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FAQ zu Sozialleistungen 30.10.2023

Weniger Bargeld für Asylsuchende

Geflüchtete erhalten deutlich weniger Sozialleistungen als andere. Nun wird diskutiert, wie man kontrollieren kann, wofür sie das Geld ausgeben. Wie viel bekommen sie überhaupt? Und auf welchem Weg? Die wichtigsten Fragen und Antworten zur aktuellen Debatte.

In den ersten Monaten nach Ankunft in Deutschland bekommen Geflüchtete kaum Bargeld. Foto: picture alliance / ZB | Jens Büttner

Kein Bargeld mehr für Geflüchtete, sondern ein "Guthaben" auf einer Bezahlkarte: Bund und Länder diskutieren derzeit, die Leistungen für Asylsuchende umzustellen. Der Bund solle die Voraussetzungen für eine bundesweit einheitliche Bezahlkarte schaffen, fordern die Ministerpräsident*innen der Länder – mit Ausnahme von Bremen – in einem gemeinsamen Beschluss. Einen geringen Teil des Geldes sollen sie aber weiterhin als Bargeld abheben können.QuelleMPK-Beschluss der Konferenz vom 11. bis 13. Oktober 2023 in Frankfurt am Main, Seite 5 und Seite 14, Link

Im Bundestag setzt sich die CDU-/CSU-Fraktion dafür ein, Bargeldzahlungen "so weit wie möglich" zu vermeiden und eine bundesweit einheitliche Bezahlkarte in den Ländern einzuführen. Innerhalb der Ampel-Koalition macht sich vor allem die FDP für Bezahlkarten stark.Quellen CDU-CSU-Bundestagsfraktion: Antrag "Bezahlkarte einführen - Sachleistungsprinzip konsequent umsetzen", Link; FDP-Bundestagsfraktion: Positionspapier"Für eine zukunftsfähige Migrationspolitik, Link

Übersicht

  • Gibt es schon Bezahlkarten für Geflüchtete?
  • Wie bekommen Geflüchtete ihre Sozialleistungen?
  • Wie viel Geld bekommen sie?
  • Wie wird das berechnet?
  • Warum sollen Geflüchtete eigentlich kein Bargeld bekommen?

Gibt es schon Bezahlkarten für Geflüchtete?

Bisher gibt es in Deutschland noch kein funktionierendes Bezahlkarten-System für Geflüchtete, wie eine MEDIENDIENST-Umfrage in den Ländern zeigt. Ein Pilotversuch in Erding wurde 2020 wegen der Wirecard-Pleite eingestelltNetzpolitik (2023): Karten der Abschreckung, Link. Konkrete Pläne für Bezahlkarten sind derzeit die Ausnahme: Nur Bayern, Hamburg und die Stadt Hannover bereiten derzeit Bezahlkarten für Geflüchtete vor. Mit unterschiedlichen Funktionen: In Hannover soll die Bezahlkarte wie eine herkömmliche Geldkarte funktionieren. Bayern plant hingegen eine Bezahlkarte mit vielen Einschränkungen. Mit ihr soll man nur einen "geringen Betrag" abheben können und nur dort, wo man wohnt.QuelleAntworten der zuständigen Ministerien der 16 Bundesländer auf eine Anfrage des MEDIENDIENST INTEGRATION im Oktober 2023

Auch international gibt es nur wenige Beispiele zu Bezahlkarten-Systemen. In FrankreichAsylum in Europe: Forms and levels of material reception conditions, Link erhalten Geflüchtete eine Debitkarte mit Guthaben, mit der sie in Geschäften bezahlen können. Geld-Abhebungen sind nicht möglich. In GroßbritannienUK Government: Asylum Support, What you'll get, Link bekommen anerkannte Geflüchtete eine Debitkarte, die wöchentlich um rund 55 Euro pro Person aufgeladen wird. Abgelehnte Asylbewerber können damit nur bestimmte Dinge einkaufen.


Wie bekommen Geflüchtete ihre Sozialleistungen?

In den ersten Monaten nach Ankunft in Deutschland bekommen Geflüchtete ohnehin kaum Bargeld. Essen, Kleidung, Hygieneprodukte und eine eingeschränkteAsylbewerber*innen erhalten für die Dauer ihres Verfahrens laut Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) eine eingeschränkte medizinische Versorgung zum Beispiel für akut behandlungsbedürftige Erkrankungen; Mehr im Dossier Gesundheitsversorgung ("notwendiger Bedarf") erhalten sie direkt in den Erstaufnahme-Einrichtungen der Bundesländer. In den ersten Monaten haben diese Sachleistungen VorrangGemäß § 3 Abs. 1 und 2 des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG), Link vor Geld. An Bargeld erhalten sie meist nur ein "Taschengeld" von monatlich etwa 150 Euro für den "persönlichen Bedarf". In manchen Bundesländern, wie in Bayern, erhalten sie auch ÖPNV-Tickets und Internet-Zugang als Sachleistungen und dafür weniger "Taschengeld" (105 Euro in "Anker"-Zentren).QuelleAntwort des Bayerischen Innenministeriums auf Anfrage des Mediendienst, Oktober 2023

Wenn Asylsuchende später aus den Erstaufnahme-Einrichtungen ausziehen, erhalten sie für ihren "notwendigen Bedarf" vor allem Geldleistungen statt SachleistungenGemäß § 3 Abs. 3 des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG), Link. In einer Kommune angekommen, entscheidet die jeweilige Kommune selbst, wie Geflüchtete staatliche Leistungen erhalten. In einigen Bundesländern müssen sie monatlich ihr Geld in "Zahlstellen" der Sozialämter abholen. In anderen Bundesländern bekommen sie es überwiesen.

Manche Bundesländer setzen vor allem auf Geld-, andere stärker auf Sachleistungen. So zahlt Nordrhein-Westfalen rund drei Viertel der Grundleistungen als Geld aus. In Sachsen ist es umgekehrt: Dort werden mehr als drei Viertel der Grundleistungen als Sachleistungen ausgegeben (QuellenStatistiken zu Asylbewerberleistungen der Bundesländer Sachsen (Tabelle 22211-011K) und NRW sowie eigene Auswertung). Viele Kommunen sind in den letzten Jahren von Sachleistungen abgekommen, weil sie oft "riesige logistische Herausforderungen" und höhere Kosten für die Kommunen bedeuten.QuelleDeutscher Städtetag (10/2023): Pressemitteilung, Link
 
Wie viel Sozialleistungen bekommen Geflüchtete?

Asylbewerber erhalten rund 18 Prozent weniger Sozialhilfe als Deutsche, bzw. anerkannte Geflüchtete und Flüchtlinge aus der Ukraine. Sobald sie als Geflüchtete anerkannt werden,  erhalten sie das volle Bürgergeld. Dazu kommen bei einer Wohnung Hilfen für Miete und Heizung sowie eine eingeschränkte Krankenversorgung. Nach 18 Monaten haben Asylbewerber Anspruch auf sogenannte Analogleistungen, die weitgehend der Sozialhilfe gleichgestellt sind - vorausgesetzt, sie haben die Dauer des Aufenthalts nicht selbst "rechtsmissbräuchlich beeinflusst".QuellenBundesministerium für Arbeit (2023):Leistungssätze nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Link; sowie "Leistungen und Bedarf im Bürgergeld", Link; sowie zur Gesundheitsversorgung unser Dossier; Wissenschaftlicher Dienst Bundestag (2020): Überblick zu Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Link

 


Wie wird die Höhe der Sozialleistungen berechnet?

Asylbewerber*innen erhalten sozusagen ein "Bürgergeld mit Abzügen", also weniger als das Existenzminimum in Höhe des Bürgergelds.

Wie wird das Bürgergeld berechnet? Zuerst werden die monatlichen Durchschnitts-Ausgaben der ärmsten 15 Prozent der Bevölkerung erhoben ("Statistik-Modell"). Davon werden im zweiten Schritt zahlreiche "nicht notwendige Waren" gestrichen ("Warenkorb-Prinzip"). So kommt man auf die sogenannten "Regelbedarfe"Bundesarbeitsministerium: FAQ Regelbedarfsermittlung, Link – also ein Existenz-Minimum, das mit dem Bürgergeld abgesichert werden soll. Zum Beispiel erhalten Bürgergeld-Empfänger*innen kein Geld für Alkohol, Tabak, Haustiere oder Blumen, für Hotel-Übernachtungen, Anwaltskosten oder für Grabpflege.QuellePro Asyl (2022): Broschüre zum Asylbewerberleistungsgesetz, Seite 14, Seite 85 und Seite 89

 

 

Asylbewerber*innen bekommen weitere Abzüge von diesem Bürgergeld - besonders für Strom, Hausrat, Möbel oder Computer. Die Begründung: Viele lebten in Unterkünften, wodurch einige Kosten der übrigen Bevölkerung wegfielen. Darüber hinaus erhalten sie kein Geld zum Beispiel für Musik- oder Sportkurse. Forscher kritisieren, dass nicht transparent sei, warum Beträge gekürzt würden. Und auch das Bundesverfassungsgericht hat das in einer Entscheidung von 2012 grundlegend kritisiert. QuelleInstitut für Arbeitsmarkt und Berufsforschung (IAB) (2022): Stellungnahme zum Verfahren am Bundesverfassungsgericht, Seite 7

Wenn alleinstehende Asylbewerber*innen in Gemeinschaftsunterkünften leben, bekommen sie häufig die selben Leistungen wie Asylbewerber*innen in Lebensgemeinschaften. Faktisch bedeutet das eine Kürzung um zehn Prozent. Viele Kommunen behalten diese Kürzung bei, obwohl sie 2022 für verfassungswidrig erklärt wurde.QuelleTagesschau(2022):"Kürzungen für Asylbewerber verfassungswidrig", Link

Warum sollen Geflüchtete eigentlich kein Bargeld bekommen?

Manche Bundesländer sehen Bezahlkarten als Mittel für eine stärkere Kontrolle von Geflüchteten und ihren Ausgaben. So sollen Bezahlkarten in Bayern zum Beispiel nur in den Kommunen funktionieren, in denen die Asylsuchenden wohnen. Außerdem sollen "Rücküberweisungen" in Herkunftsländer erschwert werden, so das bayerische Innenministerium. Andernorts sieht man eher die praktischen Vorteile: Das monatliche "Abholen" des Geldes beim Amt würde entfallen. Geflüchtete könnten einfacher bezahlen, auch wenn sie noch kein Bankkonto besäßen, so die Stadtverwaltung Hannover.QuelleAntworten der zuständigen Ministerien der 16 Bundesländer auf eine Anfrage des MEDIENDIENST INTEGRATION im Oktober 2023; sowie Pressemitteilung der Stadt Hannover (2023), Link

Letztlich kommt es darauf an, wie die Bezahlkarte funktioniert und ob sie Geflüchtete einschränkt. Wenn das so wäre, gebe es "rechtliche Bedenken", so eine Bundestags-Analyse von 2017. Die rechtlichen Probleme würden nur dann entfallen, wenn die Bezahlkarten wie normale Geldkarten funktionieren würden. QuelleWissenschaftlicher Dienst des Deutschen Bundestags, Drucksache-Nr.: WD6-3000-055/17 (2017): Geldleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Seite 6, Link

Von Carsten Wolf

 


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