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NSU-Untersuchungssausschuss 23.08.2013

Kein Konsens bei strukturellem Rassismus

Der NSU-Untersuchungsausschuss im Bundestag hat einen umfangreichen Abschlussbericht vorgelegt. 47 parteiübergreifende Empfehlungen stehen darin – Verbesserungswünsche an Polizei, Justiz und Verfassungsschutz. Bei den Ursachen des Problems gingen die Meinungen offenbar auseinander. Ob man von einem strukturellen Rassismus in Behörden sprechen kann, darüber sind sich die Fraktionen nicht einig geworden.

Ergebnis des NSU-Untersuchungsausschusses: rund 1.000 Seiten Bericht. Foto: dpa

Dem selbsternannten "Nationalsozialistischen Untergrund" (NSU) werden 28 Straftaten zugerechnet, darunter zehn Morde, zwei Sprengstoffanschläge und 15 Raubüberfälle. Die Serie zählt zu den größten Verbrechen rechtsextremer Gewalt in der Geschichte der Bundesrepublik. Das überraschende daran: Die Ermittler recherchierten über zehn Jahre in die falsche Richtung, sie suchten die Täter im Einwanderermilieu, rechtsextremistische Motive schlossen sie kategorisch aus. Wie konnte das passieren?

Um das zu klären, wurde erstmals ein Untersuchungsausschuss von allen Fraktionen im Bundestag eingesetzt und unterzeichnet. Der mit Spannung erwartete Abschluss-Bericht dokumentiert ein "multiples Behördenversagen", wie Anetta Kahane von der Amadeu Antonio Stiftung resümiert. Auf über 1.000 Seiten werden die Ergebnisse der Ausschuss-Sitzungen und ausführliche Hintergrundinformationen zu Taten, aber auch zu gesellschaftlichen Entwicklungen der letzten zwanzig Jahre festgehalten, hinzu kommen weitere hunderte Seiten Anhänge. Die Akte bietet tiefe Einblicke in die damaligen Ermittlungen und Fehler, bewertet und kommentiert sie.

Die Ausschuss-Mitglieder von CDU/CSU, SPD, FDP, Linke und Grüne haben sich schließlich auf 47 Schlussfolgerungen und Empfehlungen geeinigt, für die Bereiche Polizei, Justiz, Verfassungsschutzbehörden sowie zum Einsatz von sogenannten Vertrauensleuten (V-Leuten). In der Vorbemerkung heißt es allerdings:

"Die Mitglieder des Ausschusses sind über viele Fragen, die sich im Zusammenhang mit dem Untersuchungsauftrag stellen, unterschiedlicher Auffassung – so etwa beim Verfassungsschutz oder dem Einsatz von V-Personen."

So sind die gemeinsamen ForderungenSpiegel Online fasst zusammen:
"Polizei: Bei Straftaten gegen potentielle Opfer rechtsextremer oder rassistischer Gewalt soll die Prüfung einer politischen Motivation der Täter zur Pflicht werden. Interkulturelle Kompetenz soll fester Bestandteil bei der Polizeiausbildung werden. Rechtsextrem oder rassistisch motivierte Taten sollen statistisch besser erfasst werden.
Justiz:
Der Generalbundesanwalt soll größere Spielräume bekommen und der Gesetzgeber konkretisieren, bei welchen Kapitaldelikten der Generalbundesanwalt zuständig ist. Das Ziel: Auch ohne konkreten Terrorverdacht soll die Bundesanwaltschaft bei schwersten Straftaten tätig werden können.
Verfassungsschutz:
Der Umgang mit Informationen soll durch ein neues Controlling-Verfahren effektiver werden. Informationen von länderübergreifender Relevanz sollen zentral zusammengeführt und ausgewertet werden. Für die Archivierung und Speicherung von Akten und Daten sollen klare Vorschriften und Dienstanweisungen geschaffen werden. Die parlamentarische Kontrolle soll verstärkt werden. Auch bei den Verfassungsschutzämtern soll die Interkulturelle Kompetenz der Mitarbeiter verbessert werden."
verhältnismäßig vage formuliert, wie etwa eine zügige Aufklärung ungeklärter Straftaten mit Bezügen zum Rechtsterrorismus, ein professioneller Umgang mit Fehlern ("Fehlerkultur") in Dienstbehörden, bessere Standards in der Qualität von Prüfvorgängen der Justiz sowie mehr Absprachen und Kooperationen der Behörden.

NGOs kritisieren mangelnde Debatte um Rassismus

Das Deutsche Institut für Menschenrechte (DIM) fordert weitere Konsequenzen. Rassistisch motivierte Gewalttaten in Deutschland würden durch Polizei und Justiz bislang nicht ausreichend erkannt. In seiner Stellungnahme plädiert das DIM unter anderem für die Einrichtung von "unabhängigen Beschwerdestellen für polizeiliches Fehlverhalten".

Wenige Stunden vor der Vorstellung des Ausschuss-Berichts stellten auch die Anwälte der Nebenklage ihre eigenen Schlussfolgerungen vor. Die Hauptkritik am Bundestagsausschuss: Struktureller Rassismus – der wesentliche Grund für das Versagen – werde in der fraktionsübergreifenden Wertung im Bericht nicht benannt. Rechtsanwalt Sebastian Scharmer nennt ein Beispiel: Als die Polizei nach dem Mord an Mehmet Kubaşık 2006 in seinem Kiosk die Ermittlungen aufnahm, sei eine ihrer ersten Handlungen gewesen, die Zigarettenschachteln auf ihre Steuernummern zu überprüfen. Offenbar hegten die Fahnder reflexartig den Verdacht auf einen Zusammenhang mit illegalen Geschäften.

Tatsächlich findet sich im Ausschuss-Bericht der Begriff "institutioneller" oder "struktureller Rassismus" lediglich im Sondervotum der Linksfraktion. Hier wird definiert:

"Struktureller bzw. institutioneller Rassismus ist eine Form des Rassismus, die von Institutionen der Gesellschaft, ihren Verfahren, Normen und rechtlichen Grundlagen ausgeht und zunächst unabhängig von der Motivation der darin handelnden Individuen ist. Ausgrenzung, Benachteiligung und Diskriminierung werden in und durch unterschiedliche, wichtige gesellschaftliche Einrichtungen erfahren und finden sich im Bildungsbereich, bei der politischen Beteiligung, auf dem Arbeits- und Wohnungsmarkt oder eben im Rahmen der Polizeiarbeit."

Und weiter:

"Die Befragungen der Ermittler an den Tatorten der NSU Mordserie durch den Untersuchungsausschuss haben verdeutlicht, dass die Ermittlungen mit Vorannahmen, Zuschreibungen und Stereotypisierungen geführt wurden, die gerade nicht einem individuellen Rassismus der Ermittler entsprangen, sondern den oben beschriebenen Formen eines strukturellen bzw. institutionellen Rassismus zuzurechnen sind."

Die Anwälte der Opferangehörigen teilen diese Ansicht. "Solange das Bewusstsein nicht vorhanden ist, dass im strukturellen Rassismus das Problem liegt, sind alle Verbessungsmaßnahmen auf Dauer nicht hilfreich", sagt Angelika Lex, Rechtsanwältin der Witwe von Theodoros Boulgarides. Sie ist Mitautorin der Stellungnahme "Der Fehler liegt im System", die von 17 Anwälten der Nebenklage unterzeichnet wurde.

Darin legen sie einen Katalog von zehn Forderungen vor. Punkt eins: Die "Anerkennung auch in der Politik, dass das systematische Versagen der Ermittlungsbehörden auf institutionellem Rassismus beruht". Punkt zwei: Die Neueinsetzung des Untersuchungsausschusses in der nächsten Legislaturperiode.

Der Interkulturelle Rat in Deutschland nimmt den Ausschuss-Bericht zum Anlass, um an eine repräsentative Einstellungsbefragung zu erinnern, die 2012 veröffentlicht wurde: Demnach sind rund vierzig Prozent der Deutschen der Auffassung, Ausländer seien eine Bedrohung und "Deutschland in einem gefährlichen Maß überfremdet". Als Konsequenz fordert der Interktulturelle Rat eine gesamtgesellschaftliche Debatte über Rassismus.  

Von Ferda Ataman, MDI

 


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