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Urteil des OVG Münster 25.07.2024

Kein subsidiärer Schutz mehr für Syrer?

Das Oberverwaltungsgericht in Münster hat geurteilt, dass in Syrien keine "ernsthafte, individuelle Bedrohung" mehr für Zivilisten durch den Bürgerkrieg besteht. Der Bürgerkrieg ist allerdings schon seit mehreren Jahren nicht mehr der Hauptgrund, warum Syrer in Deutschland Schutz bekommen.

Ein Syrer in einer Konditorei in Kaiserslautern. (Foto: dpa l Peter Zschunke)

Das Oberverwaltungsgericht in Nordrhein-Westfalen hat Anfang der Woche geurteilt, dass ein straffälliger Syrer keinen subsidiären Schutz erhalten solle. Der Grund: In Syrien herrsche kein Bürgerkrieg mehr. Das Urteil könnte den subsidiären Schutz für Syrer generell in Frage stellen.

Allerdings: Der Bürgerkrieg – im Asylrecht als „innerstaatlicher bewaffneter Konflikt“ bezeichnet – ist schon seit mehreren Jahren nicht mehr der (Haupt-)Grund, warum Syrer*innen in Deutschland Schutz erhalten. Der Mediendienst Integration hat die Statistiken zu syrischen Asylanträgen analysiert. Das Ergebnis: Die allermeisten Syrer*innen, die in Deutschland im aktuellen Jahr subsidiären Schutz bekommen haben, bekamen ihn wegen „Gefahr der Folter oder unmenschlichen Behandlung“. Dies entspricht dem § 4 I Nr. 2 AsylG. Das Oberverwaltungsgericht NRW indes hat in seinem Urteil vorrangig die Variante des „innerstaatlichen bewaffneten Konflikts“ nach § 4 I Nr. 3 AsylG geprüft. Nach dieser Variante erhielten zwischen Januar und April 2024 gerade einmal 39 Personen Schutz.Quelle Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der LINKEN auf Bundestagsdrucksache 20/12228

Wie viele Syrer*innen haben einen subsidiären Schutz?

Die überwiegende Mehrheit der rund eine Million Syrer*innen, die in Deutschland leben, hat eine befristete Aufenthaltserlaubnis (ca. 669.000 Personen). Sie müssen ihren Aufenthaltstitel regelmäßig verlängern: Flüchtlinge nach der Genfer Flüchtlingskonvention alle drei Jahre, Personen mit subsidiärem Schutz teilweise jedes Jahr, teilweiseDie Fristen variieren hier je nach Praxis der jeweiligen Ausländerbehörden alle drei Jahre und Personen mit einem Abschiebeverbot jedes Jahr. Von den Syrer*innen, die in Deutschland als "SchutzsuchendeAls Schutzsuchende gelten laut Statistischem Bundesamt alle Ausländer*innen, die sich unter Berufung auf humanitäre Gründe in Deutschland aufhalten. Dazu zählen auch Asylbewerber*innen im Verfahren sowie abgelehnte Asylbewerber*innen." leben, haben etwas mehr als ein Drittel einen subsidiären Schutz.QuelleStatistisches Bundesamt (2024), Schutzsuchendestatistik 2023, Tabelle  12531-0008 Schutzsuchende: Deutschland, Stichtag, Geschlecht, Schutzstatus/Schutzstatuskategorie, Ländergruppierungen/ Staatsangehörigkeit LINK

 

Welche Art des subsidiären Schutzes haben Syrer*innen?

Es gibt drei Gründe, nach denen das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) Asylsuchenden den subsidiären Schutz erteilt (§4 I AsylG):

  • Der Person droht die Todesstrafe,
  • Ihr droht Folter, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Bestrafung,
  • Es besteht eine "ernsthafte individuelle Bedrohung des Lebens oder der Unversehrtheit [...] infolge willkürlicher Gewalt im Rahmen eines [...] bewaffneten Konflikts".

Im Fall von syrischen Asylsuchenden hat sich die Entscheidungspraxis des BAMF in den vergangenen Jahren verändert: Bis vor einigen Jahren begründete das BAMF die Entscheidung oft durch die Bedrohung aufgrund des Krieges. In den letzten Jahren stand zunehmend die Gefahr von Folter oder erniedrigender Behandlung im Vordergrund - sie stellte im ersten Quartal 2024 93 Prozent der Entscheidungen dar. Schutz wegen Gefahr durch den Bürgerkrieg bekamen nur noch 0,1 Prozent.Quelle Bundestagsdrucksache 20/04019, 20/5709 und 20/12228; jeweils Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der LINKEN

Was ist die Bedeutung des Urteils?

Das Urteil hat zunächst nur für den konkret entschiedenen Einzelfall eine Bedeutung. Denn Urteile bilden in Deutschland – anders als etwa in den USA – kein Präzedenzrecht, das aktuelle Urteil hat also keine bindende Wirkung für andere Gerichte. Außerdem handelt es sich bei dem Fall um einen Straftäter – er wurde vom Gericht schon allein wegen der von ihm begangenen Straftaten von der Zuerkennung subsidiären Schutzes ausgeschlossen. Der Kläger ist daher nicht vergleichbar mit der Mehrheit der Syrer*innen in Deutschland. Nicht zuletzt hat das Gericht primär den Schutz wegen Gefahr durch den Bürgerkrieg (§ 4 I Nr. 3 AsylG) geprüft - die Prüfung erstreckt sich über 20 Seiten im Urteil - und nicht die Schutzform, nach der die allermeisten Syrer*innen in Deutschland Schutz bekommen (Gefahr der unmenschlichen Behandlung, § 4 I Nr. 2 AsylG) - hierauf verwendete das Gericht lediglich zwei Seiten.

Der Leipziger Asylrechtsanwalt Matthias Lehnert findet das Urteil dennoch problematisch: „Die Lage in Syrien ist weiterhin sehr fragil. Nur weil ein paar Monate wenig passiert, kann man nicht behaupten, der Bürgerkrieg sei vorbei.“ Es gebe bewaffnete Gruppen im Land, extremistische Rebellen-Vereinigungen und einen hochbrisanten schwelenden Konflikt. „Den Bürgerkrieg für beendet zu erklären, ist realitätsfern. Sämtliche Lageberichte – auch der des Auswärtigen Amts – lassen daran keinen Zweifel“, so der Anwalt. 

Wird der subsidiäre Schutz für Syrer aufgegeben?

Fast alle Syrer*innen, die in den letzten Jahren den subsidiären Schutz in Deutschland bekommen haben, bekamen ihn wegen drohender Folter, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Bestrafung (§ 4 I Nr. 2 AsylG; siehe Grafik oben). Das heißt, die Ausführungen des Oberverwaltungsgerichts zur Bedrohung durch den Bürgerkrieg betreffen ihren Schutzstatus nicht unmittelbar.

Nach Einschätzung des Asylanwalts Lehnert könnten andere Gerichte und auch das BAMF aber nun beginnen, den subsidiären Schutz für Syrer generell in Frage zu stellen: "Wir sehen schon seit mehreren Monaten, dass Politiker und Politikerinnen das Ende des subsidiären Schutzes für Syrer fordern", so Lehnert.

Doch auch wenn Syrer keinen subsidiären Schutz mehr bekämen, wären sie nicht rechtlos gestellt. Laut Lehnert würden sie stattdessen ein Abschiebeverbot erhalten. Denn alle Berichte zur SicherheitslageDazu zählen Berichte des Auswärtigen Amts und des Bundestags sowie von internationalen Organisation wie der Vereinigten Nationen und der Europäischen Asylagentur im Land zeigten, dass – obwohl in Teilen des Landes keine Kampfhandlungen mehr stattfinden – die Lebenssituation und Menschenrechtslage weiterhin katastrophal sind. Rückkehrern drohten Inhaftierung, Folter, unmenschliche Behandlung und allgemeine Lebensgefahr. "Aus diesem Grund kann Deutschland Syrer auch dann nicht abschieben, wenn sie keinen subsidiären Schutz mehr bekämen", so Lehnert.QuelleWissenschaftliche Dienste des Bundestags (2024), Die Ausweisung von straffällig gewordenen Flüchtlingen nach Afghanistan und Syrien im Lichte des Völkerrechts, Seite 8 ff LINK, Syrian Network for Human Rights (2024), Most Notable Human Rights Violations in Syria in March 2024 LINK, EUAA (2024) Country Guidance Syria (April 2024) LINK

Eine Herabstufung des Schutzstatus von "subsidiärem Schutz" auf "Abschiebeverbot" könnte allerdings für die bereits hier lebenden Syrer*innen starke Auswirkungen haben, gibt die Berliner Fachanwältin für Migrationsrecht Jenny Fleischer zu bedenken. Sie betreut zahlreiche syrische Mandant*innen in ihrer Kanzlei: "Wenn Syrer und Syrerinnen ihren Aufenthaltstitel verlängern – und das müssen sie ja regelmäßig – könnte ihr Schutzstatus herabgestuft werden. Das hat dann erhebliche Konsequenzen, zum Beispiel könnten für Syrer und Syrerinnen, die kurz vor ihrer Einbürgerung stehen, diese erst einmal wieder in weite Ferne rücken."

Was bedeutet das alles für Syrer und Syrerinnen in Deutschland?

Nicht vorrangig das Urteil selbst, sondern die politische und mediale Debatte drumherum löst laut Rechtsanwalt Lehnert Unsicherheit unter Syrer*innen in Deutschland aus: "Die Leute bekommen Panik. Denn obwohl das Urteil eigentlich noch gar nicht so viel aussagt, wird das Signal gesendet: Syrien ist sicher, die Syrer sollen zurück gehen." Für die allermeisten sei dies nicht nur sehr verunsichernd, sondern auch ein herber Schlag gegen ihre starken Integrationsbemühungen.

Die Berliner Anwältin Fleischer verweist auf die vielen Syrer*innen, die noch Familienangehörige in Syrien haben: "Sie bekommen täglich mit, in welcher humanitären Katastrophenlage sich ihre Verwandten befinden. Sie werden dem Urteil mit großem Unverständnis begegnen."

Von Fabio Ghelli und Donata Hasselmann

 


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