch in Deutschland gilt die Konvention seit damals. Alle vier Jahre muss jedes Land einen umfassenden Bericht an die zuständige CERD-Komission einreichen. Deutschlands letzter Staatenbericht stammt von Anfang 2013.
Darin erklärt das Bundesministerium der Justiz stellvertretend für den deutschen Staat: "Die Absage an jede denkbare Form von Rassismus und Extremismus ist ein fundamentales Prinzip bei allen legislativen, justiziellen und administrativen Maßnahmen. Unter Beachtung dieses Prinzips werden die Artikel 1 bis 7 des Übereinkommens konsequent beachtet und umgesetzt." Weiter wird auf 40 Seiten beschrieben, was alles getan wurde, etwa mit dem Nationalen Aktionsplan gegen Rassismus, dem Integrationsgipfel und zahlreichen Maßnahmen in ganz Deutschland. Vor allem macht der Bericht aber deutlich, wo der Staat keinen Handlungsbedarf sieht, so beispielsweise im Bereich "Racial Profiling" und bei den "rechtlichen Instrumenten, um gegen Diskriminierung vorzugehen".
Während der deutsche Staatenbericht und die Antwort der CERD-Kommission bislang meist ohne großes Aufsehen ausgetauscht wurden, schalten sich inzwischen immer mehr Fachleute und Organisationen in den Rassismus-TÜV ein: Neben dem Bericht vom "Deutschen Institut für Menschenrechte" haben zivilgesellschaftliche Organisationen sechs Berichte vorgelegt, die von der Kommission für ihre Schlussfolgerungen zur Kenntnis genommen werden. So hat etwa die Diakonie Deutschland erstmals eine eigene Projektstelle "Parallelberichterstattung zur UN-Antirassismuskonvention" eingerichtet, die Anfang Mai eine eigene Website und einen Bericht vorstellte.
Darin ist die Rede von einer "Bandbreite von Menschenrechtsverletzungen", die sich aus rassistischer Diskriminierung in Deutschland ergeben würden. So würden Menschen mit Rassismuserfahrung weder systematisch über ihre Rechte auf Schutz vor rassistischer Diskriminierung aufgeklärt, noch würden sie "in angemessener Weise" in Untersuchungen dazu einbezogen.
Kritik: Problematische Definition von Rassismus
Grundsätzliche Kritik kam auch vom Menschenrechtsinstitut: "Rassismus wird in Deutschland häufig sehr eng verstanden, indem er zumeist mit gewalttätigem und organisiertem Rechtsextremismus gleichgesetzt wird", erklärt Abteilungsleiterin Petra Follmar-Otto. "Diese Einschätzung ist problematisch, da Rassismus sich nicht nur in rechtsextremen Milieus, sondern in der gesamten Gesellschaft findet."
Die mangelnde Sensibilität für Definitionen wird auch in den verwendeten Begrifflichkeiten deutlich: Während in den Englischen Verträgen von 1969 die Rede von "Elimination of Racial Discrimination" ist, wird das im deutschen Staatenbericht mit "Bekämpfung von Rassendiskriminierung" übersetzt, statt mit "rassistischer Diskriminierung".
Ein anderes Beispiel für mangelndes Problembewusstsein sei "die diskriminierende Praxis der Bundespolizei, die etwa bei Personenkontrollen in Zügen selektiv vorgeht und dabei Personen nach äußerlichen Merkmalen wie Hautfarbe auswählt". Im Staatenbericht erklärt das Justizministerium dagegen: "Die Polizeien der Länder und des Bundes bedienen sich eines ‘Ethnic Profiling’ oder ähnlicher Instrumente nicht", denn es sei schlicht verboten. (S. 24)
Am 15. Mai veröffentlichte der UN-Antirassismusausschuss seine Abschließenden Bemerkungen zum deutschen Staatenbericht, in dem viele Empfehlungen der Parallelberichte aufgegriffen werden (hier auf Deutsch). Der Ausschuss macht unmissverständlich deutlich, dass in Deutschland ein großer Handlungs- und Nachholbedarf besteht.
Wir wissen fast nichts über Diskriminerung in Deutschland
An erster Stelle kritisiert der Ausschuss, dass es zu wenig Daten über die Situation einzelner Bevölkerungsgruppen und Minderheiten in der deutschen Bevölkerung gibt. Nicht zum ersten Mal wird dringend empfohlen, umfassende Untersuchungen anzustoßen. Seit Jahren antwortet Deutschland darauf, dass es aus historischer Verantwortung "seit dem Ende des Zweiten Weltkrieges keine bevölkerungsstatistischen und sozioökonomischen Daten auf ethnischer Basis" erheben will. Aus diesem Grund schlägt die Kommission vor, Daten über andere Merkmale zu erheben, wie Muttersprache, überwiegend gesprochene Sprache oder andere – auf freiwilliger Basis – abgefragte Eigenschaften.
Auch strukturellen Rassismus in staatlichen Institutionen und Behörden sieht die Kommission als Problem. Die bislang erfolglosen Ermittlungen bei der Aufklärung der NSU-Straftaten würden deutlich auf systematische Defizite hinweisen. In einem Jahr erwarte der Ausschuss von Deutschland hierzu Informationen über die Umsetzung von Reformen. Auch die Praxis der Bundespolizei, bei Kontrollen in Zügen nach äußerlichen Merkmalen vorzugehen, wird erneut konkret genannt und kritisiert. Der Ausschuss empfiehlt Deutschland, die Rechtsgrundlagen für die Personenkontrollen aufzuheben oder zu ändern.
Auch die Europäische Kommission gegen Rassismus und Intoleranz (ECRI) hatte 2014 in ihrem neuen Deutschland-Bericht bemängelt, dass in Puncto "Verhalten der Polizei" ein unabhängiges Untersuchungsverfahren notwendig wäre, um Anschuldigungen zu polizeilichem Fehlverhalten nachzugehen.
Von Ferda Ataman
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