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Themen, Diskussionen und Ereignisse 22.12.2017

Jahresrückblick 2017

Welche Geschehnisse und Debatten zu den Themen Flucht, Migration und Integration waren 2017 wichtig? Das Jahr begann mit einer Diskussion um die Kölner Silvesternacht und "Racial Profiling". Weitere Ereignisse waren das Scheitern des NPD-Verbots, der Einzug der AfD in den Bundestag und eine erneute Verschärfung des Asylrechts. Der MEDIENDIENST hat einen Überblick erstellt:

Demonstration gegen die AfD. Die rechtspopulistische Partei ist im September in den Bundestag eingezogen. Foto: dpa

Debatte über „Racial Profiling“ in der Silvesternacht in Köln

Als Reaktion auf die vielen sexuellen Übergriffe und Diebstähle im Jahr zuvor kontrolliert die Polizei in der Nacht des 31. Dezember verstärkt Gruppen junger Männer rund um den Kölner Hauptbahnhof. In einem Tweet bezeichnet die Kölner Polizei die kontrollierten Personen als „Nafris“ (kurz für "nordafrikanische Intensivtäter"). Daraufhin wird der Vorwurf laut, die Polizei betreibe „Racial Profiling“, da sie die Personen anhand äußerer Merkmale ausgewählt habe. Die Polizei distanziert sich später von der Formulierung. Dennoch steht sie weiter in der Kritik, weil sie laut Berichten die Identität „aller Personen, die dem nordafrikanischen Spektrum zugeordnet werden konnten“ überprüft habe. Später stellt sich heraus, dass von den Kontrollierten nur ein geringer Anteil aus nordafrikanischen Staaten stammt. Das Vorgehen der Polizei führt zu einer hitzigen Debatte über „Racial Profiling“.

Das NPD-Verbotsverfahren scheitert vor dem Bundesverfassungsgericht

Am 17. Januar lehnt das Bundesverfassungsgericht den NPD-Verbotsantrag des Bundesrates ab. Laut Urteil verfolgt die NPD zwar verfassungsfeindliche Ziele. Jedoch gebe es keine Anhaltspunkte, dass die Partei mit ihren Bestrebungen Erfolg haben könnte, da sie im rechtsextremen Spektrum nahezu bedeutungslos geworden sei. Die Richter weisen allerdings darauf hin, dass durch eine Änderung des Grundgesetzes verfassungsfeindliche Parteien von der Parteienfinanzierung ausgeschlossen werden könnten. Am 22. Juni beschließt der Bundestag eine entsprechende Gesetzesreform.

Streit um Einfluss des türkischen Staats in Deutschland

Im Laufe des Jahres wird immer wieder über mutmaßliche Einflussnahmen der türkischen Regierung in Deutschland diskutiert: Im Januar räumt ein Vertreter des deutsch-türkischen Islam-Verbands DITIB ein, dass einzelne seiner Imame im Auftrag der türkischen Regierung Informationen über Anhänger der Gülen-Bewegung in Deutschland gesammelt und weitergegeben haben. Er spricht von einer "Panne", die der Verband bedauere. Die Bundesanwaltschaft nimmt anschließend Ermittlungen gegen 20 Imame wegen mutmaßlicher Spionage auf. Im Oktober beschließt die Bundesregierung, die Fördergelder für den Verband drastisch zu kürzen. Im Dezember gibt die Bundesanwaltschaft bekannt, dass sie die Ermittlungen gegen die Geistlichen einstellt.

Im Vorfeld des Verfassungsreferendums in der Türkei kommt es im März zu einer heftigen Diskussion über Wahlkampfauftritte türkischer Politiker in Deutschland. Nach dem Referendum am 16. April erneuern Politiker der CDU ihre Forderung, das Recht auf eine doppelte Staatsangehörigkeit einzuschränken. So solle mit dem „Generationenschnittmodell“ von den Nachkommen von Einwanderern verlangt werden, sich für eine Staatsbürgerschaft zu entscheiden. Fachleute kritisieren: Das Wahlverhalten der Menschen mit türkischem Pass in Deutschland dürfe nicht als Argument gegen Mehrstaatigkeit missbraucht werden. Vielmehr sei die doppelte Staatsbürgerschaft förderlich für die Integration.

Diskussion über die Situation von Flüchtlingen in Libyen

Im Januar berichtet das Auswärtige Amt von „allerschwersten, systematischen Menschenrechtsverletzungen“ in Libyen: Migranten würden in sogenannten Privatgefängnissen eingesperrt, um Lösegeld zu erpressen. Dort komme es zu Folter und Morden. Dennoch verabschiedet der Europäische Rat im Februar einen „Zehn-Punkte-Plan“, um die Migration über das zentrale Mittelmeer zu begrenzen. Darin kommt Libyen eine zentrale Rolle zu. So soll die libysche Küstenwache ausgerüstet werden, um Flüchtlinge an der Überfahrt zu hindern. Im Juli konkretisiert die Europäische Kommission das Vorhaben in einem "Aktionsplan": Langfristig strebe die EU mit Libyen eine Kooperation nach dem Vorbild des Abkommens mit der Türkei an. Der Plan stößt auf Kritik von Menschenrechtsorganisationen und Wissenschaftlern. Im Mai beschuldigt ein italienischer Staatsanwalt zivile Seenotrettungs-Organisationen, sie würden mit libyschen Schleppern zusammenarbeiten. Beweise für den Vorwurf gibt es nicht. Im November sorgt ein Video von einer mutmaßlichen Sklaven-Auktion in Libyen für Empörung. In Reaktion darauf wird beim EU-Afrika-Gipfel beschlossen, umstrittene Flüchtlingslager in Libyen zu evakuieren.

Nebenkläger und Initiativen fordern bessere Aufklärung der NSU-Verbrechen

Im Mai organisiert das Bündnis „NSU-Komplex auflösen“ in Köln ein sogenanntes Tribunal, das die Perspektive der Betroffenen der NSU-Mordserie in den Mittelpunkt rücken will. Die Beteiligten kritisieren die lückenhafte Aufklärung durch den NSU-Prozess in München.
Am 27. Juni legt der zweite Bundestags-Untersuchungsausschuss zum NSU seinen Abschlussbericht vor. Die Abgeordneten beanstanden unter anderem, dass die Ermittler lange Zeit keine rechtsextremen Motive für die Morde in Erwägung zogen. Sie verlangen, die Arbeit von V-Leuten des Verfassungsschutzes stärker zu regulieren. Außerdem müssten Präventionsprogramme gegen Rechtsextremismus stärker gefördert werden.
Zugleich geht der NSU-Prozess vor dem Münchener Oberlandesgericht in die letzte Phase: Am 12. September fordert die Bundesanwaltschaft in ihrem Plädoyer lebenslange Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung für die Hauptangeklagte Beate Zschäpe. Die Mitangeklagten Ralf Wohlleben und André E. sollen für zwölf Jahre ins Gefängnis. Am 15. November beginnen die Plädoyers der Nebenklage. Die Anwälte bemängeln vor allem, dass die Bundesanwaltschaft davon ausgeht, dass der NSU nur aus drei Personen bestanden habe. Damit sei es unmöglich, das mutmaßliche Netzwerk aus Unterstützern aufzudecken. 

Streit um Abschiebungen nach Afghanistan

Am 31. Mai kommt es in Kabul zu einem verheerenden Bombenanschlag. Mindestens 160 Menschen sterben, über 400 werden verletzt. Auch die deutsche Botschaft wird beschädigt. Die Bundesregierung setzt daraufhin Abschiebungen nach Afghanistan aus. Ausgenommen vom Abschiebestopp sind „Gefährder“ und Straftäter. Am 12. September startet der erste Abschiebeflug nach Kabul nach dem Anschlag. Die Sicherheitslage in Afghanistan hat sich in den letzten Jahren deutlich verschlechtert, berichten die Unterstützungsmission der Vereinten Nationen in Afghanistan (UNAMA) und das UN-Flüchtlingshilfwerk UNHCR. Vor diesem Hintergrund kritisieren Aktivisten und Menschenrechtsorganisationen die Abschiebepolitik der Bundesregierung.

Verschärfung im Asylrecht

Am 28. Juli tritt das „Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht“ in Kraft. Es sieht vor, dass ausreisepflichtige „Gefährder“ in Abschiebehaft genommen werden können. Außerdem dürfen sie mittels elektronischer Fußfesseln überwacht werden, wenn sie nicht im Gefängnis sind. Geduldete, die die Behörden über ihre Herkunft oder Identität täuschen oder nicht "ausreichend" bei der Beschaffung von Reisedokumenten mitwirken, dürfen den Bezirk der zuständigen Ausländerbehörde nicht verlassen. Asylsuchende „ohne Bleibeperspektive“ dürfen bis zu zwei Jahre in Erstaufnahmeeinrichtungen untergebracht werden – zuvor lag die Frist bei sechs Monaten. Darüber hinaus erhält das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge die Befugnis, Handys und andere Datenträger von Geflüchteten auszulesen, um Informationen über ihre Herkunft und Identität zu erhalten. Menschenrechtsorganisationen und weitere Experten kritisieren die erneute Verschärfung des Asylrechts.

Bundestagswahl: AfD zieht ins Parlament ein – gleichzeitig mehr Abgeordnete mit Migrationshintergrund

Bei der Wahl am 24. September zieht die rechtspopulistische AfD erstmals in den Bundestag ein und stellt die drittstärkste Fraktion. Fachleute erwarten eine Polarisierung der Parlamentsdebatten, insbesondere zu den Themen Migration und Integration. Gleichzeitig ist laut einer Recherche des MEDIENDIENSTES der Anteil der Abgeordneten aus Einwandererfamilien im Vergleich zur vorherigen Legislaturperiode leicht gestiegen. Demnach haben 58 der 709 Parlamentarier eine Migrationsgeschichte. Das entspricht 8,2 Prozent aller Abgeordneten (zuvor: 5,9 Prozent).

Tatmotiv nach „Amoklauf“ von München unklar

Ein Jahr nach dem „Amoklauf“ von München bleibt das Tatmotiv weiter umstritten. Die Stadt München hatte drei Gutachter damit beauftragt, dem Motiv des Täters nachzugehen. Deren Gutachten werden am 4. Oktober in München vorgestellt. Alle kommen in unterschiedlicher Abstufung zu dem Ergebnis, dass die Tat rechtsextremistisch motiviert war. Die Münchner Staatsanwaltschaft und die Landesregierung gehen jedoch weiter davon aus, dass sich der Attentäter in erster Linie für das erlittene Mobbing durch Mitschüler hatte rächen wollen. David S. hatte am 22. Juli 2016, dem fünften Jahrestag des rechtsterroristischen Breivik-Massakers in Norwegen, neun Menschen erschossen. Die meisten seiner Opfer waren Jugendliche mit türkischem und albanischem Migrationshintergrund. Die Amadeu-Antonio-Stiftung hat die Opfer von München in ihre Liste der Todesopfer rechter Gewalt aufgenommen. 

CDU und CSU einigen sich im Streit um eine „Obergrenze“

Nach der Bundestagswahl ringen die Unionsparteien um eine gemeinsame Position in der Flüchtlingspolitik. Die CDU lehnt die von der CSU geforderte „Obergrenze“ bei der Einreise von Flüchtlingen ab. Sie sei auch nicht mit geltendem EU- und Völkerrecht vereinbar, sagen Juristen und Menschenrechtsorganisationen. Am 8. Oktober einigen sich die Parteien auf einen sogenannten Richtwert. Demnach soll grundsätzlich angestrebt werden, dass Deutschland pro Jahr maximal 200.000 Flüchtlinge aufnimmt. In Sonderfällen, etwa durch „internationale oder nationale Entwicklungen“, soll die Zahl angepasst werden können.

Streit um Familiennachzug bei Sondierungsgesprächen

Flüchtlinge, die subsidiären Schutz erhalten, dürfen seit März 2016 für zwei Jahre keine Familienangehörigen zu sich nach Deutschland holen. Bei den Sondierungsgesprächen zwischen Union, FDP und Grünen im November ist die Aussetzung des Familiennachzugs einer der zentralen Streitpunkte. Die Grünen fordern, den Nachzug von Angehörigen wieder zu ermöglichen, während vor allem die CSU – aber auch die FDP – darauf beharrt, ihn über März 2018 hinaus auszusetzen. Uneinigkeit herrscht dabei über die Schätzung, mit wie vielen nachziehenden Angehörigen überhaupt zu rechnen wäre, wenn der Familiennachzug wieder erlaubt würde. Das "Institut für Arbeitsmarkt und Berufsforschung" (IAB) geht von einem Höchstwert von rund 70.000 Menschen aus.

Debatte über Antisemitismus nach Trumps Jerusalem-Entscheidung

Am 6. Dezember kündigt US-Präsident Donald Trump an, Jerusalem als offizielle Hauptstadt Israels anzuerkennen und die US-Botschaft dorthin zu verlegen. Die Entscheidung löst internationale Proteste aus. Auch in Deutschland finden Demonstrationen statt. Dabei werden auch israelische Flaggen verbrannt und antisemitische Parolen gerufen. Die Proteste führen zu einer Diskussion über Antisemitismus unter Muslimen. Experten warnen davor, das Problem auf Muslime zu reduzieren; antisemitische Einstellungen seien in vielen gesellschaftlichen Bereichen vorzufinden. Mehrere Regierungsmitglieder fordern die Berufung eines Antisemitismusbeauftragten auf Bundesebene.

Von Hanno Fleckenstein

 


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