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Türkische Präsidentschaftswahl 26.06.2014

Ein kompliziertes Verfahren mit kurzen Fristen

Ab dem 31. Juli dürfen mehr als 1,3 Millionen Türken zum ersten Mal in Deutschland an der Wahl des türkischen Präsidenten teilnehmen. Angesichts der großen Zahl der Wahlberechtigten soll das Verfahren anders ablaufen als bei anderen Herkunftsländern. Wie viele sich schließlich an der Wahl beteiligen werden, ist unklar: Das Verfahren ist neu und kompliziert. Gleichzeitig ist noch offen, ob die Wahlpflicht in der Türkei auch für Deutschtürken gilt.

Die türkische Botschaft in Berlin. Foto: dpa

1. Wie soll die Stimmabgabe der in Deutschland lebenden türkischen Staatsbürger stattfinden?

Erstmals dürfen Auslandstürken bei einer Wahl von Deutschland aus wählen. Im April hat die türkische Botschaft beim Auswärtigen Amt beantragt, dass die Landsleute ihre Stimme für die kommende Präsidentschaftswahl ausnahmsweise in großen Räumlichkeiten wie Messezentren und Sporthallen abgeben können. Grund dafür sei die hohe Zahl an Wahlberechtigten in einigen Großstädten. Normalerweise finden solche Wahlbeteiligungen in den konsularischen Vertretungenwie zuletzt bei den Wahlen in Belgien des jeweiligen Landes statt. Der Antrag wurde laut Bundesinnenministerium vom BMI und Sicherheitsbehörden geprüft. Am 28. Mai wurde der Antrag genehmigt.

2. Wie viele registrierte Wähler können in Deutschland an der Präsidentschaftswahl teilnehmen?

Die Zahl der potenziellen Wähler ist deutlich geringer, als es in einigen Medienberichten den Anschein hatte. Von den in Deutschland lebenden knapp drei Millionen Menschen mit Herkunftsbezügen zur Türkei sind nach Berechnungen der türkischen Botschaft lediglich 1.384.410 wahlberechtigt. Diese Zahl könne wachsen, teilte die Botschaft mit, da die Registrierung im Auslands-Wählerverzeichnis noch nicht abgeschlossen sei.

3. Wann soll die Wahl stattfinden?

Bei der türkischen Präsidentschaftswahl sind zwei WahlgängeWenn kein Kandidat beim ersten Wahlgang am 10. August 2014 die absolute Mehrheit erreicht, treten die zwei Kandidaten mit den meisten Wählerstimmen am 24. August zu einer Stichwahl an. geplant. In Deutschland lebende Türken haben jeweils vier Tage pro Wahlgang Zeit, ihre Stimme abzugeben:

  • vom 31. Juli bis zum 3. August
  • und vom 17. bis zum 20. August.

Allerdings sollen Wahlberechtigte nicht einfach zur Wahl auftauchen. Sie müssen sich vorher im "Stimmabgabe Terminfestlegungs-System" (SEÇSIZ) für ein Zeitfenster anmelden. Die Anmeldung für die beiden Wahlen war demnach nur zwischen dem 21. und 25. Juli möglich. Wer keinen Termin auswählt, erhält laut Mitteilung des türkischen Konsulats automatisch eine Systembenachrichtigung über Wahlort und Zeit.

4. Was muss ein türkischer Staatsbürger tun, um ins ausländische Wählerverzeichnis aufgenommen zu werden?

Türkische Staatsbürger können auf der Website des "Hohen Wahlrats" (YSK) prüfen, ob sie bereits registriert sind. Bürger, die hier nicht aufgelistet sind, müssen mit ihrer Meldebescheinigung persönlich zu einer konsularischen Vertretung gehen oder diese per Post beziehungsweise online einreichen. Dafür gilt eine Frist vom 2. bis 9. Juli, 17 Uhr.

5. Welche Regeln gibt es für den Wahlkampf?

Auf Anfrage des Mediendienstes erklärte die Türkische Botschaft Berlin, dass deutsche Behörden „keine ausländische Wahlpropaganda in Deutschland“ wünschen. Außerdem verbiete auch das türkische Wahlgesetz Wahlpropaganda im Ausland. Man messe der "Wahrung der öffentlichen Ordnung große Bedeutung bei".

6. Wo sind die Massen-Wahllokale geplant?

Türkische Staatsbürger können in sieben deutschen Städten wählen. In der am 18. Juni veröffentlichten Liste der Wahllokale finden sich:

  • Berlin – Olympiastadion
  • Hannover – Messezentrum
  • Düsseldorf – ISS Dom
  • Essen – Messezentrum Essen
  • Frankfurt – Fraport Arena
  • München – Messezentrum
  • Karlsruhe – Messezentrum

7. Wer ist für den sicheren Ablauf der Wahlen zuständig?

Die Sicherheit im Außenbereich der Wahllokale während der Wahlen wird von den deutschen Behörden gewährleistet. Für alle Vorgänge in den Wahllokalen sind hingegen die türkischen Behörden zuständig.

8. In der Türkei gilt Wahlpflicht. Könnten auch türkische Staatsbürger in Deutschland ein Strafgeld auferlegt bekommen, wenn sie nicht wählen?

Mit dem Wahlgesetz von 1986 wurde in der Türkei die Wahlpflicht eingeführt. Diese gilt auch für die anstehende Präsidentschaftswahl. Die Strafe für Nichtwähler – wenn sie überhaupt verhängt wird – wäre ziemlich gering (22 Lira = ca. 7,5 Euro). Im Moment hat der türkische "Hohe Wahlrat" nach Angaben der Botschaft noch nicht beschlossen, ob die Wahlpflicht auch für türkische Staatsbürger im Ausland gilt. 

Recherche und Zusammenstellung: Ferda Ataman und Fabio Ghelli

 


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