Gelangen Flüchtlinge über die Türkei nach Griechenland, soll der türkische Staat sie wieder zurücknehmen – das wollen die Staats- und Regierungschefs der Europäischen Union auf ihrem Gipfel am 17. und 18. März mit der Türkei vereinbaren. Im Gegenzug soll die EU dieselbe Zahl an syrischen Flüchtlingen aus der Türkei aufnehmen, wie von dieser zurückgenommen wurden. Wenn wir aber „die konkrete Chance [nutzen wollen], die Flüchtlingskrise zu lösen, ohne unsere humanitären Ansprüche aufzugeben“, wie Peter Altmaier (CDU) kürzlich erklärte, heißt das: Einhaltung der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) und der international verbürgten Menschenrechte. Denn aus diesen Rechtsrahmen folgen verbindliche Anforderungen an eine Vereinbarung mit der Türkei.
Zur Ausgangslage: Die Türkei hat die Genfer Flüchtlingskonvention völkerrechtlich nur für Personen anerkannt, die aus Europa kommen. Sie gilt dort also nicht für Menschen aus Syrien, Afghanistan, Eritrea und dem Irak. Dennoch läuft die EU mit dem geplanten Abkommen Gefahr, aus verschiedenen Gründen rechtswidrig zu handeln:
- Die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) verbietet es auch der Türkei, Menschen in ein Land zurückzuschicken, in dem ihnen Tod, Folter und Misshandlung, schwere Körperverletzungen und ähnliches drohen. Die Türkei verletzt diese Regelung zurzeit systematisch, indem sie Geflüchtete nach Syrien abschiebt und an der Grenze zurückweist. Würden nun Schutzsuchende aus Griechenland in die Türkei rückgeführt, würden die EU-Staaten gegen ihre eigenen Verpflichtungen aus der GFK und der EMRK verstoßen – zumindest, solange nicht gewährleistet ist, dass die Türkei künftig niemanden in den Verfolgerstaat abschiebt. Die EU-Türkei-Vereinbarung müsste also absichern, dass keine Kettenabschiebung stattfindet.
- Zudem haben alle Menschen das Recht auf eine wirksame Beschwerde gegen staatliches Handeln; so sehen es die Europäische Menschenrechtskonvention und die EU-Grundrechtecharta vor. Es muss also sichergestellt sein, dass Geflüchtete durch eine unabhängige Instanz überprüfen lassen können, ob sie in die Türkei zurückgeführt werden dürfen. Ohne dies sind Rückführungen unzulässig.
- Die Europäische Menschenrechtskonvention und EU-Grundrechtecharta verbieten zudem die Kollektivausweisung. Auch deshalb muss in jedem Einzelfall eine Prüfung erfolgen, ob die betreffende Person rückgeführt werden kann oder ob sie davor rechtlich geschützt ist.
Prof. Dr. BEATE RUDOLF ist Direktorin des Deutschen Instituts für Menschenrechte (DIMR). Zuvor lehrte sie als Juniorprofessorin Öffentliches Recht und Gleichstellungsrecht an der Freien Universität Berlin. Ihre Forschungs-schwerpunkte sind Grund- und Menschenrechte sowie Staatsstruktur-prinzipien nach Völkerrecht, Europarecht und deutschem Verfassungsrecht.
All dies kann nicht durch eine Vereinbarung in die Türkei ausgelagert werden. Das Recht, dass eine Einzelfallprüfung mit wirksamer Beschwerdemöglichkeit gewährleistet sein muss, schließt kategorisch aus, Flüchtlinge ohne Weiteres aus Griechenland in die Türkei zu bringen.
Selbst wenn Geflüchtete erst an die Türkei überstellt werden würden, wenn sie ein Prüfungs- und Beschwerdeverfahren durchlaufen haben und die Vereinbarung mit der Türkei Kettenabschiebungen verbieten würde, müssen ihre Rechte nach der GFK und der EMRK auch in der Türkei gewahrt werden. Es wäre sicherzustellen, dass die Unterbringung aller zurückgenommenen Geflüchteten dort menschenrechtlichen Maßstäben entspricht – von menschenwürdigen Unterbringungsbedingungen bis zum Schutz vor Gewalt. Hierfür genügt es nicht, wenn die EU der Türkei pauschal Geld für die Versorgung der Flüchtlinge zur Verfügung stellt, sondern es muss auch gewährleistet sein, dass das Geld nach menschenrechtlichen Vorgaben eingesetzt wird.
Schnelle Lösungen spielen Schleppern in die Hände
Zusammengefasst: Die EU-Türkei-Vereinbarung muss sicherstellen, dass (1) Geflüchtete aus der Türkei nicht in Verfolgerstaaten abgeschoben werden, dass (2) faire Einzelfallprüfungen stattfinden, gegen die (3) jede Person eine wirkungsvolle Beschwerde einlegen kann, über die noch vor der Rückführung aus Griechenland entschieden wird, und (4) müssen die Geflüchteten in der Türkei nach denselben flüchtlingsrechtlichen und menschenrechtlichen Maßstäben behandelt werden, die auch in den Mitgliedstaaten der EU gelten.
Es liegt in unserem ureigenen Interesse, dass diese flüchtlingsrechtlichen und menschenrechtlichen Maßstäbe eingehalten werden. Denn ohne sie werden alle Vereinbarungen die Flüchtlingssituation nicht lösen, sondern nur ein Arbeitsbeschaffungsprogramm für Schlepper sein, nach dem Motto: „Ägäis dicht? – Ausweichen auf die Libyen-Route!“ Lampedusa kann sich schon einmal auf hohe Flüchtlingszahlen vorbereiten und auf den Anblick von Ertrunkenen am Strand. Auch auf dem Landweg über den Kaukasus, Russland und die Ukraine lässt sich viel Geld verdienen. Vielleicht haben wir als nächstes aber auch Flüchtlingsboote vor Portugal und Frankreich?
Wer Menschenrechte ignoriert, handelt kurzsichtig. Wirksame Lösungen gibt es nur, wenn die Menschenrechte beachtet werden. Statt menschenrechtswidriger Abschottungsmaßnahmen brauchen wir zügige, faire und unvoreingenommene Verfahren, in denen Flüchtlingseigenschaft und temporäre Schutzbedürftigkeit überprüft werden. Wer Menschenrechte beachtet, sendet so an die Menschen in den Herkunftsländern eine klare Botschaft: In Europa wird schnell und rechtssicher entschieden, wer schutzbedürftig ist.
Wir müssen sicherstellen, dass Geflüchtete menschenwürdig untergebracht sind und eine Perspektive haben – in der EU ebenso wie in der Türkei. Das gilt auch und gerade für Kriegsflüchtlinge, die zwar nicht alle dauerhaft bleiben werden, die aber nicht wissen, wann sie zurückkehren können. Denn Menschen, die zur Untätigkeit verdammt sind und die für ihre Kinder keine Aussicht auf Bildung sehen, werden weiterfliehen. Investitionen in ihre Bildung und Arbeit sind Investitionen in den Wiederaufbau ihrer Heimatstaaten.
Klar ist: Die Wirkung solcher Maßnahmen treten nicht übermorgen ein. Sie brauchen Zeit. Deshalb brauchen wir mutige Politiker, die sich klar zu Menschenrechten als Maßstab politischen Handelns bekennen und den populistischen Forderungen nach simplen und schnellen Lösungen entgegenstellen. Denn solche Lösungen sind Scheinlösungen und sie untergraben die Grundwerte Deutschlands und Europas. Die EU-Türkei-Vereinbarung muss das beherzigen.
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