Vor gut zwei Jahren wurde das Ampel-Kabinett vereidigt. In ihrem Koalitionsvertrag kündigten SPD, Grüne und FDP einen "Neuanfang" in der Migrations- und Integrationspolitik an - mit zahlreichen Vorhaben bei Themen wie Zuwanderung, Flucht, Integration, Antidiskriminierung und Partizipation. Bis zur nächsten Bundestagswahl im Herbst 2025 sind es weniger als zwei Jahre hin. Was ist schon umgesetzt, was noch nicht, wo haben sich Pläne verändert? Eine Halbzeitbilanz.
Als die Ampel-Parteien am 7. Dezember 2021 ihren Koalitionsvertrag unterzeichneten, waren noch nicht alle Entwicklungen so absehbar. Zweieinhalb Monate später überfielen russische Truppen völkerrechtswidrig die Ukraine und zwangen Millionen Menschen zur Flucht. Mehr als eine Million Ukrainerinnen und Ukrainer suchten seitdem in Deutschland Schutz.
Flucht & Asyl
Auf den russischen Überfall reagierte die Bundesregierung in Abstimmung mit den anderen EU-Ländern: Über die europäische "Massenzustrom-Richtlinie" bekamen Ukrainer*innen "vorübergehenden Schutz", ohne langwierige Asylverfahren durchlaufen zu müssen. Die Hilfsbereitschaft in der Bevölkerung in Deutschland war groß. Doch im Laufe des Jahres 2023 mischten sich zunehmend auch kritische Töne in die politische Debatte, auch nachdem die Zahl des Asylanträge aus anderen Herkunftsländern wieder stieg. In der Ampel-Koalition rückten Themen wie die Eindämmung irregulärer Migration stärker in den Vordergrund, manche asylrechtlichen Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag wurden zurückgestellt. Auch auf europäischer Ebene wuchs der Druck, bei der EU-Asylreform stärker auf eine restriktive Politik zu setzen.
Gesetz zur Beschleunigung von Asylverfahren
Umgesetzt
Das war geplant: "Wir wollen schnellere Entscheidungen in Asylprozessen sowie eine Vereinheitlichung der Rechtsprechung und werden dazu zügig einen Gesetzentwurf vorlegen."Quelle
Das ist der Stand: Dieses Vorhaben wurde mit dem Gesetz zur Beschleunigung der Asylgerichtsverfahren und Asylverfahren umgesetzt. In mehreren Stellungnahmen kritisieren Expert*innen allerdings, dass die im neuen Gesetz vorgesehenen Einschränkungen der Verfahrensrechte in der Praxis zu längeren, und nicht zu schnelleren Asylverfahren führen könnten.
Leistungen für Asylbewerber erhöhen
Nicht umgesetzt
Das war geplant: "Wir werden das Asylbewerberleistungsgesetz im Lichte der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts weiterentwickeln." Faktisch hätte das bedeutet, die Leistungen für Asylbewerber zu erhöhen. Das ist durch Urteile des Bundesverfassungsgericht von 2012 und 2022 notwendig geworden. So hatten die Karlsruher Richter 2022 geurteilt, dass der 10-prozentige Abschlag bei den Leistungen für alleinstehende erwachsene Asylbewerber, die in Sammelunterkünften leben, verfassungswidrig ist.Quelle
Das ist der Stand: Die Regierung hat angekündigt, die Leistungen indirekt zu kürzen. Im Januar soll beschlossen werden, dass Asylbewerber*innen künftig für drei Jahre – und nicht mehr 18 Monate – Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bekommen. Bisher gab es nach 18 Monaten sogenannte Analogleistungen, die weitestgehend dem Sozialhilfeniveau entsprechen. Ab dem 1. Januar 2024 gilt außerdem: Auch anerkannte Flüchtlinge und Geflüchtete aus der Ukraine sollen weniger Bürgergeld beziehen, wenn sie in Gemeinschaftsunterkünften wohnen. Zum Hintergrund: Asylbewerber*innen erhalten rund 18 Prozent weniger Sozialhilfe als Deutsche beziehungsweise anerkannte Geflüchtete und Flüchtlinge aus der Ukraine (460 EUR zu 563 EUR). Quellen
Zugang zu Gesundheit für Asylbewerber verbessern
Nicht umgesetzt
Das war geplant: "Wir wollen den Zugang für Asylbewerberinnen und Asylbewerber zur Gesundheitsversorgung unbürokratischer gestalten." Quelle
Das ist der Stand: Der Zugang zum Gesundheitssystem für Asylbewerber*innen soll erschwert werden. Die Bundesregierung plant, den Zeitraum per Gesetz zu verlängern, in dem Asylbewerber*innen "reduzierte Gesundheitsleistungen" bekommen, von 18 auf 36 Monate. Ein entsprechendes Gesetz soll im Januar verabschiedet werden. Der Haushalt für 2024 steht noch aus, vorherige Pläne sahen Kürzungen bei den psychosozialen Zentren von rund vier Millionen Euro vor. Zum Hintergrund: Asylsuchende und Geflüchtete erhalten Gesundheitsleistungen nach § 4 und § 6 des Asylbewerberleistungsgesetzes in den ersten 18 Monaten ihres Aufenthalts in Deutschland. Dazu gehören "erforderliche" Behandlungen von akuten Schmerzzuständen. Auch die Versorgung bei Schwangerschaft und Geburt sowie Impfungen stehen Geflüchteten offen. Weitergehende Behandlungen sind von der Zustimmungen der Sozialämter abhängig.Quellen
Menschen ohne Papiere sollen in Deutschland zum Arzt gehen können
Nicht umgesetzt
Das war geplant: "Die Meldepflichten von Menschen ohne Papiere wollen wir überarbeiten, damit Kranke nicht davon abgehalten werden, sich behandeln zu lassen."Quelle
Das ist der Stand: Die Ampel-Koalition wollte eine Lücke in der Gesundheitsversorgung schließen: Auch Menschen, die ohne Papiere in Deutschland leben, sollten zum Arzt gehen können. Dafür müsste die Meldepflicht für Gesundheitsämter ausgesetzt werden: Denn diese sieht vor, dass Sozialämter, wenn sie eine medizinische Leistung für einen Menschen ohne Papiere genehmigen, die Ausländerbehörde über die aufenthaltsrechtliche Illegalität der Person unterrichten müssen. Viele Papierlose vermeiden daher aus Angst vor einer Abschiebung den Gang zum Arzt. Auch wenn es schon erste Gespräche in den Koalitionsfraktionen dazu gab, hat die Bundesregierung das Vorhaben bislang nicht umgesetzt.
Flächendeckende behördenunabhängige Asylverfahrensberatung
Teilweise umgesetzt
Das war geplant: "Weiter führen wir eine flächendeckende, behördenunabhängige Asylverfahrensberatung ein, um mit informierten Antragstellerinnen und Antragstellern für eine Verfahrensbeschleunigung zu sorgen."Quelle
Das ist der Stand: Das Vorhaben wurde teilweise umgesetzt: Die gesetzliche Grundlage für eine flächendeckende, behördenunabhängige Asylverfahrensberatung für Geflüchtete wurde mit § 12a I Asylgesetz geschaffen. Allerdings wurde nur halb so viel Geld für die Asylverfahrensberatung bereitgestellt wie ursprünglich zwischen Bundesinnenministerium und den Wohlfahrtsverbänden vereinbart. Das Innenministerium gibt an, eine flächendeckende Beratung sei dennoch gewährleistet. Die Wohlfahrtsverbände widersprechen: Von flächendeckenden Beratungskapazitäten könne auf Grund des halbierten Budgets keine Rede sein. Quelle
Besserer Schutz für queere Geflüchtete
Teilweise umgesetzt
Das war geplant: "Wir werden für queere Verfolgte Asylverfahren überprüfen (z. B. Dolmetscher, Beurteilung der Verfolgungswahrscheinlichkeit bei Rückkehr), Unterbringung sicherer machen und eine
besondere Rechtsberatung einrichten."Quelle
Das ist der Stand: Die Vorhaben wurden teilweise umgesetzt: Mit einer neuen Dienstanweisung an das BAMF ist die Entscheidungspraxis geändert worden für queere Geflüchtete, denen etwa wegen ihrer Homosexualität im Herkunftsland Verfolgung droht. Außerdem wurde eine spezielle Rechtsberatung eingeführt. Allerdings wurde nur halb so viel Geld für die Asylverfahrensberatung bereitgestellt wie vereinbart. Dies betrifft auch die spezielle Rechtsberatung für queere Geflüchtete, die laut Lesben- und Schwulenverband somit nicht flächendeckend angeboten werden kann. Zum Thema der sicheren Unterbringung queerer Geflüchtete gibt es eine vom Queerbeauftragten ins Leben gerufene Arbeitsgruppe und einen Aktionsplan. Eine durch die Bundesregierung herbeigeführte konkrete Verbesserung der Unterbringungssituation konnten Bundesinnenministerium und Queerbeauftragter auf Anfrage des MEDIENDIENSTES allerdings nicht darlegen. Quelle
Freiwillige Ausreisen und Abschiebungen
Umgesetzt
Das war geplant: "(...) Wir starten eine Rückführungsoffensive, um Ausreisen konsequenter umzusetzen, insbesondere die Abschiebung von Straftätern und Gefährdern. Der Bund wird die Länder bei Abschiebungen künftig stärker unterstützen. (...) Die freiwillige Ausreise hat stets Vorrang."Quelle
Das ist der Stand: Das Thema Abschiebungen kommt im Koalitionsvertrag eher am Rande vor. In der politischen Diskussion nahm es im Laufe des Jahres 2023 einen immer größeren Raum ein. Ende Oktober 2023 beschloss das Kabinett einen Gesetzentwurf zur "Verbesserung der Rückführung" – und damit das fünfte Gesetzespaket zum Thema Abschiebungen seit 2015. Ziel ist, dass mehr Personen ohne Bleiberecht abgeschoben und Abschiebungen beschleunigt werden. Unter anderem soll der Ausreisegewahrsam von zehn auf 28 Tage ausgeweitet werden, damit die Behörden mehr Zeit haben, Abschiebungen vorzubereiten. Polizeibeamt*innen sollen Wohnungen und Unterkünfte von Geflüchteten ohne richterliche Genehmigung betreten dürfen. Abschiebungen sollen nicht mehr angekündigt werden. Der Bundestag beschloss das Gesetzespaket Mitte Januar.
Moldau und Georgien als "sichere Herkunftsländer" einstufen
Nicht geplant, aber umgesetzt
Das war geplant: Im Koalitionsvertrag war diese Änderung im Asylbereich noch nicht angedacht. Auf die politische Agenda rückte sie nach Beratungen der Ministerpräsident*innen der Länder mit dem Bundeskanzler im Mai 2023.Quelle
Das ist der Stand: Seit dem 23. Dezember 2023 sind Moldau und Georgien als „sichere Herkunftsländer“ eingestuft: Asylanträge von Menschen aus diesen Ländern können schneller bearbeitet und in der Regel abgelehnt werden. Mehr zu "sicheren Herkunftsländern" in unserer Rubrik.
Reform des Europäischen Asylsystems
Teilweise umgesetzt, teilweise das Gegenteil umgesetzt
Das war geplant: "Wir setzen uns für eine grundlegende Reform des Europäischen Asylsystems ein. Unser Ziel ist eine faire Verteilung von Verantwortung und Zuständigkeit bei der Aufnahme zwischen den EU-Staaten. Wir wollen bessere Standards für Schutzsuchende in den Asylverfahren und bei der Integration in den EU-Staaten. Wir wollen irreguläre Migration wirksam reduzieren und Ursachen für die lebensgefährliche Flucht bekämpfen. Wir wollen die illegalen Zurückweisungen und das Leid an den Außengrenzen beenden."Quelle
Das ist der Stand: Das Vorhaben wurde formell umgesetzt, inhaltlich wurde teilweise jedoch das Gegenteil erreicht: Die EU-Mitgliedsstaaten haben sich unter Mitwirkung der Bundesregierung auf eine Reform des EU-Asylsystems geeinigt. Es sollen unter anderem Schnellverfahren unter haftähnlichen Bedingungen an den EU-Außengrenzen eingeführt werden. Eine verpflichtende Verteilung der Schutzsuchenden auf alle EU-Länder soll es nicht geben: Statt Flüchtlinge aufzunehmen, können Staaten alternativ in einen Fonds einzahlen. EU-Mitgliedsstaaten können zudem die Standards der Asylverfahren weiter absenken, wenn sie eine "Instrumentalisierung" der Flüchtlinge oder „höhere Gewalt“ feststellen. Ausnahmen für Familien mit minderjährigen Kindern sind nicht vorgesehen. Mehr zur EU-Asylreform in unserer Rubrik.
Aufnahmeprogramm Afghanistan
Teilweise umgesetzt
Das war geplant: "Wir werden ein humanitäres Aufnahmeprogramm des Bundes in Anlehnung an die bisher im Zuge des Syrien-Krieges durchgeführten Programme verstetigen und diese jetzt für Afghanistan nutzen. (...) Wir wollen diejenigen besonders schützen, die der Bundesrepublik Deutschland im Ausland als Partner zur Seite standen und sich für Demokratie und gesellschaftliche Weiterentwicklung eingesetzt haben. Deswegen werden wir das Ortskräfteverfahren so reformieren, dass gefährdete Ortskräfte und ihre engsten Familienangehörigen durch unbürokratische Verfahren in Sicherheit kommen"Quelle
Das ist der Stand:
Personen, die in Afghanistan als Ortskräfte für deutsche Behörden/Organisationen gearbeitet haben oder besonders gefährdet sind, haben seit August 2021 besondere "Aufnahmezusagen" nach §22 Aufenthaltsgesetz erhalten. Sie können nach Deutschland einreisen und müssen keinen Asylantrag stellen, sondern erhalten eine Aufenthaltserlaubnis zunächst für maximal drei Jahre. Nach Deutschland eingereist sind seit August 2021 rund 31.600 ehemalige Ortskräfte (mit ihren Familienangehörigen) und besonders gefährdete Afghan*innen. Im Oktober 2022 hat die Bundesregierung ein "Bundesaufnahmeprogramm" für besonders gefährdete Afghan*innen aktiviert. Das Programm wurde von März 2023 bis Ende Juni 2023 temporär ausgesetzt, um Hinweisen auf mögliche Missbrauchsversuche im Rahmen des Programms nachzugehen. Es wurden bisher 968 Aufnahmezusagen im Rahmen des Aufnahmeprogramm erteilt Eingereist sind 94 Personen (Stand: 12.01.2024).Quelle
Humanitäre Visa für gefährdete Personen
Nicht umgesetzt
Das war geplant: Wir werden humanitäre Visa für gefährdete Personen ermöglichen und dazu digitale Vergabeverfahren einführen.Quelle
Das ist der Stand: Humanitäre Visa würden gefährdeten Personen ermöglichen, sicher und legal nach Deutschland einzureisen, statt über gefährliche Routen Schutz suchen zu müssen. Das Vorhaben wurde bislang nicht umgesetzt: Eine gesetzliche Grundlage für humanitäre Visa und ein dazugehöriges digitales Vergabeverfahren wurden nicht geschaffen. Allerdings wurden laut Angaben des Auswärtigen Amts 46.600 Visa auf Grundlage der bereits bestehenden §22 und 23 AufenthG (Aufenthaltsgewährung aus humanitären Gründen) erteilt.Quelle
Migration
Dass Deutschland mehr Einwanderung gegen den Fachkräftemangel benötigt, darüber bestand zwischen den Ampel-Partnern schnell Einigkeit. Auch wenn die Koalitionspartner zum Teil unterschiedliche Vorstellungen zur Umsetzung hatten, wurde das Vorhaben nie in Frage gestellt. Dass die Bundesregierung stationäre Grenzkontrollen zu EU-Nachbarländern einführen würde, war hingegen noch nicht absehbar, als der Koalitionsvertrag unterzeichnet wurde.
Einwanderung von Arbeitskräften erleichtern
Umgesetzt
Das war geplant: "Viertens braucht Deutschland mehr Arbeitskräfteeinwanderung. Wir werden unser Einwanderungsrecht weiterentwickeln und bewährte Ansätze des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes wie die Westbalkanregelung entfristen. Neben dem bestehenden Einwanderungsrecht werden wir mit der Einführung einer Chancenkarte auf Basis eines Punktesystems eine zweite Säule etablieren, um Arbeitskräften zur Jobsuche den gesteuerten Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt zu ermöglichen. Die Blue Card werden wir im nationalen Recht auf nicht-akademische Berufe ausweiten; Voraussetzung wird ein konkretes Jobangebot zu marktüblichen Konditionen sein."Quelle
Das ist der Stand: Um mehr Arbeitskräfte aus dem Ausland für den deutschen Arbeitsmarkt zu gewinnen, hat die Koalition am 23. Juni 2023 Änderungen im Einwanderungsrecht beschlossen. Die Erleichterungen für die Blaue Karte EU traten bereits im November 2023 in Kraft. Ab März 2024 greift eine Regelung, die eine erleichterte Einreise für ausländische Arbeitskräfte mit Berufserfahrung vorsieht. Und ab Juni 2024 wird mit der "Chancenkarte" die Zuwanderung nach einem Punktesystem ermöglicht. Außerdem wird das Kontingent der sogenannten Westbalkanregelung verdoppelt, die Arbeitskräften aus Westbalkan-Staaten die Einreise auch ohne formale Qualifikationsnachweise erlaubt, wenn sie einen Arbeitsvertrag vorweisen können.Quelle
Stationäre Grenzkontrollen an den Binnengrenzen
Umgesetzt
Das war geplant: Im Koalitionsvertrag hielten die Ampel-Parteien lediglich fest, dass sie irreguläre Migration reduzieren wollen – ohne dies näher auszuführen. Quelle
Das ist der Stand: Im Bundestag sprach sich anfangs vor allem die Unions-Fraktion in einem Antrag dafür aus, an den Grenzen zu Polen, Tschechien und der Schweiz stationäre Grenzkontrollen einzuführen. Am 16. Oktober ordnete Innenministerin Nancy Faeser (SPD) entsprechende Kontrollen an.Quelle
Neue Migrationsabkommen abschließen
Teilweise umgesetzt
Das war geplant: "Wir wollen neue praxistaugliche und partnerschaftliche Vereinbarungen mit wesentlichen Herkunftsländern unter Beachtung menschenrechtlicher Standards schließen. Diese Vereinbarungen sollen ein Gesamtkonzept umfassen wie z.B. den Ausbau von wirtschaftlicher Zusammenarbeit, Technologie-Transfer, Visa-Erleichterungen, Qualifizierungsmaßnahmen für den deutschen Arbeitsmarkt, Jobbörsen und die Zusammenarbeit bei der Rückkehr abgelehnter Asylsuchender (...). Zur Gestaltung solcher Migrationsabkommen setzt die Bundesregierung einen Sonderbevollmächtigten ein"Quelle
Das ist der Stand: Als Sonderbevollmächtigten für Migrationsabkommen hat die Bundesregierung Joachim Stamp eingesetzt. Der FDP-Politiker und ehemalige NRW-Integrationsminister ist seit Februar 2023 im Amt. Im Dezember 2023 schloss die Bundesregierung ein Migrationsabkommen mit Georgien ab (parallel zur Einstufung Georgiens als asylrechtlich "sicherer" Herkunftsstaat). Nach Angaben der Bundesregierung werden außerdem Gespräche mit Moldau, Kenia, Kolumbien, Usbekistan, Kirgistan und Marokko geführt.Quelle
Integration
Gerade durch Aufnahme vieler ukrainischer Geflüchteter wurde teils heftig über die Integration Geflüchteter diskutiert. Ein Punkt waren die Kosten für die Aufnahme – nach zähen Verhandlungen einigten sich Bund und Länder auf einen Kompromiss. Um die Integration zu erleichtern, wurden Integrationskurse geöffnet. Arbeitsverbote für Geflüchtete wurden – anders als angekündigt – nur teilweise abgeschafft. Die Familienzusammenführung für subsidiär Schutzberechtigte wurde nicht wie geplant erleichtert. Nach längeren internenen Verhandlungen einigen sich die Koalitionspartner auf eine Reform des Staatsbürgerschaftsrechts, die frühere Einbürgerungen ermöglicht.
Chancenaufenthaltsrecht
Umgesetzt
Das war geplant: "Der bisherigen Praxis der Kettenduldungen setzen wir ein Chancen-Aufenthaltsrecht entgegen: Menschen, die (...) seit fünf Jahren in Deutschland leben, nicht straffällig geworden sind und sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung bekennen, sollen eine einjährige Aufenthaltserlaubnis auf Probe erhalten können, um in dieser Zeit die übrigen Voraussetzungen für ein Bleiberecht zu erfüllen (...)"Quelle
Das ist der Stand: Es war eins der ersten Gesetzesvorhaben im Asylbereich, das die Ampel-Koalition auf den Weg brachte: Am 31. Dezember 2022 trat das neue Chancenaufenthaltsrecht in Kraft. Dieses soll Menschen, die schon länger geduldet in Deutschland leben und gut integriert sind, über den Weg eines Aufenthalts "auf Probe" eine dauerhafte Aufenthaltsperspektive ermöglichen. Wer zum Stichtag 31. Oktober 2022 fünf Jahre im Land lebte und nicht straffällig geworden ist, bekommt 18 Monate Zeit, um die Voraussetzungen für einen langfristigen Aufenthalt zu erfüllen. Im ersten Halbjahr 2023 haben 22.839 ausreisepflichtige Personen (inkl. Angehörige) den "Chancenaufenthalt" bekommen. Zum ersten Mal seit 2015 ist die Zahl der ausreisepflichtigen Personen in Deutschland zurückgegangen. Mehr Infos zum Thema in unserer Rubrik.
Staatsbürgerschaftsrecht reformieren
Umgesetzt
Das war geplant: "Wir schaffen ein modernes Staatsangehörigkeitsrecht. Dafür werden wir die Mehrfachstaatsangehörigkeit ermöglichen und den Weg zum Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit vereinfachen. Eine Einbürgerung soll in der Regel nach fünf Jahren möglich sein, bei besonderen Integrationsleistungen nach drei Jahren. Eine Niederlassungserlaubnis soll nach drei Jahren erworben werden können. In Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern werden mit ihrer Geburt deutsche Staatsbürgerinnen bzw. Staatsbürger, wenn ein Elternteil seit fünf Jahren einen rechtmäßigen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat."Quelle
Das ist der Stand: Einbürgerungen nach fünf statt bisher acht Jahren und die Möglichkeit, mehrere Staatsangehörigkeiten zu besitzen – das sind zentrale Bestandteile der Reform des Staatsbürgerschaftsrechts, die an diesem Freitag vom Bundestag verabschiedet werden soll. Voraussetzung für eine Einbürgerung soll weiterhin bleiben, dass jemand seinen eigenen Lebensunterhalt sichern kann. Bisher war Sozialhilfebezug dann zulässig, wenn eine Person diesen Umstand nicht zu vertreten hatte. Diese Klausel soll nun gestrichen werden, dafür soll es Ausnahmen geben, etwa für "Gastarbeiter“, Vollzeitarbeitende und Ehepartner eines Vollzeitarbeitenden mit minderjährigen Kindern. Nicht eingebürgert werden zudem Personen, die antisemitische oder rassistische Straftaten begangen haben oder sich nicht "zur historischen Verantwortung Deutschlands für die nationalsozialistische Unrechtsherrschaft und ihren Folgen, insbesondere für den Schutz jüdischen Lebens" bekennen.Quelle
Einbürgerung von Gastarbeitern erleichtern
Umgesetzt
Das war geplant: "In Anerkennung ihrer Lebensleistung wollen wir die Einbürgerung für Angehörige der sogenannten Gastarbeitergeneration erleichtern, deren Integration lange Zeit nicht unterstützt wurde, indem wir für diese Gruppe das nachzuweisende Sprachniveau senken."Quelle
Das ist der Stand: Mit der Reform des Staatsbürgerschaftsrecht, die an diesem Freitag vom Bundestag verabschiedet werden soll, will die Bundesregierung die Lebensleistung der Generation der "Gastarbeiter*innen" stärker als bisher anerkennen. Die formalen Hürden für eine Einbürgerung sollen gesenkt werden: Ehemalige Gastarbeiter*innen sollen keine schriftlichen Sprachtests mehr absolvieren müssen, mündliche Kentnisse reichen aus. Damit soll dem Umstand Rechnung getragen werden, dass es bei der Ankunft dieser Generation in Deutschland faktisch keine Integrationsangebote etwa in Form von Sprachkursen gemacht wurden. Auch ein Einbürgerungstest soll nicht mehr erforderlich sein, um den deutschen Pass zu bekommen. Die Regelung gilt für "Gastarbeiter*innen", die bis zum 30. Juni 1974 in die Bundesrepublik einreisten und für Vertragsarbeitnehmer*innen, die bis zum 13. Juni 1990 in die ehemalige DDR einreisten. Quelle
Neuaufteilung der Kosten für die Aufnahme von Geflüchteten
Umgesetzt
Das war geplant: "Wir wollen eine Verstetigung der Beteiligung des Bundes an den flüchtlingsbezogenen Kosten der Länder und Kommunen."Quelle
Das ist der Stand: Am 6. November 2023 stand nach monatelangen zähen Verhandlungen zwischen Bund und Ländern der Kompromiss, der nun längerfristig gelten soll: Ab 2024 zahlt der Bund eine jährliche Pauschale von 7.500 Euro pro Asylerstantragssteller*in.Quelle
Integrationskurse öffnen
Umgesetzt
Das war geplant: "Für eine möglichst rasche Integration wollen wir für alle Menschen, die nach Deutschland kommen, von Anfang an Integrationskurse anbieten."Quelle
Das ist der Stand: Mit dem Gesetz zur Einführung eines Chancen-Aufenthaltsrecht, das zum 31.12.2022 in Kraft trat, wurden auch die Integrationskurse für mehr Gruppen geöffnet: Seitdem können generell auch Asylsuchende, deren Verfahren noch nicht abgeschlossen ist unabhängig von der "Bleibeperspektive" an den Kursen teilnehmen, gleiches gilt für Personen mit einer Duldung nach § 60a, sowie Personen im Chancen-Aufenthalt. Sie können einen Antrag auf Teilnahme stellen – ob sie zugelassen werden, hängt aber davon ab, ob Plätze verfügbar sind. 2023 waren immer Plätze verfügbar, sagte das BAMF auf Anfrage des MEDIENDIENSTES, es wurde kein Antrag wegen fehlender Kapazitäten abgelehnt. Für die nächsten drei Monate seien etwa noch 55.000 Kursplätze nicht gebucht. Teilweise kommt es aber zu langen Wartezeiten, etwa wenn kein passender Kurs in der Nähe verfügbar ist.Quelle
Arbeitsverbote abschaffen
Teilweise umgesetzt
Das war geplant: "Arbeitsverbote für bereits in Deutschland Lebende schaffen wir ab. Einem an sich bestehenden Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis steht ein laufendes Asylverfahren nicht entgegen, sofern bei Einreise die Voraussetzungen für die Aufenthaltserlaubnis bereits vorlagen."Quelle
Das ist der Stand: Die Bundesregierung hat Arbeitsverbote für Schutzsuchende teilweise abgeschafft. Laut einem Gesetz, das Mitte Januar verabschiedet werden soll, sollen sie nach sechs statt bisher neun Monaten arbeiten können. Auch Geduldete sollen im Regelfall eine Beschäftigungserlaubnis bekommen. Die angekündigte vollständige Aufhebung der Arbeitsverbote wurde bisher nicht umgesetzt. Quelle
Aufenthaltserlaubnis für Ausbildung einführen
Teilweise umgesetzt
Das war geplant: "Wir wollen Geduldeten in der Ausbildung und ihren Betrieben mehr Rechtssicherheit durch eine Aufenthaltserlaubnis (§ 60 c AufenthG) verleihen. (...) Die „Duldung light“ schaffen wir ab." Quelle
Das ist der Stand: Die Bundesregierung hat beschlossen, eine "Ausbildungsaufenthaltserlaubnis" einzuführen (§ 16g AufenthG), die die bisherige Ausbildungsduldung (nach § 60c) ersetzt. Das soll ab 1. März 2024 in Kraft treten. NGOs weisen darauf hin, dass noch viele Details ungeklärt sind und damit unklar ist, wie viele Menschen die Voraussetzungen für den neuen Aufenthaltstitel erfüllen. Die "Duldung light" wurde nicht abgeschafft. Quellen
Familiennachzug erleichtern
Nicht umgesetzt
Das war geplant: "Wir werden die Familienzusammenführung zu subsidiär Geschützten mit den GFK-Flüchtlingen gleichstellen. Wir werden beim berechtigten Elternnachzug zu unbegleiteten Minderjährigen die minderjährigen Geschwister nicht zurücklassen."Quelle
Das ist der Stand: Im November 2023 erklärte die Bundesregierung, beim Familiennachzug für Subsidiäre Schutzberechtigte keine Änderungen zu planen. Damit bleibt es bei der derzeitigen Regelung. Seit 2018 ist der Familiennachzug für diese Gruppe begrenzt auf 1.000 Personen pro Monat.Quelle
Antidiskriminierung & Rassismus
Große Hoffnungen legten zivilgesellschaftliche Organisationen beim Thema Antidiskriminierung in die neue Koalition. Erste Schritte folgten schnell: Im Februar 2022 wurde die erste Antirassismus-Beauftragte der Bundesregierung berufen. Im April 2022 wurde beschlossen, dass die Antidiskriminierungsbeauftragte des Bundes in Zukunft vom Bundestag gewählt werden soll, am 7. Juli 2022 erfolgte die Wahl. Die Stelle war vorher jahrelang nur kommissarisch besetzt gewesen. Bald wird es auch einen unabhängigen Polizeibeauftragten geben. Andere Vorhaben wie eine Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes lassen bisher auf sich warten.
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) reformieren
Nicht umgesetzt
Das war geplant: "Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) werden wir evaluieren, Schutzlücken schließen, den Rechtsschutz verbessern und den Anwendungsbereich ausweiten." Der Hintergrund: Das AGG soll Menschen vor Diskriminierung schützen, etwa auf dem Arbeitsmarkt oder der Wohnungssuche. Betroffene können ihre Rechte aber oft nicht geltend machen und das AGG ist in vielen Bereichen – etwa bei Diskriminierung durch Behörden – nicht anwendbar.Quelle
Das ist der Stand: Bisher liegt kein Entwurf zum Gesetz vor. Das zuständige Justizministerium sagt auf Anfrage des MEDIENDIENSTES, dass aktuell Abstimmungen mit den Ressorts laufen und konnte keine Informationen zu einem Zeitplan geben. Der Antidiskriminierungsverband Deutschland befürchtet, dass es in der Legislaturperiode nicht mehr zu einer umfassenden Reform kommen werde. Eine Übersicht zu Reformvorschlägen haben wir im Factsheet zusammengestellt.Quelle
Begriff "Rasse" im Grundgesetz ersetzen
Nicht umgesetzt
Das war geplant: "Wir wollen (...) den Begriff "Rasse" im Grundgesetz ersetzen."Quelle
Das ist der Stand: NEU: Medienberichten vom 8. Februar 2024 zufolge wird die Ampel das Vorhaben nicht umsetzen. Anfang Januar hieß es noch aus dem Justizministerium, dass es zum Thema "Gespräche im politischen Raum" gebe. Worum geht es bei der Diskussion? Kritiker*innen wollen den Begriff ersetzen, da er auf der rassistischen Vorstellungen über Menschen basiere. Andere finden es wichtig, an ihm festzuhalten, um rassistische Diskriminierung bekämpfen zu können. Ein kritischer Punkt ist die alternative Formulierung. In einigen Bundesländern wurde der Begriff bereits aus der Landesverfassung gestrichen, so etwa in Brandenburg, Sachsen-Anhalt oder dem Saarland, wo es nun "aus rassistischen Gründen" heißt.Quelle
Polizei: Kennzeichnungspflicht
Umgesetzt
Das war geplant: "Wir führen die pseudonyme Kennzeichnung von Polizistinnen und Polizisten ein."Quelle
Das ist der Stand: Die individuelle Kennzeichnung soll helfen, Fehlverhalten von Beamt*innen aufzuklären und kann auch für Betroffene von polizeilichem Rassismus hilfreich sein. Die Regierung hat im Dezember 2023 einen Entwurf für die Reform des Bundespolizeigesetzes vorgelegt. Er sieht eine Kennzeichnungspflicht vor. Allerdings gibt es darin vage formulierte Ausnahmen (§93 Abs. 2 Satz 3 BPolG-E). Nicht abgeschafft wurden im Bereich Racial Profiling einige Paragrafen, die rechtswidrige Polizeikontrollen aufgrund äußerer Merkmale begünstigen (23 Abs. 2, 26 Abs. 1 Nr. 3 BPolG-E). Expert*innen und die Antidiskriminierungsbeauftragte fordern, diese Passagen zu überarbeiten. Zwar können von der Polizei kontrollierte Personen künftig Kontrollquittungen über die Kontrolle und den Grund dafür erhalten. Die Quittungen sind aber nicht verpflichtend.Quelle
Polizeibeauftragten einführen
Umgesetzt
Das war geplant: "Wir führen eine unabhängige Polizeibeauftragte bzw. einen unabhängigen Polizeibeauftragten für die Polizeien des Bundes als Anlaufstelle beim Deutschen Bundestag mit Akteneinsichts- und Zutrittsrechten ein."Quelle
Das ist der Stand: Die Ampelfraktionen haben im November 2023 einen Gesetzentwurf für einen unabhängigen Polizeibeauftragten vorgelegt, der Bundestag hat diesen Mitte Januar beschlossen. Im Februar könnte der Bundestag dann einen Polizeibeauftragten wählen. Medienberichten zufolge ist der SPD-Politiker und Polizist Uli Grötsch vorgesehen. Der Polizeibeauftragte nimmt künftig Beschwerden von Bürgern und Polizisten an. Er könnte zum Beispiel Fälle untersuchen, bei denen Bürger sich über Rassismus bei der Polizei beschweren. Experten kritisieren, dass er laut Gesetzentwurf Beschwerden von Polizisten untersuchen muss, wohingegen er Beschwerden von Bürgern untersuchen kann (§2 Abs. 1-2 PolBeauftrG-E). Außerdem können Polizisten dem Polizeibeauftragten sowohl strukturelle Probleme als auch Einzelfälle melden. Bürger können hingegen nur Einzelfälle melden und nur solche, bei denen sie selbst betroffen sind (§3 Abs. 1-2 PolBeauftrG-E). Außerdem erhalte der Polizeibeauftragte nicht ausreichend Befugnisse, um unabhängig von Polizei und Staatsanwaltschaft eigene Untersuchungen zu führen (§6 Abs. 3-4 PolBeauftrG-E).Quelle
Einsetzung einer Anti-Rassismus-Beauftragten
Umgesetzt
Das war geplant: "Wir setzen eine Anti-Rassismus-Beauftragte bzw. einen Anti-Rassismus-Beauftragten ein."Quelle
Das ist der Stand: Im Februar 2022 berief die Bundesregierung Reem Alabali-Radovan zur ersten Anti-Rassismus-Beauftragten.Quelle
Antiziganismus entgegentreten
Umgesetzt
Das war geplant: "Zudem richten wir eine unabhängige Monitoring- und Beratungsstelle für antiziganistische Vorfälle ein. Empfehlungen der Expertenkommission Antiziganismus greifen wir auf und setzen eine Antiziganismus-Beauftragte bzw. einen Antiziganismus-Beauftragten ein."Quelle
Das ist der Stand: Im März 2022 berief die Bundesregierung Mehmet Daimagüler zum ersten Antiziganismus-Beauftragten. Im Juli 2022 startete die bundesweite Melde- und Informationsstelle Antiziganismus in Berlin, die systematisch antiziganistische Vorfälle dokumentieren soll.Quelle
Partizipation
Die Bundesregierung stellte sich die Aufgabe, die gesellschaftliche Teilhabe und politische Repräsentanz von Menschen mit Migrationsgeschichte zu fördern. Was tatsächlich in dem Bereich passieren wird, ist noch offen. Zu einem geplanten Partizipationsgesetz etwa liegt noch kein Entwurf vor.
Partizipationsgesetz vorlegen
Nicht umgesetzt
Das war geplant: "Für mehr Repräsentanz und Teilhabe werden wir ein Partizipationsgesetz vorlegen mit dem Leitbild "Einheit in Vielfalt" und die Partizipation der Einwanderungsgesellschaft stärken (etwa durch Einführung eines Partizipationsrates)."Quelle
Das ist der Stand: Bisher gibt es noch keinen Entwurf. Zuständig ist das Bundesinnenministerium, auf Anfrage heißt es von dort, dass sich die Bundesregierung aktuell über die Inhalte abstimmt. Einen Vorschlag für ein Gesetz legte die Bundeskonferenz der Migrantenorganisationen 2017 vor: Es soll verbindliche Vorgaben geben, um mehr Beschäftigte mit Migrationsgeschichte in der Verwaltung und Gremien zu erreichen, Migrantenorganisationen besser zu fördern sowie ein Diversitäts- oder Partizipationsrat einzuführen, vergleichbar mit dem Ethikrat. Wie der aussehen könnte, erläutern Forscher*innen des SVR hier. Ob er Einzug in das Gesetz finden wird, ist unklar.Quelle
Mehr Diversität in der Bundesverwaltung
Teilweise umgesetzt
Das war geplant: "In der Bundesverwaltung und in den Unternehmen mit Bundesbeteiligung führen wir eine ganzheitliche Diversity-Strategie mit konkreten Fördermaßnahmen, Zielvorgaben und Maßnahmen für einen Kulturwandel ein."Quelle
Das ist der Stand: Die Strategie wird aktuell in den Ressorts abgestimmt und soll Ende 2024 im Kabinett beschlossen werden. Mehr zum Thema in unserem Dossier "Interkulturelle Öffnung".Quelle
Von Cordula Eubel, Fabio Ghelli, Donata Hasselmann, Miriam Kruse, Andrea Pürckhauer, Lina Steiner, Carsten Wolf
Sie sind Journalist*in und haben weitere Fragen oder suchen Fachleute zum Thema? Dann können Sie uns gern kontaktieren. Wir helfen schnell und unkompliziert. Unsere Texte und Grafiken können kostenfrei unter den Regeln der Creative Commons und unserer Namensnennung verwendet werden. Dies gilt nicht für Bilder und Fotos, die wir von Dritten erworben haben.