Eine Entscheidung des Landgerichts Köln vom 7. Mai 2012 sorgte für Wirbel: Das Gericht bewertete die rituelle Beschneidung eines minderjährigen Jungen als "Körperverletzung". Daraufhin fand eine intensive Debatte über das Beschneidungsritual statt. Der Deutsche Bundestag und der Ethikrat entwarfen einen Gesetzestext, der am 12. Dezember 2012 mit einer Mehrheit von 434 Stimmen verabschiedet wurde.
Das Gesetz zum "Umfang der Personensorge bei einer Beschneidung des männlichen Kindes" regelt seitdem: Einer "medizinisch nicht erforderlichen Beschneidung des nicht einsichts- und urteilsfähigen männlichen Kindes" ist einzuwilligen, wenn diese "nach den Regeln der ärztlichen Kunst durchgeführt" wird. In den ersten sechs Monaten nach der Geburt eines Kindes sind auch "Personen einer Religionsgesellschaft" berechtigt, Beschneidungen durchzuführen, "wenn sie dafür besonders ausgebildet" sind.
"Ausgrenzende Zuschreibungen, Vorurteile und Vorwürfe"
Mit der Verabschiedung des Gesetzes reagierte der Bundestag auf eine Debatte, die ethische und rechtliche Fragen aufwarf. Als Argumentation für oder gegen Beschneidungen dienten etwa
- das Recht auf freie Religionsausübung,
- das Recht des Kindes auf körperliche Unversehrtheit
- sowie das Erziehungsrecht der Eltern.
Doch nicht nur juristische Aspekte, sondern auch antisemitische und antimuslimische Positionen kamen zum Tragen. Wie sich diese Debatte von 2012 auf Muslime und Juden ausgewirkt hat, ist Gegenstand einer qualitativen Studie des European Studies Centre der Universität Oxford. Darin wurden zehn muslimische und jüdische Gläubige zu ihrer Wahrnehmung und ihren Gefühlen ausführlich befragt.
Die Ergebnisse wurden 2013 unter dem Titel "Signale aus der Mehrheitsgesellschaft" veröffentlicht. Die Autoren um den Wissenschaftler Kerem Öktem schlussfolgern:
- Die juristischen Fragen zur Beschneidung seien von den Angehörigen der Glaubensgemeinschaften nicht als problematisch empfunden worden, sehr wohl jedoch "die damit einhergehenden ausgrenzenden Zuschreibungen, Vorurteile und Vorwürfe".
- Bei Juden und Muslimen sei durch die Debatte ein "Misstrauen gegenüber dem Staat und seinen Institutionen" zurückgeblieben.
- Aus Sicht der Befragten wurde die Debatte aus der Perspektive der Mehrheitsbevölkerung geführt, mit ihren Wertevorstellungen, während die Traditionen von Minderheiten offensichtlich "nicht anerkannt oder respektiert" wurden.
- Die Diskussionen um die rituelle Beschneidung wurden von den Befragten vor allem als Aufforderung verstanden, sich den Gepflogenheiten in Deutschland anzupassen und darauf zu verzichten.
Dabei seien zwei scheinbar gegensätzliche Weltbilder aufgebaut worden: Auf der einen Seite eine säkulare und damit zivilisierte Welt, die einer religiös und nicht zivilisierten gegenüberstand. Die Autoren sehen hierin eine zum Teil religionsfeindliche Grundhaltung, die die einflussreiche Rolle der Kirche in Deutschland ausblendet.
Unterschiedliche Wahrnehmung bei Muslimen und Juden
Auffallend ist: Die Debatte um das religiöse Beschneidungsritual wurde von Muslimen anders empfunden als von jüdischen Gläubigen. So reihe sich die Debatte für Muslime nach 9/11 in eine Abfolge von "ausschließenden und islamfeindlichen Diskursen" ein.
Für die jüdische Bevölkerung hingegen stelle die Beschneidungsdebatte einen Wendepunkt dar: Bislang standen Juden historisch bedingt aufgrund der Shoa selten im Fokus von religionsfeindlichen oder -kritischen Diskursen. Die Befragten schildern einen zunehmenden "Antisemitismus, mehrheitsgesellschaftlichen Normierungs- und Anpassungsdruck". Das empfinden sie als "Wandel des gesellschaftlichen Klimas und der Debattenkultur gegenüber Juden in Deutschland". Die Folge sei eine starke Verunsicherung: Das bisherige Zugehörigkeitsgefühl und ihre Verortung in der Gesellschaft werde in Frage gestellt.
Laut Studie zeigt die Beschneidungsdebatte trotz unterschiedlicher Wahrnehmung, dass "Juden und Muslime gleichermaßen von diskriminierenden Diskursen betroffen sind". Sie hat bei muslimischen und jüdischen Gläubigen offenbar nachhaltige Spuren hinterlassen – auch wenn das Gesetz nun die Beschneidung von Jungen aus religiösen Gründen zulässt und rechtliche Klarheit schafft.
Von Lea Hoffmann
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