Im Jahr 2013 stieg die Sorge, mit der vollen Freizügigkeit für Rumänien und Bulgarien könnte eine starke "Armutseinwanderung in die Sozialsysteme" verbunden sein. Grund dafür ist unter anderem, dass die Zahl der Einwanderer aus diesen beiden Ländern in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen ist. Ob und wie stark die Einwanderung nach dem 1. Januar 2014 weiter zunimmt, wenn auch die neuen Unionsbürger das Recht auf uneingeschränkten Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt haben, ist unklar. Bislang sprechen die Fakten jedoch gegen eine große Anzahl von "Armutsmigranten" aus diesen Ländern:
- Bei der Einführung der Arbeitnehmerfreizügigkeit für Länder wie Polen und Ungarn gab es ähnliche Bedenken. Doch hier konnte man in den vergangenen Jahren beobachten: Die Arbeitslosenquote und die Anzahl der Sozialleistungsempfänger unter Polen und Ungarn in Deutschland ist seither gesunken, heißt es in einem Kurzbericht des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung. "Es ist zu erwarten, dass auch mehr rumänische und bulgarische Zuwanderer in tariflich abgesicherten Verträgen arbeiten werden", sagt Politikwissenschaftler Dietrich Thränhardt dem Mediendienst, "ebenso wie es bei polnischen und anderen Zuwanderern aus den neuen Beitritsstaaten nach den Übergangsfristen 2011 der Fall war".
- Die meisten Beschränkungen für Bulgarien und Rumänien sind längst gefallen. Bereits 2012 hatte die Bundesregierung wegen des demografischen Wandels die Zugangsbedingungen für Bürger beider Länder erleichtert, damit mehr Fachkräfte in Deutschland arbeiten können. Hochschulabsolventen oder Auszubildende brauchen beispielsweise seitdem keine gesonderte "Arbeitserlaubnis-EU" mehr, wenn sie eine Tätigkeit aufnehmen möchten. Für Beschäftigungen in Ausbildungsberufen wurde die "Vorrangprüfung" abgeschafft. Und Rumänen und Bulgaren sind seit 2012 für eine Beschäftigung als Saisonarbeitnehmer bis zu sechs Monate von der Arbeitsgenehmigungspflicht befreit.Quelle
- Es kommen überwiegend Arbeitnehmer nach Deutschland: Der Sachverständigenrat deutscher Stiftungen für Integration und Migration (SVR) legte 2013 ein Jahresgutachten zur EU-Binnenmigration vor. In der Studie ging er auch der Frage nach, ob eine Einwanderung in die Sozialsysteme festzustellen ist und erklärte die Sorge für "unberechtigt". So gingen 72,1 Prozent der Bulgaren und Rumänen, die nach 2007 nach Deutschland zugezogen und zwischen 25 und 44 Jahren alt sind, einer Erwerbstätigkeit nach. Darunter Ärzte, Pflegepersonal und andere dringend benötigte Fachkräfte. Das Ausmaß des Sozialhilfebezugs von EU-Staatsangehörigen in Deutschland werde in der öffentlichen und politischen Diskussion dagegen "regelmäßig überschätzt".
Weitere Informationen mit Studien und Statistiken finden Sie im Dossier "Armutsmigration".
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