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Corona-Pandemie02.04.2020

Wer darf noch nach Deutschland einreisen?

Um die Ausbreitung des Corona-Virus zu verlangsamen, hat die Bundesregierung die Einreise nach Deutschland eingeschränkt. Was bedeutet das für Menschen, die nach Deutschland möchten? Wer darf kommen und wer nicht? Die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick.

Polizeikontrolle in Flensburg: Seit Mitte März gibt es auch an der deutsch-dänischen Grenze Einreisebeschränkungen. Foto: dpa

Der Artikel wurde am 9. April 2020 aktualisiert

Alle deutschen Staatsangehörigen können nach Deutschland einreisen. Bei Ausländer*innen kommt es darauf an, aus welchem Staat sie einreisen. Alle Personen, die mehrere Tage im Ausland waren, müssen nach ihrer Rückkehr für zwei Wochen in Quarantäne und sich beim Gesundheitsamt melden. Aus welchem Staat sie einreisen, spielt dabei keine RolleDie Bundesregierung teilt Länder nicht mehr nach Risikogebieten auf. Beförderungsunternehmen sind verpflichtet, Daten über ihre Passagiere und deren Erreichbarkeit aufzuheben. Ausnahmen gelten unter anderem für Pendler*innen, LKW-Fahrer*innen und Personen, die für kurze Zeit berufsbedingt im Ausland waren. Bund und Länder stimmen derzeit noch ein einheitliches Vorgehen ab.QuelleBundesinnenministerium: Pressemitteilung vom 06.04.2020. Kabinett schlägt weitere Maßnahmen zur Unterbrechung der Infektionskette vor.; Bundesministeirum für Gesundheit auf Anfrage des MEDIENDIENSTES (April 2020)

Was gilt für deutsche Staatsangehörige?

Für deutsche Staatsangehörige gelten keine Einreisebeschränkungen. Wie alle Einreisenden müssen sie nach ihrer Ankunft für zwei Wochen in Quarantäne. Auch können Personen an den Grenzen untersucht werden, wenn sie Krankheitssymptome aufweisen.QuellenAuswärtiges Amt (2020): Coronavirus / Covid-19: Weltweite Reisewarnung; Bundesinnenministerium (2020): Wichtige Hinweise zu vorübergehenden Grenzkontrollen und Einreisebeschränkungen; Bundespolizei (2020): Corona-Virus: Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was gilt für Ausländer*innen?

Bei Ausländer*innen kommt es darauf an, aus welchem Staat sie einreisen – unabhängig davon, welche Staatsbürgerschaft sie haben. Touristische Reisen sind ganz ausgeschlossen.QuelleBundesinnenministerium (2020): Wichtige Hinweise zu vorübergehenden Grenzkontrollen und Einreisebeschränkungen

Für Personen, die aus dem Schengenraum einreisen:

Menschen, die aus Italien, Spanien, Österreich, Frankreich, Luxemburg, Dänemark und der Schweiz einreisen möchten, werden von der Bundespolizei kontrolliert. Einreisen darf von dort aktuell nur, wer:

  • dauerhaft in Deutschland wohnt,
  • durch Deutschland reisen muss, um an den eigenen Wohnort zu gelangen,
  • dringende Gründe für die Einreise hat – also beispielsweise einen Arzttermin wahrnehmen muss oder einen Todesfall in der nahen Verwandtschaft hatte. Den/die Partner*in zu besuchen, ist kein dringender Grund,
  • oder aus beruflichen Gründen nach Deutschland kommt. Das gilt etwa für Berufspendler*innen, Gesundheits- und Pflegekräfte, EU-Parlamentarier*innen und akkreditierte Diplomat*innen. Für Saisonarbeiter*innen und Erntehelfer*innen gelten Einschränkungen: pro Monat dürfen nur 40.000 Arbeiter*innen einreisen. Sie müssen vorher untersucht werden, mit dem Flugzeug kommen und dürfen nach Ankunft 14 Tage lang das Betriebsgelände nicht verlassen. Auch bei Gesundheits- und Pflegekräften gibt es Hürden: Sie dürfen zwar einreisen, aber sobald sie beispielsweise zurück nach Polen wollen, müssen sie in eine 14-tägige Quarantäne. Deshalb verzichten zurzeit viele von ihnen darauf, nach Deutschland zu kommen, berichten Verbände von der Lage in grenznahen Altenheimen.QuelleDeutscher Berufsverband für Pflegeberufe e.V. (DBfK) auf Anfrage des MEDIENDIENSTES (März 2020); Bundesinnenministerium (2020): Wichtige Hinweise zu vorübergehenden Grenzkontrollen und Einreisebeschränkungen; Bundespolizei (2020): Corona-Virus: Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ); Bundesinnenministerium: Pressemitteilung vom 2.04.2020

Bei Einreisen aus anderen Schengenstaaten gibt es bislang keine systematischen Kontrollen an Grenzen und Flughäfen. Jedoch kontrolliert die Bundespolizei bei Verdacht – zum Beispiel, wenn eine Person Krankheitssymptome zeigt.QuelleBundesinnenministerium auf Anfrage des MEDIENDIENSTES (März 2020)

Für Personen, die aus einem Drittstaat einreisen:

Für Ausländer*innen, die aus DrittstaatenAlle Staaten außer EU-Staaten, der Schweiz, Liechtenstein, Norwegen und Island einreisen, gelten deutlich strengere Regelungen: Sie dürfen selbst bei dringenden z.B. Arzttermin in Deutschland oder Todesfall in der nahen Verwandtschaft oder berufsbedingten Gründen nicht einreisen - sondern nur, wenn sie einen dauerhaften Wohnsitz in Deutschland haben oder zur Weiterreise Deutschland passieren müssen.QuelleBundesinnenministerium (2020): Wichtige Hinweise zu vorübergehenden Grenzkontrollen und Einreisebeschränkungen

Doch selbst Drittstaatsangehörige, die dauerhaft in Deutschland wohnen, haben Probleme bei der Einreise – etwa, wenn sie aus dem Urlaub zurückreisen möchten. Privat eine Rückreise zu finanzieren, ist sehr teuer. Denn die Fluggesellschaften bieten weniger oder gar keine Flüge mehr an, wodurch die Preise gestiegen sind. Nach Deutschland zurückzufliegen ist aus einigen Ländern nur noch über die Rückholaktion des Auswärtigen Amtes möglich. In der RegelDie Rückholaktion richtet sich primär an deutsche Staatsbürger*innen und deren Familienangehörige. Wenn dann noch Plätze im Flugzeug frei sind, können auch EU-Bürger*innen mit zurückfliegen. können Drittstaatsangehörige daran aber nicht teilnehmen.QuelleAuswärtiges Amt (2020): Coronavirus / Covid-19: Weltweite Reisewarnung; Rückholaktion; Medienberichte: Tagesschau; Süddeutsche Zeitung

Neue Visa werden von den deutschen Konsulaten in der Regel nicht mehr ausgestellt. Viele Konsulate haben geschlossen. Bereits vereinbarte Termine zur Visavergabe fallen deshalb aus und werden zunächst nicht neu vergeben.QuelleWebseiten von konsularischen Vertretungen; Auswärtiges Amt auf Anfrage des MEDIENDIENSTES (März 2020).

Was gilt für Schutzsuchende?

Einige Medien hatten darüber berichtet, dass Schutzsuchende an den deutschen Grenzen abgewiesen werden sollen. Das Bundesinnenministerium sagt allerdings, dass das so nicht stimmt. Bei allen werde individuell geprüft, ob Gesundheitsvorsorgemaßnahmen nötig sind. Wenn das der Fall ist, kann die Einreise untersagt werden. Im Rahmen von "Resettlement"-Verfahren werden keine Geflüchtete mehr in Deutschland aufgenommen.QuelleBundesinnenministerium auf Anfrage des MEDIENDIENSTES (März 2020); Genfer Flüchtlingskonvention, Artikel 3; Medienbericht: Focus; Erklärungen des Auswärtigen Amts in der Regierungspressekonferenz vom 27.03.2020

Im Moment schaffen es nur sehr wenige Geflüchtete in die Europäische Union. Schutzsuchende sind zwar prinzipiell von den Einreisebeschränkungen ausgenommen, die die Staats- und Regierungschefs der EU am 18. März eingeführt haben. Die Zahl der Flüchtlinge, die über die GrenzenZahlen für Italien, Griechenland, Spanien gelangen, ging aber stark zurück. Seit Mitte März sind laut Angaben des UN-Flüchtlingswerks nur etwa 300 Asylsuchende in die Europäische Union eingereist (Stand: 30. März).QuelleEuropäische Kommission (2020): "COVID-19: Vorübergehende Beschränkung von nicht unbedingt notwendigen Reisen in die EU"; UNHCR (2020): Weekly Snapshots: Italy, Aegean Islands and Spain.

Von Fabio Ghelli, Carsten Janke, Jennifer Pross und Andrea Pürckhauer

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