Die Wahl am 10. August in der Türkei ist eine doppelte Premiere: Erstmals wählt das türkische Volk seinen Präsidenten direkt. Und zum ersten Mal dürfen volljährige Staatsangehörige in Deutschland und 29 weiteren Ländern das auch in ihrer (neuen) Heimat tun. Allerdings können die Auslandstürken nicht einfach an der Wahlurne auftauchen:
- Im Vorfeld mussten sie auf der Website des "Hohen Wahlrats" (YSK) prüfen, ob sie registriert sind und sich – falls nicht – persönlich oder per Post innerhalb einer Frist beim jeweiligen Konsulat registrieren lassen.
- Im zweiten Schritt mussten sie sich zwischen dem 21. und 25. Juli im "Stimmabgabe Terminfestlegungs-System" (SEÇSIZ) für ein Zeitfenster anmelden. Wer keinen Termin ausgewählt hat, kann mit seiner Personalausweisnummer im Online-System den automatisch festgelegten Termin ermitteln.
Da die Wahlzettel in versiegelten Säcken in die Türkei geflogen und erst dort von der unabhängigen Wahlbehörde YSK ausgezählt werden, finden die Stimmabgaben vor dem eigentlichen Wahltermin statt. Für die Präsidentschaftswahl sind zwei Wahlgänge geplant. Türken im Ausland haben jeweils vier Tage Zeit, ihre Stimme abzugeben:
- vom 31. Juli bis zum 3. August
- und vom 17. bis zum 20. August.
Zahlen und Fakten zu den "Auslandstürken"
Wie der YSK kurz vor dem Start der Wahltermine im Ausland bekannt gegeben hat, leben 2.734.429 wahlberechtigte Türken im Ausland. Das entspricht rund fünf Prozent aller türkischen Wähler. Davon finden sich
- mit 1.380.900 die meisten Wähler in Deutschland (insgesamt leben hier knapp drei Millionen Menschen mit türkischen Herkunftsbezügen),
- weitere 293.400 in Frankreich,
- 238.900 in den Niederlanden,
- 104.500 in Österreich
- und 85.900 in den USA.
Wie viele Wähler haben sich angemeldet?
Von den rund 1,4 Millionen Wahlberechtigten in Deutschland haben sich laut einer Pressemitteilung des YSK gerade einmal 92.100 für den ersten Wahlgang angemeldet, das entspricht knapp sieben Prozent der Wahlberechtigten. Für den zweiten Wahlgang, dessen Anmeldefrist zur selben Zeit ablief, finden sich lediglich 30.800 Angemeldete, also rund zwei Prozent. Auch in den anderen Ländern sind die Anmeldequoten ähnlich niedrig. Insgesamt haben sich in den 30 Ländern, in denen außerhalb der Türkei gewählt werden kann, 248.300 Auslandstürken für einen Termin angemeldet. Das entspricht rund 18 Prozent.
Welche Erklärungen gibt es für die niedrige Anmelderate?
Türkische Medien wie Hürriyet und Zaman berichten bereits vom "Termin-Schock" und führen die niedrige Anmelderate auf das komplizierte Verfahren zurück. Da von den Konsulaten keine Briefe verschickt wurden, mussten sich die Wahlberechtigten selbst informieren. Ohne Internetzugang konnten sie zudem keine Termin-Anmeldung durchführen. In manchen Regionen, wie etwa zwischen Frankfurt und München, gibt es Wahlberechtigte, die mehrere hundert Kilometer Fahrt auf sich nehmen müssen, wenn sie für einen türkischen Präsidentschaftskandidaten stimmen wollen.
Metin Külünk, AKP-Abgeordneter und Zuständiger für Auslandstürken, betont: "Rund die Hälfte der Wahlberechtigten ist jetzt in der Türkei im Urlaub. Und 380.000 wahlberechtigte Auslandstürken haben bereits an Zollkontrollen in der Türkei gewählt." Dennoch kritisiert auch er das komplizierte Verfahren: "Ich bin gegen ein Termin-Vergabe-System", sagt er bei einem Gespräch in Berlin. Auch müsse man beim nächsten Mal erwägen, die Stimmabgabe in allen Konsulaten zu ermöglichen und nicht nur in sieben Wahllokalen. Das hier sei eben "der Testlauf für die Parlamentswahl in 2015", wo man einiges optimieren könne.
Wer beobachtet die Wahl, welche Regeln gelten für Journalisten?
Journalisten sind während der Stimmabgabe in den Wahllokalen nicht zugelassen. Sie können, so ein Sprecher der Türkischen Botschaft, an den Wahltagen früh morgens von 07.30 Uhr bis 08.00 Uhr in den vorgesehenen Wahllokalen drehen. Da die Gebäude angemietet sind, genießen die Organisatoren Hausrecht. Dass Journalisten von den Wahlen ausgeschlossen werden, entspreche den Regeln des Hohen Wahlrats und gelte in der Türkei wie im Ausland, heißt es. Als Wahlbeobachter sind während der Abstimmungen in jedem Wahllokal Vertreter von drei großen Parteien zugelassen: AKP, CHP und MHP.
Wo sind die Wahllokale?
Laut einer von der Berliner Botschaft veröffentlichten Liste gibt es sieben Wahllokale:
- Berlin – Olympiastadion
- Hannover – Messezentrum
- Düsseldorf – ISS Dom
- Essen – Messezentrum Essen
- Frankfurt – Fraport Arena
- München – Messezentrum
- Karlsruhe – Messezentrum
In der Türkei gilt Wahlpflicht. Gilt sie auch für Deutschtürken?
Mit dem Wahlgesetz von 1986 wurde in der Türkei die Wahlpflicht eingeführt. Diese gilt auch für die anstehende Präsidentschaftswahl. Die Strafe für Nichtwähler ist gering (22 Lira = ca. 7,50 Euro), soll aber bei Auslandstürken ohnehin nicht verhängt werden.
Von Ferda Ataman und Fabio Ghelli
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