Die Bundesregierung hat den geforderten Bericht am 1. Juli nach Genf geschickt: Eine einseitige "Verbal-Notiz" an den UN-Hochkommissar für Menschenrechte sowie den zuständigen UN-Ausschuss "Committee on the Elimination of Racial Discrimination" (CERD).
Darin teilt sie mit, folgende Schritte unternommen zu haben:
- Die Bundesregierung prüfe „Gesetzesänderungen zur Strafbarkeit rassistischer Äußerungen im Lichte der Äußerungen des Ausschusses“. Diese Prüfung müsse allerdings die Wichtigkeit der Meinungsfreiheit in Betracht ziehen, die durch das deutsche Grundgesetz garantiert sei.
- Die im April übermittelte Auffassung des UN-Komitees zu den Äußerungen Thilo Sarrazins und des abgewiesen Strafantrags des Türkischen Bunds Berlin-Brandenburg (TBB) sei samt der Begründung an die Justizministerien der Bundesländer weitergeleitet worden. Die Länderministerien sollten diese an die Gerichte und Staatsanwaltschaften weiterleiten.
- Die für das Verfahren Sarrazin/TBB zuständige Berliner Staatsanwaltschaft sei gesondert unterrichtet worden. Sie sei gebeten worden, „alle Möglichkeiten zu prüfen, die Entscheidung zur Verfahrenseinstellung zu überdenken“.
- Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger habe sich mit Vertretern der Türkischen Gemeinde in Deutschland (TGD) getroffen, um die Haltung des UN-Komitees zu diskutieren. Dabei seien auch zusätzliche Maßnahmen gegen rassistische Propaganda und die Wichtigkeit der Bekämpfung des Alltagsrassismus’ besprochen worden.
- Man werde das Komitee über weitere Entwicklungen informieren.
Reaktionen:
Der Türkische Bund Berlin-Brandenburg (TBB) – einer der Beschwerdeführer bei den Vereinten Nationen – hat kurz darauf eine Pressemitteilung veröffentlicht. Darin appeliert TBB-Sprecherin Ayşe Demir an die Berliner Justiz, zu prüfen ob das wegen Volksverhetzung und Beleidigung gegen Herrn Sarrazin eingestellte Strafverfahren wieder aufgenommen werden könne. Hierzu erwarte der TBB auch eine Aussage des Justizsenators von Berlin.
Die Berliner Justiz will das Verfahren von 2009 gegen den früheren Finanzsenator und Ex-Vorstand der Bundesbank, Thilo Sarrazin, nicht wieder aufnehmen. Auf Bitte des Bundesjustizministeriums haben man die "Sach- und Rechtslage" noch einmal geprüft, sagte der Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft, Thomas Fels, dem Tagesspiegel. "Im Ergebnis ist es bei der Einstellung des Verfahrens geblieben." Dies habe man dem Ministerium auch mitgeteilt.
Das Institut für Menschenrechte reagiert ebenfalls mit einer Stellungnahme und erinnert daran, dass die Bundesregierung auch gegenüber dem UN-Menschenrechtsrat in Genf im April 2013 zugesagt hat, sich mit der internationalen Kritik an unzureichender Rassismusbekämpfung in Deutschland auseinanderzusetzen. Dies ist Auftrag für Bund und Länder und bedarf der intensiven Beteiligung der Zivilgesellschaft.“
Zum Hintergrund:
Im Herbst 2009 erschien in der Kulturzeitschrift "Lettre International" ein Interview mit Thilo Sarrazin. Darin hatte der damalige Bundesbank-Vorsitzende und ehemalige Berliner Wirtschaftssenator sich insbesondere über Migranten mit türkischem und arabischem Hintergrund herabwürdigend geäußert: Die meisten von ihnen seien weder integrationswillig noch integrationsfähig.
"Die Türken erobern Deutschland genau so wie die Kosovaren das Kosovo erobert haben: Durch eine höhere Geburtenrate", schrieb Sarrazin. Zudem würden bei ihnen "ständig Bräute zugeliefert", bei den Arabern sei es "noch schlimmer". Wenn hingegen die Anzahl der osteuropäischen Juden steigen würde, hätte er nichts dagegen. Diese hätten einen um 15 Prozent höheren IQ als die deutsche Bevölkerung, so Sarrazin im Interview.
Aufgrund dieser Äußerungen hatten der Türkische Bund Berlin-Brandenburg (TBB) und mehrere Einzelpersonen Strafantrag gegen Sarrazin wegen Volksverhetzung (§ 130 StGB) und Beleidigung (§ 185 StGB) gestellt. Die Berliner Staatsantwaltschaft stellte das Verfahren jedoch ein. Der Widerspruch dagegen wurde zurückgewiesen.
Hendrik Cremer vom Deutschen Institut für Menschenrechte erklärte die Entscheidung der Staatsanwalt im Interview: "Wenn sich Äußerungen gegen eine große Anzahl von Personen richten, wird regelmäßig davon ausgegangen, dass es ihnen an Intensität fehlt, um beleidigenden Charakter zu haben."
Dennoch reichte der TBB im Mai 2010 eine Beschwerde bei einem Ausschuss der UN ein, der die Einhaltung der Antirassismuskonvention überwacht. Das "Committee on the Elimination of Racial Discrimination" (CERD) unterstützt die Ansicht des TBB und der anderen in einem eindeutigen Urteil: Die Äußerungen Sarrazins beruhen auf einer "Ideologie der rassischen Überlegenheit" und des "Rassenhasses" und enthalten Elemente der "Aufstachelung zur Rassendiskriminierung".
Der TBB hat den Fall auf seiner Website dokumentiert. Das Deutsche Institut für Menschenrechte hat eine Pressemitteilung zur Entscheidung des Ausschusses veröffentlicht. Bereits im Dezember 2011 hatte es eine Stellungnahme zum Verfahren abgegeben, die Hendrik Cremer mitverfasst hat.
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