Der Artikel wurde am 9. April 2020 aktualisiert
Alle deutschen Staatsangehörigen können nach Deutschland einreisen. Bei Ausländer*innen kommt es darauf an, aus welchem Staat sie einreisen. Alle Personen, die mehrere Tage im Ausland waren, müssen nach ihrer Rückkehr für zwei Wochen in Quarantäne und sich beim Gesundheitsamt melden. Aus welchem Staat sie einreisen, spielt dabei keine Rolle. Beförderungsunternehmen sind verpflichtet, Daten über ihre Passagiere und deren Erreichbarkeit aufzuheben. Ausnahmen gelten unter anderem für Pendler*innen, LKW-Fahrer*innen und Personen, die für kurze Zeit berufsbedingt im Ausland waren. Bund und Länder stimmen derzeit noch ein einheitliches Vorgehen ab.Quelle
Was gilt für deutsche Staatsangehörige?
Für deutsche Staatsangehörige gelten keine Einreisebeschränkungen. Wie alle Einreisenden müssen sie nach ihrer Ankunft für zwei Wochen in Quarantäne. Auch können Personen an den Grenzen untersucht werden, wenn sie Krankheitssymptome aufweisen.Quellen
Was gilt für Ausländer*innen?
Bei Ausländer*innen kommt es darauf an, aus welchem Staat sie einreisen – unabhängig davon, welche Staatsbürgerschaft sie haben. Touristische Reisen sind ganz ausgeschlossen.Quelle
Für Personen, die aus dem Schengenraum einreisen:
Menschen, die aus Italien, Spanien, Österreich, Frankreich, Luxemburg, Dänemark und der Schweiz einreisen möchten, werden von der Bundespolizei kontrolliert. Einreisen darf von dort aktuell nur, wer:
- dauerhaft in Deutschland wohnt,
- durch Deutschland reisen muss, um an den eigenen Wohnort zu gelangen,
- dringende Gründe für die Einreise hat – also beispielsweise einen Arzttermin wahrnehmen muss oder einen Todesfall in der nahen Verwandtschaft hatte. Den/die Partner*in zu besuchen, ist kein dringender Grund,
- oder aus beruflichen Gründen nach Deutschland kommt. Das gilt etwa für Berufspendler*innen, Gesundheits- und Pflegekräfte, EU-Parlamentarier*innen und akkreditierte Diplomat*innen. Für Saisonarbeiter*innen und Erntehelfer*innen gelten Einschränkungen: pro Monat dürfen nur 40.000 Arbeiter*innen einreisen. Sie müssen vorher untersucht werden, mit dem Flugzeug kommen und dürfen nach Ankunft 14 Tage lang das Betriebsgelände nicht verlassen. Auch bei Gesundheits- und Pflegekräften gibt es Hürden: Sie dürfen zwar einreisen, aber sobald sie beispielsweise zurück nach Polen wollen, müssen sie in eine 14-tägige Quarantäne. Deshalb verzichten zurzeit viele von ihnen darauf, nach Deutschland zu kommen, berichten Verbände von der Lage in grenznahen Altenheimen.Quelle
Bei Einreisen aus anderen Schengenstaaten gibt es bislang keine systematischen Kontrollen an Grenzen und Flughäfen. Jedoch kontrolliert die Bundespolizei bei Verdacht – zum Beispiel, wenn eine Person Krankheitssymptome zeigt.Quelle
Für Personen, die aus einem Drittstaat einreisen:
Für Ausländer*innen, die aus Drittstaaten einreisen, gelten deutlich strengere Regelungen: Sie dürfen selbst bei dringenden oder berufsbedingten Gründen nicht einreisen - sondern nur, wenn sie einen dauerhaften Wohnsitz in Deutschland haben oder zur Weiterreise Deutschland passieren müssen.Quelle
Doch selbst Drittstaatsangehörige, die dauerhaft in Deutschland wohnen, haben Probleme bei der Einreise – etwa, wenn sie aus dem Urlaub zurückreisen möchten. Privat eine Rückreise zu finanzieren, ist sehr teuer. Denn die Fluggesellschaften bieten weniger oder gar keine Flüge mehr an, wodurch die Preise gestiegen sind. Nach Deutschland zurückzufliegen ist aus einigen Ländern nur noch über die Rückholaktion des Auswärtigen Amtes möglich. In der Regel können Drittstaatsangehörige daran aber nicht teilnehmen.Quelle
Neue Visa werden von den deutschen Konsulaten in der Regel nicht mehr ausgestellt. Viele Konsulate haben geschlossen. Bereits vereinbarte Termine zur Visavergabe fallen deshalb aus und werden zunächst nicht neu vergeben.Quelle
Was gilt für Schutzsuchende?
Einige Medien hatten darüber berichtet, dass Schutzsuchende an den deutschen Grenzen abgewiesen werden sollen. Das Bundesinnenministerium sagt allerdings, dass das so nicht stimmt. Bei allen werde individuell geprüft, ob Gesundheitsvorsorgemaßnahmen nötig sind. Wenn das der Fall ist, kann die Einreise untersagt werden. Im Rahmen von "Resettlement"-Verfahren werden keine Geflüchtete mehr in Deutschland aufgenommen.Quelle
Im Moment schaffen es nur sehr wenige Geflüchtete in die Europäische Union. Schutzsuchende sind zwar prinzipiell von den Einreisebeschränkungen ausgenommen, die die Staats- und Regierungschefs der EU am 18. März eingeführt haben. Die Zahl der Flüchtlinge, die über die Grenzen gelangen, ging aber stark zurück. Seit Mitte März sind laut Angaben des UN-Flüchtlingswerks nur etwa 300 Asylsuchende in die Europäische Union eingereist (Stand: 30. März).Quelle
Von Fabio Ghelli, Carsten Janke, Jennifer Pross und Andrea Pürckhauer