Rechte Chatgruppen, rassistische Polizeigewalt oder Racial Profiling: In der Polizei sei nur eine Minderheit für solche Vorfälle verantwortlich, sagt der Rechtsanwalt Blaise Francis Ndolumingo, der Betroffene von rassistischem Polizeihandeln berät. "Aber von dieser Minderheit geht eine enorme Gefahr aus." Polizeibeamt*innen hätten sehr weitgehende Befugnisse, in die Grundrechte von Bürger*innen einzugreifen. "Ihnen wird vor Gericht auch meist geglaubt."
Der Politikwissenschaftler Markus End, der zu antiziganistischen Ermittlungsansätzen in Polizei- und Sicherheitsbehörden forscht, sieht neben individuellen rassistischen Einstellungen vor allem das Problem eines institutionellen Rassismus. Dieser äußere sich zum Beispiel in Formularvorlagen, die bei Täter*innenbeschreibungen Sinti und Roma als Auswahlmöglichkeit nennen. Solche Vorlagen bestätigten antiziganistische Vorurteile. Hinzu kämen "ethnologisierende Wissensstrukturen", die beispielsweise in Polizeizeitschriften weitergegeben würden.
Fortbildungen ändern kaum etwas an Einstellungen
Doch was können Bund und Länder tun, um gegen Rassismus und Antisemitismus und gegebenenfalls Rechtsextremismus in der Polizei vorzugehen? "Fortbildungen gehen am Problem vorbei", sagt der Wissenschaftler End. Rechtsextreme Polizist*innen ließen sich dadurch nicht überzeugen. Zudem lasse sich institutioneller Rassismus durch individuelle Fortbildungen nicht bekämpfen. Eine Abfrage des MEDIENDIENST hatte ergeben, dass es nur in einigen Bundesländern verpflichtende Fortbildungen zu Rassismus und Antisemitismus für Polizist*innen gibt.
"Im Bund passiert was", sagte der frühere Vorsitzende des Bundes Deutscher Kriminalbeamter (BDK) und SPD-Bundestagsabgeordnete, Sebastian Fiedler. Er verwies darauf, dass die Ampel-Koalition einen unabhängigen Polizeibeauftragten beim Bundestag installieren wolle, der über Akteneinsichtsrechte verfüge. Außerdem seien die Beauftragten der Bundesregierung gestärkt worden, etwa durch die erstmalige Berufung eines Antiziganismus-Beauftragten.
"Auch Bürger haben das Recht, geschützt zu werden"
Der Rechtsanwalt Ndolumingo forderte besseren Schutz für Betroffene von rassistischen Polizeivorfällen. Er kritisierte, dass in den meisten Bundesländern Polizist*innen selbst entscheiden dürften, ob und wann sie BodyCams einschalten. Doch diese sollten nicht nur dem Schutz der Polizist*innen dienen, sondern auch dem von Bürger*innen. Zudem bedürfe es in allen Bundesländern einer Kennzeichnungspflicht, indem der Name oder eine Kennung auf der Uniform stehe. Außerdem müsse es unabhängige externe Ermittlungsbehörden geben. Diese seien nötig, da der Ruf der Polizei insgesamt durch Vorfälle von Rassismus beschädigt würde. Deshalb bestehe innerhalb der Polizei ein Interessenkonflikt bei der Aufklärung, so Ndolumingo.
Fiedler sieht einen solchen Interessenkonflikt nicht. "Polizisten ermitteln sehr akribisch", sagte er. Der ehemalige BDK-Vorsitzende hält jedoch die Einsetzung von Polizeibeauftragten und einen besseren Hinweisgeberschutz für essenziell, damit Polizist*innen sich trauen, Beobachtungen zu melden. Es brauche einen "Schutz vor Repressalien".
Nicht genügend belastbare Studien
Einig waren sich die Experten, dass mehr Studien zu dem Thema entstehen müssen. Nur dann könne man mit Maßnahmen an den richtigen Stellen ansetzen. Bisher fehlten jedoch schlicht die notwendigen Forschungsergebnisse, so Ndolumingo. "Wir wissen viel zu wenig." Die wenigen Studien, die es bisher gebe, erschienen manchmal nicht sinnvoll. Sie nähmen häufig die Perspektive der Polizei ein "und meistens sehr wenig oder gar nicht die Perspektive der Betroffenen". Marcus End betont, dass die Polizei als Forschungsfeld für Wissenschaftler*innen zudem nur schwer zugänglich sei. Auch Fiedler hält mehr Forschung für sinnvoll und ist überzeugt, dass die Sicherheitsbehörden nichts zu verstecken hätten.
Von Christina Mecke
Sie sind Journalist*in und haben weitere Fragen oder suchen Fachleute zum Thema? Dann können Sie uns gern kontaktieren. Wir helfen schnell und unkompliziert. Unsere Texte und Grafiken können kostenfrei unter den Regeln der Creative Commons und unserer Namensnennung verwendet werden. Dies gilt nicht für Bilder und Fotos, die wir von Dritten erworben haben.