Ein Herkunftsstaat kann als „sicher“ erklärt werden, wenn dort "keine Gefährdung von Leben und Freiheit aus Gründen der Rasse, der Religion, der Nationalität, der Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder der politischen Überzeugung" herrscht. Diese Einstufung soll das Aufnahmesystem des Empfängerlandes entlasten: durch schnellere Verfahren und langfristig weniger Asylbewerber.
In der Tat unterscheiden sich die Schutzquoten von Asylbewerbern je nach Herkunftsland stark voneinander: Während Menschen aus Syrien oder Irak eine fast 100-prozentige Chance haben, in Deutschland bleiben zu können, liegt der Anteil bei Staatsangehörigen der Westbalkanländer bei unter einem Prozent. Im November 2014 wurden deswegen Serbien, Mazedonien und Bosnien-Herzegowina auf die Liste der "sicheren Herkunftsstaaten" gesetzt. Zuvor standen darauf nur Senegal und Ghana. Nun will die Bundesregierung auch Montenegro, Albanien und Kosovo auf die Liste setzen.
Doch wie hat sich die Ernennung der ersten drei Westbalkan-Staaten (Serbien, Mazedonien und Bosnien-Herzegowina) zu "sicheren Herkunftsstaaten" ausgewirkt? Welche Bilanz kann man nach den ersten 10 Monaten ziehen?
1. Dauer der Anhörung: Die Anhörung für Asylsuchende aus "sicheren" Ländern findet wie bei anderen Asylbewerbern statt. Ein Einwanderer aus einem „sicheren Herkunftsstaat“ wird also nicht automatisch abgelehnt. Er kann seinen Asylantrag stellen und wird von einem Entscheider des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) interviewt. Dabei gilt zwar die Vermutung, dass der Antragsteller nicht schutzbedürftig ist – diese kann er jedoch auch widerlegen, wie das BAMF auf seiner Website erklärt. Auf Anfrage des MEDIENDIENSTES erklärt das BAMF: Die Einstufung als "sicherer Herkunftsstaat" hat keine Auswirkung auf die Anhörungsdauer. Dadurch, dass weitere Prüfungen für die Begründung des Antrags entfallen, kann ein Entscheider jedoch schneller einen Bescheid erstellen.
2. Dauer der Verfahren: Die Dauer der Verfahren für die "sicheren Herkunftsstaaten" Serbien, Mazedonien und Bosnien-Herzegowina ist von 5,5 Monaten im Durchschnitt im November 2014 (Inkrafttreten des Gesetzes zu den "sicheren Herkunftsstaaten") auf vier Monate im August 2015 gesunken. Die Bearbeitungsdauer liegt bei Asylbewerbern aus zwei der drei Staaten, die noch nicht auf der Liste der "sicheren Herkunftsstaaten" stehen, jedoch bereits jetzt deutlich darunter: Bei Asylbewerbern aus Albanien dauerte das Verfahren im August 2015 im Schnitt 1,8 Monate, bei Antragstellern aus Montenegro 3,1. Das geht aus einer Tabelle des BAMF hervor, die dem MEDIENDIENST vorliegt.
3. Zahl der Asylsuchenden: Laut der aktuellen Asylgeschäftsstatistik des BAMF waren im August 2015 unter den zehn stärksten Herkunftsländern von Antragstellern rund 11.100 Menschen aus Westbalkanländern, im Vormonat waren es 11.500. Diese Daten sind allerdings nur bedingt aussagekräftig für die derzeitige Situation: Konnte ein Asylsuchender früher schon nach wenigen Tagen einen Antrag stellen, muss er derzeit mehrere Wochen warten.
Über die Anzahl der Flüchtlinge, die tatsächlich nach Deutschland kommen, geben die Daten aus der EASY-Software (Erstverteilung von Asylsuchenden) daher eine genauere Auskunft als die Asylgeschäftsstatistik. Diese von der Bundesregierung noch nicht veröffentlichten Zahlen liegen der nichtstaatlichen Menschenrechtsorganisation Pro Asyl vor: Demnach ist die Zahl der Asylsuchenden aus Serbien und Mazedonien zwischen Februar und August 2015 konstant geblieben. Im August kamen mit 8.500 Menschen nur noch halb so viele Asylsuchende aus Albanien wie im Vormonat (17.300) – obwohl das Land nicht auf der Liste der "sicheren Herkunftsstaaten" steht. In absoluten Zahlen kommen also nicht viel weniger Asylsuchende aus den Westbalkan-Staaten, die vor zehn Monaten zu "sichereren Herkunftsstaaten" erklärt worden sind.
Was den Anteil von Asylsuchenden aus dem Westbalkan angeht, lässt sich anhand der Zugangsstatistik ein Trend erkennen: Prozentual gesehen ist ihr Anteil an der Gesamtzahl der Flüchtlinge stark zurückgegangen. Im Februar 2015 kamen noch über 60 Prozent der Flüchtlinge aus Kosovo, Albanien, Serbien und Mazedonien. Im August waren lediglich Albanien, Serbien und Mazedonien noch unter den zehn stärksten Herkunftsländern und machten zusammen knapp 12 Prozent an der Gesamtzahl der Zugänge aus. Das lässt sich jedoch vornehmlich darauf zurückführen, dass die Zahl der Flüchtlinge aus anderen Regionen insgesamt stark gestiegen ist. So kommt derzeit fast die Hälfte aller Schutzsuchenden aus Syrien, weitere 23 Prozent stammen aus Afghanistan, Irak und Eritrea.
Aus den vorliegenden Daten geht hervor, dass die erste Erweiterung der Liste der "sicheren Herkunftsstaaten" kaum Einfluss auf die Dauer der Verfahren oder die Anzahl an Asylsuchenden aus diesen Ländern hat. Einen großen Einfluss hat sie hingegen auf deren Lebenssituation: In Bayern gibt es bereits separate "Aufnahme- und Rückführungszentren" für Asylsuchende aus den Balkan-Ländern. Der Gesetzentwurf zur Reform des Asylrechts sieht zudem vor, dass Bewerber aus "sicheren Herkunftsstaaten" für die gesamte Länge des Verfahrens in der Erstaufnahmestelle verbleiben.
Die Ausnahme: Aus Kosovo kommen viel weniger Menschen
Um die Liste der "sicheren Herkunftsstaaten" erweitern zu können, bedarf es einer Gesetzesänderung. Es gibt jedoch auch andere Möglichkeiten, auf eine große Anzahl von Asylbewerbern aus einem Land zu reagieren: Als innnerhalb weniger Wochen die Zahl der Asylbewerber aus Kosovo sprunghaft anstieg, priorisierte das BAMF Asylanträge aus dem kleinen Balkanstaat. Durch ein schnelleres Verfahren und eine gezielte Aufklärungskampagne im Herkunftsland ist die Zahl der Erstanträge innerhalb weniger Monate so schnell zurückgegangen, wie sie gestiegen war. In der Zugangsstatistik befindet sich Kosovo im August 2015 nicht einmal mehr unter den Top Ten Herkunftsländern.
Um zu verhindern, dass abgelehnte Antragsteller gleich wieder einreisen und einen Folgeantrag stellen, hat die Bundesregierung eine Reform des Aufenthaltsgesetzes verabschiedet, die ein Wiedereinreiseverbot für zweimal abgelehnte Antragsteller verhängt. Bei "offensichtlich unbegründeten" Anträgen von Staatsbürgern aus "sicheren Herkunftsstaaten" gilt das Wiedereinreiseverbot bei der ersten Ablehnung. Es ist für maximal fünf Jahre wirksam.
Listen mit "sicheren Herkunftsstaaten" gibt es nicht nur Deutschland: Um Asylverfahren zu verkürzen, machen alle EU-Staaten außer Italien und Schweden von der Option "sichere Herkunftsstaaten" Gebrauch (Kroatien wendet die Gesetzgebung faktisch nicht an). Nun sollen auch auf EU-Ebene die Westbalkanstaaten als „sicher" deklariert werden, wie Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker in einer Rede mitgeteilt hat.
Von Jenny Lindner
Sie sind Journalist*in und haben weitere Fragen oder suchen Fachleute zum Thema? Dann können Sie uns gern kontaktieren. Wir helfen schnell und unkompliziert. Unsere Texte und Grafiken können kostenfrei unter den Regeln der Creative Commons und unserer Namensnennung verwendet werden. Dies gilt nicht für Bilder und Fotos, die wir von Dritten erworben haben.